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Schwarzwälder Tageszeitung
Nr. 181
Sir technische Durchführung der Iurürk- ziehuug der Freiwilligen
Ein Zusatzdotument z» den englischen Vorschlägen
London, 14. Juli. In Ergänzung der Vorschläge der englischen Regierung an die Nichteinmischungsmächte ist vom englischen Außenministerium ein weiteres Dokument veröffentlicht worden. Es handelt sich um einen Vorschlag des technischen Unterausschusses für die Zurückziehung der Freiwilligen aus Spanien, auf den im Abschnitt 7 (u) der Vorschläge hingewiesen wird. Das Schriftstück hat folgenden Wortlaut:
Personen, deren Zurückziehung empfohlen wird
Alle Personen in Spanien, den spanischen Besitzungen oder der spanischen Zone in Marokko sind der Zurückziehung unterworfen, falls sie am 17. Juni 1936 entweder Staatsangehörige oder — wenn es sich um staatenlose Personen handelt — wohnhaft in irgendeinem Lande waren, dessen Regierung ein Teilnehmer des Richteinmischungsabkommens ist, und falls sie nicht den Beweis erbringen können, daß sie vor diesem Datum in die Dienste einer der beiden Parteien in Spanien eingetreten sind, wenn sie unter irgendeine der folgenden Gattungen fallen:
1. Kämpfendes Personal von jedem Rang, das den See-, Land- oder Luftstreitkräften einer der Parteien in Spanien angeschlossen ist, in diesem oder mit diesem Dienst tut.
L. Personal, das mit der Aufrechterhaltung wichtiger Dienste im Zusammenhang mit den Streitkräften der einen oder anderen Partei beschäftigt ist. Hierbei handelt es sich um Verbindungslinien, Bodendienst auf Flugplätzen, Lieferungen, Ordonanzen -usw.
(Ausgenommen ist Personal, das in anerkannten nichtspanischen ärztlichen, sanitären oder ähnlichen Einheiten dient).
3. Personen, die als Instrukteure oder Berater bei den Streitkräften der einen oder anderen Partei beschäftigt sind. Hierbei handelt es sich um Verbindungslinien, Marine- und Küstenein- richtungen usw.
5. Personen, die bei der einen oder anderen Partei in Regie- rungsämtern oder anderen Verrowltungsbiiros oder als deren Berater beschäftigt find, wie z. V. bei der Eisenbahn, in Häfen, Docks usw.
6. Personal, das in irgend einer Eigenschaft mit der Herstellung, Zusammensetzung oder Ausbesserung von Kriegsmaterial (einschließlich Flugzeuge), das vom Nichteinmischungsabkommen erfaßt wird, beschäftigt ist.
7. Personal, das im Waffenhandel mit der einen oder anderen Partei beschäftigt ist.
8. Personen, deren Betätigung in irgend einer Weise dazu angetan ist, den gegenwärtigen Konflikt zu verlängern oder zu verbittern (von einem Sonderausschuß zu definieren).
S. Kriegsgefangene, die von der einen oder anderen Partei festgehalten werden.
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Ser RtchleimritschlingsauMliß für Freitagvorrntttag einberufen
London, 15. Juli. Der Nichteinmischungsausschutz ist für Freitagvormittag 11 llhr einberusen worden.
Starke Zuriukhaltimg in Paris
Gewisse Punkte erfordern noch Rückfragen in London
Paris, 15. Juli. In zuständigen französischen Kreisen war man am Mittwochabend in einer Stellungnahme zu den Kompromißvorschlägen der englischen Regierung sehr zurückhaltend. Man beschränkte sich auf den Hinweis, daß das Schriftstück, das als von größter Wichtigkeit bezeichnet werde, in Paris erst im Lause des Nachmittags gegen 17.00 Uhr eingetroffen sei. Die diplomatischen Kreise wollen, bevor sie eine eingehendere Meinung abgeben, das Schriftstück erst sorgfältig studieren. Höchstwahrscheinlich würde man, wie von gut unterrichteter Stelle verlautet, über gewisse Punkte der englischen Vorschläge erst noch in London Aufklärungen einholen, damit die Ansicht der Leiter der französischen Politik in voller Kenntnis der Sachlage festgelegt werden könne. Unter diesen Bedingungen werde es kaum möglich sein, vor Donnerstag und zwar wahrscheinlich erst nach dem Zusammentritt des Kabinettsrates, der um 17.30 Uhr einberufen ist, die Stellungnahme kennenzulernen, die die französische Regierung gegenüber den englischen Vorschlägen einzunehmen gedenke.
