Amtliche Bekanntmachungen.
Lwdstmi» Mkltti WzMr.
Die Musterung und Aushebung des unausgebildeten Landsturms II und zwar der 3 jüngsten Jahresklassen 1893 bis 1895, das heitzt, sämtlicher in den Jahren 1873, 1871 und 1875 geborenen Landsturmpslichtigen, findet für den Oberamtsbezirk Calw am
Donnerstag, den 15. April 1915, vormittags von 8 Uhr an aus dem Rathaus in Calw statt.
Die Vorstellung der Mannschaften findet nach Jahrgängen in alphabetischer Reihenfolge der Gemeinden statt und zwar so, dag die jüngeren zuerst gemustert werden.
Die Beorderung der Landsturmpslichtigen zu obigem Musterungstermine und zwar aus vormittags 7>:> Uhr hat alsbald durch ortsübliche Bekanntmachung in der Gemeinde zu geschehen und es sind die Herren Ortsoorsteher für das rechtzeitige Erscheinen verantwortlich: den Pflichtigen ist zu bedeuten, dag alles Lärmen und jede Störung der Verhandlung streng bestraft wird.
Die Nichtanmeldung zur Landsturmrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht. Jeder Landsturmpflichtige, welcher während des Musterungsgeschäfts im hiesigen Bezirk seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz hat, ist zur Gestellung verpflichtet. Eine besondere Ladung dazu erfolgt nicht.
Landsturmpflichtige, die beim Musterungsgeschäft nicht pünktlich erscheinen, haben strenge Strafe zu erwarten. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als Fahnenflüchtiger behandelt.
Die Gemeindebehörden können von der Gestellung zur Musterung nicht entbinden. Wer durch Krankheit verhindert ist, zu erscheinen, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches von der Gemeindebehörde beglaubigt sein mus;, wenn der betreffende Arzt nicht amtlich angestellt ist.
Für Landsturmpflichtige, welche behaupten, an einem Gebrechen zu leiden, empfiehlt es sich, längstens bis zur Musterung ein Zeugnis eines Spezialarztes oder des behandelnden Arztes vorzulegcn. Derartige Zeugnisse müssen ebenfalls von der Ortspolizeibehörde beglaubigt sein, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist.
Die Herren Ortsvorsteher haben bei der Musterung anwesend zu sein bezw. sich durch solche Personen vertreten zu lassen, welchen die Verhältnisse der Landsturmpflichtigen des betreffenden Orts bekannt sind.
Die Pflichtigen haben ihre Militärpapiere, diejenigen, welche für unabkömmlich erklärt worden sind, ihre Unabkömmlichkeitsbescheinigung zuverlässig mitzubringen und mit reingewaschenem Körper und in frischem Leibweitzzeug bei der Musterung zu erscheinen, auch sind die Ohren gründlich zu reinigen.
Im übrigen wird auf 8 103 der Wehrordnung verwiesen.
Bemerkt wird, daß diese Musterung und Aushebung nicht gleichbedeutend mit der alsbaldigen Einberufung zum Dienst ist.
Calw, den 8. April 1915.
Der Zivilvorjitzende der Ersatzkommission:
Regierungsrat Binder.
Verkehr mit Futtermitteln.
Der Bundesrat hat am 31. März 1915 eine Verordnung über den Verkehr mit Futtermitteln erlassen (Reichsgesetzblatt Seite 195). Danach sind die Vorräte und künftig herzustellende Mengen an nachstehend genannten Futtermitteln am 8. April anzuzeigen:
Körnersutter:
Mais, Johannisbrot (auch geschroten), Ackerbohne», Sojabohnen, Wicken:
6. Abfälle der Müllerei:
> Erdnutzschalen und -kleie, Haferspelzen, Hirseschalen, Reiskleie und -spelzen, Haferkleie, Reisfuttermehl, Haferfuttermehl, Erbsenschalen und -kleie, Eraupenfutter, Gcrstenkleie, Weizen- und Roggenkleie, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung aus dem Ausland eingefllhrt ist, Maisabfälle (Homco. Homini, Maizena u.s.w.):
C Abfälle der Zucker- und Stärkesabrikation sowie
der Giirnngsgewerbe: !
