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Veranstaltung (ZZ 1—6) durchführen'und nach ihrer Bezeich- , nung. Satzung oder Zweckbestimmung gemeinnützigen oder mild- ^ tätigen Zwecken dienen, sowie Einrichtungen dieser Art, die von : Einzelpersonen ausgehen, können von der zuständigen Behörde ^ unter Verwaltung gestellt werden, wenn sich vor- ; handene erhebliche Mißstände nicht auf andere Weise beseitigen i taffen. Die Entscheidung der Behörde ist endgültig. !
Der Verwalter ist befugt, sich in den Besitz des unter r Verwaltung gestellten Unternehmens zu setzen und Rechtshand- , tungen für das Unternehmen vorzunehmen. Er hat die Stel- ; lung eines gesetzlichen Vertreters. Die Befugnisse des Inhabers , des Unternehmens, seiner Bevollmächtigten und Organe zu Rechtshandlungen für das Unternehmen ruhen. >
Ist das Unternehmen in das Handels-, das Genossenschafts- j oder das Vereinsregister eingetragen, so ist die Anordnung und - die Aufhebung der Verwaltung auf Antrag des Verwalters in das Register einzutragen. . j
Der Verwalter führt die Geschäfte unter Aufsicht der Behörde. - Mit Zustimmung der zuständigen Behörde kann er das Unter- ? nehmen auflösen. Ueber die Verwendung des Vermögens des ausgelösten Unternehmens entscheidet die zuständige Behörde. s
8 11- !
Bei Unternehmen und Einzelpersonen, die nicht nur unter j
8 18 dieses Gesetzes fallen, kann die zuständige Behörde zur s Durchführung der Sammlung oder sammlungsähnlichen Ver- j anstaltung einen Verwalter bestellen, wenn sich vorhandene erhebliche Mitzstände nicht auf andere Weise beseitigen taffen. Die Entscheidung der Behörde ist endgültig.
Der Verwalter hat, soweit er Rechtshandlungen zur Durchführung der Sammlung oder sammlungsähnlichen Veranstaltung vornimmt, die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Befugnisse des Sammlungsträgers, seiner Bevollmächtigten und Organe ruhen inioweit. Der Verwalter führt die Geschäfte unter Aufsicht der Behörde. Ueber die Verwendung des durch die Sammlung oder sammlungsähnliche Veranstaltung erzielten Ertrages entscheidet die zuständige Behörde.
8 12.
Sollten Mittel, die durch eine öffentliche Sammlung oder sammlungsähnliche Veranstaltung zusammengebracht sind, einem anderen als dem genehmigten Zweck zugeführt werden, so bedarf dies der Genehmigung der zuständigen Behörde.
8 13.
Mit Gefängnis bis zu sechs Wochen und mit Geldstrafe oder ^ mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer ohne die vor- geschriebene Genehmigung eine Veranstaltung der in den 88 1 bis 6 bezeichnet«» Art ankündigt, durchführt oder bei ihrer Durchführung mitwirkt: 2. wer den Bedingungen, an die eine nach diesem Gesetz erforderliche Genehmigung geknüpft ist, zuwider- handelt; 3. wer den gemätz 8 8 angeordneten Maßnahmen innerhalb der gesetzten Frist mcht entspricht oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht; 4. wer einer auf Grund der 88 10 und 11 angeordneten Verwaltung Gegenstände ganz oder teilweise entzieht; 5. wer entgegen der Vorschrift des 8 12 Mittel einem anderen als dem genehmigten Zweck oder einem Nichtberechtigten zuführt; 8. wer von einer Person, die bei der Durchführung der Sammlung oder sammlungsähnlichen Veranstaltung tätig ist. die Abführung eines bestimmten Ertrages auch für den Fall verlangt, daß dieser Ertrag nicht erzielt wird.
8 11-
Der Ertrag einer nicht genehmigten Sammlung oder sammlungsähnlichen Veranstaltung ist einzuziehen. Zum Ertrag zählen auch Gegenstände und Rechte, die aus Mitteln der Sammlung oder sammlungsähnlichen Veranstaltungen beschafft worden sind. Kann keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so kann auch Einziehung selbständig erkannt werden, wenn im übrigen die Voraussetzungen hierfür oorliegen.
Ueber die Verwendung des eingezogenen Ertrages entscheidet die zuständige Behörde.
