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„Schwarzwälder Tageszeitung"
Nr. 18g
DAF. berSi auch das Handwerk in Fragen des Sicnerrechis
nsg. In Ausführung der Anordnung des Reichsorganisationsleiters Dr. Ley Nr. 13 37 (Amtliches Nachrichtenblatt der DAF. vom 5. März 1937, Folge 1, Seite 18) übernehmen ab 1. Juli 1937 die Rechtsberatungsstellen der DAF. neben der ihnen brs jetzt obliegenden Betreuung der Mitglieder der DAF. am dem Gebiete des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts auch die Beratung des Deutschen Handw-nks in allen Fragen des Steuerrechts. Außer der Erteilung von Rat und Auskunft wird den deutschen Handwerksmeistern, sofern sie Mitglied der DAF. sind, Hilfe geleistet bei der Anfertigung von Steuererklärungen und Neuerlichen Eingaben. Die Beratung erfolgt grundsätzlich kostenlos, lediglich die Kosten der Finanzbehorden (Auslagen und Kosten) hat der Steuerpflichtige selbst zu tragen. Die Bearbeitung der Steuerfragen geschieht durch entsprechend vorgebildete Fachkräfte der Rechtsberatungsstellen und zwar werden in regelmäßigen Abständen Sprechstunden auf den Dienststellen der DAF. in allen Städten des Gaugebiets abgehalten werden Nähere Auskunft erteilen die Kreisobmänner, die Rechtsberatungsstellen und die Kreisbetriebsgemeinschaftswaltcr Deutsches Handwerk der DAF.
Fetzt ukerall BerriebssMigememschasiell
nsg. An dem Tag, an dem Dr. Ley für das ganze Reich die Betriebssportgemeinschaften verkündete, wurde durch Eauob- mann der DAF., Schulz, in der Elektron-Metall GmbH., Bad Cannstatt, die Betriebssportgemeinschaften für Württemberg im Rahmen einer Vetriebssportkundgebung aufgestellt.
Er stellte fest, daß Württemberg auf dem Gebiet des Betriebssportes den anderen Gauen voraus ist. Es ist daran gedacht, auf den Sportplätzen der DAF. jährlich einmal einen Leistungswettkampf der Betriebssportgemeinschaften zu veranstalten. Zur Verleihung des Lsistungsabzeichens an die Betriebe für vorbildliche Förderung der Volksgesundheit und der Bestrebungen von KDF. wird diese Einrichtung von Betriebssportgemeinschaften «ine notwendige Voraussetzung sein. Sie wird auch Vorbedingung für die Anerkennung zu nationalsozialistischen Musterbetrieben sein.
SerilMlmI
Gefängnisstrafe wegen brutaler Mißhandlung
Ellwangcn, 1. Juli. Vor der Großen Strafkammer d^s Landgerichts wurde der 26jährige ledige Josef Karle aus Freiburg i. Br. wegen schwerer Körperverletzung angeklagt Er hatte am 7. Februar ds. Js. gemeinsam mit seinem Mitknecht in Oberböbingen eine Wirtschaft besucht, wo ihm der Mitknecht sogar zwei Glas Bier bezahlt hatte. Trotzdem fing er mit seinem Kameraden nach der Heimkehr einen Streit an und im gemeinsamen Schlafzimmer mißhandelte er ihn durch Faustschläge derart, daß dem anderen das Nasenbein und der linke Oberkiefer gebrochen wurden. Der Verletzte war bis 25. Februar in Krankenhausbehandlung und dann noch weiter bis Mitte März arbeitsunfähig. Angesichts der äußerst brutalen und gefährlichen Mißhandlung des Mitknechtes und der erwiesenen Arbeitsscheu des bereits neunmal vorbestraften Angeklagten erkannte das Gericht auf eine bedeutend höhere Strafe, als der Staatsanwalt (mir sechs Monaten Gefängnis) beantragt hatte, nämlich aus zehn Monate Gefängnis mit Einrechnung von einem Monat und fünfzehn Tagen als durch die Untersuchungshaft verbüßt. Der Haftbefehl wurde aufrecht erhalten.
Sicherungsverwahrung gegen einen schwachsinnigen Brandstifter
Ellwangen, 1. Juli. Die Staatsanwaltschaft erhob bei der Großen Strafkammer des Landgerichts Anklage gegen den 21- jährigen Ludwig Weber aus Dorfmerkingen, weil er drei Brandstiftungen begangen hatte. Da Weber nicht zurechnungsfähig sei, erfordere die öffentliche Sicherheit seine Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt Es kam zur Sprache, daß sich der Angeklagte schon 1933, als er 17 Jahre alt war, mehrerer Sittlichkeitsverbrechen an Mädchen unter 14 Jahren schuldig gemacht hatte, damals aber das Strafverfahren gegen ihn wegen seiner Geistesschwäche eingestellt wurde. Schon damals wurde die Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt angeregt. Nach dem Urteil des Sachverständigen ist Weber hochgradig schwachsinnig und kann deshalb für seine Taten nicht verantwortlich gemacht werden. Dem Antrag des Staatsanwaltes auf Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt trat auch der Verteidiger nicht entgegen und die Strafkammer fällte ein dahingehendes Urteil.
