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Attaem. Anzeiyer für die Bezirke Nagold, Calw u. Freudenstadt Amtsblatt für den Bezirk Nagold u. Altensteig-Stadt

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Nummer 97

I

Altensteig» Donnerstag» den 27. April 1933

S«. Jahr,»»,

Bedeutsame Maßnahmen für die Landwirtschaft

Sie gestrigen KablnettöbeschWe

Berlin» 26. April. Die Reichsregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung auf Vorschlag von Reichsmini­ster Dr. Hugenberg weitere für die Landwirtschaft bedeut­same Maßnahmen beschlossen. Es handelt sich dabei

1. um ein Gesetz zur Senkung der Gebühren an den Vieh- und Fleischmärkten und zur Vereinheitlichung des Notierungswesens an diesen Märkten, um die Ermäch­tigung für das Reich, den Schlußscheinzwang im ganzen Reichsgebiet einzuführen. Diese Maßnahmen dienen vor allem der bäuerlichen Viehwirtschaft;

2. um ein Gesetz zur Versorgung des Wein-, Obst-, Ge­müse- und Hopfenbaues und der Forstwirtschaft mit Schäd­lingsbekämpfungsmitteln und Hopsenbindematerial;

3. um neue Maßnahmen über die Zwangsverwaltung landwirtschaftlicher Grundstücke, den Vollstreckungsschutz für Pächter, und die Ausdehnung des Vollstreckungsschutzes auf Landarbeitereigenheime.

Die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte liegen nach den Ermittlungen des Statistischen Reichsamtes überwiegend um 3VKV v. H.» in einigen Fällen sogar um 1VV v. H. und mehr über dem Vorkriegsstand. Durch das neue Gesetz wird infolgedessen festgelegt, daß sämtliche Gebühren für die Schlachthaus­benutzung die entstehenden llnkgsten nicht übersteigen dür­fen. Einer Verbesserung des für den gesamten Viehabsatz außerordentlich wichtigen Preisnotierungswesens an den Viehmärkten dient ferner die nunmehr der Reichsregierung erteilte Ermächtigung, .im gesamten Reichsgebiet den Schlußscheinzwang einzuführen.

Zur Sicherung der Versorgung von Forstwirtschaft, Wein-, Obst-, Gemüse- und Hopfenbau mit Schädlings­

bekämpfungsmitteln und Hopfenbindematerial wird fer­ner durch Gesetz das Früchtepfandrecht zur Sicherung der notwendigen Kreditierung in gleicher Weise eingeführt wie dies bei Düngemitteln und Originalsaatgut bereits früher geschehen st. Die Einführung des Früchtepfandrechtes ist ebenso, wie bei Düngemitteln auf die Ernte des Jahres 1933, bei Forstschädlingsbekämpsungsmitteln auf den an­fallenden Holzeinschlag in dem vom 1. April 1933 bis 31. März 1934 laufenden Forstwirtschaftsjahr beschränkt.

Unter besonderer Mitwirkung des Reichsjustizmini­steriums ist ferner ein Gesetz über die Zwangsverwaltung landwirtschaftlicher Betriebe erlassen worden. Es verfolgt u. a. besonders das Ziel, die entstehenden Kosten der Zwangsverwaltung gering zu halten. Deshalb ist in Zu­kunft im Falle einer Zwangsverwaltung grundsätzlich der landwirtschaftliche Detriebsinhaber zum Zwangsverwalter zu bestellen. Außerdem legt das Gesetz fest, daß im Falle der Zwangsverwaltung eines landwirtschaftlichen Betrie­bes der Schuldner Anspruch auf Gewährung des notwen­digen Lebensunterhaltes für sich und seine Familie hat.

Ferner werden neue Bestimmungen getroffen über die Angleichung des Vollstreckungsschutzes für Pächter gegen­über dem Verpächter und dem Pächterkreditinstitut.

Wesentlich für die Landarbeiter ist die Ausdehnung des Vollstreckungsschutzes auf Landarbeitereigenheime. Diese genießen in Zukunft ohne Rücksicht auf die Größe des zu­gehörigen oder zugepachteten Ackerlandes den Voll­streckungsschutz. Bei Zwangsversteigerungen voll Lano- arbeitereigenheimen in letzter Zeit erteilte, aber noch nicht rechtskräftige Zuschläge werden aufgehoben.

