Gerte 2

Art. 17 schreibt vor, daß jedes Laad eine freistaatliche Verfassung -haben muß, die sich auf der Volksvertretung aufvaut. Anstelle dieser Landesregierung kann auch vorübergehend kein anderes Organ gesetzt werden. Artikel 63 bestimmt, daß die Länder im Reichsrat durch die Mitglieder ihrer Regierung vertreten wer­den. Diese Vertretung im Sinne des Artikels 18 Absatz 2 einem Lande zu entziehen und sie auf einen Reichskommissar zu über­tragen, bedeutet eine wesentliche Beeinträchtigung der Stellung des Landes im Reiche und eine dem Wesen des Reichsrats wider­sprechende Veränderung «einer Zusammensetzung. Hiernach geht es nicht an, einen Reichskommissar als Landesregierung einzu­letzen und die verfassungsmäßig bestellten Minister ihres Amtes zu entheben- Es muß also die verfassungsmäßige Landesregie­rung als Organ des Landes selbst bestehen bleiben. Es muß ihr die Vertretung des Landes gegenüber dem Reiche insbesondere im Reichsrat und Reichstag wie gegenüber anderen Ländern be­lassen werden. Auch die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten gegenüber den anderen höchsten Landesorganen können der Lan­desregierung nicht genommen werden. Dem Reichskommissar konnte weder diese Befugnis noch das Recht übertragen werden, die bisherigen Bevollmächtigten im Hauptamt in den einst­weiligen Ruhestand zu versetzen oder neue Bevollmächtigte für den Reichsrat zu ernennen. Dagegen lassen sich aus der Reichs­verfassung im übrigen keine begründeten Bedenken gegen die Ausstattung des Reichskommissars mit der Befugnis heilsten, Beamte in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, zu ernennen, zu befördern oder zu entlassen.

Der Standpunkt der Reichsregierung zum Leipziger Urteil

Berlin, 25, Okl. Wie wir aus Kreisen der Reichsregierung er­fahren, steht man das Urteil des Staatsgerichtshofes in der preußischen Klagesache gegen das Reich als eine vollständige Be­stätigung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli d. I. an. Das Urteil entspricht auch dem Standpunkt der Rsichs- regierung hinsichtlich der politischen und parlamentarischen Ver- tetung des Landes Preußen. Diese Frage ist von der Reichs­regierung stets als eine offene Frage behandelt worden. Der Reichskanzler hat weder in seiner Eigenschaft als Reichskommissar sür Preußen noch durch seine Organe die Vertretung des Landes Preuße« im Reichsrat oder im Reichstag sür sich beansprucht oder i« Landtag bezw. Staatsrat ausgeübt. Ebenso wenig sind die ordnungsmäßigen Vertreter des Landes Preußen für den Reichs­rat und den Staatsrat vom Reichskommissar instruiert worden. Was im übrigen die sonstigen bisher getroffenen Maßnahmen anbetript. -o bleiben diese in vollem Umfange bestehen.

Braun Veruft Staatsministerium

Berlin, 25. Okt. Wie dasTempo" berichtet, hat Minister­präsident Braun für Mittwoch vormittag 10 Uhr das alte preu­ßische Staatsministerium zu einer Sitzung im preußischen Wohl­fahrtsministerium einberusen. Gegenstand der Beratung sind: Die Stellungnahme zum Leipziger Urteil und die Feststellung der sich hieraus für das Kabinett ergebenden Konsequenzen.

Vliitterstimmen zum Leipziger Urteil

Berlin. 25. Okt. DieDeutsche Allgemeine Zeitung" spricht von einem zwiespältigen Urteil, das ein ehrender Beweis für die Unabhängigkeit und Unbeeinflußbarkeit des höchsten deutschen Gerichtes sei. Es wäre aber nötig gewesen, diese Eventualität politisch vorauszusehen, der man jetzt wie verlautet, durch eine schleunige Notverordnung die Svitze abbrechen wolle.

