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SchwarzwSlder Tageszclt»»z"

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Bästlingen, 28. Jan. tSchathalter-Versamm- lung.) Die Sckiashaller und Schaszüchrer aus den Lanöes- teilen Filder, des Gäus, des Schwarzwalües und der Voralb waren hier verjammelt. Landesverbandsvorsitzender Al- ber-bllm leiten die Verhandlungen und gab lelbst einen Ueberblick über die Lage in der Schafzucht. Daraus ging hervor, dag dre Verhältnisse bei den Schajhallern und den Lerussschäfern heute wesentlich bessere geworden sind, als sie es noch vor zwei Jahren waren. Große Sorgen bereitet immer noch die Weidebeschafsung, namentlich der Vorsom­mer- und Winterjchafweiden. Der Verband bleibt weiter­hin bemüht, dem Verlangen der Reichsregierung nach ei­ner starken Vermehrung der Schafe un Interesse einer ver­mehrten Erzeugung der Schafwolle gerecht zu werden. Ei­nen längeren Vortrag über das Thema: Der Rohstoff Wolle",' seine Erzeugung, seine Pflege und sein Verkauf, hielt anschließend Direktor Burger von der ReichswoUver- wertung in Ulm. Landwirtschaftsrat Hülben sprach über die Sonderausgaben der Schafhaltung im Rahmen der Land- und Volkswirtschaft.

Wetter für Mittwoch

Ein westliches Hochdruckgebiet, dessen Kern über England nach Finnland verläuft, übt jetzt Einfluß auf die Witte­rung aus und hat das Barometer zum Steigen gebracht. Für Mittwoch ist vorwiegend trockenes, auch zeitweilig auf­heiterndes, leicht frostiges Wetter zu erwarten

Orkan und Wolkenbruch in der Türkei Istanbul, 28. Januar. Die ganze Türkei wurde am Montag von schweren Unwettern heimgesucht. Der Eisen­bahnverkehr zwischen Bulgarien und der Türkei ist vollkom­men unterbrochen. Fortdauernde schwere Regengüsse haben den Bahndamm zwischen der bulgarischen Grenze und Adrianopel überschwemmt. Die Schienen sind unterspült und die Brücken schwer beschädigt. Auch am Montagabend hat der Orientexpreß Istanbul nicht verlassen können, wäh­lend der Eegenzug vor Adrianopel noch immer festliegt. Ein Umsteigeverkehr ist infolge der Ueberschwemmungen nicht möglich. Hilfszüge sind abgegangen. Auf griechischer Seite sind auch Truppen zur Hilfeleistung ausgeboten wor­den. Ueb-er Istanbul tobte am Montagabend ein Orkan mit wolkenbruchartigem Regen, der großen Schaden anrichtete. Aus Smyrna wird gemeldet, daß dort sechs Stunden lang ein furchtbarer Sturm wütete. Ein Haus ist eingestürzt. Während des Sturmes brach ferner in einem Laden Feuer aus, das sich mit rasender Geschwindigkeit ausbreitete. Eine Synagoge, drei Ladengeschäfte und ein Wohnhaus brannten nieder. Zur gleichen Zeit wurde die Stadt Brussa von einem Wirbelsturm heimgesucht, der zahlreiche Leitungs­masten niederlegte. Die Stadt war völlig in Dunkel ge­hüllt. Der Schaden ist überall sehr groß.

Rückgängigmachung von Einbürgerungen Berlin, 28. Januar. Nach einer Bekanntmachung des Polizeipräsidenten von Berlin sind die Einbürgerungen von 207 Personen (Ostjuden) einschließlich ihrer Ehefrauen und Kinder rückgängig gemacht worden.

Ein Kofferfund bei Abböville bestätigt Keine Spur von der Eoldladung des Flugzeuges in Frankreich Paris, 28. Januar. Es bestätigt sich, daß ein in der Somme-Bucht aufgefundener Koffer aus dem englischen Flugzeug stammt, das unterwegs seine Eoldladung verlor. Der Koffer, den ein Fischer aus dem Flugzeug fallen sah, enthält Kleidungsstücke mit dem NamenWaldteufel". Andere Gegenstände, die von dem Flugzeug stammen könn­ten, sind auf französischem Boden bisher nicht gesunden i worden. !

Wilder Streik in Newyork !

2V V8V Hafenfuhrleute in den Ausstand getreten Newyork, 29. Januar. Im Newyorker Hafengebiet ist ein wilder Streik ausgebrochen. 20 000 Hafenfuhrleute sind in den Ausstand getreten, um dadurch ggeen die Einstellung Nichtorganisierter Kollegen zu protestieren. Die Gewerk­schaftsführer befürchten, daß die Streikbewegung auch an- ! dere Gruppen der Hafenarbeiter erfassen könnte. Sie wei- - sen darauf hin, daß der plötzliche Ausbruch dieses wilden Streiks auf kommunistische Agitation zurückzuführen ist.