Die Verordnung findet auch für noch anhängige Zwangsvollstreckungen Anwendung.

Ile AbrüitmigMbalte steckt bereits

Wichtige amerikanische Erklärung

Kens, 26. April. Der Hauptausschuß der Abrüstungskonferenz hat mit der artikelweisen Beratung des englischen Abrüstungs- konoentionsentwurfes und zwar zunächst der Sicherheitsvestim- mungen begonnen. Schon nach kurzer Debatteg erieten die V e- ratungen ins Stocken Der Vertreter der Vereinigten Staaten Norman Davis, gab eine politisch bedeutsame Er­klärung ab, in der er im Aufträge seiner Regierung mitteilte, -ah die Vereinigten Staaten »och nicht in der Lage wären, zu dem im ersten Teik des englischen Entwurfes vorgeschlageneu Konsultatiopakt endgültig Stellung zu nehmen. Norman Davis erklärte weiter, daß die Haltung der Vereinigten Staaten zu dem geforderten Ausbau der Sicherheitsgarantien sehr wesent­lich von der Haltung bestimmt werde, die die Konferenz zur Frage der Abrüstung einnehme. Er bemerkte in diesem Zusam­menhang, daß vie Sicherheit durch die Abrüstung weitgehend ge­fördert würde. Unter diesen Umständen schlage er vor, die Be­ratungen über das Sicherheitskapitel oorliiusig zu unterbrechen «nd zu den anderen Teilen des englischen Planes überzugehen. Entgegen dieser Anregung des amerikanischen Abriistungsdele- gierten entschied daraufhin der Präsident der Konferenz, Hen- derson, sich dafür, die Diskussion über die zum ficherheitspoliti- schen Teil vorliegenden Anträge fortzusetzen.

In der Diskussion wurde von Vertretern Englands und Frank­reichs darauf hingewiesen, daß eine Abstimmung unter diesen Umständen zwecklos sei, daß sie aber keine Bedenken hätten, die Debatte fortzujetzen. Nachdem in der vorhergegange­nen Debatte die beiden ersten Artikel ziemlich ohne Beanstan­dung üurchgegangen waren, forderte Henderson den Ausschuß auf, nunmehr zu dem entscheidenden Artikel 3, der von dem Kon­sultativpakt handelt, und zu den hierzu vorliegenden polnischen Abänderungsantrag, der auf eine Einschaltung des Völkerbun­des ausgeht, Stellung zu nehmen. Als sich jedoch niemand zum Wort meldete, erklärte Henderson, besten innere Erregung »nverkennbar war, daß eine Fortsetzung der Debatte heute wohl zwecklos sei, und er vertagte die Verhandlungen auf Donnerstag nachmittag. Nach Schluß der Sitzung wurde überraschenderweise die angesetzte Sitzung abgesagt.

Arbeiterehrimg am i. Mal

Aus dem Ministerium ivr Volksaufklärung und Propaganda erfahren wir nähere Einzelheiten über die Ehrung, die die Ab­ordnungen der Arbeiterschaft von seiten der nationalen Re­gierung, wie auch von seiten der Berliner Verbände erwarten. 71 deutsche Arbeiter und 8 Arbeiter aus Oesterreich werden am 1. Mai durch zehn Flugzeuge vollkommen kostenlos nach Berlin befördert werden. Aus Oberschlesien und Ostpreußen, von der See her und vom rheinisch-westfälischen Gebiet, aus dem Süden, aus Stuttgart und München und aus Sachsen werden die schwe­ren Maschinen anbrausen und diejenigen Männer zur Maifeier aus das Tempelhofer Feld in Berlin bringen, die als bewährteste und älteste Mitglieder der nationalsozialistischen Betriebszellen­organisation schon seit Jahren in hartem Kampfe für die sich jetzt erfüllenden Ziele der nationalen Regierung unerschrocken und treu eingetreten sind Die Abordnungen der deutschen Ar­beiterschaft werden in nächster Nähe des Reichskanzlers Hitler auf der großen Festtribüne ihre Plätze erhalten. Cie find in Wahrheit die Ehrengäste des großen Festes der nationalen Arbeit.

