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„Schwarzwälder Tageszeitung«
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Klima und Haut
Es ist bekannt, daß Nordländer und Bewohner unserer gemäßigten Zonen allgemein viel länger jugendfrisch aus- sehen, als die in südlichen, heißen Gegenden wohnenden Menschen. Eine etwa dreißigjährige Argberin beispielsweise wirkt im Vergleich mit einer nordischen Vierzigerin viel alter, als diese. Ihre Haut ist meist schon etwas faltig, runzelig, während Nordländerinnen, besonders die Frauen Irlands, oft bis ins hohe Alter eine rosige, glatte und weiche Haut behalten. Man führt dies einmal auf den Wechsel des Klimas in den kühleren Ländern zurück. Wechsel zwischen Warm und Kalt wirkt sozusagen wie eine Massage, weil der Blutstrom in den feinsten Adern der Haut durch Temperaturunterschiede in steter Bewegung gehalten wird. Das gleiche bewirken frische Winde, denen man seine Haut ruhig aussetzen soll. Man hat festgestellt, daß die Bewohner der regenreichsten Gegenden die schönste Haut haben ohne Anwendung künstlicher Hautpflegemittel, während es der Südländerin trotz aller Salben, Oele und Cremes nicht gelingt, ihre Haut vor der austrocknenden Wirkung des dortigen Klimas zu schützen. Wie wichtig Wasser und Luftfeuchtigkeit für die Haut sind, ersieht man daraus, daß Schwimmer und natürlich besonders Schwimmerinnen meist eine schöne Haut haben.
Operationsduldung
Muß man sich operieren lassen? Die Operation, welche der Arzt am Kranken vornimmt, ist eine regelrechte Körperverletzung. Kein Gesetz erlaubt eine solche ungestraft. Es hat sich aber die Gepflogenheit herausgebildet, daß der Kranke sich dem Operateur anvertraut, mit ihm also einen Vertrag schließt, auf Grund dessen er den Arzt verpflichtet, den Eingriff an ihm vorzunehmen, und daß man diese Handlung nicht als Körperverletzung ansieht. Der Arzt muß Natürlich die Einwilligung des Kranken, bei Minderjährigen diejenige der Eltern oder gesetzlichen Vertreter vor dem Eingriff einholen. Nun kommen eilige Fälle vor, bei denen der volljährige Kranke ohne Angehörige, etwa weil er bewußtlos ist, nicht um seine Einwilligung befragt werden kann, oder die Eltern eines zur dringenden Operation in die Klinik eingelieferten Kindes sind nicht zu erreichen. In solchen Fällen muß eben der Arzt die Verantwortung auf sich nehmen, selbst auf die Gefahr hin, daß er hinterher ver
klagt wird. Solche Falle sind schon vorgekommen, das Gericht hat aber dem Arzt, der ja nicht aus Eigennutz, sondE in der Absicht, ein Leben zu erhalten, gehandelt hat, Recht gegeben.
Wein ist kein Stärkungsmittel Unter den kleinen Aufmerksamkeiten, welche die Besucher den Patienten in die Krankenhäuser oder Krankenstuben mitbringen, spielt der Wein eine große Rolle. „Etwas zur Stärkung" ist die gewöhnliche Redensart. Wie steht es nun damit? Nun, der Wein ist absolut kein Stärkungsmittel. Wein ist und bleibr ein Genußmittel. Es gibt nur wenige Krankheitsfälle, in denen Wein als eine Arznei vom Arzt verordnet wird. Bei hartnäckigen Durchfällen gibt man mitunter einmal Rotwein, aber wirklich reinen Rotwein, der wegen seines Gehaltes an Gerbsäure stopfend wirkt. Bei Schwerkranken mit versagendem Herzen wird ab und zu einmal Schaumwein verordnet, damit sie überhaupt noch etwas zu sich nehmen. Wein und überhaupt Alkohol erzeugt eine gewisse Zufriedenheit und Appetit nach Nahrung, wie er ja auch durch seine betäubende Wirkung in gewissem Krade schmerzsteigernde Fähigkeiten hat. Keinesfalls gebe man einem Kranken alkoholische Getränke ohne Genehmigung des Arztes. Außerdem reiche man von Weinen nur Naturweine ohne Zuckerzusatz und keinesfalls die meist aus allen möglichen Dingen zusammengepantschten billigen unechten Südweine. Außerdem sollten namentlich Kranke Wein nur mit Nahrung zusammen genießen.
Amtes Allerlei
Von Amerikanern, die im Wohnwagen leben
8 In der neuesten Nummer der in Chikago erscheinenden Zeitschrift „Trailer Travel", dem Blatt jener Amerikaner, die in Wohnwagen leben, wird festgestellt, daß nunmehr eine volle Million Einwohner der Vereinigten Staaten ein Leben „auf Rädern" führt. Im Jahre 1937 hat sich die Anzahl der fahrenden Heime verdoppelt, ein Beweis, wie sehr sich die Mode, in einem Wohnwagen zu leben, in Amerika durchgesetzt hat. Dabei hat die Industrie bisher erst ein Drittel der in Betrieb befindlichen 400 OÜO Wohnwagen hergestellt. Alle übrigen fahrbaren Wohnungen wurden von ihren Besitzern selbst gebaut und zusammengebastelt, ähnlich, wie es einmal Mode war^ sich ein Funkgerät selbst zu bauen. Die Gründe für diesen überraschenden Sieg des Wohnwagens sind in erster Linie in der Uebervölkerung und Len ungesunden Wohnverhältnissen zahl
reicher amerikanischer Großstädte zu suchen. Wer schon nicht kn der Lage ist, sich ein festes Haus zu bauen, der richtet sich wenigstens einen Wohnwagen ein, der ihm noch dazu den Vorteil bringt, daß er nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist, was zumeist schon geschäftlich sehr günstig ist. Nicht weniger als 24 große Fabriken befassen sich heute bereits mit der Herstellung von Wohnwagen, von denen immer wieder neue und bessere Modelle auf den Markt kommen.
