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Nr. 284

Was tit nationaler KM?

Wer sich vor Schaden bewahren will beachte die nachstehenden grundsätzlichen Erläuterungen des Sachverständigen des badi­schen Ministers des Innern zum Schutze der nationalen Sym­bole. Oberregierungsrat Linde.

Das Symbol und seine Verwendung

Staaten. Länder. Herrschaften, Fürsten, Städte. Dörfer. Kir­chenobrigkeiten. Klöster, Orden, Zünfte, Adelige und Bürger führten in früheren Jahrhunderten, teilweise bis ins frühe Mittelalter zurückreichend, als eigene Kennzeichen Wappen, be­stehend aus einem selbstgewählten oder verliehenen Wappenbild auf einem Schilde. Das Wappen und Wappenbild wurden stets mit Stolz und in Ehren getragen und niemals mißbraucht oder anders als bei Wappenschildern wertvollem Schmuck. Münzen, Urkunden, Stempeln und Siegeln, zu Bestätigungen oder Eigen­tumsbezeichnungen und zu Grenzmarken oder Krenzvfählen be­nützt und angewendet. Für Länder, Fürsten und Städte war cs das Herrschafts-'oder Hoheitszeichen.

Auch das Symbol war von jeher ein Erkennungs-, Merkzeichen oder Sinnbild, früher hauptsächlichst nur in religiöser Beziehung gebraucht und erfuhr niemals eine mißbräuchliche Verwendung, da man stets den Begriff von etwas zu respenktierendem, von höherer Bedeutung damit verband.

Ein Mißbrauch und eine geschäftliche Auswertung oder eine mehr oder weniger absichtlich unangebrachte oder unbewußt ver­ächtliche Anwendung von Wappen und Symbolen blieb erst unserer Neuzeit Vorbehalten und, was früher mit Selbstverständ­lichkeit vermieden wurde, muß heute durch Gesetz untersagt wer­den, weil so vielen das Gefühl für die Respektierung und Wert­schätzung, für die ernste Auffassung dieser Zeichen leider abgeht. Im nationalsozialistischen Staat ergeht der Ruf an alle:

Vermeidet die Anwendung und den Mißbrauch der nationalen Symbole, die geschmackswidrige, ungeeignete und unnötige An­bringung von Länderwappen, der Fahnen, des Hakenkreuzes und der Bilder zu ehrender Persönlichkeiten, denen Ihr mit einer Verunglimpfung ihrer Person n-cht dient, wenn Ihr im Ueber- riser sie in Eis, Zucker. Schokolade, Marzipan. Schmalz und Seife oder Teig formt oder Puppen aus ihnen macht oder noch schlim­meres mit ihren Bildern und Büsten vornehmt.

Man benutze' unsere nationale» Symbole grundsätzlich also, niemals zu Dingen, die eßbar oder sonst vergänglich sind oder einem Zweck untergeordneter oder spielerischer Art dienen. Es ist sehr unschön, z. V. ein Taschentuch mit dem Bild des natio­nalen Helden seinem Gebrauchszweck zuzufiihren.

Merksätze zur Aufklärung

1. Reichs- oder Länderwappen, sowie das als nationales Sym­bol bestimmte Hakenkreuz und die hieraus entstandenen Fah­nen find Hoheitszeichen und dürfen nur in würdiger Weise und ehrender Form verwendet werden.

L Wappen. Symbole und Fahnen sind daher nie für vergäng­liche, durch ihren Zweck und Gebrauch sicheren Beschädigun­gen oder der Vernichtung ausgesetzte Gegenstände oder Stücke zu verwenden und dürften hiernach auch nie für oder bei Lebensmitteln oder anderen Eenußmitteln Anwendung finden.

L Die Anbringung und Verwendung von nationalen Wappen. Symbolen und Fahnen darf niemals aus rein geschäftlichen Gründen und vor allem nie mit Sem Zweck der Werbung und Auswertung der nationalen Zeichen für Einführung und zur Absatzförderung eines Gegenstandes erfolgen.

4 . Für die Schonung und Vervielfältigung von Bildern und Bildwerken nationaler Persönlichkeiten dürfen nur Arbeiten erster künstlerischer Kräfte (Maler Graphiker, Photographen und Bildhauer) dienen und dürfen nur würdige und ein­wandfreie Veroielfältigungsmethoden angewendet werden.

b. Für Soielwaren können die nationalen Zeichen nur dann Anwendung finden, wenn sie mit der statthaften wirklichen Verwendbarkeit im Leben Hand in Hand gehen, also zur Weckung und Stärkung der nationalen Gefühle beim Kind und auch bei Erwachsenen dienen können.

