ses Jahr einen schönen Heuertrag zu verzeichnen haben. Es ist aber in diesem Kriegsjahr durchaus notwendig, daß in Bezug auf die Steigerung des Ernteertrags, der natürlich auch die Futtermittel einschließt, alles von unserer Landwirtschaft treibenden Bevölkerung getan wird, was in ihren Kräften steht. Nun sind uns gerade jetzt zur Heuernte von verschiedenen Orten Klagen zugegangen, daß eine Anzahl kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe infolge der Einziehung der männlichen Arbeitskräfte nicht in der Lage ist, die Erntearbeiten in dem Grade zu betreiben, als es möglich ist, den Ertrag zu steigern unter Benützung des günstigen Wetters. Die Militärbehörden kommen ja in weitestgehender Weise den Bedürfnissen entgegen, aber es fehlt mancherorts eben auch besonders in den kleinbäuerlichen Betrieben, an technischen und tierischen Hilfskräften. Da sollten es in dieser Zeit diejenigen bäuerlichen Kreise, die mit derartigen Hilfsmitteln versehen find, als eine vaterländische Pflicht ansehen, ihren Berufsgenossen soweit wie möglich an die Hand zu gehen, indem sie, wenn sie ihre Arbeiten beendet haben, ihre Maschinen und sonstigen Hilfsmittel und -Kräfte den nach dieser Richtung weniger ausgestatteten Landwirten zur Verfügung stellen. Damit würde sicherlich das Gesamtergebnis unserer ganzen Ernte bedeutend gesteigert und zwar quantitativ wie qualitativ, denn so wäre man besser in der Lage, die günstigen Zeitpunkte für die Einbringung der Ernte auszunützen. Wir glauben, daß es nur dieser Anregung bedurfte, um in der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung Bereitschaft und Pflichtgefühl für ein derartig organisiertes Zusammengehen zu finden. Vielleicht nehmen sich die Schultheißeniimter dieser vaterländischen Aufgabe in ihrem Ortsbereich näher an; sie sind auf Grund der Kenntnis der Verhältnisse dazu befähigt. Es würde ihnen wohl nicht allzuviel Mühe machen, eine planmäßige Organisation nach dieser Richtung in die Wege zu leiten, da sie ja auch ein
gehende Gutachten für Ernteurlauber zu erteilen haben. Die Organisation müßte sich natürlich auf sämtliche Erntearbeiten erstrecken. Unsere Feldgrauen draußen haben ein Recht darauf, daß auch wir zu Hause wie sie Zusammenhalten. Sie haben die schwerere Aufgabe, erfüllen auch wir unsere leichtere Pflicht, indem wir den wirtschaftlichen Kampf mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln führen. Dazu gehört in erster Linie die bestmögliche Steigerung unserer Ernte!
Zur Zuckerbestandaufnahme.
In den Kreisen der Zuckerinteressenten ist vielfach die irrige Auffassung verbreitet, daß die Aufforderung der Zentraleinkaufsgenossenschaft zur Aufgabe der Bestände eine Beschlagnahme in sich schließt. Letzteres ist nicht der Fall. Die Abgabe der erforderlichen statistischen Erklärungen behindert in keiner Weise die freie Verfügung über die Zuckerbestönde, solange nicht eine ausdrückliche Beschlagnahme seitens der Zentralein- kaufsgesellschaft erfolgt ist.
Eine Frauenliga gegen Süßigkeiten.
Man schreibt aus der Schweiz: Eine eigenartige Erscheinung hat der Krieg in einem kleinen Städtchen unseres Landes gezeitigt. Einige Damen faßten den heroischen Entschluß, für die Dauer des Krieges dem Genüsse aller luxuriösen Süßigkeiten zu entsagen, um so gleichsam für ihren Teil nicht in verschwenderischen Genüssen zu schwelgen in einer Zeit, da die Kriegsgreuel soviel bitteres Elend und Pein in der ganzen Welt verbreiten. Ihrem Beispiel haben sich viele Damen angeschlossen. Um jedoch den Konditoreien der Stadt einen Ersatz für diese sich wohl bemerkbar machende Einbuße zu bieten, sind sie auf die liebenswürdige Idee gekommen, an Tagen, da die Zeitungen deutsche Siegcsnach- richten bringen, arme Kinder mit Süßigkeiten zu beschenken. Das bemerkenswerteste an dieser kleinen „Liga" ist, daß sie von einer geborenen Engländerin, der Gattin eines Deutschschweizers, ins Leben gerufen wurde.
