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Schwarzwälder Tageszeitung

Nr. 14z

bolschewistischen Machthaber geradezu den Charakter des Lä­cherlichen erhalten muhte.

Um aber der Aeußerste für die Herbeiführung einer Einigung zu tun, hat die deutsche R e i ch s r e g i e r u n g im Verlaufe der Londoner Beratungen ihre ursprünglichen Vor­schläge herabgemindert, daß sie nicht nur auf jede praktische Vergeltung, sondern auch auf die Internierung der rotspanischen U-Boote verzichtete und nur­mehr die sofortige gemeinsame Flottenkundgebung und Verwarnung der roten Machthaber forderte. Darüberhinaus aber hat sie sich außerdem, wie schon erwähnt, noch einverstanden erklärt, daß neben dieser sofortigen Maßnah­me alsbald auch das von englischer und französischer Seite ge­forderte Untersuchungsverfahren eingeleitet werden könnte!

9. Aber auch diese soweit abgeiinderten Vorschläge sind von englischer und französischer Seite abgelehnt worden. Unter die­sen Umständen blieb den Vertretern der vier Mächte nichts an­deres übrig, als festzustellen, dag die Versuche einer ge­meinsamen Einigung als mißlungen anzusehen seien. Denn es ist klar, daß unter solchen Umständen die Abma­chungen des 12. Juni nicht sinnlos, sondern geradezu schädlich sind. Denn die neuartige Auslegung, die diese Vereinbarung nunmehr gefunden hat, würde nur bedeuten, daß in Zukunft bei jedem neuen rot-spanischen Angriff erst eine nicht U ^r mona­telang dauernde, sondern im Ergebnis auch gänzlich aussichts­lose Untersuchung stattfinden müßte. Es würde außerdem na­türlich ein Leichtes sein wie dies in einem empörend verlet­zendem Artikel einer englischen Zeitung schon geschehen ist^ einfach zu behaupten, daß ein in die Luft gesprengtes deutsches Schiff nicht von den roten Machthabern in Valencia, sondern von Italienern, und ein von den Bolschewisten torpediertes ita­lienisches Schiff einfach von Deutschen angegriffen wurde! Unter solchen Voraussetzungen ist aber auch eine deutsche Kon­trolle unmöglich und die Beteiligung daran für eine Macht von Ehrgefühl und Verantwortungsbewußtsein unerträglich. Denn wenn die kontrollierenden Mächte nicht den unbedingten Schutz und Beistand aller Kontrollmächte genießen und wenn vor allem unter den Kontrollmächten selbst nicht das Vertrauen in die Wahrhaftigkeit gegebener Angaben herrscht, ist es zweckmäßiger für die einzelnen Mächte, den Schutz ihrer Interessen so wahr­zunehmen, wie dies normal auch der Fall zu sein pflegt.

Die deutsche Regierung hat sich daher entschlossen, an der in­ternationalen Kontrolle nicht mehr teilzunehmen und von jetzt ab endgültig den Schutz ihrer Interessen und damit ihrer Schiffe vor den bolschewistischen Vrandstistern in Valencia selbst und mit jeden Mitteln wahrzunehmen, die allein geeignet sind, diese Verbrecher vor ähnlichen Anschlägen zurückzuhalten. Es erfüllt die deutsche Reichsregierung dabei mit tiefster Befriedigung fest­zustellen, daß sich diese ihre Aufsagungen vollkommen decken mit den Ausfassungen der italienischen Regierung wie sie überhaupt auch in diesem Falle wieder in dankenswerter Weise jene prak­tische Zusammenarbeit Ser beiden Länder ergeben hat, die im Dienste der Ausrechterhaltung geordneter Zustände in Europa und damit im Dienst des Friedens notwendig ist.

Die italienische Erklärung

Rom, 23. Juni. Nach einer von der Agencia Stefani ausge- gebensn amtlichen Mitteilung hat sich die italienische Regierung endgültig vom Seekontrollschema zurückgezogen. Die entsprechende Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Nachdem die italienische Regierung infolge des Verlaufes der mehrfachen Besprechungen, die in London zwischen den Vertretern der vier Mächte stattgefunden haben, das Fehlen der notwendigen Solidarität für ein gemeinsames Vorgehen betr. der bekannten Zwischenfälle festgestellt hat, die sich an der internationalen Kontrollaktion ereignet haben, hat sie dem italienischen Botschafter Grandi Weisung gegeben, dem Nichte,nmischungsausschuß mitzuteilen, daß Italien sich endgültig vom Kontrollsystem zurückzieht.

