der Genehmigung des Zaren versprechen, daß alles Zivil- und Staatsgut in Kolomea der Division gehören werde .wenn es ihr gelingen sollte, die Stadt zu neh­men. Man Hütte nicht daran geglaubt, daß die Oester­reicher die Stadt ernstlich verteidigen würden. In die­sem Kampf ist die Intelligenz Rußlands gefallen, aus der sich die Division hauptsächlich zusammensetzte. Die Russen stürzten in fünffacher Schwarmlinie heran, doch unsere wohlgezielten Salven ließen sie binnen wenigen Minuten wie Schnee an der Sonne dahinschmelzen. Da der Kampf vor der Stadt zur Entscheidung kommen sollte, hatten wir den Feind bis dicht an unsere Draht­verhaue Herangelaffen und begannen nun ein furcht­bares Feuer gegen ihn zu eröffnen. So lockten wir die Russen in eine Falle hinein, aus der es kein Zurück mehr gab, und als die Sonne aufging, lagen KVVV Tote und 34ÜÜV Verwundete vor unseren Verschanzungen. Die übrigen ergaben sich.

Die Türken wieder auf russischem Boden.

Berlin, 7. Juni. Aus Sofia meldet dieDeutsche Tageszeitung": Die Lage der türkischen Kaukasus- Armee ist im Gegensatz zu den ruffischen Meldungen auf Grund zuverlässiger Nachrichten, die von einem Teil der hiesigen Presse wiedergegeben wurden, außerordent­lich günstig. Die Türken haben nicht nur den russischen Vormarsch auf Erzerum, dem Schlüssel Armeniens, zum Stehen gebracht, sondern sie haben im Gegenteil ihre Offensive auf russisches Gebiet bis in die Nähe von Da­tum getragen. Die letzten Kämpfe haben auf russischem Boden stattgefunden. Der russische Eesamtverlust stellt sich nach ihren Angaben auf über 59 999 Mann.

Keine Italiener an die Westfront.

Senf» 7. Juni. Die MailänderSera" deinen« ttert. wie derNat.-Ztg." von hier gemeldet wird, mit Zensurgenemigung die Auslandsmeldungen von einer Verstärkung der französischen Front durch italienische Truppen. Dazu sei der Zeitpunkt noch nicht gekommen. Italien kämpfe zwar im moralischen Konnex mit Frankreich, aber in erster Linie für die eigenen italienischen Interessen.

Eine Schlacht am Isonzo.

Berlin, 8. Juni. Wie demBerliner Tage­blatt" aus Kopenhagen berichtet wird, meldet Berlinske Tidende" aus London: Am Isonzo hat sich eine riesige Schlacht entwickelt, die für die Oesterreicher günstig steht. Die Oesterreicher stehen in außerordentlich starken Stellungen und verfügten über vorzügliche Artillerie.

Der Krieg in Tripolis.

Genf, 7. Juni. Die Kämpfe zwischen Italienern und Eingeborenen in Tripolis sind anscheinend mit größter Heftigkeit und mit für die Italiener wenig gün­stigen Erfolgen entbrannt. Die italienische Regierung hält alle Nachrichen aus Afrika zurück. Aus Briefen, die Mitglieder der italienischen Bevölkerung an ihre Angehörigen in der Heimat gerichtet haben, geht nach einem Drahtbericht an dieD. T." hervor, daß die Ge­fechte bereits seit Wochen ununterbrochen im Gang sind.

Wieder Zeppeline über England.

(WTB.) Berlin, 7. Juni. In der Nacht vom K. zum 7. Juni führten unsere Marineluftschiffe erfolg­reiche Angriffe gegen die Docks von Kingston und Erimsby am Humber aus. Sie kehrten trotz starker Be­schießung unbeschädigt zurück. Der Stellvertreter des Chefs des Admiralstabs. gez. Behacke.

(WTB.) London, 7. Juni. Die Admiralität mel­det: Sonntag nacht besuchte ein Zeppelin die Oftküfte und warf Brand- und Explosionsbomben ab, die an zwei Stellen Brände verursachten. 5 Menschen wurden getötet, 49 verwundet.

Eine türkische Antwort auf Dreiverbandsschurkereien.