8 15-
Dieses Gesetz gilt nicht für öffentliche Sammlungen und sammlungsähnliche Veranstaltungen, die durchgeführt werden j
1. auf Anordnung der Reichsregierung oder einer obersten >
Reichsbehörde im Einvernehmen mit dem Reichsminister ! des Innern, j
2. au» Anordnung und für den Bereich einer Preispolizei- :
behörde zur Steuerung eines durch unvorhergesehene Ereig- ^ niste herbeigeführten augenblicklichen Notstandes. s
3. von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, j ihren angeschloffenen Gliederungen und den der vermögens- rechllick-en Aussicht des Reichsschatzmeisters der National- ! sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei angeschloffenen Ver- I bände der NSDAP., sosern die Sammlungen und samin- lungsähnlichen Veranstaltungen durch den Reichsschatzmeiiter der NSDAP, im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern genehmigt sind.
4. von einer christlichen Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts in Kirchen und in kirchlichen Versammlungsräumen.
8 16 .
Der Reichsminister des Innern erläßt im Benehmen mit den beteiligten Reicbsministern die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwal- tungsvorichristen. Er ist ermächtigt, bestimmte Unternehmen allgemein oder unter Bedingungen von der Vorschrift 1»es 8 5 die- I fes Gesetzes zu befreien. !
8 17 - !
Dieses Gesetz tritt am 1. November 1934 in Kraft.
Mit dem gleichen Tage treten alle reichs- und landesrechtlichen Dorschlisten über die Genehmigung oder das Verbot öffentlicher Sammlungen oder jammiungsähnlicher Veranstaltungen außer Kiazr.
Der Führer Sei Generalodersl von Momberg
Dresden, 5. Nov. Der Führer und Reichskanzler stattete am Montag aut dem Weißen Hirsch bei Dresden dem erkrankten Reichswehrminister, Generaloberst von Blomberg, einen Besuch ab. Generaloberst von Blomberg befindet sich auf dem Wege der Besserung. Sein Befinden ist sehr gut.
Präsidium der Abrüstungskonferenz am 20. oder 21. Nov.
Eens, 5. Nov. Wie im Völkerbundssekretariat soeben bekannt wird, bat der Präsident der Abrüstungskonferenz, Hen verso n. noch Rücksprache mit den hauptsächlich interessierten Regierungen nunmehr beschlossen, die Tagung des Präsidiums oer Abrüstungskonferenz auf den 28. oder 21. November, also gleichzeitig mit der Sondertagung des Völkerbundsrates, anzusetzen.
„Schwarzwäldrr
«SömböS In Wien
Der amtliche Bericht
Men. 8. Nov Ueber den Besuch des Ministerpräsidenten Gömbös wird ein amtlicher Bericht ausgegeben, in dem es u. a. heißt: Kurz nach seiner Ankunft begab sich Ministerpräsident Gömbös zum Heldendenkmal, wo er einen Kranz niederlegte. Sodann stattete Ministerpräsident Gömbös Bundeskanzler Dr. Schuschnigg und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten. Berger-Waldenegg. Besuche ab. Anschließend hieran empfing Bundeskanzler Dr. Schuschnigg und Gemahlin die ungarischen Gäste bei sich zu Tisch. Am Nachmittag besuchte der Ministerpräsident in Begleitung des Bundeskanzlers die Seivel- Dollfuß-Gedächtniskirche und legre am Grabe des Bundeskanzlers Dr. Dollsnß einen Kranz nieder Am Nachmittag erwiderten Dr. Schuschnigg und Gemahlin den Besuch Ebenso machte Vun- desminister Berger-Waldenegg in oer ungarischen Gesandtschaft Gömbös seinen Besuch. Hierauf empfing Bundesprasident M l- klas den ungarischen Ministerpräsidenten. Nach dem Empfang durch den Lundespräsiüenlen besuchte der ungarische Ministerpräsident Vizekanzler Skarhemberg. der in den Abendstunden seinen Besuch erwiderte Die Weiterreise nach Rom erfolgt um 10 Uhr abends vom Südbahnhof.