Der gleiche Beschluß ist von der Reichsregierung gefaßt worden."

Ein Akt brr Solidarität

gegenüber dem befreundeten Deutschland

Rom, 23. Juni. Der Entschluß Deutschlands und Italiens, sich endgültig aus dem spanischen Kontrollsystem zurückzuziehen, ist nach dem hauptamtlichenEwrnale d'Jtalia" eine logische und notwendige Folge des negativen Ausganges der Londoner Biererbesprechungen, mit dem die Kontrollverständigung vom 12. Juni schon bei der ersten Probe gescheitert ist.Alle Euro­päer guten Glaubens", so führt der Direktor desEiornale d'Jtalia" unter der UcberschriftEin gerechter Ent­schluß" aus,können dieses Scheitern nur bedauern. Man steht vor einer englisch-französischen Front gegen die italienisch­deutsche Politik der Klarheit und Verantwortlichkeit. Angesichts dieser Spaltung blieb Rom und Berlin nichts ande­res übrig, als die Zurückziehung aus dem Kontrollsystem zu erklären."

Der Beschluß Italiens sei eine würdige und notwendige Ant­wort auf die sowjetspanische Seeräuberei. Er zeige die ent­schlossen« Tatkraft, die eine Großmacht gegenüber den Gefahren und Zweideutigkeiten, die man um Spanien und Europa schaffen wolle, haben müsse. Deshalb sei es auch eine neue veraniwort- liche Maßnahme zum Schutze der Güter Europas und ein Akt der Solidarität, die Italien dem befreundete» Deutschland bei der ihm angetanen unbestraften Beleidigung zum Ausdruck brin­gen wolle.

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Panzerschiff «Admiral Gras SM" nach Spanien ausgelaufen

Berlin, 23. Juni. Das PanzerschiffAdmiral Graf Spee" ist Mittwochabend zur Wahrnehmung deutscher Interesse« nach Spanien ausgelaufen.

Die Schuld Englands und Frankreichs

Italienische Stimmen zu den Londoner Quertreibereien

Rom, 23. Juni. Zur Zurückziehung der deutschen und italieni­schen Regierung vom internationalen Kontrollsystem erklärt Tribuna" u. a., die Torpedos der Bolschewisten hätten ihr wah­res Ziel, das nicht in spanischen Gewässern sondern in London

Sitzung des ReWkabinetts

Berlin, 23. Juni. In der Sitzung des Reichskavinetts am Mittwoch, die unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten Gene­raloberst Göring stattfand, wurde der Entwurf eines deutschen Strafgesetzbuches weiter beraten. 2m An­schluß hieran wurde das Polizeibeamten gesetz verab­schiedet, durch welches das Beamtenrecht für die Polizei ent­sprechend der einheitlichen Zusammenfassung der polizeiliche« Aufgaben und der einheitlichen Leitung aller Polizciangelegen- heiten für das ganze Reich neu geregelt wird. Nächste Kabinetts­sitzung findet erst wieder nach der Sommerpause statt.

Das neue deutsche Polizeibeamiengesetz

Das vom Reichskabinett verabschiedete deutsche Polizeibeam­tengesetz stellt für eine besonders große und wichtige Beamten­gruppe die Rechtseinheit für das gesamte Reichs­gebiet her. Das Gesetz tritt gleichfalls mit dem Deutschen Ve­amtengesetz am 1. Juli 1937 in Kraft. Es gilt für die Polizeivollzugsbeamten des Reiches und der Ge­meinden, also nicht für Polizeiverwaltungsbeamte. Polizeiver­waltungsbeamte der Länder gibt es seit dem 1. April dieses Jahres nicht mehr, da diese Reichsbeamte geworden sind. Zu den Poltzeivollzugsbeamten gehören die Vollzugsbeamten der Schutzpolizei und der Kriminalpolizei des Reiches und der Ge­meinden, der Gendarmerie und der Geheimen Staatspolizei so­wie sonstige Polizeivollzugsbeamte der Sicherheitspolizei. Die bisherigen Polizeibeamtengesetze der Länder sind durch das Deutsche Veamtengesetz aufgehoben worden.

