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Am kommenden Montag, de» 10. Mai rücken

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zur Uebung aus. Antreten pünktlich 7 Uhr abends. «Iteustelg, 7. Mai 1937.Luz.

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Vorstellungen: Zsmttaz abend 8.30 Udr

Sonntag nachmittag 4.15 und 8 30 Ukr.

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Altensteig, Nagold und Umgebung

Am 15. Mai 1937, nachmittags um V-3 Uhr im Easthof zumGrünen Baum" in Alteusteig, findet die

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statt. -'«>«-

Hiezu werden sämtliche Genossen freundlich und drin­gend einge laden.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht des Vorstands.

2. Kassenbericht des Geschäftsführers.

3. Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden über die Zahres- rechnung und über die vorgenommenen Revisionen.

4. Genehmigung der Bilanz, sowie Beschlutzfassung über Gewinnbeteiligung.

5. Entlastung des Vorstands und Geschäftsführers.

6. Beschlußfassung über die

a) Auflösung der Genossenschaft,

d) Bestellung von Liquidatoren,

e) Aufbewahrung der Bücher nach Beendigung der Liquidation.

7. Verschiedenes. Wünsche und Anträge.

Etwaige Anträge von Genossen zur Tagesordnung sind spätestens 12. Mai beim Unterzeichneten Vorstand schriftlich einzureichen.

Die Jahresrechnung liegt von heute ab 8 Tage lang zur Einsicht jedes Genossen im Geschäftszimmer des Lager­hauses Altensteig auf.

Etwaige Einsprachen sind beim Vorstand einzureichen. Altensteig, 5. Mai 1937.

Vors, des Vorstands: Bors, des Aufsichtsrats:

Gauß. Walz.

Geschäftsführer: Schneider.

Kreis Freudenstadt

Hauptkörung der Bullen, Eber und Ziegenböcke

Die Körstelle Schwarzwald-Nord veranstaltet an den nach­genannten Tagen die Hauptkörung für den Kreis Freudenstadt gemäß 88 4 und S der Ersten Verordnung zur Förderung der Tierzucht vom 28. Mai 1936 (RGBl. I, S. 470).

Zu dieser Hauptkörung sind sämtliche im Kreis befindlichen 13 Monate alten und älteren Bullen,

6 Monate alten und älteren Eber, sowie 6 Monate alten und älteren Ziegenböcke an den nachstehend aufgeführten Körorten zu der angegebenen Zeit vorzuführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nicht nur die zum öffentlichen Decken verwendeten Vatertiere, sondern auch die im Prioatbesitz befindlichen und ausschließlich zum Decken eigener weiblicher Tiere verwendeten Vatertiere bei der Hauptkörung vorzufiihren sind. Soweit die Tiere bisher schon im Besitze eines Zulassungsscheines sind oder einen Ab- flammungsnachweis haben, sind diese Papiere an die Geschäfts­stelle der Körstelle Schwarzwald-Nord in Herrenberg, Calwer- straße 6, bis spätestens 10. Mai d. I. einzusenden.

Von der Vorführung bei der Hauptkörung sind solche Vater­tiere entbunden, die in den letzten drei Monaten vor der Haupt- körung bei einer Sonderkörung oder Nachkörung vorgeführt und dort angekört wurden, ferner Bullen, die zwar das kürfähige Alter erreicht haben, aber nicht zur Zucht benützt werden (Mast­oder Schlachtfarren).

Die Hauptkörung wird als Sammelkörung an folgenden Körorten durchgeführt:

am Donnerstag, 27. Mai 1937, 7.39 Uhr, in Pfalzgrasenwerler

für die Gemeinden Psalzgrafenweiler, Bösingen (Kr. Nagold), Cresbach (einschl. Oberwaldach), Durrweiler, Edelweiler, Her­zogsweiler (einschl. Kälberbronn), Hörschweiler, Tumlingen, Wörnersberg;

am Dienstag, 8. Juni 1937, 7L0 Uhr, in Göttelfingen

für die Gemeinden Göttelfingen (einschl. Eisenbach, Besenfeld, Erzgrube, Hochdorf (einschl. Schernbach).

Die Hauptkörung für die Gemeinde Grömbach findet zu einem späteren Zeitkunkt in Altensteig statt.

Sämtliche Bullen müssen mit einem geschlossenen Nasenring versehen sein und an einer Leitstange vorgeführt werden.

Den Besitzern der Vatertiere wird in ihrem eigenen Interesse empfohlen, den Tieren rechtzeitig die Klauen zu schneiden oder schneiden zu lassen und die Bullen und Ziegenböcke vor der Körung täglich mindestens eine halbe Stunde im Freien zu führen bezw. die Eber im Freien zu treiben.

Nach 8 29 der Ersten Verordnung zur Förderung der Tier­zucht vom 26. Mai 1936 (RGBl. I, S. 470) wird

1. mit Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein nicht angekörtes oder abgekörtes Vatertier zum Decken verwendet oder von einem solchen Vatertier ein weibliches Tier decken läßt.

2. mit Geldstrafe bis 150 RM. bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dieser Aufforderung ein Vatertier auf den oben angeführten Hauptkörungen nicht vorführt.

Die Bürgermeister und die Ortsbauernführer sind verpflichtet, Lei den Hauptkörungen, die für ihre Gemeinden angesetzt sind, am Körort anwesend zu sein.

Liebelsberg, den 23. April 1937.

Landesbauernschast Württemberg, Körstelle Schwarzwald-Nord: (gez.) Gg. Braun, Bürgermeister in Liebelsberg,

Leiter der Körstelle.

Fr eud e n s t ad t, den 28. April 1937.

Der Landrat: vr. Frhr. v. Matter.

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Geschossen wird von 9 Uhr vormittags bis 18.30 Uhr nachmittags. Pretsoerteilung 19.30 Uhr im Gasthaus zumHirsch". Der Vereinsführer.

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