Seit« 2
Schwarzwiilder Tage«;«»»,,
Nr. 203
Nie SM der roten Bolköbetrüger
„Wie verteidigt sich der Proletarier vor Gericht?*
Den mit politischen Strafsachen befaßten Richter nahm es in den letzten Jahren oft Wunder, unter den Kommunisten, die sich vor Gericht zu verantworten hatten, junge Leute zu finden, die ihrem ganzen Wesen nach gar nicht zum marxistischen Klassenkämpfer Moskauischer Prägung paßten. Diele von ihnen mögen sich heute wieder bewußt worden sein, daß sie Deutsche Volksgenossen und nicht internationales Proletariat sind. Daß sie aber Jahre lang ihren volksfremden, gewissenlosen Führern hörig waren, läßt sich nur verstehen, wenn man die raffinierten Mittel kennt, mit denen sie zu Feinden des Deutschen Rechtsstaates erzogen wurden. Die KPD. trieb eine sehr rührige Einzelpropaganda durch Verbreitung von Druckschriften, in die unter sachlichen Erörterungen das Gift gestreut war, das den Leser zum Sklaven — und, wie alsbald zu zeigen ist, auch zum Opfer der roten Volksbetrüger machen sollte. Eines ihrer wichtigsten Arbeitsgebiete war die Erschütterung der Deutschen Strafjustiz. Dazu gehörten nicht nur die verlogene Eerichtsberichterstattung oder die öffentlichen Protestkundgebungen gegen die Verhaftung von Genossen Viel gefährlicher waren Schriften, wie etwa das verbreitete Machwerk von Professor (!) Felix Halle: „Wie vertei- digt sich der Proletarier vor Gericht".
Bei flüchtigem Durchblättern glaubt man da einen harmlosen, volkstümlichen Leitfaden des Strafprozeßrechts vor sich zu haben. Macht man sich aber die Mühe, das Heft genau zu lesen, so erkennt man von Seite zu Seite mehr, mit welcher Hinterlist darin einerseits dem unerfahrenen Genossen der Haß gegen die bestehende Rechtsordnung eingeimpft wird, und daß ihm andererseits nur die Weisungen erteilt werden, die er sich selbst in den Kamps gegen diese Rechtsordnung einzuschalten habe.
Nach der Deutschen Strafprozeßordnung hat der Beschuldigte und Angeklagte in jeder Lage des Strafverfahrens weitgehende Rechte, die ihm seine Verteidigung erleichtern und unvermeidliche, etwa mit einer Verhaftung verbundene Härten mildern sollen. Auf sie hinzuweisen, ist nach außen Halles Zweck. Seine Belehrungen machen es aber ^ dem Genossen zur Pflicht, auf solche Rechte dauernd zu po- , chen, denn er weiß, daß dieser eines Tages doch falschen Gebrauch davon machen und notwendig bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht eine Ablehnung seiner Anträge erfahren wird. Erst dann wird ja der Mann aus dem Volk Halles erlogener Behauptung Glauben schenken, daß die Strafverfolgungsbehörden in ihm ob schuldig oder nicht, den niederzuringenden Feind ihres Klassenstaates sehen, erst dann wird er mit der gewünschten Ueberzeugung gegen sie kämpfen. Halle kommt es gar nicht darauf an, den kleinen Mann vor Bestrafung zu bewahren. Er verfolgt zwei andere Aufgaben, nämlich einmal die, den Proletarier zum .Feind der Rechtsordnung zu erziehen und ferner zu verhüten, daß ein unerfahrener Genosse im Strafverfahren Aussagen macht, die der Partei oder einzelnen Genossen schädlich sein könnten. Darum erklärt er auch im Vorwort seiner Broschüre „Jeder wegen politischer Handlungen an- geklagte Proletarier muß wissen, daß sein Kampf, mag es ein Prozeß von großer oder kleiner Bedeutung sein, ein Stück des großen allgemein revolutionären Kampfes dar- ftellt". Kleidet man diesen Gedanken in dürre Worte, so lautet er: Es genügt nicht, daß Du aus dem Hinterhalt einen verruchten Faschisten über den Haufen schießest. Deine Aufgabe ist es auch im Gerichtssaal laut zu verkünden, welches Unrecht Dir geschieht, Hierwegen angeklagt zu werden!
