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Schwarzwälder Tageszeitung

Nr. 200

Anzüge, zweiteilig, wollhaltig, gewebt, je Mn Teil gleich 12 Punkte 24

Kleidchen, wollhaltig, auch gewirkt oder ge­strickt (Winterkleidchen), auch gestrickte Spielanzüge 15

jNöcke, auch Falten- und Strickröcke 6

Anzüge, zweiteilig, nicht wollhaltig, gewirkt oder gestrickt (Sommeranzüge), je ein Teil ein Teil gleich 6 Punkte 12

Anzüge, zweiteilig, nicht wollhaltig, gewebt,

^ je ein Teil gleich 6 bezw. 9 Punkte

(Kleidchen, nicht wollhaltig. auch gewirkt oder gestrickt (Sommerkleidchen), auch gestrickte ^ Spielanzüae

Mpiel- und Luftanziige, gewebt

kKnabenschürzen

(Mädchenschürzen

Musen, auch Waschblusen 4

'Oberjanker und Janker 8

Leibchen (Oberkleidung) 4

4

S

12 18

7 12

8 10

3 4

4 6

3 4

6 8

3 4

Pullover, Strickwesten, mit Aermeln 11

Pullover Strickwesten, ohne od. m. )t-Aerm. 8

Üeberziehhöschen, Trägerhöschen 9

Ueberziehjäckchen 6

Mäntel 20

Eamaschenanzüge 24

Eamajchenhosen 11

Gestrickte Mützen 2

Schals 3

Handschuhe und Fäustel 1

Hemden, auch Polo- und Charmeusehemden und -jacken, Unterhemden und -jäcken 5

Nachthemden

Schlafanzüge und Schlafsäcke

Hemdhosen 6

Kinderjäckchen, gewirkt oder gestrickt 3

Schlüpfer und llnterziehhöschen 2

Unterkleider, Unterröcke, auch gewirkt oder gestrickt 6

Leibchen (Unterkleidung), auch gewirkt oder gestrickt; Strumpfhalterhemden 3

Strümpfe jeder Art 3

Söckchen jeder Art 2

Badeanzüge 5

Trainingsanzüge

Trainingshosen

Trainingsjacken

Taschentücher 1

Strick- und Handarbeitsgarne, 100 Er. 46

S

5

8

17

->

3

7

11

3

3 o

1

4 10

5 5

11

8

9

20

5

11

18

6

6

3

8

12

6

6

Die Kleinkinder-Karte hatte bisher nur 70 Punkte. Die neue Kleiderkarte hat ISO Punkte. Wegen ihres Gewichtes und des Etoffverbrauchs sind viele Artikel für das Kleinkind in der Punktbewertung erhöht worden. Diese Erhöhung wird aber durch

Die starke Vermehrung der Eesamt-Kleiderkartenpunkte von 70 auf 150 mehr als ausgeglichen.

Der Säugling

wird bis auf weiteres mit der gleichen Punktzahl und der glei­chen Bewertung bedacht, mit der einen Aenderung, daß für das zweigeborene Kind in Zukunft nicht mehr 30, sondern 60 Punkte Hegeben werden.

*

Reben der Reichskleiderkarte läuft noch eine Versorgung mit Arbeits- und Berufskleidung. Berufskleidung wird auf Bezug­schein ohne Anrechnung auf die Kleiderkarte, die Arbeitskleidung <das ist solche Kleidung, die auch außerhalb der Arbeit getragen werden kann) unter Anrechnung von ein Drittel der Reichs­kleiderkartenabschnitte abgegeben

Berichtigung zur Reichskleiderkarte für Frauen: Umschlag­tücher über 1 Quadratmeter groß erfordern in den Vewertungs- gruppen 24 folgende Punkte: 25, 12, 20.

^ Britische Flieger in Seenot geraten

Berlin, 26. Aug. Wie oas Deutsche Nachrichtenbüro erfährt, jtnd von den britischen Fliegern, die in der Nacht vom 25. zum 26. August bis nach Pommern einflogen, einige auf dem Rückflug über der Nordsee in Seenot geraten. Es wurden SOS-Rufe ge­hört. Bei dem starken Westwind, den sie auf ihrem Rückflug gegen sich hatten, ist ihnen wahrscheinlich der Betriebsstoff aus­gegangen, so daß sie die britische Küste nicht mehr erreichen Rannten.