DerLotalanzeiger" nennt das Urteil einsonderbares Kom­promiß". das nur eine theoretische aber keine praktische Lösung bringe

DieBSrjenzeitnng" bezeichnet das Urteil ebenfalls als wider- sprua-sooli In Leipzig hätten die Paragraphen das Wort er­halten zu einer deutschen Lebensfrage. Die Herstellung normaler Zustände in Preußen, die Entfernung einer Regierung, die in­folge ihrer parteipolitischen Gebundenheit kein geeignetes Instru­ment zur Abwehr des Bolschewismus gewesen sei. hätte sich als absolut notwendig herausgestellt DieDeutsche Tageszeitung" meint, daß der zweite Teil des Urteils, der der kommissarischen Regierung das Recht zur Ver­tretung des Landes Preußen im Reichstag, Reichsrat, Staatsrat usw abspreche, eine praktisch-politisch kaum erträgliche, als Dauer­zustand jedenfalls unmögliche Situation schaffe.

DieKreuzzeitung" sagt, wenn es noch des Beweises bedurft hätte, daß die Einschaltung juristischer Instanzen in die leben­dige politische Entwicklung zu staatsrechtlichen und politischen Ungeheuerlichkeiten führe dann sei dieser Beweis durch das Leipziger Urteil des Staatsgerichtshofes erbracht worden. In ihm hätte das formal-juristische Denken einen Triumph über die Ueberlegungen der primitivsten politischen Vernunft gefeiert.

DieDeutsche Zeitung" fragt: Was soll nun geschehen? Es werde Sache der Reichsregierung sein, die Frage endlich vor sich selbst und durch Taten zu beantworten, die Frage, ob sie den Anspruch auf diktatorische Führung verwirklichen wolle oder nicht. Das Notstandsrecht lasse sich nicht auf Eis legen. Die Regierung Papen habe viel versäumt. Jetzt oder nie werde sie zeigen müssen, ob sie fähig sei, den Gedanken der so viel zitier­tenautoritären Staatsführung" in die Tat umzusetzen oder nicht

DerAngriff" nennt das Urteil eineNiederlage Papens" Mit diesem Urteil habe der Staatsgerichtshof den Standpunkt eingenommen, den Landtagsvräsident Kerrl schon vor mehreren Wochen präzisiert habe. Das Urteil sei eine sehr deutliche Teil­niederlage des Systems Papen-Bracht, die eine noch nicht in allen Einzelheiten übersehbare politische Auswirkung haben werde.

TieVössische Zeitung" >agt, der Staatsgerichtshof habe be­wiesen, daß man auch in politischen Fragen höchsten Ranges Recht finden könne. Hätte die Regierung Papen das Aber, teuer des. Juli gründlicher durchdacht, der Weg zum Rechts­zustand wäre auf der ganzen Linie heute leichter. Der Spruch des Gerichtes ser eine schwere Niederlage iür die Reichsregie­rung von Papen

DasBerliner Tageblatt" führt aus, der Streit um die Rechts- gültigkeit der Reichsexekussion gegen Preußen habe weder dem Reiche noch Preußen selbst einen vollen Sieg gebracht. Das Ur­teil des Staatsgerichtshofes gebe beiden Teilen eine Genug­tuung.

DerVorwärts" spricht von einer halben Entscheidung, die »ine politische, aber keine rechtliche sei. Der Staatsgerichtshof sei dem schweren Konflikt mit dem Reich ausgewichen, der sich ergeben hätte, wenn er dem Anspruch der preußischen Regie­rung in vollem Umfange anerkannt haben würde.

chwarzwälder Ken

Was wird mit Preußen? i

Berlin, 26. Oktober. Die Morgenblätter beschäftigen sich fast I alle noch sehr ausführlich mit der durch den Leipziger llrteils- spruch geschaffenen Lage in Preußen. ,