Der Besuch, der die zwischen den beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen und herzlichen Beziehungen zum Ausdruck brachte, bot im Verlaufe des Tages bei wiederholten ausführlichen Besprechungen des ungarischen Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Dr. Schuschnigg und Außenminister Berger-Waldenegg Gelegenheit zu einer eingehenden Erörterung der allgemeinen politischen Lage und der die beiden Staaten besonders berührenden wirtschaftlichen Fragen. Hierbei kam auch das vor kurzem von der kgl ungarischen Regierung angeregte A b- kommen zur Regelung der kulturellen Beziehungen zur Sprache. Ls liegt auf der Hand, daß die besonders engen Beziehungen der beiden Nachbarstaaten gerade auf diesem Gebiete erfolgversprechende Lösungen in der Richtung einer weiteren Ausweitung und Stärkung der traditionellen Verbindungen sind.
Mißtrauen in Paris
Paris, 5. Nov. Die Reise des ungarischen Ministerpräsidenten Gömbös nach Italien bezweckt nach Ansicht des „Echo de Paris" angeblich, bei Mussolini durchzusetzen:
1. daß keine Aussprache im Völkerbundsrat über den Ursprung des Marseiller Anschlags st a t t f i n d e.
2. daß Mussolini die ungarische Revisionspolitik nicht um der französisch-italienischen Annäherung willen falle n I a s s e.
Die römischen Verhandlungen versprächen als» — und auf diese Feststellung will das „Echo de Paris" offenbar hinaus — von größter Bedeutung zu werden: man könne sogar sagen, daß sie für die französisch-italienische Aussöhnung bestimmend sein würden. Frankreich könne kein politisches Abkommen mit Italien schließen, solange dieses in schlechtem Einoernehmen mit dem Kleinen Verband im allgemeinen und mit Südilawien :m besonderen bleibe Ein italienisch-südslawischer Behelf aber sei nur denkbar wenn die römische Diplomatie nicht mehr die Aen- derung der Eebietsbestimmungen der Verträge begünstige. Bei Mussolini liege jetzt die große Entscheidung.
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GümbSs in Natten
Rom» 5. Nov. Der ungarische Ministerpräsident Gömbös traf am Montag um 11.32 Uhr, von Wien kommend, in Venedig ein und wurde auf dem Bahnhof von den Spitzen der städtischen Behörden empfangen. Um 12.38 Uhr setzte Gömbös seine Reife nach Rom fort, wo er am Montag abend um 28 Uhr eintraf.
Die italienische Presse bringt anläßlich des bevorstehenden Besuchs des ungarischen Ministerpräsidenten in Nom ausführliche und sehr freundlich gehaltene Vegrüßungsartikel, in denen die Herzlichkeit der italienisch-ungarischen Beziehungen besonders hervorgehoben wird.
Südslawische Angriffe gegen Ungarn
Belgrad, 5 Nov. In ihren Erörterungen über den Marseiller Anschlag halten sich die Blätter auch weiterhin im großen und ganzen an die Schreibweise der französischen Presse. Sie spitzen daher ihre Angriffe auf Ungarn zu und b e l a si e n B u d a p e it fast ausichlietzlich mit der Verantwortung für den Königsmord. Auch die Hestigkeit der Angriffe har keineswegs nachgelassen, sie steigert sich eher von Tag zu Tag. Es werden „Sanktionen" gegenüber Ungarn gefordert. Wie verlautet, haben inzwischen die Behörden begonnen, einzelne ungarische Staatsbürger, die in Süüslawien Geschäften nachgingen. auszuwenen.
Die halbamtliche „Vreme" geht in einem Bericht aus Paris, in dem die „irredentistischen Vereine des Teß und Möwe" der Finanzierung des Königsmordes beschuldigt werden, zu direkten Angriffen auf den ungarischen Ministerpräsidenten Gömbös über. Die in Frankreich vorhandenen Terroristen Pospischill. Rajitsch und Krals hätten diesem Pariser „Vreme"-Bericht zusolge. gestanden. mit ungarischen Eeneralstabs- und Truppenoffizieren eng zusammengearbcitet zu haben. „Vreme" nennt sogar eine Reihe dieser Osfiziere mit Namen.
Die halbamtliche „Vreme" hält das Marseiller Ver- s brechen für nunmehr vollkommen geklärt. Dein Blatt zufolge soll die Unieimchung einwandfrei festgestellt haben, daß Pawel itsch. der Ehes der Terroristen-Organisation, den Auftrag zur Ermordung des Königs Alexander gegeben habe. Ferner habe der in Wien verhaftete Oberstleutnant Pertsche- witsch auf Janka-Puszta durch das „Schwarze Los" eine Gruppe von drei Mann best mmt. die den Befehl zum Anschlag erhalten j hätten. Der Haupttätiger Georg! eff sei jedoch von Pawe- litsch ausgewählt worden. Er sei aus Italien nach Zürich ge- s kommen und zwar in Gesellschaft von Kwaternik. wo die beiden t die aus Ungarn kommende Gruppe erwartet hätten.