Konstantinopel, 8. Juni. DieAgence Havas" hat am 24. Mai ds. Js. folgende von den Regierungen Frankreichs, Großbritanniens und Rußlands im gegen­seitigen Einverständnis beschlossene Erklärungen ver­öffentlicht: Seit ungefähr einem Monat begeht die tür­kische und kurdische Bevölkerung Armeniens unter Dul­dung und oft mit Unterstützung der osmanifchen Be­hörden Massenmorde unter den Armeniern. Solche Massenmorde haben um die Mitte des April in Erze­rum, Terdschan, Eguin, Bilis, Musch, Saffun, Zeitun und in ganz Kilikien stattgefunden. Die Einwohner von ungefähr hundert Dörfern in der Umgebung von Wan sind alle ermordet, und das armenische Viertel ist von den Kurden belagert worden. Zur selben Zeit hat die osmanische Regierung gegen die wehrlose armenische Bevölkerung in Konstantinopel gewütet. In Anbetracht dieses neuen Verbrechens der Türkei gegen die Mensch­lichkeit und Zivilisation geben die Alliierten Regie­rungen der Hohen Pforte öffentlich bekannt, daß sie alle Mitglieder der türkischen Regierung sowie die­jenigen ihrer Beauftragten, die an solchen Massenmor­den beteiligt find, in Person verantwortlich machen.

Die Kaiserlich türkische Regierung setzt diesen Er­klärungen und Behauptungen den schärfsten Widerspruch entgegen. Es ist völlig falsch, daß in der Türkei Massen­morde an den Armeniern stattgefunden hätten. Die

Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung vom 2. Juni ISIS.

Es mehren sich die Fälle, daß

Kriegsgefangene

aus Gefangenenlagern oder von den Arbeitsstätten

entweichen

bezw. den Versuch hiezu machen. Das stello. General- Kommando sieht sich daher veranlaßt, um tätige Beihilfe zur Wiederergreisung der Flüchtigen, insbesondere auch um als- baldige Benachrichtigung der Landjäger und Schultheißen- ämter beim Umherstreisen verdächtiger Personen zu ersuchen. Zugleich wird wiederholt in Erinnerung gebracht, das das Zustecken irgend welcher Sachen an Kriegsgefangene und überhaupt jeder durch die Bewachungsmannschaft nicht ge­stattete oder durch die Unterbringung und Beschäftigung nicht gebotene Berkehr mit den Kriegsgefangenen strafbar ist. Stellv. Generalkommando XIII. (K. W.) Armeekorps v. Marchtaler.

Aus vorstehende imStaats-Anzeiger" Nr. l28 erschienene Bekanntmachung wird hiemtt hingewiesen,

Calw, den 7. Juni 1915.

K. Oberamt: Binder.

An die Fleischbeschauer des Bezirks. Betreffend Beurteilung der Därme bei der Fleischbeschau.

Den Fleischbeschauern wird nachstehende Weisung erteilt: Die Vorschrift in § 35 Nr. 4 der Ausführungsbestimmungen ^ zum Fleischbeschaugesetze, nach denen ein Organ auch dann als tuberkulös anzusehen ist, wenn nur die zugehörigen Lymphdrüsen tuberkulöse Veränderungen aufweisen, hat wäh­rend der Dauer des Krieges auf solche Därme deine An- Wendung zu finden, in d«ren zugehörigen Gekrösdrüsen nur ältere, verkäste oder verkalkte Tuberkelherde gefunden worden sind. In den gedachten Fällen sind die tuberkulös veränder­ten Gekrösdrüsen nach sorgfältigem Ausschneiden aus dem sie umgebenden Gewebe unschädlich zu beseitigen.

Die Fleischbeschau« haben die Kenntnisnahme dieses Er­lasses mittelst Postkarte kurz dem Oberamt anzuzeigen. Die Ortsvorsteher wollen die Fleischbeschauer hievon benach- richtigen.

Calw, den 5. Juni 1915.