Bei jeder einigermaßen wichtigen Strafsache rät Halle zur Aussagenverweigerung, bis dem Beschuldigten von der Partei oder der Roten Hilfe ein Rechtsanwalt als Verteidiger beigegeben ist. Der soll ihn darüber beraten, was er zuzugeben und was er abzustreiten hat, der allein soll dann die Rechte des Beschuldigten und späteren Angeklagten wahrnehmen. Halle weiß wohl, warum er das rät. Der Rechtsanwalt, meist ein höherer Funktionär der Partei, wird dafür sorgen, daß der kleine Angeklagte keine Dummheiten macht, die der Partei schaden und daß der Prozeß, der sich einigermaßen dazu eignet, auf dem Rücken des Angeklagten für die politische Propaganda ausgewertet wird. Ueberdies wird vielleicht bei hartnäckiger Aussageverweigerung einmal ein Kriminalbeamter ein scharfes Wort gebrauchen, das man dann in den stets erwünschten Vorwurf der Aussagenerpressung umbiegen kann. Darüber hinaus ist den kommunistischen Führern das Schicksal ihrer Genossen völlig gleichgültig. Wer als Richter mit politischen Strafsachen gegen Kommunisten zu tun hatte, hat noch in frischer Erinnerung, wie erbärmlich schlecht diese Leute von den Anwälten der Roten Hilfe in der Regel verteidigt wurden. So etwas an Interesselosigkeit und Faulheit, wie man es gerade in Stuttgart bei diesen, heute glücklicherweise ihrer Anwaltswürde entkleideten Herren erleben konnte, war sonst kaum zu finden. Nur wenn es galt, der Polizei unzulässige Ermittlungsmethoden in die Schuhe zu schieben oder andere Beamte falsch zu bezichtigen, entfaltete der Anwalt eine rührige Tätigkeit. Sie nützte aber, wie er wußte, seinem Mandaten nichts, sollte ihm auch nichts nützen, sondern nur der Propaganda dienen. Im übrigen genügte es, wenn man in der öffentlichen Verhandlung frech auftrat, durch unsinnige Anträge Zusammenstöße vor dem Gericht hervorrief und dann angesichts der bescheidenen Höhe des von der Roten Hilfe bezahlten Honorars ein Plaidoyer hielt, das zwar für das Publikum berechnete kommunistische Tiraden, aber fast nichts an solchen Ausführungen enthielt, die sich wirklich zugunsten des Angeklagten machen ließen. Hier wie überall wurde der Anhänger der marxistischen Führer Opfer eines einzigen, großen Betrugs. Sollte der Mann ruhig seine Strafe erhalten, dann ließ sich in der Presse ein verlogener Artikel mit fetter Schlagzeile „Aus der Werkstatt der Klassenjustiz" veröffentlichen. Sollte er nur seine paar Monate Gefängnis absitzen, denn auch dort konnte er durch zersetzende Propaganda bei Aufsichtspersonal und Mitge- sangenen der Partei nützlich sein.
Geradezu empörend wirkt es, wenn man Lei Halle lesen mutz:
„Der gefangene Kommunist wird im Gefängnis sehr bald vor Oie Frage gestellt, wie er sich zu dem Anstaltsgeistlichen, der ihn lmfsucht, stellen soll. Es ist selbstverständlich, dag der Kommunist
alle Versuche, rvn zur Anerkennung einer religiösen Weltanschau- ang... su bringen, mit vollster Entschiedenheit zurückweisen nutz. Darüber hinaus ist es aber nicht notwendig, sich mit dem klnstaltsgeistlichen zu verfeinden— Eine gewisse vorsichtig^ Verwendung des Geistlichen als Bindeglied zur Außenwelt ist ils zulässig anzusehen. Häutig besteht, da der Geistliche im Ge- ,alt dem Direktor fast gleichgestellt ist. eine gewisse Rivalität wischen dem Direktor und dem Geistlichen. Der politische Geangene. der fähig ist. eine solche Spannung festzustellen, w^d latürlich gut tun, die Konsequenzen für üch und andere Genossen aus dieser Lage zu ziehen. Abgesehen von der allgemein angeratenen Vorsicht im Gespräch mit Beamten ist dem Anstalts- zeistlichen gegenüber... mit Nachdruck auf den Kommunismus »es Urchristentums und der Franziskaner hinzuweisen. Insbesondere ist er an die vernichtende Kritik zu erinnern, welche die Kirchenväter... an den Herrschenden und Reichen der damaligen Zeit geübt haben..."