6. Jede Geschmacklosigkeit, die eingefllhrt und verkauft werden soll, verliert durch Anbringung nationaler Zeichen ihren Charakter nicht, sondern bleibt Kitsch und ist doppelt zu verwerten.

7. Das Deutschland- und Horst-Wessel-Lied sind Melodien, die zu ehren sind und ebenso ernst genommen werden müssen, wie die nationalen Zeichen. Ihre m ßbräuchlich« und nicht würdige Verwendung ist daher ebenso zu vermeiden wie die unangebrachte Anwendung der nationalen Symbole.

Wer von den Herstellern sich über spätere Billigung oder Ab­lehnung neu herauszubrinzender Artikel nicht im klaren ist. wird sich am besten vor Ausnahme der Ausführung an maßgebender Stelle zum voraus erkundigen, ob ein Artikel bezüglich Ver­wendung» nationaler Symbole und dergl. auch wirklich die für den Verkauf erforderliche Zulassung finden wird um wirtschaft­lichen Schädigungen rechtzeitig oorzubeugen. Die Pforzheimer Industrie bedient sich bereits seit einiger Zeit dieser Beratungs- Möglichkeiten mir bestem Erfolg

Für Württemberg wird Sie sachverständige Beratung durch die Direktion des Württ. Landesgewerbemuseums. Stutt­gart, ausgellot.

Jüdischer Anschlaq

am die devM-engMchei» Beziehungen

London, 4. DezSunday Dispatch" meldet: Ein ernster Zwi­schenfall zwischen Deutschland und England hätte die Folge eines erstaunlichen politischen Husarenstücks sein können, das geheim- gehalten und erst in der letzten Stunde ausgegeben wurde, weil die Urheber sich eines Befielen bemanen. Der Gedanke war, daß ein britischer Flieger von einem kleinen Flugplatz in Norfolk mit Flugblättern absliegen sollte, die Gerechtigkeit für die Juden in Deutschland verlangen. Der Fl-eger sollte diese Propaganda­flugblätter über Berlin Hamburg und anderen deutschen Städten abwerien. Ein bekannter englischer Jude hatte das Geld dastir bereilgestelll Ein berühmter Kriegsslieger der augenblicklich erwerbslos ist. sollt-, das Flugzeug fliegen. Er sollte 280 Pfund Sterling beim Abflug erhalten unk weitere SOS Pfund Sterling nach erfolgreicher Rückkehr Im letzten Augenblick, einige Stun­den bevor das Flugzeug in den frühe« Morgenstunde« starten sollte, sagte der Urheber des Planes den Flug «b. bezahlte den Flieger und zerstörte die Flugblätter

N« KülttelMuch in Millturova

Berlin. 4. Dez. Die am Samstag in Mitteleuropa eingebro­chenen trockenen arktischen Kaltluirmassen haben in Deutschland einen Temperatursturz gebracht. In ganz Norddeutschland herrscht über 10 Grad Kälte. In Berlin wurden stellenweise 15 Grad Kälte gemessen. Die grüßte Kälte wird aus Schlesien gemeldet. Hier sank die Temperatur im Flachland am Montag morgen auf minus 15 Grad. Die tiefsten Temperaturen werden aus der Grafschaft Elatz gemeldet. Im Hochgebirge, wo Südoststurm herrscht, läßt die KäLe bereits nach und Föhnwitterung stellt sich ein. so daß die Kältetemperaturen bei 7 Grad liegen.

Wie aus München gemeldet wird, ist es in Slldbayern bedeu­tend milder als im Norden. Mittenwald hatte am Montag früh sogar eine Temperatur von l.g Grad über Null während auf der Zugspitze minus 4,9 und aui dem Predigtstuhl bei Lad Reichenhall minus 1.3 Grad gemessen wurden. In München wur­den 5.9 Grad, in Nürnberg und Ansbach sogar 9.9 Grad unter Null verzeichnet

Aus Württemberg werden rm allgemeinen 7 Grad Kälte ge­meldet. Freudenstadt im Schwarzwald hatte eine tiefste Tem­peratur von 9.7 Grad unter Null.

