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Schwarzwälder Tageszeitung
Nr. 151
Aus Stadt und Land
Altensteig» den 1. Juli 1940.
— Keine Bedienung während der Nachrichtendurchgabc in Lokalen. Die Wirtschaftsgruppe ersucht die Gaststätten nunmehr, folgende Gesichtspunkte zu beachten: Während der Nachrichtenübermittlung ist das Bedienen und die Betätigung der Registrierkassen möglichst einzustellen. Sofern die lange Dauer der Nachrichtenübermittlung ein Einstellen der Bedienung und der Betätigung der Registrierkassen nicht zulägt, sollte die Einstellung der Bedienung aber mindestens während der Bekanntgabe der Wehrmachtsberichte und der Sondermeldungen erfolgen. Die Gäste find durch gut sichtbaren Anschlag in den Easträumen darauf aufmerksam zu machen, dass jede Störung der Nachrichtenübermittlung durch lautes Unterhalten, durch Stühlerücken usw. zu unterbleiben hat. Die Mitglieder der Wirtschaftsgruppe, deren Lautsprecheranlagen keine einwandfreie Nachrichtenübertragung ermöglichen, werden ungehalten, die Apparate instandsetzen zu lassen bezw. durch neue Apparate zu ersetzen.
— Kriegszuschlag aus Bier. Für Württemberg bestand bisher für alle Biersorten ein Kriegszuschlag von 14 Pfg. je Liter. Der Reichsminister der Finanzen hat sich jetzt damit einverstanden erklärt, dass mit Wirkung vom 1. Juli 1940 ab der Kriegszuschlag auf Bier, das in Baden, Württemberg oder in den hohenzollernschen Landen verbraucht werden soll, nach dem für Verbraucher im rechtsrheinschen Bayern, in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland geltenden Durchschnittssatz von 50 RM. je Hektoliter erhoben wird. Der Kriegszuschlag auf Bier ist damit mit Wirkung vom 1. Juli 1940 an von 14 RM. auf 10 RM. herabgesetzt worden. Entsprechend tritt eine Aende- rung des bisherigen Kriegszuschlages je Glas ein. Der Kriegszuschlag auf Bier ist damit ab 1. Juli 1940 in Württemberg wie in Bayern gleich geregelt.
— Aufruf der BdM.-Reichsreferentin. Zum Werk der berufstätige« Mädchen wendet sich die BdM.-Reichsreferentin Dr. Jutta Widiger mitZolgendem Aufruf an Me deutschen Mädel: „In der
Zeit des grössten Schicksalskampfes unseres Reiches darf keiner untätig bleiben, ohne fein Anrecht darauf zu verwirken, Angehöriger des deutschen Volkes zu sein. Der deutsche Mann greift zur Waffe, um unser Reich zu schützen, du aber, deutsches Mädel, gehst in die Munitionsfabrik, um unseren Kameraden die Waffen zu reichen, greifst zum Pflug, um die Ernährung unseres Volkes ficherzustellen. Ueberall, wo Arbeit wartet, packst du zu. Im Kriege adelt den Mann das Schwert, dein Adel, deutsches Mädel, ist die Arbeit."
Stenograsieprüfung. Am Samstagnachmittag fand als Abschluß des Anfängerkurfes Schittler wieder die übliche Prüfung statt, welche diesmal im Rahmen eines Ortsvereins-Leistungs- schreibens für Anfänger durchgeführt wurde. 17 Teilnehmer stellten sich zur Prüfung, die sich auf 300 Silben Richtigschreiben und 5 Minuten Schnellschreiben, Verkehrsschrift, in 80 und 100 Silben mit Uebertragung erstreckte. Wenn auch die Zeitverhältnisse verständlicherweise manche Hemmungen in der Leistungssteigerung mit sich brachten, so darf doch das Ergebnis im ganzen als recht gut bezeichnet werden. In 80 Silben bestanden: Margarete Becker, Erika Benz, Marta Hartmann, Hilde Kern, Marianne Pfeifle, Hilde Richter, Anna Rieger-Egenhausen, Lore Schwarz und Emma Walz. In 100 Silben: Otto Beck, Helmut Carle, Erna Gommel-Berneck, Rösle Götz-Berneck, Helene Großhans, Margret Luz, Irmgard Ott und Friedhilde Ziegler. Den werdenden Stenografen gratulieren wir zu den Erfolgen mit der Mahnung: „Stillstand ist Rückschritt". Weitere Uebungsmöglichkeiten bieten die regelmässigen wöchentlichen Uebungsabende des jungen Ortsvereins Altensteig, der ein kleines, aber rühriges Glied in der Deutschen Stenografensch'aft und nicht zuletzt in unserem Erotzkreis Calw darstellt mit dem Ziel, für Wirtschaft und Behörden stenografisch geschulte Kräfte heran- zubilden. ^
Steinheim a. M. (An ge fahren.) Als ein Lastkraftwagen ein Kraftrad überholen wollte, wurde der 13 Jahre alte Junge der Familie Heinrich Riegraf, der auf der linken Straßenseite ging, von dem Kraftwagen erfaßt. Der Junge wurde mit einem Oberarmbruch und Kopfverletzungen in das Kreiskrankenhaus gebracht.
