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SchwarzwSlde, Tageszeit««-
Schwab. Hall, 11. März. (Motorradfahrertod- lich verunglückt.) Einem eigenartigen Unfall fiel oer 24 Jahre alte Einfahrer eines Kraftfahrzeug-Werkes, Alfred Treftshäuser aus Heilbronn, zum Opfer. Treftshau er fuhr am Freitag kurz hinter Mainhardt mit seinem Motorrad bei der Wegegadelung versehentlich in die durch eine Schranke abgeseprrre Straße nach Stuttgart. Vermutlich von der Abendsonne geblendet, bemerkte er die Schranke u spät und rannte mit voller Geschwindigkeit gegen sie. Im letzten Augenblick wollte er sich noch bücken, stieß aber mit der Stirn so heftig gegen die Schranke, daßsie auseinandrr- brach. Der Verunglückte starb auf dem Wege zum Haller Diakonisien-Krankenbaus.
Vermißte Kinder wiedergefunden
Karlsruhe. 12. März. Wie in Presse und Rundfunk im Laufe des 10. und 11. März 19:19 bereits durchgegeben worden ist, wurden in Bühlertal seit dem 8. März die sieben Jahre alte Paula Veith und der sechs Jahre alte Karl Veith vermißt. Die Nach- forschungen haben ergeben, daß die Kinder schon mehrmals über Rächt das elterliche Anwesen aus Furcht vor ihrer Stiefmutter verlaßen hatten. Mit Rücksicht auf die gegebene Sachlage wurde» der Vater und die Stiefmutter der Kinder am Abend des 10. März in Polizeigewahrsam genommen. Die Nachforschungen nach den vermißten Kindern wurden im Laufe des 10. und 11. März mit größtem Nachdruck ausgeführt. Am Samstag, 11. März gegen Mittag, hörte nun ein Bewohner des unmittelbar a» die Wohnung der Familie Veith grenzenden Anwesens auf dem Speicher seines Hauses verdächtige Geräusche. Als er sich »ach deren Ursache umsah, fand er hinter bzw. unter einem Holzstoß die beiden Kinder versteckt vor. Sie waren stark verängstigt und außerordentlich erschöpft. Durch die folgenden Untersuchungen wurde der schon an und für sich bestehende Verdacht der Vernachlässigung und Mißhandlung der Kinder im elterlichen Hause verstärkt und bestätigt.
MiskWWimsier Dr. Schmid zur hM-verfichmW
Stuttgart, 12. März. Das Land Württemberg hat mit der Norddeutschen Hagelversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit i» Berlin ein Abkommen getroffen, wonach die Gesellschaft dem
Wirtschaftsministerium das Recht der Mitwirkung bei der Aufstellung der württembergischen Prämientarife sowie des Einblicks in ihre gesamte Geschäftsführung eingeräumt und sich verpflichtet hat, alle württembergischen Bauern und Landwirte auf Antrag gegen Hagelschaden zu versichern. Die Gesellschaft erhebt von ihren württembergischen Mitgliedern für das Jahr 1939, wie im Vorjahr, zusammen mit der Vorprämie einen Zuschlag von 80 v. H. der Vorprämie zugunsten des Landes Württemberg, das die Nachschußpflicht gegenüber der Gesellschaft übernommen hat. Die württembergischen Mitglieder der Gesellschaft sind damit im Jahre 1999 von jeder Nachjchußpflicht befreit.
Wirtschaftsminister Dr. Schmid gibt in seiner Bekanntmachung vom 8. März der Erwartung Ausdruck, daß von dieser außerordentlich günstigen Gelegenheit des Versicherungsschutzes gegen Hagelschaden in größtem Ausmaße Gebrauch gemacht wird. Die Gewährung staatlicher Unterstützung oder staatliche Hilfsmaßnahmen zugunsten nicht oder ungenügend versicherter, durch Hagel geschädigter Landwirte können bei den weitgehenden Staatsleistungen für die Hagelversicherung nicht in Frage kommen.
Französische Studenten in Stuttgart
Stuttgart, 11. März. In dem Bestreben, die Beziehungen zwischen den beiden Nationen Deutschland und Frankreich durch kameradschaftliche Treffen besonders auch der Jugend dieser Länder immer mehr zu vertiefen, hat die Studentenführung der Technischen Hochschule Stuttgart eine Anzahl Studierende der Medizinschen Hochschule in Reims zu einem Besuch im Herzen des Schwabenlandes eingeladen. So trafen am Freitag abend 22 dieser jungen sranzösischen Medizinstudenten in Stuttgart ein, wo sie im Hotel „Graf Zeppelin" abstiegen und in einem kameradschaftlichen Beisammensein erste Fühlung nahmen. Der erste Tag des für drei Tage berechneten Aufenthalts der französischen Gäste wurde am Samstag morgen durch einen offiziellen Empfang durch den Rektor Professor Dr. Schönhardt in der Aula der Technischen Hochschule eingelcitet. Der Rektor gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß es der Studentenführung der Hochschule gelungen sei, mit den Studierenden aus Reims durch gegenseitige Besuche m näh- re Verbindung zu treten. Nachdrücklich betonte der Rektor die Bedeutung der vom Führer von jeher betriebenen Verständigungspolitik mit Frankreich, wobei er die
Amtliche Bekanntmachungen
Kreispolizeiliche Verordnung über Rattenbekämpfung
Auf Grund von Art. 33 Ws. 1 Zi-ff. 2 des Württ. Polizeistrafgesetzes verordne ich:
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Am Kreis Calw ist in der Zeit von Montag, den 2V. bis Samstag, den 25. März 1939, eine allgemeine Rattenbekämpfung durchzu-führen.