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Nrltischrs SmdrlsftW beschlagnahmt
Eine Erklärung Duff Coopers
London, 14. Juli. Der englische Marineminister Duff Cooper keilte im Unterhaus mit, daß am Dienstag ein britisches Schiff, das versucht habe, nach Santander einzufahren, beschlagnahmt worden sei. Auf einige Anfragen erklärte Duff Cooper, die englische Regierung halte nach wie vor daran fest, daß sie kein Recht zur Einmischung in den spanischen Konflikt habe. Wenn ein englisches Schiff innerhalb der Hoheitsgewässer beschlagnahmt werde, werde die englische Flotte nicht ein- greifen. Die englische Admiralität gibt bekannt, daß es sich bei dem beschlagnahmten englischen Schiff um den Dampfer „Molton" handelt. Der nationalspanische Kreuzer „Almirante Cervera" habe die „Molton" aufgefordert, zu stoppen und zwei War- nungsschüsse abgefeuert. Darauf habe sich die „Molton" ergeben und ihren Kurs nach Anweisung des Kreuzers geändert.
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«Der Bolschewismus*
wird irr den nächsten Tagen in der Gewerbe- haSe in Stuttgart eröffnet.
NüchtltArr BetrlMaMll
Dr. Ley sprach
Düsseldorf. 14. Juli. Eine nächtliche Feierstunde, die allen Beteiligten ein Erlebnis wurde und die, da sie auf alle Reichssender übertragen wurde, rund einer Million Angehörigen eines ganzen Gewerbes Sammlung und Aufrichtung gab, wurde in der Nacht zum Mittwoch auf der Reichsausstellung „Schaffendes Volk" durchgeführt. Reichsorganisationsleiter Dr. Ley sprach hier zu erstenmal zu den gesamten Schaffenden des E a st- stätten- und Beherbergungsgewerbes Deutschlands, das 300 000 Betriebe umfaßt. 2m großen Festsaal der Ausstellung und im anschließenden Hauptrestaurant hatten sich 4000 Betriebsführer und Easthausangestellte versammelt. Dr. Ley erläuterte den Begriff der Ehre und des Führertums. „Wir Deutschen haben nur eine Ehre, die Ehre der Leistung, der Wahrhaftigkeit und der Treue. Der Führer einer Gemeinschaft mutz immer und überall die Sorgen der Gefolgsleute zu seinen eigenen Sorgen machen. So verlange ich von Dir, Unternehmer, daß Du Dich in der Sorge um Deine Gefolgsleute von niemanden übertreffen läßt." Dr. Ley erinnerte dann die Männer und Frauen des Eaststättengewerbes, die täglich mit anderen Menschen in Beziehung kommen, daß sie gerade in dieser Berufsstellung dem neuen Deutschland unendlich viel helfen können. In ihrer Haltung müßten sie alles Dienerische ablehnen, stolze deutsche Menschen sein und ihre Pflicht tun. Die Unternehmer »es Gewerbes bat Dr. Ley. ihr besonders Augenmerk auf die sozialen Verhältnisse ihrer Mitarbeiter zu richten. Die Gewerkschaften hätten sich früher um diese Dinge nie bemüht, rade im Gaststätten- und Veherbergungsgewerbe sei, sozial gesehen, sehr viel gutzumachen. So in der llnterkunfts- und Urlaubs- srage. In der Nachwuchsfrage sei es ähnlich. „In all diesen Dingen", ries Dr. Ley den Vetriebssührern zu. „laßt Euch nicht »öligen, sondern fangt selber an!" Dr. Ley schloß den Appell nit einem Bekenntnis zur Freude und einem Treuegelöbnis -um Führer. Mit dem gemeinsamen Gesang der Lieder der Deutschen klang diese eindrucksvolle nächtliche Feierstunde aus.