Grundsätzlich gilt auch für Polizeivollzugsbeamte das Deut­sche Veamtengesetz. Das Polizeibeamtengesetz bringt ledig­lich gewisse zusätzliche Vorschläge und einige Sonderbestimmun­gen, die ihre Grundlage in den Besonderheiten der Polizei und des Polizeidienstes haben. Für Pclizeivollzugsbeamte-n der Ge­meinden gelten überdies die für Eemeindebeamten bestehenden reichsrechtlichen Vorschriften.

Der Polizeivollzugsbsamte tritt grundsätzlich bei der Schutz­polizei ein und findet im Laufe der Jahre entweder dort oder in einem anderen Dienstzweig ver Polizei des Reiches oder der Ge­meinden (Gendarmerie, Kriminalpolizei, Geheime Staatspolizei, Eemeindevollzugspolizei, Polizeiverwaltungsdienst) eine Le­bensstellung. Gegenüber anderen Beamten bringt das Gesetz für Polizeivollzugsbeamte insofern gewisse Einschränkungen in den persönlichen Verhältnissen, als jüngere Polizeivollzugsbeamte verpflichtet werden können, ein Kasernenquartier zu beziehen, und die Erlaubnis zur Eheschließung den Polizeioollzugsbeam- ten vorgeschrieben werden kann. Im Gesetz wird die Verpflich­tung, die Erlaubnis zur Eheschließung einzuholen, für die in Kasernen wohnenden Wachtmeister eingeführt werden.

Grundsätzlich werden die Polizeivollzugsbeamten als Beamte aus Widerruf eingestellt. Während sonstige Beamte auf Wider­ruf jederzeit entlasten werden können, darf bei einem Polizei­vollzugsbeamten non dem Recht des Widerrufes nur aus Grün­den, die im Gesetz einzeln aufgeführt sind, Gebrauch gemacht werden.

PolizMamteilMtz verMchlkdet

Nach dem Deutschen Veamtengesetz kann beim Vorhandensein einer freien Stelle Beamter auf Lebenszeit werden, wer die vorgeschriebenen Prüfungen bestanden und das 27. Lebensjahr vollendet hat. Für Polizeioffiziere und Kriminalbeamte der Kommistarlaufbahn gilt dieselbe Vorschrift. Der Wachtmei­ster der Schutzpolizei und der Gendarmerie sowie für Kriminal­astistenten ist entsprechend dem bisherigen Polizeibeamtenrecht der Länder an Stelle der Vollendung des 27. Lebenswahres die Ableistung einer zwölfjährigen Polizeidienst­zeit vorgeschrieben, auf die die Wehrdienstzeit anzurechnen ist. Die letzte Vorschrift ist erlasten worden, um eine gewisse Gleich, stellung mit den aus der Wehrmacht ausscheidenden und in das Veamtenverhältnis übertretenden Versorgungsanwärtern zu er- zielen.

Während für die Beamten im allgemeinen als Altersgrenze das 65. Jahr festgesetzt ist, gelten für Polizeivollzugsbeamte mit Rücksicht auf den bei Tag und Nacht, bei Wind und Wetter z« leistenden aufreibenden Dienst niedrigere Altersgren. zen. Sie sind festgesetzt für Polizeileutnante, Polizeioberleut- nante, und Polizeihauptleute des Reiches auf das 51., für Poli­zeimajore des Reiches auf 53 und für Polizeiofsiziere höherer Dienstgrade des Reiches auf das 56., für Polizeioffiziere der Ge- meinden und für alle übrigen Polizeivollzugsbeamten des Rei- ches und der Gemeinden auf das 60. Lebensjahr. Der Uebertritt in den Ruhestand geschieht jeweils an dem folgenden 1 . April oder 1. Oktober.

Eine Neuerung ist die, da^ Polizeivollzugsbeamte der Reiches in Stellen von Poltzeivollzugsbeamten der Gemeinde» und umgekehrt versetzt werden können. Außerdem können Poli­zeivollzugsbeamte der Gemeinde in eine andere versetzt werden. Vor der Versetzung sind die beteiligten Beamten zu hören.