! Nach Abschluß der polizeilichen Untersuchung werde — der j „Vreme" zusolge — der Völkerbund das Wort erhalten, l um den politischen Hintergrund des Anschlages zu klären. Siid- i slawien werde aber noch mit Frankreich und der Kleinen En- j tente eingehend darüber beraten, ob und wann der Völkerbund , angerusen werden solle.
! Auch die „Politika" sagt, daß der Mordauftrag von § seiten des in Italien weilenden Pawelirsch gekommen sei. > betont jedoch, daß der Hauptorganisator der Verschwörung der Oberstleutnant Pertschewitjch gewesen sei
Nr. 25g
Konlnmnistenterror an -er Saar
Sie gerieten an die Verkehrten
Saarbrücken, 5 Nov. Die ungeheuerliche Tatsache, daß dj« Kommunisten in Landsweiler den vollkommen unpolitisch.« Vorfall, daß am Samstag eine kommunistische Eemeindevertre- terin von Emigranten übel zugerichtet worden war. die sie alz Liebhaber in ihre Behausung ausgenommen hatte, zu einer maß. losen Hetze und zur Aufforderung zum Landfriedensbruch miß. braucht haben, hat allgemeine Empörung hervorgerufen. In de« Versammlungen der Deutschen Front, die in verschiedenen Orte« des Saargebiets abgehalten wurden, kam die Empörung deutlich zum Ausdruck
Wie sehr d>e Kommunisten nach ihrer aus dem Reiche genüge^ bekannten Methode der Aufreizung auch hier arbeiteten, zeig« sich bereits am Samstag in den späten Nachmittagssiunden. >lz sich allerhand lichtscheues Gesindel von Neunkrrchen her vor und in Landsweiler versammelt hatte. Die Besucher der Versammlung der Deutschen Front wurden in der gemeinsten Weise belästigt. angehalten und mit Stahlruten und eisernen Rohre» bedroht. Nur der eisernen Disziplin der Mitglieder der Deutsche« Front ist es zuzmchreiben. daß es nicht schon da zu Zuiammen- stößen kam. „Nieder mit Pirro!" usw. ertönten die Sprechchöre des Gesindels. Am Ortseingang von Landsweiler war ein Uebei- fall auf den Wagen des Landcsleiters Pirro geplant. Zu diesem Zwecke hatten sich venchiedene Kommunisten quer über die Straße gelegt. Ein Wagen kam auch tatsächlich herangebraust und hielt, um die Wegelagerer nicht zu überfahren, rechtzeitig an. Die Separatisten sprangen auf und auf den Wagen, dem aber zu ihrer maßlosen Ueberraschung einige Polizisten mit dem obersten Inspektor oer Saarpolizei, dem Engländer Hemsley, an ver Spitze entstiegen. Die Separatisten hatten den falsche» Wagen, den Wagen des Ueberfallkommands. „geschnappt" Tie wurden mit Gummiknüppeln in die Flucht gejagt, nachdem etwa 18 Schüsse von dem Gesindel aus die Polizei abgegeben worden waren.
Aus Stadt und Laad
Altensteig, den 6. November 1934.
Halbmast am 9. November. Der „Völk. Beobachter" veröffentlicht folgende Bekanntmachung des Stellvertreters des Führers Rudolf Hetz: Am 9. November 1934, dem Reichstrauertag der NSDAP., gedenkt die Bewegung ihrer Toten. Aus diesem Grunde fetzen alle Dienststellen der Partei ihre Flaggen auf Halbmast. Die Parteigenosfen- schaft und Bevölkerung werden aufgefordert, die Beflag- gung in gleicher Weife vorzunehmen.
Rundfunkvortrag über Berufsberatung am 7. 11. 1934 von 18.15—18.30 Uhr: „Welche Fragen hat der Berufsberater immer wieder zu beantwort e n?" Von Berufsberater vr. Söllner, Freiburg.