AchtsWung der Men im deutschen Schulwesen
Berlin, 14. Juli. Mit Erlaß vom 2. Juli 1937 hat der Reichserziehungsminister eine Zusammenfassung der Richtlinien über die Rechtsstellung der Juden im deutschen Schulwesen gegeben, nach denen bis zu einer späteren reichsgesetzlichen Regelung der Echulerziehung jüdischer Kinder zu verfahren ist.
Hinsichtlich der Zulassung zum Schulbesuch ist zu unterscheiden zwischen den Pslichtschulen (Volks- und Berufsschulen) und den Wahlschulen (mittlere, höhere und Fachschulen). Die Zulassung der Juden zum Besuch der Pslichtschulen regelt sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die Schulpflicht. So- wen keine jüdischen Privatschulen vorhanden sind oder von den Unterhaltsträgern der öffentlichen Schulen besondere öffentliche Schulen für Juden errichtet werden, nehmen die jüdischen Schüler an dem Pflichtunterricht der allgemeinen öffentlichen Schulen teil. Den Unterhaltsträgern der öffentlichen Pslichtschulen wird nahegelegt, mit schulaussichtlicher Genehmigung besondere Schulen oder Sammelklassen für jüdische Schüler zu errichten. Für die Zulassung der Juden zum Besuch der Wahlfchule bleiben dis Bestimmungen des Gesetzes gegen die Ueberfüllung deutscher Schulen und Hochschulen vom 25 April 1933 und die dazu ergangenen Ausführungsvorschriften maßgebend. Hiernach können jüdische Schüler in Höhe von 1,5 v. H. der gesamten Neuaufnahmen zugelassen werden. Die Kinder von jüdischen Frontkämpfern sind in die Anteilzahl nicht ein- zu rechnen.
Jüdische Mischlinge besuchen grundsätzlich die allgemeinen Volks- und Wahlschulen. Sie unterliegen auch bei der Aufnahme an Wahlschulen keinerlei Beschränkung. Dem von zwei volljüdi- schen Großeltern abstammenden Mrschlingen ist auch der Besuch jüdischer Schulen oder Sammelklassen für jüdische Schüler gestattet, jedoch ist Vorsorge getroffen, daß sie in diesem Fall künftig nicht das Reichsbürgerrecht erhalten.
Staatsangehörige jüdische M i s ch l in g e, die die allgemeinen Schulen besuchen, haben wie jeder andere Schüler an allen Veranstaltungen der Schule einschließlich besonderer Gemeinschafts- Veranstaltungen außerhalb des schulplanmäßigen Unterrichts (z. B. Schulausslügen, Besuch von Schullandheimen, Sportfest und dergleichen) teilzunehmen; sie sollen, da sie das Reichsbürgerrecht erhalten können, grundsätzlich den anderen Schülern gleichgestellt werden. Jüdische Schüler (Paragraph 5 der ersten Verordnung vom Reichsbürgergesetz) nehmen dagegen lediglich an dem lehrplanmäßigen Unterricht teil. Von der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen außerhalb des schulplanmäßigen Unterrichts sind sie ausgeschlossen. Jüdischen Mischlingen ist die Ablegung der Prüfung in jedem Falle gestattet. Soweit an jüdischen höheren Schulen Reifeprüfungen abgehalten werden, sind die Abgangszeugnisse ausdrücklich als Zeugnisse jüdischer höherer Schulen zu kennzeichnen.