Aber nicht nur die Regierung, sondern auch private Stellen wetteifern damit, den Abordnungen der Arbeiterschaft ihre Sym­pathien zu bezeugen. So hören wir jetzt auch, daß der Reichs­einheitsverband des Deutschen Eaststättengewerbes e. V. sich be­reit erklärt hat, alle 80 Delegierten in den ersten Hotels von Berlin, so z. B irr Hotel Bristol oder im Espalanade oder im Hotel Adlon kostenlos aufzunehmen Die Theater und andere Betriebe haben sich bereit erklärt, den Delegierten für ihre Vor­führungen die besten Plätze kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Gau Groß-Berlin der NSDAP, zeigt seine Verbundenheit mit den Delegierten der deutschen Arbeiterschaft dadurch, daß er jeder Delegiertengrupve von drei bis fünf Mann einen Wagen des nationalsozialistischen Kraftfährkorps des Gaues Groß-Berlin zur Verfügung stellt.

In den 80 Arbeitern aus Ost und West, aus Nord und Süd ehren die Regierung und das deutsche Volk die ganze deutsche Arbeiterschaft und damit letzten Endes auch sich selbst, weil der deutsche Arbeiter zum deutschen Volke gehört und weil ohne den deutschen Arbeiter ebenso wenig eine deutsche Zukunft gedacht werden kann, wie es für die Arbeiterjchajt «in« Zukunft außer­halb der deutschen Nation gitt.

Der 1. Mal ln Württemberg

Der 1. Mai ist durch Reichsgesetz zum Feiertag der nationalen Arbeit erklärt worden. Für ihn gelten in Württemberg neben den Vorschriften der Reichsgewerbeordnung, die den Arbeiter- schutz bezwecken, die einschlägigen Bestimmungen der Polizeilichen und der Bürgerlichen Sonntagsordnung je vom 15. Dezember 1928. Darnach herrscht am 1. Mai wie an Sonntagen allgemeine Arbeits- und Betriebsruhe. An allen Dienstgebäuden wird an diesem Tage die schwarz-weiß-rote Flagge und die Hakenkreuz­flagge gehißt: außerdem werden sie mit Birkengrün oder son­stigem Grün geschmückt. Die Bevölkerung wird ausgesordert, sich dieser Veflaggung und Ausschmückung anzufchließen.

Schulfeiern am 1. Mai 1933

Am 1. Mai dem Feiertag der nationalen Arbeit, sind an den dem Württ. Kultministerium unterstellten Schulen gemeinsame Feiern zu veranstalten Zur Teilnahme find alle Lehrer und Schüler verpflichtet. Wenn mehrere Schulen in einem Schulhaus untergebracht find, empfiehlt es sich, die Feier gemeinsam abzu­halten. Die Lehrer und Schüler der Gewerbe- und Handels­schulen (Berufsschulen) beteiligen sich mit Rücksicht auf die bei diesen Schulen bestehenden Verhältnisse, die eine gemeinsame Feier mit allen Schülern nicht zulassen, an den öffentlichen Feiern oder an den Feiern der Betriebe und Vereine. Wo eine Rundsunkanlag? mit Lautsprecher vorhanden ist und die Ver­hältnisse es gestatten, sollen die Schulfeiern so eingerichtet wer­den. daß in ihrem Rahmen der vom Deutschlandsender auf alle deutschen Sender übertragene feierliche Staatsakt in Berlin mit angehört werden kann. Das Programm des Staatsaktes wird rechtzeitig durch die Presse bekanntgegeben. Das Deutschland­lied und das Horst-Wessel-Lied sind in die Feiern einzugliedern. Im übrigen wird die Ausgestaltung der Feiern den Schulvor­ständen überlasten. Der Rest des Tages ist schulfrei.

Der Staatskommissar für Landwirtschaft teilt mit:

Der 1. Mai ist vom Volks- und Bauernkanzler Adolf Hitler zum Nationalfeiertag der deutschen Arbeit erklärt worden.