Auch im Rhem-Main-Gebiet >etzte nach den schönen und war­men Herbsttagen der vergangenen Woche am Sonntag starker Temperaturfall ein. Es wurden bis zu 11 Grad Kälte gemessen. Im Taunus konnte bei 1529 Zentimeter Schnee überall Win­tersport getrieben werden.

SMiWackung auch der Rückstände an Landes- ünd Gemeiudesteueru für Arbeitsbeschaffung

Berlin, 4. Dez. Der Reichsminister der Finanzen bat durch Runderlaß vom 28. November l933 die Reichssteuern die aus der Zeit vor dem 1. Januar 1933 rückständig sind, iür Auiträge aui Ersatzbeschaiiungen an Maschinen. Geräten. Werkzeugen, aui Instandsetzungen, Ergänzungen uiw. in Bewegung gesetzt. Er hat durch Schreiben an die Landesregierungen angeregt, die Aktion auch auf die Sreuern der Länder und der Gemeinden wie beispielsweise die Grundsteuer, Gewerbesteuer ujw. auszu­dehnen und zu dem Zweck Anordnungen zu treuen, die dem Runderlaß des Reichsministers der Finanzen entsprechen. Es stekl zu wünschen, daß alle Länder und Gemeinden sich sofort in den Reinhardtplan eiinügen. Die Aktion muß zur Vergebung zahlreicher Aufträge im Monai Dezember und zu erheblichen Anregungen der gesamlen deutschen Wirtschaft im bevorstehen­den Winter über das bisher vorgesehen gewesene Ausmaß bin- ausfübren.

Das Demfcke Handwerk in der vrgMsaiion

der Deutschen Arbeitsfront

Berlin, 4. Dez. Der Reichsstand des Deutschen Handwerks veröffentlicht folgende Mitteilung: Auf Grund des Aufrufes des Reichsarbeitsministers, des Wirtschaftsministers, des Wirt- schaflsbeauftragten und des Führers der Deutschen Arbeitsfront. Dr. Lev, vom 29. November 1933, bat jeder schaffende Deutsche der Arbeitsfront anzugehören. Es ist selbstverständliche Pflicht aller Angehörigen des deutschen Handwerks, diesem Aufruf um­gehend Folge zu leisten. Zur Beseitigung aller Zweifel, die mit der Eingliederung der Angehörigen des Handwerksstandes in die Arbeitsfront vorhanden sind erklären wir im Einverständ­nis mit der Führung der NS.-HAEO. und des EHE., daß alle Angehörigen ihre Mitgliedschaft zur Deutschen Arbeitsfront aus­schließlich bei den Amtsstellen der NS.-HAGO. und der GHE. anmelden. Das deutsche Handwerk wird durch eine besondere Säule tm Gesamtverband des Handwerks. Handels und Gewer­bes in der Deutschen Arbeitsfront vertreten. Sie nimmt alle Angehörigen des Handwerks als Mitglieder aus, um sie der Deutschen Arbeitsfront zuzufllbren. Wir erwarten nunmehr, nachdem diese Klarstellung erfolgt ist, daß alle Angehörigen des Deutschen Handwerks ihre Aufnahme in dieSäule des Hand­werks" im Eesamtverband des Handwerks, Handels und Ge­werbe (GHG.) der Deutschen Arbeitsfront vollziehen.

Durch diese Eingliederung des Handwerks in die Deutsche Ar­beitsfront sind die Sandwerksverbände und Eewerbevereine überflüssig geworden Bei der endgültigen Vereinigung der aus der liberalistisch-kar tischen Zeit vorhandenen Handwerks- organisation ist es deshalb dringend erforderlich, daß in Zu­kunft die Angehörigen des handwerklichen Berufsstandes außer ihrer ständigen Organisation. Innung. Jnnungsausschüsse. Fach­verbände. Handwerkskammern, nur noch die Mitgliedschaft in der Arbeitsfront erwerben.

Neves vom ?lW

Heß und Rohm vereidig-

Berlin. 4. Dez. Der Reichspräsident hat die zu Reichsmi­nistern ohne Geschäftsbereich ernannten neuen Mitglieder der Reichsregierung, Rudolf Heß und Ernst Rohm, empfan­gen und sie auf Grund des Reichsministergesetzes vereidigt.