Räumung der südlichen Dobrudfcha

Bnkarest, 26. Aug. Das Ministerpräsidium gab eine amtliche Verlautbarung heraus, wonach die Einwohner der Departements Caliacra und Durostör von jetzt an mit Ausnahme der­jenigen Gegenstände, die für die laufenden Arbeiten benötigt werden, ihre Besitztümer räumen können. Die jetzige Ernte soll noch vor der Räumung von den Besitzern eingebracht werden.

Die Verlautbarung stellt fest, daß die rumänisch-bulgarischen Verhandlungen im Geiste gegenseitigen Verständnisses vor sich

giugen.

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Aus Stadt und Land

Altensteig, den 27. August 1940.

Keine Herrenhüte für Frauen. In letzter Zeit ist die Be­obachtung gemacht worden, daß Frauen Herrenhüte kaufen. Aus Grund einer neuen Mitteilung der Reichsstelle für Kleidung sind die Einzelhändler und Hutgeschäfte angewiesen worden, keine Herrenhüte mehr an und für Frauen zu verkaufen. Durch diese Maßnahme wird u. a. sichergestellt, daß unsere Soldaten, wenn sie aus dem Feld zurückkehren, sich richtigbehüten" kön­nen. Die Männerhiite bleiben also den Herren der Schöpfung Vorbehalten, zumal die Damenhutindustrie für eine reiche und unerschöpfliche Auswahl anweiblichen" Kopfbedeckungen sorgt, so daß keine Frau in Verlegenheit zu kommen braucht auch wenn sie keinen Herrenhut kaufen kann.

Astern, die ersten Herbstblumen. Die Aster beginnt sich jetzt zu erschließen. Sie verbreitet nicht den betörenden Duft, mit dem ihre schönere Schwester, die Rose, im Sommer Sinne und Herzen berauscht, aber sie wirkt gleichwohl schön in ihrer zarten Frische urw Farbenpracht. Vom reinsten Weiß bis zum tiefen dunklen Lil>: sind nahezu alle Farben vertreten, und einzelne Spielarten, wie z. B. die Straußfeder-Aster, wirken mit ihren gekräuselt gefaserten Vlütenblättern ganz ausnehmend schön. Bei der An­spruchslosigkeit der Aster in bezug auf Kultur, die die denkbar einfachste ist, hat sich diese Blume auch zahllose Freunde unter den Gartenbesitzern erworben. Als Schmuckblume erhält sie sich ziemlich lange, wenn man täglich das Wasser wechselt, eine Prist Salz hineintut und vor jedem Neueinstellen den Stiel etwas abschneidet.

Wem gehören die Früchte, die in des Nachbars Garten sollen? Es ist uns selbstverständlich, daß unsere Rechtsordnung dem Eigentumsrecht in ganz besonderem Maße ihren Schutz an­gedeihen läßt. Nur in gewissen Fällen, wo nämlich das Gesetz es vorschreibt, muß der Eigentümer sich Beschränkungen in sei­nem Eigentum gefallen lassen. So z. V. bei einem Obstbaum, der zwar auf dem eigenen Grund und Boden steht, dessen Zweigs aber, und damit auch gegebenenfalls die Früchte, auf das Nach­bargrundstück hinüberhängen. Der Baum und die Früchte ge­hören selbstverständlich dem Eigentümer des Baumes und damit naturgemäß auch die Früchte, die auf das Nachbargrundstück hin- überhängen. Anders ist es aber bei den Früchten, die «uf das Nachbargrundstück hinllberfallen. Diese gehören nach K 911 BGB. dem Eigentümer des Grundstücks, auf welches sie gefallen sind. Selbstverständlich darf dieses Hinüberfallen nicht durch Einwir­kung auf den Baum gefördert werden. In einem solchen Falle könnte ein Anspruch auf Schadenersatzpflicht geltend gemacht werden. Der nachbarliche Grundbesitzer ist aber nicht verpflich­tet, das Betreten seines Grundbesitzes durch den Vaumbesitzer zum Zwecke des Aberntens der Früchte zu gestatten. Letzterer hat lediglich das Recht des Hinüberlangens, wobei ihm der Ge­brauch eines Hilfsmittels beispielsweise eines Pflückers un­benommen bleibt, um sich in den Besitz der Früchte zu setzen. Das Gesetz sieht hinsichtlich der herabgefallenen Früchte jedoch eine Ausnahme vor, und zwar: Ist das Land, auf welches sie ge­fallen sind, eine öffentliche Straße oder Anlage, so bleiben sie Eigentum desjenigen, dem die fruchtbringende Sache gehört. Diese Früchte dürfen daher nicht von den Passanten der Straße weg­genommen werden. Steht der Baum aber auf der gemeinschaft­lichen Grenze, so gehören nach K 923 BGB. die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch das Holz desselben den Nach­barn zu gleichen Teilen.