DerLokalanzeiger" berichtet, daß gestern abend eine Unter- ! redung zwischen dem Reichskanzler, dem Reichsinnenminister ! und dem Staatskommissar Dr. Bracht über die durch den Ur- ; teilsspruch geschaffene Lage stattgefunden hat. Reichspräsident v. Hindenburg ist durch Staatssekretär Meißner über das Urteil ? unterrichtet worden. Eine Sitzung des Reichskabinetts zur Be- s sprechung der neuen Sachlage ist dagegen vorerst nicht in Aus­sicht genommen.« ^ s

DieDeutsche Allgemeine Zeitung" berichtet in diesem Zu­sammenhang. daß die Preutzenfrage auch von den preußischen Parteien in Angriff genommen werden soll. Wie das Blatt hört, sollen neue Verhandlungen zwischen Zentrum und den Nationalsozialisten schweben. Sie würden vorläufig streng geheim behandelt, aber mit äußerster Energie betrieben. Beide Gruppen scheinen entschlossen, möglichst noch vor den Wahlen zu einem Uebereinkommen zu gelangen, das sofort nach dem 6. November perfekt werden soll.

Ws brm Wahlkampf

Prinz August Wilhelm und Abg. Kube im Sportpalast

Berlin, 23. Oktober. Die Nationalsozialisten veran­stalteten im Sportpalast eine Kundgebung, auf der Prinz August Wilhelm und der Führer der nationalsozialistischen Landtagsfraktion, Wilhelm Kube, über das Thema: Gegen Reaktion und Marxismus" zu den Massen sprachen. Prinz August Wilhelm forderte in seinen Ausführungen die Früchte der Arbeit der nationalsozialistischen Bewe­gung, die es ermöglicht hätte, den Marxismus zu brechen. Er bedauerte, daß der Stahlhelm seine Parteilosigkeit auf- gegeben habe. Die augenblickliche Situation, so sagte der Prinz, lasse eine Aenderung der bestehenden Staatsform nicht zu.

Der Abg. Kube befaßte sich kritisch hauptsächlich mit den Deutschnationalen. Zur Judenfrage betonte Kube, daß die NationalsozialistenAntisemiten waren, sind und bleiben werden".

Severing in Braunschweig

Braunschwcig, 26. Oktober. In der dicht besetzten Stadthalle sprach Dienstagabend in einer Kundgebung der Eisernen Front Minister Severing. Er erklärte, daß die Sozialdemokratie aus zahlreichen Gründen in Opposition gegen das Kabinett Papen stehe, unterstrich den Zwist unter den beiden Parteien der Harzburger Front und rechtfertigte die Politik der Sozialdemokratischen Partei und ihrer Minister in der Nachkriegszeit.

Auf das Urteil des Reichsgerichts ging Severing nur kurz ein. Er meinte, daß das Urteil nicht alle Erwartun­gen der Reichsregierung erfülle. Wenn es heute heiße, daß die Regierung mit diesem Urteil gerechnet habe, so be­zweifle er das, da er in der Auseinandersetzung über die Maßnahmen der Reichsregierung gegen Preußen in Gegen­wart der Herren von Papen und von Gayl darauf auf­merksam gemacht habe, daß der Wortlaut der Amtsent­hebung mit Artikel 16 und 63 der Reichsverfassung nicht in Einklang stehe.

