hörigen seiner Zeit ohne besonderen Antrag un­mittelbar zugestellt werden. (Amtlich.)

Zur Einschränkung des Mehlverbrauchs.

Die Zentralstelle für Gewerbe und Handel hat auf Grund der Bundesraisoerordnung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl für das ganze Land unter anderen zwei Vorschriften erlaffen. Danach darf einmal nur noch ein Weizenetnheitsdrot zugelaffen werden, und zwar ein Brot, dos ohne Zucker-, Butter- und Eicrzusatz in Stücken von 100 Gramm Gewicht hergestellt werden muß. während alle übrigen Arten und Formen, insbesondere sonsti­ges mit Hefe hergestelltes Gebäck, sowie Wecken, Milchbrots, Hörnchen, Bretzeln und dergl. nicht mehr hergestellt werden könne». Dies war notwendig, nachdem einzelne Teile der Bevölkerung b gönnen haben, sich derartigen Back­waren immer mehr zuzuwenden, besonders auch gewisse Hefengebäcke selbst hcrzustellen, um nicht auf den Genuß der vorgeschriebenen Brotarien angewiesen zu sein. Sodann ist in Zukunft grundsätzlich die Herstellung von Kuchen im Sinne der Bundesratsverordnung nicht mehr zulässig. Nur Zwie­back, der nach dieser Verordnung auch als Kuchen zu be­kochten ist. darf noch hergestellt werden; er darf aber nur geröstet und in Mindestmengen von 250 Gramm abgegeben werden. Außerdem dürfen noch diejenigen Kuchenaiten, ins­besondere Konditoreiwaren, bereitet werden, die ohne Weizen- (Kernen ) und Roggenmehl mit anderem Mehl oder einem Mehleisatz z. B. Kartoffelmehl, Kartoffelpuder, Mais­puder und dergl. oder überhaupt ohne Mehl hergestellt wer­den. So können die beteiligten Gewerbetreibenden immer noch recht zahlreiche Arten von Gebäcks«, vor allem viele Mandelgedäcke, Herstellen, ohne daß dabei die Mehl- oorräte geschmälert würden. Gleichzeitig wird die Verwen­dung von Zucker nicht beschränkt, sondern infolge dieser Vorschriften eher begünstigt werden, was aus Gründen der Ernährung der Bevölkerung und mit Rücksicht ans die reich­lichen Vorräte der Zuckerfabriken nur erwünscht wäre.

Berboten wird sodann künftig sein, in Gasthäusern, Wirtschaften, Kaffeeschenken usw. Brot zum freien Gebrauch der Gäste aufzustellen Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf die zugelaffenen Kuchen und sonstigen süßen Gebäcke. Die Vorschriften finden auf die Herstellung von Backwaren in

den einzelnen Haushaltungen ebenfalls Anwendung: das Ausvacken von andern Backwaren als Roggenbrot, wozu der Teig in den Haushaltungen hergestellt worden ist, wird auch verboten.

Warnung vor Leuchtölersatzmitteln.

Von der Zentralstelle für Gewerbe und Handel wird uns mitgeteilt: Zurzeit werden Versuche ge­macht, Leuchtölersatzmitiel zu verkaufen. Es ist uns nun ein Fall bekannt geworden, in dem gegen Nach­nahme eines nicht unbeträchtlichen Betrags ein Rezept mitgeteilt wurde, das plumper Schwindel ist. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß dieser Versuch, dieses Rezept zu verkaufen, auch anderwärts wieder­holt wird, wird solchen Angeboten gegenüber dringend zur Vorsicht gemahnt.

* Das Wohltätigkeitskonzert am Samstag hat neben dem musikalischen, auch einen schönen, metal­lisch klingenden Erfolg gehabt. Es wurde ein Rein­ertrag von 337^50^ erzielt, wovon der Familien- Unterstützung für Ausmarschierte Krieger 237 50^

und der Krüppelfürsorge 100 überwiesen werden. Neben dem Dank an die Teilnehmer der Ver­anstaltung und an alle Mitwirkenden, die sich in so uneigennütziger Weise zur Verfügung gestellt haben, gebührt auch dankbare Anerkennung den Damen, die sich um das Zustandekommen des Abends durch persönliche Bemühung bei den mitwirkenden Künst­lern besonders verdient gemacht haben, Frau Oberamtsrichter Hölder und Frau Direktor Konrad Wagner.