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Die Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Pächter sämtlicher bebauten und unbebauten Grundstücke einschließlich Fabriken, Lager- und Schuttplätzen, Parkanlagen und Friedhöfen, desgleichen die Unterhaltspflichtigen von Dämmen, Ufern und Wegen sind verpflichtet, in der genannten Zeit die zur Durchführung der allgemeinen Entrüstung erforderlichen Maßnahmen auf ihre Kosten zu treffen. Diese Verpflichtung gilt allgemein, unabhängig davon, ob der Verantwortliche auf seinem Grundstück Ratten angetroffen hat -der nicht,
8 3-
Die Verantwortlichen find insbesondere verpflichtet, in der genannten Zeit ein für Haustiere unschädliches und für die Entrattung geeignetes Meerzwiebelpräparat an geeigneten Stellen nach der dem betreffenden Mittel beiliegenden Anleitung auszulegen. Die Wahl der zu verwendenden Mittel ist freigestellt mit der Maßgabe, daß nur Meerzwie- belsabrikate zugelassen sind, die von der Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene in Berlin-Dahlem anerkannt sind.
Die Verwendung bakterienhaltiger Mittel ist verboten.
Die vorbereiteten Köder müssen nach Speisen- und Abfallverschluß in ausreichender Menge ausgelegi bezw. erneuert werden.
Der Bezug der in Betracht kommenden Mittel erfolgt 'beim Fachhandel (Apotheken und Drogerien). Dabei ist eine Abgabebescheinigung zu verlangen nnd diese dem Bürgermeister bezw. dessen Beauftragten abzugeben.
Boi der Auslegung der Giftköder muß unbedingt vermieden werden, daß Personen von Gehöft zu Gehöft gehen. Die Auslegung der Eiftköder hat vielmehr durch die Haus- und Grundstücksbesitzer oder ihre Beauftragte zu erfolgen.
Nach Beendigung der allgemeinen Rattenbekämpfung find die Rattenlöcher mit einem Gemenge von Zement und Glasscherben zu verschließen nNd sonstige Vorkehrungen zu treffen, die einen erneuten Rattenbefall möglichst erschweren.
8 4.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Calw, den 8. März 1939.
Der Landrat: vr. Ha ege l e.
Rundfunk-Pro gramm
Reichsse»der Stuttgart
Dienstag, 14. März: 6.00 Morgenlied, Zeitangabe, Wetterbechtz Wiederholung der 2. Abendnachrichten, Landwirtschaftliche achrichten, 6.15 Gymnastik, 6.30 Frühkonzert, Frühnachrichten, >.00 Wasserstandsmeldungen, Wetterbericht, Marktberichte, 8.10 Gymnastik, 8.30 Musik am Morgen, 9.20 Für Dich daheim, 10.00 "Entlang der Grenze, 11.30 Volksmusik und Bauernkalender mit Wetterbericht, 12.00 Mittagskonzert, 13.00 Nachrichten des Drahtlosen Dienstes, Wetterbericht, 13.15 Mittagskonzert, 14.00 Musikalisches Allerlei, 16.00 Nachmittagskonzert, 18.00 30 Minuten Kleinkunst, 18.30 Aus Zeit und Leben, 19 00 „Der Krokus blüht", 20.00 Nachrichten des Drahtlosen Dienstes, 20.10 Franz Erothe, «in Meister deutscher Tanz- und Filmmusik, 21.00 Der junge Goethe: Flucht in die Berge, 22.00 Nachrichten des Drahtlosen Dienstes, Wetter- und Sportbericht, 22.20 Politische Zeitungshau des Drahtlosen Dienstes, 22.35 Unterhaltungskonzert, 24.00 'kontert.
Maul- u. Klauenseuche in Aeberberg
Der Landrat in Freudenstadt macht bekannt:
In den Umkreis von 15 km um den Seuchenovt fallen u. a. auch die Gemeinden Eöttelfingen, Schwarzenberg, Befenfelb, Fünfbronn, Huzenbach, Hochdorf, Röt, Garrweiler, Erömbach, Wörnersberg, Erzgrube, Jgelsberg, Heselbach (Gemeinde Klo- sterveichenbach), Pfalzgrafenweiler, Durrweiler, Herzogsweiler, Hallwangen, Untermusbach, Hörschweiler, Lützenhardt, Cresbach, Bösingen, Tmnlingen, Edelweiler des Kreises Freudenstadt.
