ses Jahr einen schönen Heuertrag zu verzeichnen haben. Es ist aber in diesem Kriegsjahr durchaus notwendig, daß in Bezug auf die Steigerung des Ernteertrags, der natürlich auch die Futtermittel einschließt, alles von unserer Landwirtschaft treibenden Bevölkerung getan wird, was in ihren Kräften steht. Nun sind uns gerade jetzt zur Heuernte von verschiedenen Orten Klagen zu­gegangen, daß eine Anzahl kleinerer landwirtschaft­licher Betriebe infolge der Einziehung der männlichen Arbeitskräfte nicht in der Lage ist, die Erntearbeiten in dem Grade zu betreiben, als es möglich ist, den Er­trag zu steigern unter Benützung des günstigen Wetters. Die Militärbehörden kommen ja in weitestgehender Weise den Bedürfnissen entgegen, aber es fehlt man­cherorts eben auch besonders in den kleinbäuerlichen Be­trieben, an technischen und tierischen Hilfskräften. Da sollten es in dieser Zeit diejenigen bäuerlichen Kreise, die mit derartigen Hilfsmitteln versehen find, als eine vaterländische Pflicht ansehen, ihren Berufsgenossen so­weit wie möglich an die Hand zu gehen, indem sie, wenn sie ihre Arbeiten beendet haben, ihre Maschinen und sonstigen Hilfsmittel und -Kräfte den nach dieser Rich­tung weniger ausgestatteten Landwirten zur Verfüg­ung stellen. Damit würde sicherlich das Gesamtergebnis unserer ganzen Ernte bedeutend gesteigert und zwar quantitativ wie qualitativ, denn so wäre man besser in der Lage, die günstigen Zeitpunkte für die Einbring­ung der Ernte auszunützen. Wir glauben, daß es nur dieser Anregung bedurfte, um in der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung Bereitschaft und Pflichtgefühl für ein derartig organisiertes Zusammengehen zu fin­den. Vielleicht nehmen sich die Schultheißeniimter dieser vaterländischen Aufgabe in ihrem Ortsbereich näher an; sie sind auf Grund der Kenntnis der Verhältnisse dazu befähigt. Es würde ihnen wohl nicht allzuviel Mühe machen, eine planmäßige Organisation nach die­ser Richtung in die Wege zu leiten, da sie ja auch ein­

gehende Gutachten für Ernteurlauber zu erteilen haben. Die Organisation müßte sich natürlich auf sämtliche Erntearbeiten erstrecken. Unsere Feldgrauen draußen haben ein Recht darauf, daß auch wir zu Hause wie sie Zusammenhalten. Sie haben die schwerere Aufgabe, erfüllen auch wir unsere leichtere Pflicht, indem wir den wirtschaftlichen Kampf mit allen uns zur Verfü­gung stehenden Mitteln führen. Dazu gehört in erster Linie die bestmögliche Steigerung unserer Ernte!

Zur Zuckerbestandaufnahme.

In den Kreisen der Zuckerinteressenten ist vielfach die irrige Auffassung verbreitet, daß die Aufforderung der Zentraleinkaufsgenossenschaft zur Aufgabe der Be­stände eine Beschlagnahme in sich schließt. Letzteres ist nicht der Fall. Die Abgabe der erforderlichen statist­ischen Erklärungen behindert in keiner Weise die freie Verfügung über die Zuckerbestönde, solange nicht eine ausdrückliche Beschlagnahme seitens der Zentralein- kaufsgesellschaft erfolgt ist.

Eine Frauenliga gegen Süßigkeiten.