Kriegerische Spannung zwischen China und Tibet

London, 4 Dez. Reuter berichtet nrs Schanghai, daß in der westlichen Provinz von Hsikang eui kleinerer Krieg im Gange zu sein scheine, nachdem Tibet ein Ultimatum gesandt hatte, in dem die Uebergabe verschiedener Provinzen, die sich jetzt in chinesi­schen Händen befinden, gefordert wurde. 19 000 Tibetaner haben den Tschingscha-Fluß. der nach den früheren Feindseligkeiten als Grenze festgesetzt worden war, überschritten.

Der Brand im Konstantinopelcr Justizgebäude gelöscht Bedeutender Schaden

Der große Brand ist erst am Montag vormittag gelöscht wor­den. Der Schaden wird auf eine Million Pfund Sterling ge­schätzt. 500 000 Aktenstücke sind vernichtet worden, was die Tä­tigkeit der Gerichte auf lange Zeit lähmen dürfte.

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Aus AM und Laub

Altensteig, den 5. Dezember 1933.

Amtliches. In den dauernden Ruhestand versetzt wurde Regierungsrat Mikeler beim Finanzamt Heil­bronn, früher Finanzamtmann in Altensteig.

Die Bildung des Milchwirtschaftsverbandes Württemberg

Wir berichteten in der gestrigen Nummer unseres Blat­tes über den neuen Milchwirtsachftsverband und die An­ordnungen des Reichskommissars für die Milchwirtschaft imDeutschen Reichsanzeiger" vom 30. November. Nun wird diese Anordnung auch im gestrigenStaatsanzeiger" Nr. 283 im Wortlaut bekanntgegeben. Aus dieser geht hervor, daß der Milchversorgungsverband EnzNagold die Gebiete umfaßt:

Vom Freistaat Baden den Amtsbezirk Pforzheim mit Ausnahme der Gemeinden Ittersbach und Langenalb.

Vom Freistaat Württemberg a) den Oberamtsbezirk Neuenbürg, den Oberamtsbezirk Nagold mit Ausnahme des Hofgutes Haselstall, Gde. Gültlingcn, den Oberamtsbezirk Calw mit Ausnahme der Gemeinden Dachtel, Dcckenpfronn, Eechingen, Möttlingen, Ostelsheim und Simmozheim, den Ober­amtsbezirk Vaihingen mit Ausnahme der Gemeinden Eber­dingen, Hochdorf und Weißach, den Oberamtsbezirk Maul­bronn mit Ausnahme der Gemeinden Verdingen, Diefenbach, Freudenstein, Knittlingen, Kleinvillars, Oelbronn, Sternenfels und ohne das Hofgut Elfingerhof, Gde. Maulbronn; b) vom Oberamtsbezirk Horb die Gemeinde Eündringen, vom Ober­amtsbezirk Herrenberg die Gemeinden Mötzingcn, Ober­und Unterjettingcn, vom Oberamtsbezirk Leonberg die Ge­meinden Friolzheim, Heimsheim, Mönsheim, Wimsheim, vom Oberamtsbezirk Bracken heim die Gemeinde Häfnerhaslach.

Die seitherigen milchwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sind damit aufgelöst. Die Anordnung tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung imReichsanzeiger" in Kraft, so daß sie jetzt schon Gesetz ist.

Vom Schlittschuhsee. Der Schlitrschuhsee ist noch nicht ganz zugefroren. Mit der Freigabe für den Eislauf ist erst morgen zu rechnen. Es ist streng verboten, den Schlitr­schuhsee vor seiner Freigabe zu benützen.

Zum Nikolaustag. Mit dem Nikolaustag, dem 6. De­zember, ist für die bereits recht weihnachtlich gestimmte Ju­gend der eigentliche Auftakt der fröhlich-seeligen Weih­nachtszeit gegeben. Nicht umsonst genießt der weißbärtige Alte mit der hohen spitzen Mütze, den klingenden Glöckchen, dem langen, großen Sack und der mächtigen Nute bei ihr besonderes Ansehen, gewährt er doch einen kleinen Vor­schuß auf die Freude des Weihnachtsabends. Angst und Furcht empfängt ihn meist den wundersamen Wanderer und Freude und Dankbarkeit sieht ihn ausatmend scheiden und niemand weiß, von wannen er kommt und wohin er geht. Die Kirche feiert am 6. Dezember den Gedenktag eines ihrer Hauptheiligen, besonders die griechische und die russische. Das Leben des Heiligen Nikolaus ist von undurchdringli­chem Schleier der Legende umhüllt. Nach dieser soll er Bi­schof von Myra in Lycien gewesen sein. Die Christenverfol­gung unter Kaiser Licinus brachte ihn in den Kerker, aus dem ihn die Herrschaft des christenfreundlichen Konstantin befreite. Der Brauch, die Kinder am Vorabend des Niko­laustages mit Aepseln, Nüssen, Lebkuchen und dergleichen Herrlichkeiten zu beschenken, ist in Deutschland, den Nieder­landen und der Schweiz weit verbreitet.