Simmozheim, 8. Febr. Gestern fand hier unter großer Beteiligung auch von auswärts die Beerdigung des 23 Jahre alten Friedrich Häberle, Sohn der Witwe Häberle vom Hof Büchelbronn, statt. Der­selbe stand beim Reserveregiment 246 und wurde am 27. Oktober 1914 in den Kämpfen bei Bezelaire

durch einen Schrapnellschuß am linken Arm schwer verwundet. Er kam dann in das Lazarett nach Singen in Westfalen. Heber die Weihnachtsfeier­lage war es ihm noch vergönnt, seine Angehörigen zu besuchen. Nach seiner Rückkehr nach Singen verschlimmerte sich aber sein Zustand dermaßen, daß er in der Nacht vom 1./2. Februar verschied, nach­dem ihn seine Mutter noch in den letzten Tagen verpflegt hatte. Nun ruht der junge, hoffnungsvolle Mensch in heimatlicher Erde. Ehre seinem Andenken.

Stuttgart, 5. Februar. Die Königin hat gestern nachmittag der Kriegskinderküche in Wangen einen längeren Besuch abgeftatiet. Sie gesellte sich in leutseliger Weise zu den Kindern, die in der Zahl von über 260 gespeist werden. Ueber die Leitung der Küche sprach sich die Königin in anerkennenden Worten aus.

(S.C.B.) Schwenningen, 8. Febr. In dem Hause der Zimmerstraße 17 war ein Zimmerbrand ausge­brochen. Beim Oeffnen der Zimertüre fand man das 2 Jahre alte Mädchen der Familie Matthis be­reits erstickt vor. Die Mutter besorgte Einkäufe und hatte das schlafende Kind allein zu Hause gelassen. Das Feuer, das vom Ofen auf eine Bettvorlage über­sprang. konnte von der Weckerlinie alsbald erstickt werden.

Hechingen, 8. Febr. Die Angabe der Mehl­vorräte erfolgte nicht überall gewissenhaft. In Burladingen wurde lautZoller" ein Fall festgestellt, daß ein Besitzer von Mehlvorräten diese zu niedrig angab. Er wurde sofort der Staatsanwaltschaft angezeigt und sieht einer strengen Bestrafung ent­gegen. Außerdem wird die ganze verheimlichte Menge ohne Entschädigung eingezogen, während sonst für das enteignete Mehl und Getreide die höchsten Preise gezahlt worden wären.

Für die Schriftleitung verantwort!.: Otto Seltmann, Calw Druck und Berl«i der N. Oelschliger'schen Buchdruckerei, Cal«.

Amtliche und Privat-Anzeigen.

Simmozheim, Oberami Calw.

IO-Verpachtung.

Die Ausübung des Iagdrechts auf hiesiger« Gemeindemarkung wird am Montag, den 18.

Februar 1918» nachmittags 1 Uhr, in 2 Distrikten und zwar:

a) Feldmarkung und Semeindewald, d) Gerechtigkeitswald,

auf dem Rathaus dahier auf weitere 36 Jahre verpachtet. Den 8. Februar 1915.

Gemeinderal.

Allen Freunden und Bekannten die tiefschmerzltche Nachricht, daß unser lieber Hausgenosse

Hm MAlm Moder,

gestern Sonntag abend im 90. Lebens­jahr sanft entschlafen ist.

Familie Hötsch.

Hirsau, 8. Februar 1915.

Feuerbestattung Mittwoch nachmittag '/-4 Uhr in Stuttgart.

Berichtigung.

Die Beerdigung von

Ski» Lm SchiWM-eiiser

findet statt Dienstag erst Mittwoch «m 1 Uhr statt.

Familie Wüst-Sthweppeuheuser.

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Danksagung.

Bon den» an» letzten Samstag Abend imBad. Hof" veranstalteten

Wohltätigkeits - Konzert

wurden dem Bezirkswohltatigkeitsverein zum Zwecke der Fürsorge für Kriegsverstümmelte Im Bezirk Ealw 1VV Mk. übergeben. Für diese reiche Sabe spreche« wir den Beranstaltern des Konzerts wie den Mit- wirkenden unseren tiefgefühlten Dank aus.

Cal«, den 9. Febr. 191S.

Dekau Roos. Reg-Rat. Binder.

Der Umtausch der Zwischenscheine

der

5°/o Wegranlelbe von 1914

erfolgt ab 1. März.

Wir besorgen sowohl den Amtausch der Schuldverschreibun­gen, als auch der Schatzauweisungen.

Wir empsehlen gleichzeitig

5«/« Kriegsanleihe von 1914

zu günstigem Kurs.

Spar- und Vorschußbank Lalw.

Landm. Konsum-Verein Eaün.

Me Preisliste An KmWM«. SSmaeie» -r. ms

ist an die Ortsrechner ausgegeben.

Bestellungen wollen die Mitglieder sofort machen, da die Werke sich lange Liesirungssrlst Vorbehalten: zudem werden einzelne Dünger- mMel nur in beschränktem Matze geliefert.

Sesamkuchen,

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Der Vorstand.