Kartoffelpiilpe, getrocknet, Getreidetreber, getrocknet, Rog- j gcmchlempe, getrocknet, Zuckerrüben, getrocknet (als Vieh- s futter), Biertreber, getrocknet, Malzkeime, getrocknet, Mais- s
schlempe, getrocknet, Hefe, getrocknet (als Viehfutter): !
O. Oclknchen: !
Navisonkuche», Hederichkuchen, Rübsenkuchen, Leindotter- ^ kuchen, Rapskuchen. Nigerkuchen, Sonnenblumenkuchen, > Mohnkuchen, Palmkernkuchen, Sesamkuchen, Sesamkuchen in Deutschland geschlagen, Sojabohnenkuchcn, Leinkuchen, Kokos-: knchen, Maiskuchen, Maiskeimkuchen, Baumwollsnatkuchen, Erdnusjkuchen, Mehle aus Oelkuchen:
Am Nordflügel wurde die Combres-Höhe heute vom frühen Morgen an mit schwerem Artilleriefeuer belegt. Bormittags entspannen sich auch hier wieder Infanteriekämpfe, zunächst niit wechselndem Ausgang. bis nachmittags als Endersolg alle Gräben in unserer Hand blieben, worauf die Franzosen von neuem das Artilleriefeuer dorthin lenkten. Im Lause des Nachmittags dehnte sich das Artilleriefeuer gegen unsere nördlich an die Combres-Höhe anschließenden Stellungen in der Woevre-Ebene aus. Ein dort auch heute wiederum mit starken Kräften unternommener ausgedehnter französischer Angriff brach in unserem Jener zusammen. Der Tag endete mit einem erneuten Erfolg auf allen Teilen der Front.
Das Landungskorps gegen die Dardanellen.
(W.T.V.) Rom, 8. April. „Tribuna" meldet aus Athen: 25 000 Mann der Dardanellenexpedition sind gestern unter General d'Amade nach Aegypten abgegangen. In Mudros sind nur ungefähr 5000 Mann geblieben, die sich zur Hälfte aus Senegalesen, zur anderen Hälfte aus Australiern zusammensetzten. Ein französischer Leutnant erklärte, das Expeditionskorps hätte nicht vollkommen in Mudros ausgeschifft werden können, da es Mudros an Trinkwasser mangele. Die Pferde starben, da die hygienischen Verhältnisse sehr schlecht waren. Man sah voraus, daß die Wartezeit der Truppen auf Lemnos sehr groß gewesen wäre und beschloß daher, sie in Aegypten auf die Wiederaufnahme der Operationen gegen die Dardanellen warten zu lassen, die nur bei vollkommenem Zusammenwirken der Land- und Seestreitkräfte statt- finden werden. Die auf Lemnos zurückgebliebenen Streitkräfte stehen unter dem Befehl des Generals Beauvanne. Die Tatsache, daß die Soldaten große Nähren zum Bau einer Wasserleitung legen, und der Bau eines Hospitals läßt glauben, daß die Verbündeten den Plan aufrechterhallen. Lemnos als Operationsbasis zu benutzen.
sW.T.BZ Rom. 8. April. „Tribuna" meldet aus Kairo: Das französische Operationskorps gegen die Dardanellen, das unter dem Befehl des Generals d Amade steht, ist in Alexandria gelandet worden. Heber das Ziel dieser Truppen wird vollkommenes Schweigen gewahrt. Man glaubt, doiß das provisorisch in Alexandria gelandete Korps den günstigsten Augenblick zur Landung vor den Dardanellen abwartet.
„Erfolge" des Dardanellenangriffs.
Berlin, 9. April. Laut „Vosstscher Zeitung" berichtet die „Franks. Ztg." aus Konstantinopel: Aus der Bucht von Mudros verlautet zuverlässig, daß der englische Kreuzer „Dartmouth" und das französische Kriegsschiff „Leon Eambetta" schwer be- chädigt sind. Der erstere sei von zwei Tendern umgeben. die mit voller Kraft Wasser auspumpten.
Russische Verluste im Schwarzen Meer.