Für die vor dem 15. Juli 1926 eingetreiene» kündbaren Polizeiwachtmeister, deren Rechtsver­hältnisse sich nach dem Reichsgesetz über die Schutzpolizei der Länder und den auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften der Länder richten, gelten mit einigen Ausnah­men grundsätzlich dis bisherigen Bestimmungen weiter. Sie ha­ben mit Vollendung des 12. Dienstjahres oder, soweit das 12. Dienstjayr bereits vollendet haben, am 31. Oktober 1937 au» dem Dienste auszuscheiden, sofern sie nicht ihre Uebernahme in» Veamtenverhältnis nach dem neuen Gesetz beantragen und über­nommen werden. Mit Ablauf des Monats Juli 1938 wird er also derartige Beamte nicht mehr geben. Die Abmachungen, die in einzelnen Ländern die Polizeivollzuasbeamten entweder mit Vollendung des 60. Lebensjahres oder beim Eintritt in den Ruhestand nach Vollendung des 60. Lebensjahres erhielten, fal­len mit dem 1. April 1940 ganz weg. Vis zu diesem Termin wird bis zum 1. April 1938 das Fünffache, bis zum 1. April 1933 das Dreifache und bis zum 1. April 1940 das Einfache der Dienst­bezüge des letzten Monats gezahlt. Die Abfindungen, die nack bisherigem Recht gezahlt wurden, lasten sich mit Rücksicht dar­auf, daß auch bei anderen Beamtengruppen die Altersgrenze ohne Gewährung einer Abfindung herabgesetzt worden ist, nicht mehr aufrechteryalten. Schließlich sei noch erwähnt, daß eine Kapitalisierung von Versorgungsgebützrniflen der Ruhegehalts­empfänger und ihrer Hinterbliebenen nicht mehr statl - ' -

weit Anträge nicht schon gestellt sind.

lag, getroffen. Der französisch-englische Vorschlag einer Unter­suchung sei beleidigend für Deutschland und unannehmbar, und er stehe überhaupt in Widerspruch zum Wesen des Kontrollaus- schustes, wo jeder bei dem anderen ein Mindestmaß von gutem Glauben voraussetzen müsse. Das Blatt weist unter Betonung des deutschen Friedenswillens darauf hin, daß sich Berlin mit einer Demonstration begnügt habe.Wäre Deutschland von an­deren Gesühlen beseelt gewesen, so hätte es den Anschlag in ganz anderer Weise beantwortet". DieTribuna" stellt abschließend fest, daß man in London den Zwischenfall ganz einfachbegr a- b e n" wollte.

AuchLavoro Fascista" hebt u. a. hervor, daß die Haltung Deutschlands, unnachgiebig in dem Schutz seiner Ehre und der Sicherheit seiner Schiffe, bis zur äußersten Grenze des Mög­lichen versöhnlich gewesen ist. Wenn jetzt englische Zeitungen davon sprechen sollten, daß die Verhandlungen nicht möglich seien, sofern jeder einzelne Teilnehmer auf seinen Positionen be- harrt, so müsse erklärt werden, daß diese Anklage gegen Deutsch­land nicht erhoben werden kann. Die ursprüngliche Forderung, daß die bolschewistisch-spanischen U-Boote aus den spanischen Ge­wässern zurückgenommen werden, ist von Deutschland ausgegeben worden, das sich nur noch auf die Forderung einer Flotten­demonstration aller vier Großmächte beschränkte. Als Gegen­leistung für diese versöhnliche Haltung, die Deutschland im vollen Umfange mit Italien zeigte, sei aber von England und Frank­reich nichts angeboten worden. Es sei daher auch vollkommen sinnlos, wenn heute englische und französische Zeitungen die Verantwortlichkeiten verschieben wollten, die völlig klar lägen. Deutschland, fährt das Blatt fort, werde niemals zulassen, daß seine Söhne und seine Schiffe von bolschewistischen Piraten über­fallen werden, um sich dann mit einer papiernenGenugtuung", der Versendung von Noten, zu begnügen.