Was will nun Adolf Hitler mit diesem Nationalfeiertag er­reichen? Am 1. Mai sollen alle schaffenden Volksgenosten glei­chermaßen wieder den Glauben erlangen, daß im jetzigen Staat jegliche Arbeit gewertet und geachtet wird. Alle Volksschichten müssen von dem Vorurteil frei werden, daß die anstrengende Tätigkeit des Handarbeiters oder die harte Arbeit des Bauern weniger bedeutungsvoll wäre, als die anderer Berufsstände.

Am 1. Mai sollen alle Volksgenosten das einigende Gefühl haben und zum Ausdruck bringen: Wir alle bauen mit am neuen Deutschland!

Am 1. Mai soll jedem Volksgenosten offen und ehrlich bekannt werden: Wir haben Achtung vor Eurer Hände und St'rne Fleiß! Wir wollen aber auch, daß Ihr dieses Fleißes wieder froh werden sollt. Und darum geben wir Euch diesen Tag als Fest­tag der Arbeit und der Freude am gemeinsamen Werk.

Darum Bauern, ist dieser Tag auch unser Feiertag. Helfen daher auch wir an diesem 1. Mai mit. Laß das ganze Volk Ar-

beitsfreudigke't und Selbstvertrauen wiederfinden möge. Dann wird gerade dieser Tag ni hervorragendem Maße dazu dienen, die notwendige Verbundenheit zwischen Arbeiter und Bauer und allen anderen Berufsständen wieder herzustcllen, um sich zu ge­meinsamer Arbeit in dem kraftvollen Gefühl, wiederzufinden: Wir wollen wieder ein besseres und starkes Deutschland für unsere Kinder! Arnold.

Schaffung einer Deutschen ev. Kirche

Vollmachten für Präsident Kapler

Berlin, 26 April. Der Deutsche Evangelische Kirchenausschutz trat am Dienstag nachmittag in Berlin zusammen. Ueber da» Ergebnis der Beratungen dieses obersten Vertretungsorgane» des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes wird, wie das Nach­richtenbüro des V d.Z. meldet, folgendes mitgeteilt:

Der Deutsche Evangelische Kirchenausschuß bekannte sich zu der Notwendigkeit einer neuen Verfassung des deutschen Protestan­tismus mit dem Ziele der Schaffung einer Deutschen Evange­lischen Kirche aus der Grundlage des vorhandenen Bekenntnis­standes. Er stellte sich hinter die von seinem Präsidenten ge­troffenen Maßnahmen und billigte insbesondere die Berufung des lutherischen Landesbischofs D. M a h ra r e n s - Hannover und des reformierten Studiendirektors Pastor D. Hesse- Ober­feld zu entscheidender Mitarbeit, sowie die Heranziehung an­derer in der kirchlichen Bewegung führender Persönlichkeiten. Der Kirchenausschuß erteilte seinem Präsidenten weitestgehende Vollmacht, für die Gesamtheit des deutschen Protestantismu» zu sprechen und zu handeln. Er begrüßt es, daß schon die An­kündigung des Resormwerkes ein großes zustimmendes Echo im Lande gesunden hat, u a. aus zahlreichen freien Verbänden, na­mentlich auch der Jugend.

Präsident D. Kapler wurde am Dienstag vom Reichskanz­ler Hitler empfangen und berichtete über die kirchenpolitische Lage und die Vorgänge in Mecklenburg. Nach einer Besprechung des mecklenburgischen Ministerpräsidenten und des Landesbischof» mit dem Reichsinnenminister Dr. Frick hat die mecklenburgische Regierung die Ernennung eines Staatskommissars für die evangelische Kirche von Mecklenburg-Schwerin zurückgezogen.

Zwischen Vertretern des Kirchenausjchujses und derDeut- scheu Christen" hat m Berlin eine Besprechung stattgefunden. Reichskanzler Hitler hat als Verbindungsmann zwischen sich und den amtlichen Stellen der evangelischen Kirche den Wehr- kreispsarrer Müller aus Königsberg (Ostpreußen) ernannt, der der Reichsleitung der Glaubensbewegung angehört.

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Der Reichskanzler vn- die evanaelifche Kirche

Berlin, 26. April. Mit Rücksicht auf die Vorgänge in Mecklen­burg und die bekannten Bestrebungen zur Schaffung einer all­gemeinen Evangelischen Deutschen Kirche hat der Reichskanzler

den Wehrkreispfarrer Müller als keine» Vertrauensmann be-