Rotterdam, 8. April. Einer aus Sofia hier angelangten und der „Deutschen Tageszeitung" übermittelten Meldung zufolge enthalten die dortigen Blätter eine "Nachricht aus Sewastopol, der zufolge seit einigen Tagen im Hafen von Sewastopol ein großer beschädigter russischer Kreuzer liege. Ferner sei ein mit der Bestimmung nach Serbien abgegang- ener Transportdampfer, der mit Munition beladen war, ans eine Mine gestoßen und gesunken. Auch der Petroleumdampfer „Peter der Große" sei unweit von Batum untergegangen.
Aus Südwestafrika.
Paris, 8. April. Die „Agence Havas" veröffentlicht folgende amtliche Meldung aus Kapstadt: Amtlich. Die südafrikanischen Truppen haben am 3. April ohne Kampf Warmbad in Deutsch-Südwestafrika besetzt.
Unsere tl-Boote.
Berlin, 7. April. Aus dem Haag meldet die „Tägl. Rundschau": Aus Londoner Handelskreisen verlautet, daß die englische Regierung als Bestimmungsort für alle Kriegslieferungen aus Amerika nicht einen gewöhnlichen Handelshafen, sondern einen kleinen Handelshafen an der Nordwestkiifte Englands bezeichnet habe, der wegen der von den deutschen Unterseebooten ihnen drohenden Gefahr geheim gehalten wird. Auch für die von der Regierung in Südamerika eingekauften Getreidelieferungen wird ein besonderer geheimer Hafen benutzt. — Nach einer Londoner Privatdepesche des „Vaterland" sind bei Lloyd fünf weitere englische Dampfer, hauptsächlich mit argentinischem Getreide überfällig geworden. Bon Madeira ab fehlt jede Nachricht über den Verbleib dieser Schiffe. Lloyd erhöhte die Ver- sicherungsgebühren für englische Handelsschiffe seit dem 3l. März um 00 vom Hundert. — Aus Gens berichtet die „Tägl. Rundschau": Die Genfer Blätter melden aus Dover, die englischen kleinen Dampfer „Edward Holding" und „Belfast" sind im Kanal verschollen. Mutmaßlich wurden sie von deutschen Unterseebooten torpediert. — Zwei englische Frachtdampfer der Harwichlinie, die am Dienstag aus Sherneß in die Themse nach Kopenhagen abgefahren waren, sind, wie das „Neue Wiener Tagblatt" meldet, überfällig. Man vermutet, daß sie ebenfalls von deutschen Unterseebooten versenkt wurden.
Die Neutralen und der Krieg.
Wie England die Neutralen achtet.
Berlin, 8. April. Aus Zürich, 7. April, wird der „Morgenpost" berichtet: Nachdem auf Befehl des britischen Admiralstabs ein französisches Kriegsschiff den nach Südamerika bestimmten italienischen Post
L Ortmehl« (durch Extraktion gewonnen): Palmkernmehl und -schrot, Raps- und Rübsenmehl, Leinmehl und -schrot, Kokosmehl und -schrot, Sojamehl und -schrot:
b Tierische Produkte und Abfälle: Tierkörpermehl, Kadavermehl, Heringmehl. Walfischmehl, Fischfuttermehl, Dorschmehl, fettreich, Fischfuttermehl, Dorschmehl, fettarm, Fleischkuchen, Fleischkuchen, gemahlen, Blutmehl, Fettgrieben, Fleischfuttermehl:
O Hilfsstosse:
Torytreu, Torfmull, Futterkalk, kohlensaurer und phosphorsaurer, fertig präpariert.
Wer Gegenstände dieser Art mit Beginn des 8. April 1915 in Gewahrsam hat, mutz die vorhandenen Mengen getrennt nach Arten und ihren Eigentümern unter Nennung der Eigentümer der Bezugsvereinignng der deutschen Landwirte» G. m. b. H. in Berlin, Am Karlsbad 16, unmittelbar anzeigen. Wer solche Gegenständ« im Betriebe seines Gewerbes herstellt, hat der Bezugsvereinigung anzuzeigen, welche Mengen er voraussichtlich bis zum 1. Juni 1915 Herstellen wird. Die Anzeigen sind am 8. April 1915 abzu- seuden. Erlangt jemand erst später Kenntnis von seiner Anzeigepflicht, so hat er die Anzeige nach dem Stand seiner Vorräte am 8. April 1915 unverzüglich nachzusenden.
