Aus Stadt und Land.
Cal», den 25. Mai 1916.
Das Eiserne Kreuz.
Vizefeldwebel d. Res. Gottlob Rühle aus Simmozheim wurde zum Offizier-Stellvertreter befördert, unter gleichzeitiger Verleihung des Eisernen Kreuzes 2. Klasse.
Verlustliste für den Oberamtsbezirk Calw.
Aus der amtlichen württembergischen Verlustliste 188.
Landwehr-Infanterie-Regimeut Nr. 120.
Ldwm. Georg Schaible, Martinsmoos, l. verw. — Ldwm. Michael Greule, Breitender g, l. verw. — Utffz. Adam Broß, Oberr-ichenbach, (in Calw), s. verw. — Ldwm. Georg Weber, Oberkollbach, verl. — Ers.-Res. Johannes Talmon-Gros, Neuheng st ett, l. verw. — Utffz. d. L. Johannes Mast, Sommenhardt, l. verw. — Ldwm. Heinrich Härtkorn, Gcchingcn, l. verw. — Ldwm. Georg Hol- zinger, Calw, l. verw. —Ldwm. Wilhelm Schöttle, Calw, l. verw. — Ldwm. Heinrich Ta lm on, Neuheng st ett, gef. — Ers.-Res. Peter Seeg er, Zwerenberg, gef. — Ldwm. Gottlieb Fischer, Gechingen, l. verw. — Ldwm. Friedrich Ohn- gemach, Kohlerstal, gef. —Ldwm. Lorenz Siegle, Weil- derstadt, OA. Leonberg, l. verw. — Gefr. d. L. Jakob Breitling, Dachtel, l. verw. — Krgsfr. Ernst Leidner, Calw, l. verw. — Ldwm. Friedrich Ginader, Gechingen, I. verw.
Immobile Mannschaften für die Heuernte.
Das stellv. Generalkommando ist bereit, der Landwirtschaft auch für die diesjährige Heuernte durch kürzere Beurlaubung geeigneter immobiler Mannschaften auf Antrag auszuhelfen, soweit es die militärischen Verhältnisse irgend gestalten. Die Gesuche find nicht an das stellv. Generalkommando, sondern an den Truppenteil zu richten, in welchem die zu Beurlaubenden stehen. Soweit nicht die Beurlaubung bestimmter Leute beantragt wird, sind die Gesuche für das Oberamt Calw an das Ersatz- Bataillon des Grenadierregiments 119 in Stuttgart zu richten.
Vergehen gegen die Kriegsgetreidegesetze.
In seiner Sitzung vom 12. ds. Mts. hatte das hiesige Schöffengericht wieder gegen eine ganze Reihe von Personen zu verhandeln, welche sich gegen die Kriegsgetreidegesetze vergangen hatten. Wegen Schrotens von Haber und Roggen zu Viehfutler wurden 8 Personen zu Geldstrafen von 10—30 Mk. verurteilt. Das Vorbringen der Angeklagten, es habe sich nur um „ringe Frucht" gehandelt, konnte nicht berücksichtigt werden, denn auch „ringer" Haber darf überhaupt nur zu.r Fütterung von Pferden verwendet und nicht wahlfähige andere Frucht nur ungeschrotet (gekocht) an Vieh verfüttert werden.
Wegen wissentlich unrichtiger Angabe ihrer Getreide-, namentlich Habervorräte, wurden fünf Personen zu Geldstrafen verurteilt, da die Leute beim „Schätzen" ihrer Vorräte oft ein Drittel bis über die Hälfte zu wenig angegeben, einer auch seinen ganzen Vorrat verschwiegen hatte. Daß man sich mit einer Schätzung der
Vorräte begnügen solle, ist übrigens — jedenfalls von amtlicher Seite — nirgends angeordnet worden und meist könnten bei einigermaßen gutem Willen auch beim Schätzen richtigere Ergebnisse erzielt werden. Die erwähnten Urteile sind rechtskräftig geworden. Leider werden sie nicht allein stehen. Die vielfach einlaufenden Anzeigen, auch gegen Pferdebesitzer, welche mehr als 3 Pfund Haber täglich verfüttern, zeigen, daß die Vezirks- bevölkerung noch vielfach in dem Wahn lebt, es werde mit den Bestimmungen nicht so genau genommen, worüber sie dann durch Strafen eines andern belehrt werden mutz. Mit dem Einwand, man habe die betreffende Verordnung nicht gelesen oder nicht gekannt, kann allmählich niemand mehr kommen. Es ist eben vaterländische Pflicht jedes Daheimgebliebenen, sich über die ihn betreffenden gesetzlichen Bestimmungen zu unterichten und in Zweifelssällen sich bei den zuständigen Amtsstellen zu befragen.