K. Oberamt: Amtmann Rippmann.

Armenier von Erzerum, Terdschan, Eguin, Saffun, Bit- lis, Musch und von Kilikien waren keinerlei Maßregeln der Kaiserlichen Behörden unterworfen, da sie keine Handlung begangen hatten, die die öffentliche Ordnung und Ruhe hätte stören können. Daß dies richtig ist, wissen übrigens die Konsuln der neutralen Mächte. Die Anklagen der Regierungen des Dreiverbandes in dieser Hinsicht sind also erlogen. Jeder, der die Verhältnisse im Orient kennt, weiß zur Genüge, daß es die Beauf­tragten des Dreiverbandes, insbesondere diejenigen Rußlands und Englands sind, die jede Gelegenheit be­nützen, die armenische Bevölkerung zum Aufruhr gegen die Kaiserliche Regierung anzustiften. Diese unaufhör­lichen Umtriebe haben sich seit dem Beginn der Feind­seligkeiten zwischen dem Osmanifchen Reich und den oben genannten Regierungen verschärft. So haben ihre Konsuln und andere Beauftragte in Bulgarien und in Rumänien junge türkische Armenier über Warna, Sulina, Konstanza und so weiter nach dem Kaukasus ge­schickt. Die ruffische Regierung hat sich nicht gescheut, diese jungen türk. Armenier entweder in ihre Armee einzureihen oder sie mit Waffen, Bomben und umstürz- lerischen Aufrufen und Programmen versehen, in die armenischen Hauptorte des türkischen Reiches zu senden. Sie sollten in diesen Hauptorten eine umstürzlerische Organisation schaffen, und die Armenier dieser Gegen­den. insbesondere diejenigen von Wan, Schatak, Ha- wassur, Kewasch und Timar aufreizen, sich mit den Waffen in der Hand gegen die Kaiserliche Regierung zu erheben. Zugleich verleiteten sie sie dazu, die Türken und die Kurden zu ermorden. Als Beispiel dafür wird die Tätigkeit des früheren Abgeordneten Witoman Karakin Pasdikmadjian, bekannt unter dem Namen Armen Earb, gekennzeichnet, der in die von den arme­nischen Vandenführern Tro und Hedscho gebildete Bande eintrat. An der Spitze von armenischen Freiwilligen, die von Rußland bewaffnet waren, zerstörte er, als Bajazid von den Russen besetzt wurde, alle türkischen Dörfer, die er auf seinem Wege fand, und ermordete die Einwohner. Andere Armenier wurden von den eng­lischen Behörden von Zypern in die Umgebung von Alexandrette gebracht. Unter ihnen befinden sich Toros, Oglu und Aghop, bei denen Papiere gefunden wurden, die unzweifelhaft den angestrebten verbrecherischen Zweck beweisen. Diese Leute haben u. a. einige Züge zur Entgleisung gebracht. Andererseits traten die Kom­mandanten der englisch-französischen Seestreitkräfte in Verbindung mit den Armeniern der Gegend von Adana, Deut, Pol, Jungurtalik, Alexandrette und anderen Kü­stenorten und stachelten diese zum Aufruhr auf. Die Armenier von Zeitun haben sich bewaffnet gegen die Kaiserlichen Behörden erhoben und die Residenz des Gouverneurs umzingelt. Angesichts dieser Tatsachen hatte die Kaiserliche Regierung die Pflicht, die Revo­lution zu unterdrücken und die öffentliche Ordnung auf­recht zu erhalten.

Die Kaiserliche Regierung sah sich also genötigt, einerseits zur militärischen Unterdrückung zu schreiten, andererseits mit der Verhaftung der revolutionären Armenier vorzugehen, die in Verbindung mit den revo­

lutionären Komitees im Auslande und mit den Agen­ten des Dreiverbandes stehen. Die Untersuchungen in den Wohnungen der Revolutionäre führten zur Ent­deckung revolutionärer Fahnen und wichtiger Dokumente über den beabsichtigten Aufstand, sowie über die separa­tistischen Ziele der Bewegung. Diese Dokumente be­wiesen außerdem, daß die revolutionären Komitees, die gegenwärtig ihren Sitz in Paris, London und Tiflis haben, tatsächlich den Schutz der englischen, der franzö­sischen und der ruffischen Regierung genießen. Unter­suchungen in den Provinzen ergaben, daß bei den Arme­niern Tausende von Bomben und russischen Gewehren entdeckt wurden. Die Kaiserliche Regierung ist heute auch im Besitze von Dokumenten, die beweisen, daß die in Rede stehende Bewegung unter der Förderung der russischen, der französischen und der englischen Regierung vorbereitet ist. Die Hohe Pforte wird zur geeigneten Zeit alle diese Dokumente einzeln veröffentlichen, um die öffentliche Meinung aufzuklären.