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Italiens Haltung nach dem Austritt ans -em Kontrollschema

Rom, 24. Juni. Nach der Stellungnahme Deutschlands und Italiens zu der Kontrollfrage wird in unterrichteten italieni­schen Kreisen grundsätzlich betont, daß der Beschluß der beiden Länder lediglich ihre Zurückziehung aus dem Kontrollschema be­trifft, und daß es geradezu unlogisch wäre» wenn sich damit Italien auch aus dem westliche» Mittelmeer znrückziehen würde, wo es besondere Interessen zu vertreten habe. Italien fühle sich daher auch in keiner Weise verpflichtet, nach seinem Austritt aus dem Kontrollschema seine Schiffe, die bisher mit der Durch­führung der Kontrolle beauftragt waren, zurückzurufen. Bei etwaigen neuen Angriffen werde Italien von Fall zu Fall die entsprechenden Gegenmaßnahmen ergreifen. Italien fei, wie in den gleichen unterrichteten Kreisen erklärt wird, weiterhin zur Fortsetzung einer für alle Unterzeichnerstaaten geltenden Nicht- einmifchungspolitik bereit unter der Voraussetzung, dah die an­deren Staaten diese Politik ebenfalls einhalten.

Ausländische Gäste beim Führer

Berlin, 23. Juni. Der Führer empfing am Dienstagnachmittag in Gegenwart des Reichsorganisationsleiters Dr. Ley die aus­ländischen Ehrengäste und Trachtengruppen, die an der Hambur­ger Reichstagung der NSGKraft durch Freude" teilgenem- men haben und jetzt in ihre Heimat zurückkehren. Exz. Louvaris- Athen verband mit seinem im Namen der ausländischen Gäste ausgesprochenen Dank für den Empfang beim Führer und die Aufnahme in Hamburg aufrichtige Wünsche für das neue Deutschland. Der Führer betonte in einer Ansprache die Not­wendigkeit, die schaffenden Menschen an allen kulturellen Gü­tern der Nation reilhaben zu lasten und sowohl ihre Arbeit als auch ihre Freizeit mit Freude zu erfüllen. 2m Anschluß daran ließ sich der Führer von Dr. Ley die einzelnen Gäste vorstellen.

Mailänder Scala beim Führer

Berlin, 23. Juni. Im Anschluß an die Aufführung von Ver- disAida" im Deutschen Opernhaus empfing der Führer m seiner Loge die Solisten der Mailänder Scala, die an den drei Eastspielvorstellungen mitgewirkt hatten. Die Künstler wurden dem Führer einzeln von dem Generaldirektor der italienischen Theater im italienischen Ministerium für Volkskultur de Pirro vorgestellt. Der Führer sprach den Künstlern und sämtlichen inzwischen im Foyer versammelten Mitgliedern der Mailänder Scala seine höchste Anerkennung für die unvergleich­lichen Leistungen aus und beglückwünschte sie herzlich zu ihrem großen Erfolg in Deutschland. Er betonte, daß die ku l t u r e l l e Zusammenarbeit zwischen den beiden befreundeten Na- tionen durch das Mailänder Scala-Gastspiel in besonderem Maße gefördert worden sei und daß die Veranstaltungen m München und Berlin zur Vertiefung der freundschaftlichen V> Ziehungen der beiden Völker in besonders eindrucksvoller und schöner Weise beigetragen hätten.

Palästina soll aufgeleilt werden

Errichtung eines jüdischen und arabischen Staates London, 23. Juni. Der nunmehr dem König unterbreitete Be» richt der britischen Palästinakommission enthält, wie schon viel- fach vermutet worden war, den Vorschlag, Palästina r n zwei Staaten, einen jüdischen und einen arabischen aufzu» teilen.

Der Ausschuß ist der Ansicht, daß durch ein solches Verfahren das Problem der politischen und Rastengegensätze zwischen Jude» und Arabern in Palästina am besten gelöst werden könne. Eia» zelheiten über die Austeilung des Gebietes sind noch nicht be­kannt. Immerhin will derDaily Telegraph" wissen, daß der jüdische Staat an das Mtttelmeer angrenzen soll, während der arabische sich im Innern des Landes befinden werde. Die beiden Staatsgebiete würden etwa vicselbe Größe haben. Der arabisch» Teil solle durchKorri- :re" einen Zugang zu den Häfen von Haifa und Jaffa erhalte:.. Der Bericht wird voraussichtlich An­fang Juli veröffentlicht werden.