Für diese Gemeinden. werden auf Grund des Viehsouchen- gefetzes und der Aussührungsvorschriften hiezu vom 11- Juli 1912 (Reg.Bl. S. 293 ff.) folgende Anordnungen erlaßen:
Verboten find:
1. Die Veranstaltung von Versammlungen, an denen Personen aus verschiedenen Ortschaften teilnehmen.
2. Die Abhaltung von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen mit Klauenvieh sowie der Austrieb von Klauenvieh aus Jahr- und Wochenmärkten.
3. Der Handel mit Klauenvieh und Geflügel. Als Handel gilt auch das Aussuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitsühren von Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler.
4 . jeglicher Hausierhandel und das Aufsuchen von Bestellungen. j
5. Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh. !
6. Die Abhaltung von öffentl. Tierschauen mit Klauenvieh.
7. Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereien, Rahmstationen und Milchsammelstellen an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird. Die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, soweit dies nicht schon ohnehin verboten ist, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände benutzten Gefäße aus der Molkerei, Rahmstation und Milchsammelstelle, bevor sie desinfiziert sind.
, Als ausreichende Erhitzung der Milch ist anzusehen Hocherhitzung auf mindestens 85 Grad Le-lsius. s Die Milchgefäße sind durch Einlegen der Gefäße in Iprozen- tiger Natronlaugenlösung so zu desinfizieren, daß alle Teile der Gefäße von der Flüssigkeit bedeckt sind, j Jeder weitere Ausbruch oder Verdacht der Seuche ist der Ortspolizeibehörde sofort nach dem Auftreten der ersten Krank- ! heitserscheinungen anzuzeigen. Verletzungen der Anzeigepflicht oder der vorstehend angeordneten Schutzmahregeln unterliegen den Strafbestimmungen des § 328 StGB, und der 88 74—-77 des Viehseuchengesetzes und ziehen den Verlust des Entjchädigungs- , anspruches für Rindvieh nach sich.
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Der Gemeindegruppenführer: Kirgi». Deutsches Rotes Kreuz, Bereitschaft w. Dienstagabend 8 W» unteres Schulhaus. Dienst. ^
NS.-Frauenschast — Deutsches Frauenwerk. Der Heimabeich fällt diese Woche ausnahmsweise auf Mittwoch, den 15. Mi» 8.15 Uhr (Jugendherberge). ^
Jungen Franzosen nicht im unklaren darüber ließ, daß der vo» Führer durch den von ihm ausgesprochenen Verzicht auf jedwede territorialen Ansprüche an Frankreich geleistete Beitrag zu dieser Verständigung keine bloße Geste ist, sondern für uns eine» schweren, opfervollen Verzicht bedeutet. Die Grüße der Studentenschaft Lberbrachte der Studentenführer Eberspächer, der ebenfalls im Sinne der deutsch-französischen Verständigung sprach. Den Dank der französischen Gäste erstattete der Sprecher der Reimser Studierenden, M. Coronado, der namens seiner Kameraden das Versprechen abgab, auch seinerseits an de« freundschaftlichen uno kameradschaftlichen Ausbau der beiderseitigen Beziehungen von Volk zu Volk ebenso stark als aufrichtiz mitzuarbeiten. Im Anschlug legte der französische Studentenführer am Ehrenmal der gefallenen Studenten der Technischen Hochschule einen Lorbeerkranz in den französischen Farben nieder.
Im Laufe des Samstags besichtigten die Medizinstudente» gemeinsam mit deutschen Studenten verschiedene Stuttgarter Krankenhäuser sowie die Sehenswürdigkeiten der Stadt Stuttgart, um am Abend Gäste des Oberbürgermeisters Dr. Straft» zu sein. Am Sonntag war ein Autoausflug über die Reichsautobahn nach Ulm und ein gemeinsamer Abend bei der Deutsch- Französischen Gesellschaft.
Druck und Verlag der W. Rieker'schen Vuchdruckerei, Altensteig. Verantwortlich für den gesamten Inhalt Ludwig Lauki» Attensteig. D.-Aufl. II. 1939: 2245. Zurzeit Preisliste 3 gültig.
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Todesanzeige
Tiefbetrübt geben wir Verwandten und Bekannten die schmerzliche Nachricht, daß unsere liebe, Ireubesorgte Mutter, Schwiegermutter und Tante
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nach kurzer Krankheit im Alter von 63 Jahren sanft entschlafen ist.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Der Sohn Johannes Hammer und Trau Rosa geb. Rentschler
Beerdigung Dienstag nachmittag 1 Uhr
Egenhausen, den 13. März 1939
Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, die wir beim Hinscheiden unseres treubesorgten Vaters
Friedrich Kech
erfahren durften, sagen herzlichen Dank
die trauernden Hinterbliebenen.
Sämtliche
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