Wer Gegenstände der genannten Art im Betriebe seines Gewerbes herstellt oder mit ihnen handelt, hat, wenn er vorhandene Mengen zur Erfüllung von Verträgen bedarf, die nachweislich vor dem 1. April 1915 geschlossen und vertragsgemäß vor dem 15. April 1915 zu erfüllen sind (und wenn er diese Vorräte behalten will), gleichzeitig den Nachweis für das Bestehen derartiger Vertragsbestimmungen eiuzuseuden. Nicht anzuzeigen sind:
1. Mengen unter einem Doppelzentner von jeder einzelnen Art.
2. Mengen, die der Anzeigepflichtige selbst verbraucht (nicht etwa als Verarbeiter).
3. Gegenstände der genannten Arten, die selbst oder deren Rohstoffe nachweislich nach dem 1. April 1915 aus dein Ausland eingeführt worden sind.
Bordrucke für die Anzeigen werden von den Handelskammern auf Verlangen unentgeltlich abgegeben.
Wer seiner Anzeigepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nnchkommt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15 00V Mark bestraft.
Ealw, den 8. April 1915.
K. Oberamt: Binder.
dampfer „Regina Elena" angehalten, sämtliche deutsche und österreichische Postbeutel, Uber 130 an der Zahl, mit Wertbriefen, Geldsendungen und Paketen, mit Beschlag belegt und diese Sequestration kraft des Blockadeerlasses vom 13. vor. Mts. dem italienischen Kapitän durch Quittung bescheinigt hat, ist jeder direkte Verkehr Deutschlands und Oesterreich- Ungarns mit überseeischen Ländern unmöglich geworden. Die Sperre ist absolut. Der italienische Poftdampfer „Regina Elena" hatte die deutsche Post nach Brasilien und Montevideo, nach Argentinien und Chile an Bord und dazu auch die nach Spanien und Portugal, weil er in Barcelona anlegte. Italien vermittelte bisher den Postverkehr der zentralen Kaiserreiche mit Spanien und Portugal, mit Amerika und Griechenland, Japan und Persien, mit Ostafrika, Ostindien, Aegypten und China, ebenso mit Australien, soweit nicht die norddeutschen Absender die holländische Linie bevorzugten. — Jetzt sind alle diese Wege verschlossen. Die Erklärung von Postbeuteln auf neutralen Schiffen zu Kontrebande ist englische Auslegung des Völkerrechts. Man muß abwarten, ob die neutralen Regierungen auch diese neue Vergewaltigung widerspruchslos hinnehmen werden.
Italien und Rußland.
Berlin, 8. April. Aus Mailand wird unter dem 7. April dem „Lokal-Anzeiger" gemeldet: Senator Leopolds Franchitti veröffentlicht im „Corriere della Sera" eine Zuschrift, in der er, der seit Kriegsbeginn sich stets zugunsten der Beteiligung Italiens an dem Kriege an der Seite des Dreiverbandes bekannt habe, jetzt erklärt: Nach den neuesten Auslassungen der russischen Presse gegenüber den nationalen Bestrebungen Italiens und der Haltung Frankreichs und Englands Italien gegenüber ist jede Verständigung mit diesen Mächten unmöglich geworden. Die einzig mögliche Haltung Italiens ist die absolute Neutralität. Der „Corriere della Sera" druckt diese bemerkenswerte Zuschrift ohne jeden Kommentar.
Gestellungsbefehle an die italienische Landwehr.
Zürich, 8. April. Die italienischen Konsulate der Schweiz geben ab 5. April an die Dienstpflichtigen der acht Jahrgänge der italienischen Landwehr Gestellungsbefehle aus.
Italienische Munitionslieferungen für den Dreiverband.
Hamburg. 7. April. Die „Hamburger Nachr." melden aus Mailand: Nach dem Mailänder „Corriere della Sera" hat sich die Untersuchung in Sachen der Herstellung von Geschoßteilen für ausländische Artillerie auf zahlreiche mechanische Werkstätten in Mailand. Bergamo. Bologna und anderen Städten ausgedehnt. Als Besteller trat fast immer eine