Legionär 588 enthüllt . . . Wir beginnen heute mit dem Abdruck einer kleiüen, aber für die „Grande Nation" sehr bezeichnet«!: wahrheitsgetreuen Erzählung „Vom Kavallerieleutnant zum Wüsten - k u l i" von Adalbert Schücking
„Schau" — nicht „Ausstellung"! Das bevorstehende Weihnachtsfest dürfte manche Geschäftsbetriebe und Firmen auch in s diesem Jahre veranlassen, außerhalb ihrer Geschäftsräume durch s ein Ausstellen ihrer Erzeugnisse und Waren in besonders ge- s mieteten Räumen für sich zu werben. Diese Veranstaltungen dürfen nun nicht mit dem Namen „Ausstellung" gekennzeichnet werden; es müssen hiesür vielmehr andere Namen gewählt werden, z. B. „S ch a u". Während eine Ausstellung und eine Messe der Genehmigung durch den Werberat der Deutschen Wirtschaft bedürfen, können Veranstaltungen, die eine reine Eigenwerbung darstellen, unter den Bezeichnungen „Mode- schau", „Handarbeitsschau", „Bücherfchau" u. a. jederzeit von den einzelnen Geschäftsbetrieben und Firmen zu Zwecken der Eigenwerbung veranstaltet werden.
— Saarjahrbuch 1935! An jeden deutschen Volksgenoffen erging in den letzlen Tagen der Ausruf des Saarbevollmächigten und des Führers der Deutschen Arbeitsfront: milzuhelfen am Aufbau des Saarwinterhilfswerkes! Das Saarjahrbuch 1935 ist erschienen und wird mit seinem Reinertrag der Saarhilse zugute kommen! 365 Tage mahnt es uns an die geichichiliche Mission, die die deutsche Westmark im Laufe der Jahrhunderte zn erfüllen hatte, mahnt uns an die großen Ausgaben, die uns Sa» kommende Jahr des Wiederausbaues an der Saar gestellt hat. Ueber 188 Seiten zählt das reichbebila-rte Saarjahrbuch und enthält zahlreiche Beiträge über die " -tische, politische und wirtschaftliche Verslechlung der Sa' ".ait dem Reiche! Heimatliebe und echtes Deutschtum haben dieses Jahrbuch geschrieben, jede Zeile schildert das Schassen und Kämpfen an der Saar! Und Dutzende seltener Aufnahmen führen uns Eigenheit und Bodenständigkeit unserer Saar vor Augen! Keiner soll daher fehlen, wenn es gilt, einen kleinen Beitrag für die Saarhilfe zu opfern! In zedem Wohn- und Arbeilsraume soll das Saarjahrbuch Aufnahme finden! Preis 1 RM. Zu haben in jeder Buchhandlung.
— Vorsicht bei Räumung ber Dachböden und Aktenoernich- tung! Die Würlt. Archivdlrektion schreibt: Es besieht Veranlassung, erneui und nachdrücklich hinzuweisen auf die Pflicht oer zuständigen Stellen und Personen, dafür Sorge zu lrage>r, daß die aui den Hausböden amtlicher und privater Gebäude lagernden Archioalien falte Urkunden, Akren, Familienpapiere, Briefe, alte Karlen, Pläne, Risse, Zeichnungen, Bücher und dergl.) nicht ohne vorherige sorgfältigste Prüfung ihres Inhalts und Wertes verruchter werden. Trotz den wiederholten Aufforderungen des Reichsiustschutzbundes. die auch von der Tagespreis ausgenommen worden sind, kommt es immer wieder vor, dag selbst die wichtigsten Quellen für die Sippenforschung und die Heimatkunde sorglos ausgeschieden und vernichtet werden. Dst Württ Archivdirektion ist zu Beratung und Auskunft gemäß dem Runderlaß des Reichslustschutzbundes gerne bereit. Sie ersucht aber dringend, ihre Mitarbeit in Anspruch zu nehmen, ehe durch Zerstörung der bisherigen Anordnung der Arckstoalien oder durch Abreißeu der Einbände schwerer Schaden an- gerichtet ist.
Ebhausen, 6. November. (Befitzwechfel.) Zur Stratzen- erbreiterung wirb bekanntlich die obere Mühle von Johs- Schill hier benötigt, weshalb sie abgebrochen werben mutz. Infolgedessen hat nun Zohs. Schill bie Mühle in Rohrborf erworben, die zunächst einer gründlichen Reparatur unterworfen und bann von dem neuen Besitzer tu Betrieb genommen wird.