Erleichterter Verkauf von Sommerschnhwerk. Nach einem Rundschreiben der Reichsstelle für Lederwirtschast darf bis zum 30. September über die bisher schon getroffene Regelung hin­aus von Schuheinzelhändlern bestimmtes Schuhwerk ohne Bezug­schein an Letztverbraucher abgegeben werden, und zwar u. a. Straßenschuhe für Männer, Frauen und Kinder, deren Oberteil aus Sommerstoffen, auch mit Werkstoffgarnituren, hergestellt ist, sofern deren Sohlen aus Gummi, Gummiregenerat oder Leder- faserstofsen bestehen, ferner Riemchenschuhe für Frauen und Kin­der, deren Vorderteil überwiegend aus Werkstoffriemchen oder aus Lederriemchen von weniger als 1 Zentimeter Breite her­gestellt ist, sofern deren Sohle aus Gummi usw. oder Lederfaser­stoff besteht. Dieses Schuhwerk darf mit der Maßgabe verkauft werden, daß der Käufer bis zum 15. Oktober 1940 die entspre­chende Menge von Bestellscheinen der Gruppe S nachreicht.

Kopplungsverbot weiter in Kraft. Der Reichskommissar für die Preisbildung weist darauf hin, daß Kopplungsgeschäfte jeder Art mit Nahrungs- und Genußmitteln wie bisher streng verboten sind. Erzeuger, Hersteller, Einfuhrhändler, Versand­händler, Großhändler und Kleinhändler, die verknappte Ware nur in Verbindung mit reichlich vorhandener Ware abgeben, ver­stoßen gegen das Kopplungsverbot und machen sich strafbar. Zeit­lich und örtlich begrenzte Ausnahmen vom Kopplungsverbot, die nur bei Vorliegen wichtiger volkswirtschaftlicher Gründe ein­geräumt werden können, hat sich der Reichskommissar für die Preisbildung selbst Vorbehalten.

Calw. 27. August. (50 Jahre im Betrieb.) In diesen Tagen konnte Bürodiener Rudolf Haller in Calw sein oOjähriges Arbeitsjubiläum bei den Vereinigten Deckenfabriken begehen. Der Jubilar wurde aus diesem An­laß von seinen Arbeitskameraden wie von der Betriebsführung herzlich beglückwünscht. Die letztere belohnte die Arbeitstreue des Jubilars durch Aeberreichen einer goldenen Uhr und eines Geldgeschenks.

Stuttgart. (Angefahren.) In der Holzstraße wurde am Samstag abend ein 49 Jahre alter Fußgänger von einem Last- kraftwagen angefahren. Mit einer Kopfverletzung mußte er in ein Krankenhaus verbracht werden.

Goldene Hochzeit. Der frühere Staatspräsident Dr Jo Hannes von Hieber konnte mit seiner Gemahlin Mathilde' aeb Schund das Fest der Goldenen Hochzeit begehen. Beide El,--' gatten sind körperlich noch rüstig. Dr. von Hieber siebt im 78. Lebensjahr.

Göppingen. (Sechzigjähriger Ehebund.) Am 25. Aua feierten die Eheleute Philipp und Auguste Haug ihre Diaman­tene Hochezit. Der Jubilar ist 85, die Jubilarin 87 Jahre alt. Frau Haug, eine geborene Elauner, besitzt das Goldene Mutter- ehrenkreuz.

Kölbingen, Kr. Tuttlingen. (Fr e ch e r R äu b e r.) Vom Wall, kommend, macht in Kölbingen ein Fuchs täglich seine Raubzüge. Innerhalb kurzer Zeit gelang es ihm, in einem Hof etwa M wertvolle Hühner zu erwürgen und fortzuschleppen. Im Schutze der Getreidefelder schleicht er sich bis auf wenige Meter an die Häuser heran, erwürgt immer zwei bis drei seiner Opfer und sucht mit seiner Beute in gewaltigen Sätzen das Weite. Als ein weiterer Schädling macht sich ein Dachs in den Getreidefeldern unliebsam bemerkbar.