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das Calwer Tagblatt.
Achtung!
Auf dem Umwege über das neutrale Ausland ist von feindlicher Seite wiederholt der Versuch gemacht worden, Ansichten deutscher Städte, namentlich Süd- nad Westdeutschlands durch Buchhändler usw. aufzukaufen. Gewünscht werden besonders solche Bilder, (Ansichtskarten) die für Stadt und Umgebung durch ihr besonders auffallendes Gepräge kennzeichnend find, wie Kirchen, Burgen, Ruinen u. a. in die Augen fallende Bauwerke. Offenbar sind diese Bilder dazu bestimmt, feindliche« Fliegern die Orientierung zu erleichtern. Es mutz daher dringend davor gewarnt werden, diesem Ansuchen Folge zu leisten. Auch wird es sich empfehlen, bei der Versendung von Ansichtskarten nach dem Anslande entsprechende Vorsicht zu beobachten.
Die Häuser der Barmherzigkeit,
eine Stiftung der Königin Olga, geben zur Zeit ihren Rechenschaftsbericht für das letzte Jahr aus. Das ältere dieser Häuser ist in Wildberg vor 50 Jahren eröffnet worden, das jüngere und bedeutend größere befindet sich nahe der Bahnlinie Stuttgart-Craisheim in Staigacker bei Backnang. Beide Anstalten haben die Bestimmung, alleinstehenden, alten, erwerbsunfähigen Landesangehörigen beiderlei Geschlechts eine Versorgung für den Rest ihrer Tage zu bieten und den vielen, oft dem Spott ausgesetzten und der Verwahrlosung preis- gegebenen Armen ein menschenwürdiges Dasein zu verschaffen. Im Ganzen sind derzeit 318 Pfleglinge untergebracht. Die Kostgelder, sind sehr mäßig und reichen schon in normalen Zeiten nicht zur Deckung des Aufwands. Jetzt aber erschwert und verteuert der Krieg den Betrieb und die vom Neubau in Staigacker im Jahr 1904 her noch auf den Häusern lastende Schuld im Betrag von 147 700 Mk. mutz allmählich getilgt werden. Trotzdem möchte der Berwaltungsrat die zahlreich einlaufenden Aufnahmegesuche gerade während der Kriegszeit nicht abweisen müssen. So ist er heure nom dringender als sonst auf die Mithilfe gebefreudiger Freunde angewiesen. Wer etwas übrig hat für solche Liebesarbeit, möge beitragen, fei es in Form von Gaben oder von letztwilligen Verfügungen. Die Häuser der Barmherzigkeit verdienen jegliche Förderung und Unterstützung. ep.
Stuttgart, 24. Mai. Die Vermieter werden von der Städtischen Polizeidirektion aufgefordert, die bei ihnen wohnenden italienischen Staatsangehörigen innerhalb 24 Stunden bei der Städtischen Polizeidirektion, Zimmer 60, mündlich oder schriftlich durch Einsendung eines ausgefüllten Meldeformulars anzuzeigen.
Für die Schrift!, verantwort!.: Otto Seltmann, Talw. Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei, Talw.
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Calw, den 25.*Mai 1915.
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Althengftett, den 25. Mai 1916.
Danksagung.
Für die liebevolle Teilnahme an dem schweren Verlust unseres unvergeßlichen Gatten, Sohnes und Bruders, Ersatz-Reservist
Ehr. Sattler.
welche uns von allen Seiten entgegen gebracht wurde, bitten wir auf diesem Wege unseren innigsten Dank entgegenzunehmen.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: die Gattin: Marie Sattler, geb. Weik. Familie Sattler, zum „Lamm".
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Frau Bachmann-Gruner, Haus zum Felsen, Männedorf a. Zürichsee.