O ff'.' t iche Aufforderung

zur M SLimererkia Mgerr.

Die Steuererklärungen für die Einkommensteuer, Kör- perschaftsteuer, Umsatzsteuer und Vermögensteuer sind in der Zeit vom 1. bis 28. Februar 1935 unter Benutzung der vor- geschriebenen Vordrucke abzugeben. Zur Abgabe von Steuererklärungen sind alle Steuerpflichtigen verpflichtet, die vom Finanzamt einen Vordruck zugesandt erhalten. Ohne Rücksicht hierauf sind zur Abgabe von Steuererklä­rungen rerpflichtet:

I. Bei der Einkommensteuer:

a) unbeschränkt Steuerpflichtige über das Einkommen im abgelaufenen Kalenderjahr

1. wenn ihr Einkommen den Betrag von 8000 RM. überstiegen hat oder

2. wenn ihr Einkommen weniger als 8000 RM., aber mehr als 4000 RM. betragen hat und darin Einkünfte von mehr als 300 RM. enthal­ten sind, die weder der Lohnsteuer noch der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, oder

3. ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens, wenn es ganz oder teilweise aus Gewinn im Sinn der §§ 4, 5 des Gesetzes bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses ermittelt ist,

b) beschränkt Steuerpflichtige über die im abgelau­fenen Kalenderjahr bezogenen inländischen Ein­künfte,

1. wenn ihre gesamten inländischen Einkünfte, nach Abzug der Einkünfte, die der Lohnsteuer oder der Kapitalertragsteuer unterliegen, 4000 RM. übersteigen oder

2. ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer inländischen Einkünfte, wenn diese ganz oder teilweise aus Gewinn im Sinn der ZZ 4, 5 des Gesetzes bestan­den haben und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses ermittelt ist.

II. Bei der Körperfchaftsteuer:

alle unter das Körperschaftsteuergesetz vom 16. Okto­ber 1934 (RGBl. I S. 1031) fallenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Ausnahme derjenigen, deren Steuerfreiheit sich un­mittelbar aus dem Körperschaftsteuergesetz ergibt und nicht von besonderen Voraussetzungen abhängt.

HI. Bei der Umsatzsteuer:

jeder selbständige Unternehmer und jedes selbständige Unternehmen mit Ausnahme der zur Führung eines

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Straßensteuerheftes Verpflichteten (Straßenhändler, Wandergewerbetreibenden usw.) und der nichtbuch­führenden Landwirte, die ihre Vorauszahlung nach den geltenden Durchschnittsätzen geleistet haben.

IV. Bei der Bermögensteuer:

a) alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Per­sonen, wenn sie bei Beginn des 1. Januar 1935 ein Gesamtvermögen von mehr als 10 000 RM. oder, soweit sie verheiratet oder verwitwet sind, ein Gesamtvermögen von mehr als 20 000 RM. besessen haben. Hierbei ist das Vermögen der Ehefrau und der minderjährigen, zum Haushalt gehörigen Kin­der mitzuberücksichtigen; die Freibeträge (§ 5 VStG) sind außer Betracht zu lassen.

b) 1. die unbeschränkt steuerpflichtigen Aktiengesell­

schaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolo- nlalgesellschasten, bergrechtlichen Gewerkschaften, ferner bergbautreibende Vereinigungen, die juristische Personen des privaten Rechts sind und nicht schon unter eine der vorstehenden Ge­sellschaftsformen fallen, und

2. die inländischen offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und ähnliche Gesell­schaften, bei denen die Gesellschafter als Unter­nehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, zu Nr. 1 ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Ver­mögens, zu Nr. 2 wenn das Vermögen der Ge­sellschaft 10 000 RM. übersteigt.

<s die unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts (die auch nicht unter Buch­stabe b fallen), nichtrechtsfähige Vereine, Anstal­ten, Stiftungen und andere Zweckvermögen, ferner Kreditanstalten des öffentlichen Rechts,

wenn ihr gesamtes Vermögen 10 000 RM. überstiegen hat,

6) die beschränkt Steuerpflichten

ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Vermögens.

Wer hienach zur Abgabe von Steuererklärungen ver­pflichtet ist und Vordrucke Anfang Februar nicht zugesandt erhalten hat, hat sülche vom zuständigen Finanzamt anzu- > fordern.

Altensteig, im Januar 1935.

Das Finanzamt

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am Sonntag morgen im 77. Lebensjahr uner­wartet rssck in die ewixe hjeimst sdberuken wurde.

Om stille Teilnahme bittet:

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LeerdiZunx iAitlwock nachmittag 2 Odr auk dem alten kstiedkol.

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Orden und Lirrenrei- ciien, sowie Trauerbün- der sind snauie^en. Verelnslütirer: Qrüner

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Altensteig.