Hier zeigt der Bolschewismus unverhüllt seine Fratze. Die Kirchenväter müssen dazu herhalten, die Berechtigung des Kommunismus zu begründen, desselben Kommunismus, der als Sieger ihre Altäre schändet und die Geistlichkeit ermordet. Das schreibt der Jude Halle, der vorgibt, den Proletarier darüber belehren zu wollen, wie er sich im eigenen Interesse gegenüber Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden zu verhalten hat. Noch heute ist die Zahl der von den Marxisten Verführten und der Unbelehrbaren groß. Jede Tagesordnung der Sondergerichte zeigt das. Aber die Lehren des Herrn Halle zu befolgen, wagt auch der hartnäckigste Kommunist nicht mehr, denn er weiß, daß ihm das Deutsche Gericht die Antwort nicht mehr schuldig bleiben wird.
Beförderungen von Niemberg mb Gering
Berlin, 31. Aug. Amtlich wird mitgeteilt: Der Reichspräsident hat mit Wirkung vom heutigen Tage den Reichswehrminister, General der Infanterie von Blomberg, zum Generaloberst befördert.
Er hat ferner im Rahmen anderer Beförderungen den preußischen Ministerpräsidenten und Hauptmann a. D. Eöring, Ritter des Pour le merite, in Anerkennung seiner hervorragenden Verdienste im Krieg und Frieden den Charakter als General der Infanterie verliehen mit der Berechtigung zum Tragen der Uniform des Reichsheeres.
Im Reichsheer sind ferner folgende Ernennungen ausgesprochen worden mit dem 1. Oktober 1933: die Generalleutnante Adam. Chef des Truppenamts zum Kommandeur der 7. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 7: Ritter von Leeb, Kommandeur der 7. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 7, zum Oberbefehlshaber der Gruppe 2: E ck, Kommandeur der 1. Kavalleriedivision, zum Chef des Truppenamts: List, Kommandeur der Jnfanterieschule, zum Kommandeur der 4. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 4; die Generalmajore: Feige, Chef des Stabes des Eruppenkommandos 1, zum Kommandeur der 1. Kavalleriedivision; vonKluge. Artillerisführer 3, zum Inspekteur der Nachtrichtentruvpen; der Oberst von Schw edler. Abteilungsleiter im Reichswehrministerium, zum Chef des Heeres- perfonalamts. Mit dem 3V. September 1933 scheiden aus: General der Infanterie Freiherr Seutter von Lötzen, Oberbefehlshaber der Gruppe 2; die Generalleutnante: Freiherr von dem B u s ch e - Jppenburg, Chef des Heerespersonalamts: Freiherr von Eienanth, Kommandeur der 4. Division und Befehlshaber im Wehrkreis 4: von Bon in, Inspekteur der Nach- richtentrupven; von Roques, Infanterieführer 6: der Generalmajor Schellbach, Artillerieführer S
Generaloberst v. Blomberg
Berlin, 31. August. Der heute durch den Reichspräsidenten zum Generaloberst beförderte Reichswehrminister Frh. v. Blomberg ist 1878 in Stargard geboren; er trat nach der Ausbildung im Kadettenkorps als Leutnant 1897 in das 73. Füsilierregiment ein. Nach rund siebenjähriger Tätigkeit bei der Truppe wurde Herr v. Blomberg in die Kriegsakademie berufen, 1908 dann in den Großen Eeneralstab versetzt. Während des Krieges war er in der Hauptsache im Eeneralstab tätig und erhielt damals den Pour le merite.
Nach dem Kriege wurde Herr v. Blomberg zunächst Chef des Stabes beim Wehrkreiskommando V Stuttgart, aber schon 1921 wurde er in das Reichswehrministerium berufen, wo er zunächst als Abteilungsleiter und dann als Chef des Truppenamtes tätig war. 1928 wurde Herr v. Blomberg zum Generalmajor befördert und im folgenden Jahr erhielt er den wichtigen Posten des Befehlshabers für den Wehrkreis I (Ostpreußen); unter gleichzeitiger Ernennung — zum General der Infanterie wurde Herr v. Blomberg am 30. Januar d. I. zum Reichswehrminister bestellt.