Der Stand der Weinberge.
(SCB.) Stuttgart, 6. Juni. Der Generalversammlung des Wiirtt. Weinbauvereins im großen Saal des „Herzog Christoph" wohnte der Vorstand der Zentralstelle für die Landwirtschaft Regierungsdirektor von Sting bei. Nach verschiedenen Berichten und Vorträgen wurde auch über den Stand der Weinberge berichtet. Darnach sehen wir einem guten Weinjahr entgegen. Im oberen Neckartal ist der Stand befriedigend. Von Eßlingen, Untertürkheim, Cannstatt und vom Remstal wurde berichtet, daß der Stand als ein ausgezeichneter zu bezeichnen sei. Im Bottwartal ist der Stand gleichfalls ein befriedigender. In der Besig- heimer Gegend ist der Ansatz ein recht guter. Von Heilbronn wurde berichtet, daß die Weinberge sehr schön stehen. In Neckarsulm ist man mit dem Stand sehr zufrieden. Die Vertreter vom Kocher- und Jagsttal und vom Taubertal konstatierten einen befriedigenden Stand der Weinberge.
ECB. Erdbebenwarte Hohenheim, 7. Juni. Heute nacht wurde von den hiesigen Instrumenten ein starkes Fernbeben ausgezeichnet. Der Herd liegt in einer Entfernung von 9200 Kilometern (vielleicht Japan). Der erste Vorläufer traf 10 Uhr 42 Minuten 42 Sekunden hier ein; die bald darauffolgenden Hauptwellen hielten die Instrumente über 3*/, Stunden in Bewegung. — Don dem Beben her bei Eichstätt (Iränkischer Iura) gehen immer noch teils schwächere, teils stärkere Erderschütterungen aus. So wurde am letzten Samstag nachmittag um 4 Uhr 00 Minuten 17 Sekunden und heute früh 7 Uhr 04 Minuten 49 Sekunden je ein starker Erdstoß mit demselben Herd hier auf- gezeichnet.
Für die Echriftl. verantwort!.: Otto Seltmann, Calw. Druck ».Verlag derL.Oelschläger'schen Buchdruckerei, Calw.
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ist von morgen an eröffnet.
Die Badezeiten find folgendermaßen festgesetzt:
Für Frauen: Schwimmbad und Badezellen: Sonntags von 9—10 Uhr vorm., Montags 11—12 Uhr vorm., Dienstag und Freitag von 2—4 Uhr, Mittwochs und Donnerstags von 4—6 Uhr, Samstags von 4—6 Uhr; Badezellen (Frauenabteilung), auch in der übrigen Badezeit. Reue Handelsschule: Dienstag von 4—6 Uhr, Mittwochs und Samstags von 2—4 Uhr nachmittags.
Für Herren: Die übrige Zeit.
Das städtische Flußbad darf nur nach Lösung einer Kontrollkarte benützt werden. Dieselbe ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzetgen.
Die Preise der Bäder, sowie die Vorschriften über die Benützung der städtischen Badeanstalt find an dieser angeschlagen.
Das Baden im freien Fluß ist nur geübten Schwimmern gestattet. Nichtschwimmer find auf die Benützung der Badezellen und des Schwimmtrogs angewiesen. Einen durch Außerachtlassung dieser Vorschriften entstehenden Schaden hat die Stadt nicht zu vertreten.
Das Baden außerhalb der oben festgesetzten Badezeiten ist streng untersagt und wird bestraft.
Zur fleißigen Benützung der Badeanstalt wird eingeladen.
Calw, den 8. Juni 1915.
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aus Staatswald I Wanne. H Schöngarn, III Dietersberg, IV Hirschkops, VI Langehardt, VII Kälberwald: Rm: Eichen 2 Anbruch; Buchen 9 Schtr., 7 Prgl., 91 Anbruch; Birken 19 Anbruch; Nadelholz: 7 Schtr., 36 Prgl., 353 Anbruch.
Die bedingungslosen Angebote sind in Geld sür 1 Rm. ausgedrückt, unterzeichnet und verschloffen mit der Äusschrift „Angebot auf Beig- Holz" spätestens bis Freitag, den 18. Juni, vorm. 10 Ahr» beim Forstamt einzureichen. Die Eröffnung der Angebote erfolgt um 10'/« Uhr im „Waldhorn" in Enzklösterle. Losverzeichnifle und Angebots- Formulare von der Geschäftsstelle für Holzverkauf der K. Forstdirektion.
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