Tnningen, Kr. Tuttlingen. (Det älteste Einwohner gestorben.) Der älteste Einwohner der Gemeinde, Akziser a. D. Elias Kaiser, ist dieser Tage im Alter von 87 Jahren gestorben.

Mm. (Tödlich überfahren.) An der Kreuzung Vleich- straße-Hindenburgring sprang am Freitag nachmittag ein lljäh- riger Junge geradewegs in die Fahrbahn eines Lastkraftwagens. Er wurde überfahren und erlitt tödliche Verletzungen.

Hippetsweiler, Kr. Sigmaringen. (SturzvomFahrrad.) Landwirt Josef Schmid stürzte so unglücklich vom Fahrrad, daß er sich einen komplizierten Unterschenkelbruch zuzog. Er mutzte ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Oehriugen. (Vom Blitz erschlagen.) In Bitzfeld wurde Adlerwirtsbauer Wilhelm Bauer bei Arbeiten auf dem Feld von einem Gewitter überrascht. Als er im Begriff war, mit seinem Kuhgespann den Heimweg anzutreten, schlug ein Blitz­strahl in das Gespann ein und tötete den Mann und seine Tiere auf der Stelle.

Bad Rappenau. (Die richtige Eröße.) Im benachbarten Zimmerhof befand sich unter der Ernte des Landwirts Kades eine Kartoffel mit dem stattlichen Gewicht von 1050 Gramm.

Lahr. (Tödlich verunglückt.) Polizeihauptwachtmeister Ernst Beiser ist erst 36jährig an den Folgen eines Unglückssalles gestorben.

Kürzell (b. Lahr). (Zwillingsbrüder85Jahreal t.) Das Zwillingsbrüderpaar Augustin und Markus Krumm feierte bei guter Gesundheit seinen 85. Eeburtstaa.

1159 738 RM. für das DRK.

Stuttgart, 26. Aug. Die letzte Reichsstraßensammlung für das Kriegshilfswerk des Deutschen Roten Kreuzes erbrachte wieder ^ einen eindeutigen Beweis für die Opferfreudigkeit der schwäbi- > schen Bevölkerung. Es wurden in unserem Gau 1,5 Millionen Abzeichen verkauft und 1 159 738.75 RM. gesammelt. Daß dieses ! Ergebnis besonders schön ist, beweisen die rund 300 000 RM., die gegenüber der ersten Reichsstraßensammlung des Kriegshilfs­werkes mehr eingegangen sind. (

Durch Fliegeralarm wieder sehend

Die unangenehme Störung der Nachtruhe durch Fliegeralarm wurde für einen Einwohner in der Nähe von Hannover zu einem großen Glück. Seit vielen Jahren war der Mann völlig blind. Als nun in einer der letzten Nächte die Sirenen heulten und die Flak zu schießen begann, da trieb ihn seine Frau an, sich so schnell wie möglich anzukleiden. Dabei stürzte der Blinde, und schlug mit dem Hinterkops heftig auf die Bettkante, wovon er eine große Beule erhielt. Am anderen Morgen aber stellt er mit Freuden fest, daß er auf dem Auge, das der Aufschlag­stelle am Hinterkopf gegenüber lag, wieder sehend geworden war.

Er ging in die Küche und sagte zu seiner Frau:Ich glaube, du hast eine blaue Schürze um", und das stimmte wirklich. Die Freude in der Familie war natürlich groß. Interessant ist es,, daß das andere Auge von dem Schlag nicht berührt wurde.

Ein Schädling:

Sperlingsschwärme richten in Getreidegegenden jährlich bis zu 5 Millionen RM. Schaden an. Hierzu kommen noch die Schäden, die sie an Saaten, Gemüsefeldern, Blüten und durch das Ve^ treiben von Vögeln aus ihren Niststätten anrichten. Der Spatz ist also ein Schädling, der heute durch Spatzenfallen und andere. Mittel bekämpft werden muß.

Al t b ur g :

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Anna Maria Vühler geb.

Kalmbach, 63 Jahre alt.

Verantwortlich f»r den gesamten Inhalt: DteterLauk in «ltensteig. «ettr.: Lndwig Lank. Druck und «»las. vnchdrnckerri Lank, Tltensteig. Zurzeit Preisliste L gültig.

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