Hermann Görings militärischer Lebenslauf
Der preußische Ministerpräsident und Reichsluftfabrtminister Hermann Göring, dem soeben vom Reichspräsidenten der Charakter eines Generals der Infanterie „in Anerkennung seiner hervorragenden Verdienste im Krieg und Frieden" verliehen worden ist, wurde am 12. Januar 1893 in Rosenbeim in Bayern geboren. Er kam mit 15 Jahren ins Kadettenkorps zunächst nach Karlsruhe, dann nach Lichterfelde. Seine Persönlichkeit wird durch das Urteil treffend charakterisiert, das sein Lehrer bet der Entlastung aus dem Kadettenkorps stellte: „Ein famoser Kerl, allerdings schwierig, aber der geborene Revolutionär". Eine noch treffendere Würdigung liegt in der Tatsache, daß Herman Göring das Kadettenkorps mit der Belobigung des Kaisers, der höchsten Auszeichnung verläßt. Bei der Mobilmachung muß er als 21jäk>riger Leutnant sofort ins Feld und nimmt an der Schlacht von Mühlhausen teil. Als Göring im Lazarett von Freiburg liegt, schlägt ihm sein Freund Lörzer vor. als sein Fliegerbeobachrer an die Front zu kommen. Aber Görings Kommandeur verweigert die Genehmigung. Da wird er einfach Flieger von eigenen Gnaden; mit einer gestohlenen Maschine flieht er mit seinem Freund Lörzer an die Front. Bei dem Fliegen zeichnet er sich durch seine gute Beobachtungsgabe aus. Bald überreicht der Kronprinz ihm und Lörzer das EK. 1. Klasse. 1916 wird Göring bei einem Luftgefecht, in dem er sich
durch seine Tollkühnheit auszeichnet, schwer verwundet. 60 Treffer hat die Maschine. Göring selbst einen Streifschuß und einen schweren Siiftschuß durch einen Querschläger. Im Mai 1917 wird er Führer der Jagdstaffel 27. Im Mai 1918 verleibt ibm der Kaiser den Pour-le-merite. Am 21. April 1918 kiel Manfred von Richthofen, der „rare Kaupfflieger" und Führer des nach ibm benannten Geschwaders. Im Juni starb sein Nachfolger. Hauptmann Reinhard, den Fliegertod. Da wird Göring zum Kommandeur des verwaisten Geschwaders ernannt, das er getreu der Tradition des großen Richtboken führt. Keiner konnte mit gröberer Berechtigung den berühmten „Richthofenstock" tragen. In unzähligen schweren Kämpfen ist Hermann Göring Sieger geblieben.
Kvser in Bozen
Innsbruck, 31. Aug. Wie hier bekannt wird, ist Gauleiter Hofer mit seinen Befreiern in den ersten Vormittagsstunden ses Donnerstags in Bozen eingetrosfen. Der Weg führte auf schwierigem Gelände über das Gebirge und dauerte den ganzen Tag, da Hofer infolge der erlittenen Schußverletzung oen Weg nur langsam zurücklegen konnte. Am Mittwoch gegen 10 Uhr abends waren sie an der Grenze am Brenner eingetroffen und wurden nach einer Einvernahme durch italienische Erenz- beamte nach Bozen gebracht, wo sie am Donnerstag vormittag eintrafen.
Leichte Verwundung am Knie
Gauleiter Hofer und jene Männer, die ihn auf dem Ge- sängnis des Innsbrucker Landgerichts befreit haben, sind am Mittwoch abend um 22 Uhr an der italienischen Grenzstation am Brenner eingetrosfen. Am Brenner wurde ein amtliches Protokoll ausgenommen. Darauf wurden sie in Begleitung von Polizeiagenten nach Vrixen bezw. Bozen gebracht. Hofer hatte am rechten Knie eine Fleischwunde, die er durch die Schüsse bei der Verfolgung im Kraftwagen erlitten hat. Wegen dieser Verletzung zestaltete sich der Uebergang über das Joch sehr schwierig und zeitraubend. Hofer mußte den größten Teil des Weges teils ge- tlltzt, teils getragen werden. Seine Begleiter sind wohlauf.