In dem Abschnitt „Lehrerausbildung" heißt es in dem Erlaß: „Juden können nicht Lehrer oder Erzieher deutscher Jugend sein. Auch jüdische Mischlinge find künftig für den Beruf eines deutschen Jugenderziehers ungeeignet. Zur Ausbildung für den Beruf eines Lehrers oder Erziehers soll daher grundsätzlich nur zugelassen werden, wer für sich, und falls er verheiratet ist, für seine Ehefrau den nach den beamtenrechtlichen Vorschriften erforderlichen Nachweis über die Reinheit des Blutes erbringen kann"
Zur Sicherung der nötigen Lehrkräfte für jüdische Schulen hat sich jedoch der Minister Vorbehalten, bis zu einer später zu erlassenden Neuordnung einzelne jüdische Antragsteller (-innen) zur Ablegung der wissenschaftlichen Prüfung für das höbere Lehramt, zur Prüfung für das Handelslehramt, sowie zur Prüfung für das künstlerische Lehramt von Fall zu Fall vor besonderen Prüfungsausschüssen zuzulassen.
10 RM. viloergeld über die Grenze NM für ReisezrvkL
Bekanntlich können bei Reisen nach dem Ausland einmal ernem Kalendermonat 10 RM. in deutschem Hartgeld oder der Gegenwert in ausländischen Zahlungsmitteln durch Jnländ ms Ausland überbracht werden. Dieser Betrag ist nur f Rersezwecke bestimmt und darf nicht zur Bezahlung von War verwendet werden. Unter den Begriff Waren sallen auch Bücst dre kerne Reiselektüre darstellen.
Französischer Ratlonalfelertag
Paris, 14. Juli. Der Nationalfeiertag am Mittwoch stand ganz im Zeichen der großen Parade, die, wie alljährlich,"am Triumphbogen stattfand. Die Regierung hatte anscheinend m diesem Jahre der Parade einen ganz besonders eindrucksvollen Charakter verleihen wollen, einerseits um dem Volk zu zeigen daß die Milliarden für Rüstungszwecke auch ihre Verwendung gefunden haben, und zum anderen, um bei den Tausenden von Ausländern, die sich augenblicklich zur Ausstellung in Paris befinden, einen möglichst starken Eindruck von der Militärmacht Frankreichs zu hinterlassen.
Während etwa 100 Militärflugzeuge in Gruppen zu sieben über der Stadt kreisten, spielte sich die Parade auf dem Chamvs- Elysee im Beisein des Staatspräsidenten, fast sämtlicher Mi- nister, des Königs Carol von Rumänien, des Sultans von Marokko und des Eeneralstabschefs des rumänischen und de; jugoslawischen Heeres sowie einer großen Anzahl von sranft, fischen und ausländischen hohen Militärs ab. Die Parade wird als die größte seit dem Kriegsende bezeichnet. Die Truppen wurden von der nach Tausenden zählenden Menschen- menge mit Beifall begrüßt.
Während der Luftparade ereignete sich ein Unglücksfall, der leicht schwerere Folgen hätte haben können. Ein Jagdflugzeug mußte plötzlich mitten über der Stadt, wahrscheinlich wegen Motorschadens, niedergehen. Der Flugzeugführer hatte jedoch die Geistesgegenwart, auf die Seine herabzugehen, um Menschenleben nicht in Gefahr zu bringen. Er konnte schwimmend das Ufer erreichen.
Die Kommunisten in dem Pariser Vorort Boulogne feierten auf ihre Weise den Nationalfeiertag. Um 4 Uhr morgens stürmten etwa 400 Kommunisten vollkommen grundlos in die noch offenstehenden Kaffeehäuser und gingen daran, mit Stühlen und Viergläsern gegen die wenigen Polizeibeamten, die zu dieser Stunde den Ordnungsdienst versahen, vorzugehen.' Erst nachdem die Polizei Verstärkungen erhalten hatte, konnte die Ruhe wieder hergestellt werden. Mehrere Beamte und Zivilpersonen wurden bei der Schlägerei verletzt, darunter auch eine Anzahl französischer Journalisten. Sechs Personen mußten in ein Krankenhaus eingeliefert und zum Teil sofort operiert werden.