Deutscher Honig im Einhettsglas
Der Imker und der Kaufmann werden oft gefragt, wozu man kun ein besonderes Glas für deutschen Honig geschaffen habe. Kieses sogenannte Einheitsglas der Reichsfachgruppe Imker kann jetzt auf eine zehnjährige Vergangenheit zurückblicken und hat sich während dieser Zeir immer mehr durchgesetzt und bewährt, ks wurde von den führenden Jmpern seinerzeit eingesührt, um etwas zu schaffen, das den deutschen Edelhonig schon rein äußerlich als solchen kennzeichnete und die Gewähr dafür bot, daß der Inhalt echt und unverfälscht sei und daß bei der Vorbereitung ,um Verkauf mit der größten Sorgfalt verfahren worden war. Zur weiteren Sicherstellung dieser Garantie kam dann später noch der „Eewährvcrschlußstreifen" hinzu, besten Vorhandensein dem Käufer die völlige Gewißheit bietet, daß er für sein Geld auch wirklich erstklassige und unverfälschte Ware erhält Das Einl.eitsglas darf nicht jeder Bienenzüchter führen, sondern nur der Imker, der seiner Reichsfachgruppe angeschlosten ist und damit bekundet, daß er auf dem Boden des nationalsozialistischen Eemeinschaftsgedankens steht und für die Güte seiner Ware ein- tritt. Aus der dem Gewährsverschlußstreifen aufgedruckten Kon- trollnummer kann jederzeit festgestellt werden, von welchem Linker der Honig stammt. So wurde hier eine Einrichtung geschaffen, die sich gut eingeführt und bestens bewährt hat.
Freit». Feoerwrhr Allroltris
Am kommenden Montag, den 5. Jnlt rücken
zur Uebung aus. Antreten pünktlich 7 Uhr abends. Altensteig, 2. Juli 1937. Lnz.
Beuren.
Das Sammeln vos Beere« aller «rt
in den hiesigen Gemeinde- und Prioatwaldungen
ist für Aaswärtige bei Strafe verboten.
Den 2. Juli 1937.
Der Bürgermeister.
GröMbach.
Das Sammelst vos Heidelbeere»
ist in den hiesigen Gemeinde- und Prioatwaldungen
für Auswärtige bis 20. Juli einschließ i. bei Strafe verboten
Der Bürgermeister.
Hofstett
Am Sonntag, den 4. Juli findet im Gasthaus zur „Krone"
Hevkatzfeier
statt, wozu sekundlichst einladet
Kapelle Stocktnger.
15—20 Maurer
für Sandstein, Trockenmauerwerk, sowie
50-60 Erdarbeiter
Können ab Montlg. len 5. Juli bei uns anfangen. Baustelle Bockslein wog (Iorstamt Hofstelt.)
Bolz, Bangeschäft, Altbu'ach.
Letzte Nachrichten
Vckenntnispfarrer wegen dauernder Kanzelhetze festgenommen
Berlin» 1. Juli. Der Bekenntnispfarrer Martin Nie- möller aus Berlin-Dahlem wurde von der Geh. Staatspolizei festgenommen und dem Richter vorgeführt, der Haftbefehl gegen ihn erlaffen hat. Niemöller hat seit langer Zeit in Gottesdiensten und Vorträgen Hetzreden geführt, führende Persönlichkeiten des Staates und der Bewegung verunglimpft und unwahre Behauptungen über staatliche Maßnahmen verbreitet, um die Bevölkerung zu beunruhigen. Desgleichen hat er zur Auflehnung gegen staatliche Gesetze und Verordnungen aufgefordert. Seine Ausführungen gehörten zum ständigen Inhalt der ausländischen deutsch-feindlichen Presse.
Eeneralfeldmarschall von Blomberg wieder in Budapest Budapest, 1. Juli. Reichskriegsminister Generalfeldmarschall von Blomberg kehrte am Donnerstag von seinem Besuch beim Reichsverweser Admiral Horthh von dessen Landsitz in Kenderes wieder nach Budapest zurück und ver-
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oder unter 5 Kühen die Wahl, setzt dem Verkauf aus
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Bekanntmachungen der NSDAP.