Letzte Nachrichten
Flugzeugunfall im Böhmerwald — Drei Todesopfer
Prag, 26. Dez. Gin Flugzeug der Luftstrecke Bukarest- Prag—Paris, das am Nachmittag des 24. Dezember von Wien nach Prag startete, irrte aus unbekannter Ursache von der Flugstrecke ab und stieß auf den Knappenberg südlich von Bergreichenstein im südlichen Böhmerwold im Nebel und Schneesturm gegen einen hohen Baum und stürzte ab. Dem Unglück fielen die beiden Mitglieder der Besatzung, der Pilot und der Radiotelegrafist, sowie der einzige Flugpassagier, ein Prager Anwalt, zum Opfer.
Weiter schwere Kämpfe in den Berge« von^Eäliläa,
30 Berwundete auf arabischer Seite
London, 26. Dez. Aus Haifa wird berichtet, daß am ersten Weihnachtstag die Kämpfe in den Bergen von Galina im verstärkten Maße wieder ausgenommen wurden. Auf Seiten der aufständischen Araber gab es, wie Reuter meldet, 30 Verwundete.
Gestorben
Wildberg: Joh. Gg llhngemach, Drehermeister, 74 I. a. Wildbad: Luise Müller geh. Kullenhardt, 65 I. a Herrenalb: Karl Wein, Metzgermeister, Herzschlag. Grafenhausen: Gottlieb Kern, Landwirt, 71 I. a. Ottenhausen: Karl Bachteler, Postbote a. D., 76 I. a. Gart rin gen: Emil Mornhinweg, Reichsbahnassistenb I. a., infolge llnglücksfall.
Untermusbach: Barbara Klumpp geb. Bäuerle.
56 Jahre alt.
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Druck und Verlag: W. Rieker'sche Buchdrnckerei in «ltenstet». Hanptschriftltg.: Ludwig Laut. Anzeigenltg.: Gerhard Lank, alle in «ttensteig. D..«.: Xl. 87: 2205. Zzt. Preis!. 8 gttltt»
Amtliche Bekanntmachung
jttetsvolizkillche Arrordvimg über Rattenbekämpfung
Im Hinblick auf die gegenwärtig in besonderem Ausmaß drohende Gefahr der Maul- und Klauenseuche wird auf Grund von Art. 33 Abs. 1 Ziff. 2 des Polizeistrafgesetzes für den Kreis Nagold verordnet:
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Im Kreis Nagold ist in der Zeit von Montag, den 3., brs Mittwoch, den 5. Januar 1938, eine allgemeine Rattenbekämpfung durchzuführen.
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Die Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Pächter sämtlicher bebauten und unbebauten Grundstücke einschließlichen Fabriken, Lager- und Schuttplätze, Parkanlagen und Friedhöfe, desgleichen die Unterhaltspflichtigen von Dämmen, Ufern und Wegen sind verpflichtet, in der genannten Zeit die zur Durchführung der allgemeinen Entrattung erforderlichen Maßnahmen auf ihre Kosten zu treffen. Diese Verpflichtung gilt allgemein, unabhängig davon, ob der Verantwortliche auf seinem Grundstück Natten angetroffen hat oder nicht.
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Die Verantwortlichen sind verpflichtet, in der genannten Zeit ein für Haustiere unschädliches und für die Entrattung geeignetes Meerzwiebelpräparat an geeigneten Stellen nach der dem betreffenden Mittel beiliegenden Anleitung auszulegen. Die Wahl der zu verwendenden Mittel ist freigestellt mit der Maßgabe, daß nur solche Präparate zugelassen sind, die von der Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Luftgygiene in Berlin- Dahlem anerkannt find.
Die vorbereiteten Köder müssen nach Speisen- und Abfall- verschlutz in ausreichender Menge ansgelegt Lzw. erneuert werden.
Der Bezug der in Betracht kommenden Mittel erfolgt beim Fachhandel (Apotheken und Drogerien). Dabei ist eine Abgabe- deicheimgung zu verlangen und diese dem Bürgermeister Lzw. dessen Beauftragten abzugeben.
Nach Beendigung der allgemeinen Rattenbekämpfung sind die Rattenlöcher mit einem Gemenge von Zement und Glasscherben zu verschließen und sonstige Vorkehrungen (u. U. auch baulicher Art) zu treffen, die einen erneuten Rattenbesall möglichst erschweren.
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Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Nagold, den 24. Dezember 1937.
Der Landrat: (gez.) Dr. Lauffer.
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