Dietesheim. (Arbeitsunfall.) In einem hiesigen Steinbruch verunglückte ein 63jähriger Arbeiter so schwer, daß ex einige Stunden später starb.
Eeugenbach. (Kein Wasser auf Kirschen!) Ein 18jäh- riges Mädchen aus dem benachbarten Haigerach trank nach dem Genuß von Kirschen Wasser und starb nach qualvollen Schmerzen. Eine erneute Warnung!
Pforzheim. (Zwei Kugelblitze.) Während eines Gewitters wurden hier zwei Kugelblitze beobachtet, die zerplatzten, ohne Schaden anzurichte». Der Durchmesser dieser Kugelblitze wird auf 10 bis 12 Zentimeter angegeben.
Mannheim. (Zuchthaus für Feldpost mar der.) Das Sondergericht verurteilte den 34jährigen, aus Schretzheim gebürtigen Joh. Kolar wegen Unterschlagung von Feldpostpäckchen und Paketen zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus und zwei Jahren Ehrverlust und den der Mithilfe beschuldigten 21jährigen Mannheimer Heinrich Riebel zu 1^ Jahren Gefängnis.
Mannheim. (Alles um „Liebe".) Zwei Jahre Zuchthaus und zwei Jahre Ehrverlust kamen für den 32jährigen Konstantin Werner aus Ludwigsburg aus einem Verhältnis heraus, das er gleich nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis Anfang 1940 mit Nelly, einem freudigen Mädchen, angeknüpst hatte. Innerhalb vier Wochen ließ ste ihm freigebig 450 RM. aus ihrem sehr leichten Erwerb zufließen und — zwischen Mannheim und Saarbrücken pendelnd — lebten ste in dulci jubilo. Das gefiel ihm natürlich besser, als das Auskommen mit 48 RM. Wochenlohn. Auf diese fetten vier Wochen folgen nun zwei magere Jahre.
Steinmauern b. Rastatt. (Kinderreicher Vater f.) Der Landwirt Albert Eötz ist nach einem arbeitsreichen Leben verschieden. Da er seine Gattin vor 21 Jahren verloren hat, war er seinen zwölf Kindern Vater und Mutter zugleich. Mit Stolz konnte er auf seine sieben Söhne blicken, die zur Zeit alle bei der Wehrmacht ihre Pflicht für das Vaterland erfüllen.
verantwortlich für den gesamten Inhalt: Dieter Laut in Altensteig, vertr.: Ludwig Laut. Druck u. Verlag: vuchdruckerei Lauk, Altensteig. — Zzt. Preisliste S gültig.
Amtliche Bekanntmachungen
Musterung
der Ge-urtsjahrgänge1900,1901,1902u. 1903
Für die Musterung der Eeburtsjahrgänge 1900—1903
wird nachstehendes bekanntgegeben:
I. Gestellungspflicht Zur Musterung haben sich zu stellen:
1. die Dienstpflichtigen der Eeburtsjahrgänge 19VV, 1901, 1902 und 1903» soweit sie nicht bereits in der neuen Wehrmacht gedient haben und daher der Landwehr I bzw. Reserve I oder Reserve II angehören (siehe Seite 36 des Wehrpasses);
2. die als »»zeitlich untauglich" Zurückgestellten der Geburtsjahrgänge 1900—1912, mit Ausnahme der Eeburtsjahrgänge 1904 und 1905;
3. die Ersatzreservisten II der Geburtsjahrgänge 1900 bis 1912, deren im Frieden festgestelltes wehrmachtärztliches Untersuchungsergebnis „beschränkt tauglich" lautet (siehe Seite 5 des Wehrpasses), soweit bei ihnen noch keine Kriegsmusterung stattgefunden hat;
4. die bisher noch nicht gemusterten Wehrpflichtigen der Eeburtsjahrgänge 1900—1921.