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BdM. in der HI., Untergau Nagold (491)
Untergauführerin. Der Termin für die Einsendung der Tätigkeitsberichte und Stärkemeldung ist jeweils der 28. jed. Monats. Diejenigen Gruppen, die diese Berichte noch nicht eingeschickt haben, holen dies sofort nach. Verlängerter Termin- 4. Juli 1937.
IM. in der HZ., Gruppe 22/491 Sämtliche Schaftführerinnen der Gruppe sind am Sonntagmorgen Punkt 10 Uhr mit der Beitragsabrechnung in der Jugend Herberge in Altensteig. Schreibzeug ist ebenfalls mitzubringeu. Es müssen aber unbedingt alle da fein. Gruppensilhreri«.
brachte den Tag in der ungarischen Hauptstadt. Zu Ehren des Generalfeldmarschalls veranstaltete am Abend der Vudapester deutsche Gesandte von Erdmannsdorf einen Empfang.
Wehrerziehungsgesetz vom tschechoslovakischen Senat angenommen
Prag, 1. Juli. Der tschechoslovakische Senat nahm den Gesetzentwurf über die Wehrerziehung in beiden Lesungen an. Gegen das Gesetz stimmte die Sndetendeutsche Partei. Der Senat ging sodann in die Ferien.
10 Lage Wetter voraus
Witterungsvorhersage für die Zeit vom 1. bis 1v. Juli 1937
Herausgegeben von der Forschungsstelle für langfristige Witterungsvorhersage des Reichswetterdienstes in Bad Homburg v. d. H. am 30. Juni abends.
Nach der allgemeiner. Wetterbcsserung am Ende der letzten Woche hat sich in den ersten Tagen dieser Woche von Westen nach Osten fortschreitend unbeständige Witterung eingestellt. Diese unbeständige Witterung wird im wesentlichen wenigstens in den nächsten vier bis fünf Tagen sortbestehen. Es werden dabei schönere, überwiegend trockene Tage mit bewölkten, zu Regenfällcn neigenden Tagen wechseln. Auch die Temperaturen werden schwanken, im allgemeinen jedoch für die Jahreszeit zu niedrig sein. Nur im Osten wird vielleicht in etwa drei Tagen vorübergehend wieder stärkere Erwärmung eintreten. Das Hochdruckgebiet im Westen wird sich etwas bis zum 5. Juli gegen die Britischen Inseln hin verlagern. Unter dem Einfluß dieses Hochdruckgebietes wird nach wie vor über Deutschland ein vorwiegend west-östliche-» Druckgefälle bestehe» und damit die Luftzufuhr aus höheren kälteren Breiten anhal- ten. Andererseits wird sich aber in der westlichen Reichshälfte, vorübergehend auch bis zur Oder, von Montag oder Dienstag nächster Woche an der Hochdruckeinflnß in verstärktem Maße bemerkbar mache» und infolgedessen dort vielfach aufgeheitertes, im wesentlichen trockenes Wetter herrschen. Dagegen bleibt im Osten das Wettergepräge wechselvoll und unsicher. Auch am Nordrand der Alpen ist mit häufigeren Niederschlägen zu rechnen.
Druck und Verlag: W. Rieker'sche Vuchdruckerei in Altensteig. Hauptschriftleitung: Ludwig Lauk, Altensteig (verreist); Stellvertreter: Hermann Tröster, Stuttgart. Anzeigenltg.: Gustav Wohnlich, Altensteig. D.-A.: V. 37: 2170. Zzt. Preis!. 3 gültig.
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Lospreis 50 Pfennig.
Ziehung am ll. September 1937.
Zu haben in der
Buchhandlung Lauk, Mensteig.
j vr. Vossl zmrückl I
Wir tauschen Ihre alten Schallplatten gegen neu« um während der Zeit vom 28. Juni bis 14. Aug. 37!
Was machen Ne mtt Ähren alten Crballvlatten?
Sie haben sicher eine ganze Anzahl Schallplatten, die entweder alt oder abgespielt sind, oder die Sie nicht mehr hören können. Jetzt ist die Zeit, sie günstig gegen neue umzutauschen. Die Bedingungen sind einfach und klar:
1. Beim Kauf von zwei neuen Platten und Rückgabe einer alten Schellackplatte erhalten Sie auf die üblichen Detailpreise eine Vergütung von 25 Proz.
2. Nur unzerbrochene Schellackplatten werden zurückgenommen. Schicht- und Pathe-Platten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Auch Electrola- und Columbiaplatten können nicht eingetauscht werden.
3. Der Umtausch erfolgt nur in der Zeit vom 28. Juni 1937 bis 14. August 1937.
Wegen strenger Bestimmungen darf Ihr Schallplattenhändler nach dem 14. August 1937 keine alten Sch allpkalten mehr zum Umtausch an nehmen.
Tauschen Sie also sofort um, lieber heute als morgen!
Buchhandlung Lauk, Altmsteig.