Die englischen, französischen und ruffischen Draht­zieher haben sich nicht damit begnügt, den Aufstand der Armenier auf diese Weise vorzubereiten, sie haben auch versucht, die muselmanischen Bevölkerungsteile eben­falls gegen die Regierung Seiner Majestät des Sultans zu empören. Um diesen Zweck M erreichen, haben sie sogar die Ausübung persönlicher Verbrechen organisiert, wofür die Beweise in den Händen der Hohen Pforte sind. Diese unqualifizierbaren Umtriebe sind selbst in den ältesten und von Handlungen der Grausamkeit am meisten befleckten Zeiten nicht mehr beobachtet worden. Die englische und die französische und die ruffische Re­gierung, die seinerzeit Aufstände und Umtriebe im Kau­kasus, in Marokko, in Aegypten, in Indien und so wei­ter auf das brutalste und durch ganz unmenschliche Mit­tel unterdrückte, sind kaum berechtigt, der türkischen Re­gierung die Abwehrmaßregeln zum Borwurf zu mache«, zu denen sie sich genötigt sah und die sie übrigens mit der größten Mäßigung und Gerechtigkeit angewendet hat. Die türkische Regierung hat bei deser Gelegenheit nur ihre einfachste Hoheitspflicht ausgeübt und die Be­hauptung, wonach die Mitglieder der Kaiserlichen Re­gierung und die anderen Staatsbehörden für die er­wähnten Abwehrmaßregeln verantwortlich zu machen seien, verdient gar keine Erwiderung. Auf die Mächte des Dreiverbandes fällt vielmehr die ganze Verantwor­tung für die Ereignisse zurück, über die sie sich beklagen zu müssen glauben. Denn diese Mächte sind es selbst, welche die in Rede stehende revolutionäre Bewegung organisiert und geleitet haben und ihre Erklärung be­deutet nur eine offenkundige Unterstützung und Ermun­terung der armenischen Agitatoren. (WTB.)

Von unseren Feinden.

Wie der Verräter behandelt wird.

Berlin, 7. Juni. Aus Lugano meldet dieTägl. Rundschau": Mehrere hier angekommene Mitglieder der italienischen Finanzwelt, mit denen der Berichterstatter derTägl. Rundschau" Gelegenheit hatte zu sprechen, machen kein Hehl daraus, daß dis Zusammenkunft zwi­schen dem englischen Schatzminister in Nizza in erster Linie der Beseitigung von Mißverständnissen über die Bedingungen der Anleihe Italiens in England gilt. Es ist in Mailand kein Geheimnis mehr, daß man sich in London sehr zugeknöpft zeigt, seitdem durch halbamt­liche Organe Erklärungen über die auffallende Untä­tigkeit der italienischen Flotte verbreitet worden sind. Die Regierungserklärungen, die weiter nichs besagten, als daß die italienische Flotte sich angesichts der Tauch­bootgefahr im Mittelmeer denselben engen Aktionskreis ziehen müsse wie die britische Marine in der Nordsee, haben zweifellos böses Blut in England erzeugt, wo man eine erste Vorbedingung für die ialienische Kriegs­anleihe durch eine solche Untätigkeit nicht erfüllt sieht. Eine zweite Anleihe-Schwierigkeit besteht in den Ge­währleistungen Italiens. Die Regierung hat erhebliche Teile der Zolleinnahmen England als Bürgschaft in Aussicht gestellt. Die mißtrauische Regierung in London aber verlangt eine stärkere Bürgschaft, die darin be­stehen soll, daß die Aufsicht über diese Zolleinnahmen durch besondere englische Beamte in ähnlicher Weise durchgeführt würde, wie das mitunter im Orient und in China geschehen war. Dieser Forderung aber wider­setzt sich Italien, da es sich nicht auf das Ansehen jener Staaten Herabdrücken lassen will, deren Hoheitsrechte durch Großmächte hart beschnitten sind.

Italien des englischen Freundes würdig.

(WTB.) Nom, 5. Juni. Die (offiziöse)Tri­bun«" empfiehlt eine Aufnahme des österreichisch­ungarischen Eigentums in Italien, um durch dessen Beschlagnahme einen Ausgleich für die Beschädig­ungen offener Städte durch österreichisch-ungarische Schiffe und Flugzeuge zu schaffen. Italien würde hiermit nur das Beispiel Englands nachahmen, das festgestellt habe, daß in England allein (ohne Kolo­nien) Milliarden Franken deutsches und öster­reichisch-ungarisches Eigentum liegen und daß Eng­land sich überdies etwa 50 Millionen Franken Divi­denden von deutschen Besitzern englischer Aktien an­geeignet habe. Dieses Vermögen wolle England noch nicht als Grundlage der Kriegsentschädigung be­trachten, aber für Entschädigungen an Privatleute verwenden, deren Eigentum und Gesundheit durch Luftschiffe und Unterseeboote beeinträchtigt worden seien.