II. Ort und Zeit der Musterung Die Musterung im Kreis Calw findet wie folgt statt:
in Ealw (Rathaus)
am Donnerstag, den 11. Juli 1940 um 14.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Neuweiler, Breitenberg, Oberkoll- wangen;
in Wildbad (Volksschule)
am Mittwoch» den 31. Juli 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Höfen, Langenbrand und Aichelberg:
. um 14.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Enzklösterle;
in Alteusteig (Rathaus)
am Freitag» den 2. August 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Altensteig;
um 14.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Aichhalden, Simmersfeld, Ettmanns- weiler, Zwerenberg; am Montag, den 5. August 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Berneck, Beuren, Ueberberg, Spielberg und Egenhausen:
um 14.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Ebhausen, Walddorf und Eaugenwald; am Dienstag, den 8. August 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Wart, Wenden, Hornberg und Martinsmoos;
tu Nagold (Rathaus)
um 14.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Haiterbach;
am Mittwoch, den 7. August 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Nagold (Jahrgang 1900, 1901); um 14.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Sulz, Schönbronn und Pfrondorf; am Donnerstag, den 8. August 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Nagold (Jahrgang 1902 und 1903); um 14.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Emmingen und Ebershardt; am Freitag, den 9. August 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Wildberg, Rotfelden, Unterschwandorf und Effringen;
um 14.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Eültlingen und Oberschwandorf;
am Samstag, den 10. August 1940
um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Rohrdorf, Mindersbach und Beihingen.
Die Dienstpflichtigen sind verpflichtet, sich eine Viertelstunde vor den festgesetzten Musterungszeiten zu stellen.
Wer durch Krankheit an der Gestellung verhindert ist, hat darüber ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Völlig Untaugliche (Geisteskranke, Krüppel usw.) können auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses von der Gestellungspflicht befreit werden. Anträge sind sofort unter Beifügung des ärztlichen Zeugnisses bei mir einzureichen.
Die Dienstpflichtigen haben sauber gewaschen (gebadet) mit geschnittenem Haar und mit sauberer Wäsche zu erscheinen. Sport- oder Badehose ist mitzubringen.
Vor der ärztlichen Untersuchung besteht Rauch- und Alkoholoerbot.
Entschädigung für etwaige Fahrtauslagen bei An- und Abfahrt zu dem Musterungslokal oder für Lohnausfall oder dgl. werden nicht gewährt.
III. Mitzubringende Urkunden und Nachweise
Zur Musterung haben die Dienstpflichtigen mitzubringen:
a) das Arbeitsbuch;
b) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote):
e) Wehrpässe, sofern sie im Besitz der Dienstpflichtigen
sind.
Dienstpflichtige mit Sehfehlern haben das Brillenrezept mitzubringen und dem Hilfsarzt unaufgefordert vorzulegen.
IV. Strafbestimmungen
Während der Musterung unterliegen die Dienstpflichtigen der Disziplinarstrafgewalt des Wehrbezirkskommandeurs bezw. dessen Stellvertreters.
Dienstpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht nicht oder nicht zur festgesetzten Uhrzeit Nachkommen oder den sonstigen .Vorschriften über die Musterung zuwiderhandeln, werden, soweit nicht nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft bestraft. Auch werden sie mit polizeilichen Zwangsmassnahmen zur sofortigen Gestellung angehalten werden.
Calw, den 29. Juni 1940.
Der Landrat.
Fahrbereitschaftsleiter beim Landrat in Calw
Als Fahrbereitschaftsleiter für den Kreis Ealw ist an Stelle des bisherigen Fahrbereitschastsleiters
Kreiskrankenhausverwalter Koch in Calw
bestellt worden. Er hat seinen Dienststtz bei meiner Behörde (Marktplatz 20, I. Stock, Fernruf 345). Sprechstunden vormittags.
Anfragen und Anträge sind zu richten: An den Herrn Landrat in Calw, Abteilung Fahrbereitschaftsleiter.
Calw, den 28. Juni 1940.
Der Landrat.
Mütterberatung Altensteig
Dienstag, den 2. Juli, nachm. 2—3 Uhr im Gemeindehaus
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Heute abend um 20.30 Uhr ist denjenigen, die gestern infolge der technischen Störung die Wochenschau nicht sehen konnten, Gelegenheit gegeben, diese kostenlos anzusehen.
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Simmersfeld
In den Kämpfen in Frankreich fiel unser geliebter Sohn und Bruder
Martin Wurster
Obergefreiter in einer M.-G.-K.
in vorderster Linie für Führer, Volk und Vaterland.
In tiefer Trauer:
Die Eltern und Geschwister
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