15V Tiroler Nationalsozialisten wegen „Verabredungsgefahr" eingekerkert
Innsbruck, 31. Aug. Nach der Befreiung des Tiroler Gauleiters Hofer wurden in ganz Tirol rund 150 Nationalsozialisten, Führer und Unterführer, unter dem Vorwand, es bestehe Verab- cedungsgefahr. in Haft genommen. Die in der Angelegenheit ,hne Unterbrechung fortgeführten Erhebungen haben kein nea- renswertes Ergebnis gebracht.
7 Wochen Arrest für den stellvertr. Gauleiter von Tirol Hofer im Brixener Krankenhaus Innsbruck, 31. August. Der Gauleiter-Stellvertreter der NSDAP, in Tirol, Dr. Egon Denz, der Mittwochfrüh nach der Befreiung des Gauleiters Hofer verhaftet worden war, wurde heute wegen illegaler Betätigung zu sieben Wochen Arrest verurteilt. Die illegale Betätigung wurde in der Möglichkeit der Durchführung eines Komplotts gesehen.
Gauleiter Hofer, der infolge seiner Verletzung vom Wundfieber befallen wurde, mußte sich in Brixen ins Krankenhaus begeben.
Tödlicher Anschlag
auf Professor Lessing im Marienbad
Marienbad, 31. Aug. Auf den früheren Professor an der Tech- Nischen Hochschule in Hannover, Theodor Lessing, ist, wie das „Prager Tageblatt" meldet, nachts ein Revolverattentat verübt worden. Ein noch unbekannter Täter drang über eine Leiter durch das Fenster in das Zimmer Lesstngs, feuerte zwei Revoloer- schüsse auf diesen ab, von denen einer'in die linke Seite eindrang, und die rechte Seite des Hinterkopfes durchschlug. Lessing wurd» in bewußtlosem Zustande ins Krankenhaus gebracht, wo er gestorben ist. Wie das tschechoslowakische Pressebüro meldet, ist! der Tat dringend verdächtig der in Schanz bei Marienbad wohnende 31 Jahre alte Arbeiter Max Eckert, der zum Einsteigen in die Villa eine Leiter der Feuerwehr von Schanz benutzte. Esi wird angenommen, daß Eckert bereits über die Grenze geflüchtet ist. Eckert ist ein bekannter Wilddieb.
News vom Lago
Zwischenfälle bei der Rückfahrt der Ostland-Treuefahrer Danzig, 31. Aug. Bei der Rückfahrt der Ostland-Treuefahrer. die sich teilweise bis jetzt noch in Danzig aufgehalten haben, kam es im polnischen Korridor zu bedauerlichen Zwischenfällen. In Neustadt (Pommerellen) wurden etwa 20 dort ansässige Deutsche polnischer Staatsangehörigkeit von der polnischen Polizei festgenommen und eingesperrt, weil sie den deutschen Treuefahrer» zugewinkt hatten Sie blieben die Nacht über in Haft und warea auch heute noch nicht in Freiheit gesetzt. In anderen Orten Pommerellens wurden Deutsche polnischer Staatsangehörigkeit wegen des gleiche» „Verbrechens" mit Geldstrafen belegt.
Schwere alpine Unfälle in den SLdtiroler Bergen Innsbruck, 31. Aug. Ein Wiener Alpinist stürzte vom Winkler-' türm in der Rosengartengruppe ab. Ein reichsdeutscher Bergsteiger aus Freiburg i. Br. stürzte vermutlich infolge Erschöpfung von einer Terrasse auf die Schutthalde des Ombrettapasses und war sofort tot. Ein italienischer Geistlicher geriet beim Edelweißpflücken bei Martina di Castrozza in den Dolomiten in Gefahr und stürzte tödlich ab. Bei Pfunders im Pustertal rutschten einig« lagernde reichsdeutsche Wanderer ab. Einer überschlug sich und brach das Genick. In der Brentagruppe ereilt« einen Reichsdeutschen der Vergsteigertod.