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A uWrkilmWn in Marsrille und Paris
Paris, 14. Juli. Zu wüsten Schlägereien und Schießereien kam es am Nationalfeiertag in Marseille. Erst hatten sich zwei Gruppen von Kundgebern in Bewegung gesetzt, eine mit nationalem, die andere mit marxistisch-kommunistischem Anstrich. Während die rechtsstehenden Verbände sich zum Gefallenendenkmal begaben, um dort einen Kranz niederzulegen, marschierten die Volksfrontler vor das Polizeipräsidium, wo eine Abordnung eine Entschließung abgab. Während die über 10 000 Menschen zählenden Kundgeber, auf die Rückkehr der Abordnung wartend, die Straße sperrten, kam es zu ernsten Zusammen- stößen, die aber von der Polizei zunächst beigelegt werden konnten. Als sich der Zug der Volksfrontler aber unter Rcvol- verschlissen wieder in Bewegung setzte, entstand eine Pan" Die Bilanz dieser Zusammenstöße stellt sich auf zehn verletzte Poli- zeibeamte und fünf andere, durch Revolverschüsie verletzte Per- sonen, die sämtlich ins Krankenhaus übergeführt werden mußten. 15 Personen wurden verhaftet.
Auch in Paris kam es zu Zwischenfällen. Streikende warfen am Republikplatz die Scheiben zweier großer Hotels ein. Herbeieilende Polizeibeamte zerstreuten die Kundgeber.
Sie Lage in Rordtzino
Der japanische und der chinesische Botschafter Sei NeUrath Berlin, 14. Juli. Der japanische und der chinesische Botschafter in Berlin haben Mittwoch den Neichsminister des Auswärtigen. Freiherrn von Neurath, ausgesucht, um ihm über s i r Lage in Nordchina Mitteilungen zu machen.
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WmMll Molkst in Tokio
Japan weist den Protest zurück Tokio, 14. Juli. (Ostasiendienst des DNB.) Der Geschäftsträger der chinesischen Botschaft, dang Aushan, überreichte eine» formalen Protest der Nanking-Regierung anläßlich des Nordchina-Zwischenfalles. Er verlangte die Zurückziehung der japanischen Truppen aus der Umgebung von Lon- kauchiau und die sofortige Abstoppung der weiteren Verstärkung der Nordchina-Garnison.
Vizeautzenminister Horinoucki lehnte die Entgegennahme des Protestes ab und stellte die Gegenforderung, daß China umgehend die mit Japan getroffenen Vereinbarungen einhalte. Die Entsendung von Truppen nach Nordchina sei wegen der aggressiven Haltung der chinesischen Truppen notwendig. Die Beilegung des Konflikts hänge allein vo» der Haltung Chinas ab.
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Entspannung in Atzing?
Bildung neuer Verwaltungsorgane geplant Peiping, 14. Juli. Wenngleich die Vorbereitungen für Stra- tzenkämpfe in der letzten Nacht noch erheblich verstärkt wurden und eine weitere Verschärfung der Bestimmungen des Belagerungszustandes in Peiping vorgenommen wurde, verbreitete sich am Mittwoch die Auffassung, «daß weitere Kämpfe größeren Ausmaßes im Raum Peiping—Tientsin nicht mehr zu erwarten sind. Der Eisenbahnverkehr mit Tientsin ist am Mitt- woch wieder voll ausgenommen worden. Allerdings wickelt sich der Zugverkehr noch unregelmäßig ab. Der Eisenbahnverkehr steht unter der Aufsicht japanischer Bahnbeamter, die in Tientsin ein besonderes Militäreisenbahnamt eingerichtet haben.
Von unterrichteter Seite verlautet, daß Verhandlungen, die um Mitternacht begonnen hatten, mit der Anerkennung de« neuen Lage durch die 38. Division endeten. Die Truppen dieses