Man schreibt aus der Schweiz: Eine eigenartige Er­scheinung hat der Krieg in einem kleinen Städtchen unseres Landes gezeitigt. Einige Damen faßten den heroischen Entschluß, für die Dauer des Krieges dem Ge­nüsse aller luxuriösen Süßigkeiten zu entsagen, um so gleichsam für ihren Teil nicht in verschwenderischen Ge­nüssen zu schwelgen in einer Zeit, da die Kriegsgreuel soviel bitteres Elend und Pein in der ganzen Welt verbreiten. Ihrem Beispiel haben sich viele Damen an­geschlossen. Um jedoch den Konditoreien der Stadt einen Ersatz für diese sich wohl bemerkbar machende Einbuße zu bieten, sind sie auf die liebenswürdige Idee gekom­men, an Tagen, da die Zeitungen deutsche Siegcsnach- richten bringen, arme Kinder mit Süßigkeiten zu be­schenken. Das bemerkenswerteste an dieser kleinen Liga" ist, daß sie von einer geborenen Engländerin, der Gattin eines Deutschschweizers, ins Leben gerufen wurde.

Der Stand der Weinberge.

(SCB.) Stuttgart, 6. Juni. Der Generalversamm­lung des Wiirtt. Weinbauvereins im großen Saal des Herzog Christoph" wohnte der Vorstand der Zentral­stelle für die Landwirtschaft Regierungsdirektor von Sting bei. Nach verschiedenen Berichten und Vor­trägen wurde auch über den Stand der Weinberge be­richtet. Darnach sehen wir einem guten Weinjahr ent­gegen. Im oberen Neckartal ist der Stand befriedigend. Von Eßlingen, Untertürkheim, Cannstatt und vom Remstal wurde berichtet, daß der Stand als ein ausge­zeichneter zu bezeichnen sei. Im Bottwartal ist der Stand gleichfalls ein befriedigender. In der Besig- heimer Gegend ist der Ansatz ein recht guter. Von Heil­bronn wurde berichtet, daß die Weinberge sehr schön stehen. In Neckarsulm ist man mit dem Stand sehr zu­frieden. Die Vertreter vom Kocher- und Jagsttal und vom Taubertal konstatierten einen befriedigenden Stand der Weinberge.

ECB. Erdbebenwarte Hohenheim, 7. Juni. Heute nacht wurde von den hiesigen Instrumenten ein starkes Fernbeben ausgezeichnet. Der Herd liegt in einer Entfer­nung von 9200 Kilometern (vielleicht Japan). Der erste Vorläufer traf 10 Uhr 42 Minuten 42 Sekunden hier ein; die bald darauffolgenden Hauptwellen hielten die Instrumente über 3*/, Stunden in Bewegung. Don dem Beben her bei Eichstätt (Iränkischer Iura) gehen immer noch teils schwächere, teils stärkere Erderschütterungen aus. So wurde am letzten Samstag nachmittag um 4 Uhr 00 Minuten 17 Sekunden und heute früh 7 Uhr 04 Minuten 49 Sekun­den je ein starker Erdstoß mit demselben Herd hier auf- gezeichnet.

Für die Echriftl. verantwort!.: Otto Seltmann, Calw. Druck ».Verlag derL.Oelschläger'schen Buchdruckerei, Calw.

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Die Badezeiten find folgendermaßen festgesetzt:

Für Frauen: Schwimmbad und Badezellen: Sonntags von 910 Uhr vorm., Montags 1112 Uhr vorm., Diens­tag und Freitag von 24 Uhr, Mittwochs und Donners­tags von 46 Uhr, Samstags von 46 Uhr; Bade­zellen (Frauenabteilung), auch in der übrigen Badezeit. Reue Handelsschule: Dienstag von 46 Uhr, Mittwochs und Samstags von 24 Uhr nachmittags.

Für Herren: Die übrige Zeit.

Das städtische Flußbad darf nur nach Lösung einer Kontrollkarte benützt werden. Dieselbe ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzetgen.

Die Preise der Bäder, sowie die Vorschriften über die Benützung der städtischen Badeanstalt find an dieser ange­schlagen.

Das Baden im freien Fluß ist nur geübten Schwimmern gestattet. Nichtschwimmer find auf die Benützung der Bade­zellen und des Schwimmtrogs angewiesen. Einen durch Außerachtlassung dieser Vorschriften entstehenden Schaden hat die Stadt nicht zu vertreten.

Das Baden außerhalb der oben festgesetzten Badezeiten ist streng untersagt und wird bestraft.

Zur fleißigen Benützung der Badeanstalt wird einge­laden.

Calw, den 8. Juni 1915.

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