Weihnachts- und Neujahrsverkchr bei der Post. Die Deutsche Reichepost bittet, zur Vermeidung von Anhäufungen und Verzögerungen Weihnachtssendungen (Postpakete Postgüter, ans Päckchen) möglichst frühzeitig aufzuliefern, sie gut zu ver­packen, die Aufschrift haltbar anzubringen und den Bestimmungs­ort besonders groß und kräftig niederzuschreibeu. Auf den Sen- oungen muß d>e vollständige Anschrift des Absenders angegeben werden. In Pakete und Postgüter muß ein Doppel der Aufschrift zelegt werden, auch für Päckchen empfiehlt sich dies. Hohlräume sind mit Holzwolle auszusllllen. damit die Sendungen bei der Be­förderung in Säcken und beim Stap°ln nicht eingedrückt werden. Päckchen müssen deutlich alsLriefpäckchen" undPäckchen" ge- lennzeichnet sein Während des Weihnachtsverkehrs einschließ­lich 24. Dezember nehmen die Postanstalten nach Möglichkeit auch tußerhalb der regelmäßigen Schalterstunden Pakete und Post- lürer ohne die besondere Einlieferungsgebühr von 20 Pfg. an. lluch am Jahreswechsel wickelt sich der Postverkehr glatter ab. venn die Neujahrsbriefsendungen frühzeitig eingeliefert und nit genauer Anschrift des Empfängers versehen werden.

Steuerfreiheit für Weihnachtsgeschenke an Arbeit­nehmer. Amtlich wird mitaeteilt: Um die Unternehmer anzuregen, ihren Arbeitnehmern zum bevorstehenden Wei- nachtsfest einmalige Zuwendungen zu gewähren, hat der Reichsminister der Finanzen bestimmt, daß einmalige Zu­wendungen bis 31. 12. 33, die ein Arbeitgeber seinen Ar­beitnehmern über den vereinbarten Arbeitslohn hinaus gewährt, frei von allen Steuerabzügen bleiben.

Darlehens- und Kreditbeschaffung. Das Zweckspargeschäft ist in der letzten Zeit der Gegenstand vielfacher Aufmerksamkeit gewesen. Am 17. Mai 1933 ist nun ein Gesetz über Zweck- sparunkernchmungcn verkündet worden, durch das diese Kassen als neue Form der Kapitalwirtschaft gesetzliche Anerkennung gefunden haben. Das Gesetz schreibt für diese Kassen eine stän­dige Ueberwachung durch einen Reichsbeaustragten vor, um so den Schutz der Sparer gegenüber den Zwecksparunternehmungen zu verstärken und das zum Teil erschütterte Vertrauen zu diesen wiederherzustellen. Wohl gab es schon immer Zwecksparkassen, die aus grundsolider Basis arbeiteten und denen man absolut vertrauen konnte. So hat sich auch die Württ. Kreditkasse für Gewerbe und Handel E. m. b. H. in Stuttgart unter den Zwcck- fparkassen besonders hervorgetan. Die Kasse ist als grundsolid bekannt und hat, obwohl sie erst im August 1932 gegründet wurde und mit ihrer Aufbauarbeit in die schwierigsten Monate hincinkam, bis Ende September ds. Js. schon mehr als 290 000 Mark ausgeschüttet. Es wird nicht nur alle Vierteljahre, son­dern des schnelleren Geldumlaufs wegen jeden Monat einmal zugeteilt. Die Sperrkonten befinden sich bei der Württ. Noten­bank und bei der Dresdner Bank in Stuttgart. Es werden so­wohl Betriebskredite an Industrie und Handel, als auch Dar­lehen an Landwirte, Handwerker, freie Berufe, Beamte,. Ange­stellte und Arbeiter hergegeben.

Nagold, 3. Dezember. (Eine Ortsgruppe der Kinderreichen.) Heute nachmittag von 1 Uhr ab fand im Gasthof zumLöwen" in Nagold eine Versammlung statt, zwecks Grün-