Min gegen -ie Legalität

Bei der Weihe der Sturmfahnen der Standarte 113, so wird aus Freiburg gemeldet, sprach der nationalsozialistische Reichs­tagsabgeordnete Oberführer Ludin der frühere Reichswehr­offizier, der mit Scheringer zusammen verurteilt wurde und dann zu den Nationalsozialisten ging zu den versammelten SA.-Leuten. Er führte u. a. aus, daß nicht derparlamen­tarische Kuhhandel" oder Notverordnungen der Papen-Regie- rung eine Aenderung in Deutschland herbeiführen würden, son­dern nur die soziale und nationale Revolution. In Baden seien 15 000 SA.-Männer die besten Bürgen für diese kommende Revo­lution. Er wünschte sich, daß noch mehr SA.-Leute in die Ge­fängnisse fliegen, daß neue Verbote kämen, damit die NSDAP, endlich Schluß machen könne mit der ewigen Legalität. Die Politik mit dem Gewehre sei allerdings eine furchtbare Sache; wenn aber die Stunde gekommen sei, wo der illegale Weg zur nationalen Notwendigkeit beschritten werden müsse, werde die SA. in Deutschland den Sieg erringen. Die SA.-Männer seien nicht nur Soldaten, sondern auch glühende und begeisterte Revo­lutionäre. Eine zweite Herausforderung der Papenregierung lasse sich die NSDAP, nicht mehr gefallen. Die Papenregierung ? sei nur eine vorübergehende Episode; das Schicksal Deutschlands ! werde in Zukunft durch die Faust der SA. entschieden.

Neues vom Me

Weitgehende Einigung in den deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen

Bern, 25. Okt. Die deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhand- lungen haben zu einer weitgehenden Einigung geführt. Da die Abklärung weniger noch offenstehender, aber wichtiger Punkte Loch einige Tage erfordern wird, sind die Verhandlungen unter­brochen worden. Die deutsche Delegation begab sich nach Berlin zurück. Die Besprechungen sollen nächste Woche wieder auf- »enommen werden

Ein frecher Juwelenraub

Hamburg, 25. Okt. In der stark belebten Dammtorstraße wurde am Dienstag nachmittag kurz vor 15 Uhr von einem Mann die Ladenscheibe eines Juweliergeschäftes mit einem Stein eingeworfen. Der Täter riß ein Tablett mit Schmucksachen, zu­meist Brillantringen, im Gesamtwerte von 15 000 bis 20 OM RM.. an sich und ist mit seiner Beute auf dem Fahrrad entkommen.

Abänderung des deutsch-südafrikanischen Handels- vertraqes

Pretoria, 25. Okt. Mit Rücksicht auf die Abkommen von Ottawa ist der Handelsvertrag zwischen Deutschland und der südafrika­nischen Union n der Weise abgeändert worden, daß es der Union möglich ist, sür Waren, die in Großbritannien, den Do­minions, den britischen Kolonien und Mandatsgebieten her­gestellt sind, Präferenzen zu gewähren, ohne daß diese Präferen­zen aus Deutschland Anwendung finden. Die Abänderung bedarf der Ratifizierung, jedoch haben die deutsche und die südafrika­nische Regierung vereinbart, daß sie vom 20. Oktober an vorläufig in Kraft treten soll.

Nr. 231

Aus Stadt und Land

Altensterg, den 26. Oktober 1932.

Evang. Landexamen. Durch eine Verordnung der württ. Ministerialabteilung für die höheren Schulen über die Aufnahme in die niederen evang.-theologischen Semi­nare und die Aufnahmeprüfung (evang. Landexamen) ist bestimmt worden, daß die Aufnahmeprüfung von der Mini­sterialabteilung abgehalten wird Die Ministerialabteilung bestellt den Vorsitzenden und die Mitglieder des Prüfungs­ausschusses im Einvernehmen mit dem Vorstand der Evang. Seminarstiftung. Dem Prüfungsausschuß gehört außerdem ein theologisches Mitglied des Vorstands der Seminarstif­tung mit besonderen Befugnissen an. Den Anforderungen in den einzelnen Prüfungsfächern wird das Lehrziel der fünften Klasse einer gymnasialen württ. Schule in dem durch den Lehrplan festgelegten Umfang zugrunde gelegt. Anforderungen, die über dieses Ziel hinausführen oder die Leistungsfähigkeit eines begabten und fleißigen Schülers dei f'-nften Klasse übersteigen, werden nicht gestellt werden.

Keine Teilnahme der Beamten in Dienstkleidung an politischen Versammlungen. Das württ. Staatsministerium hat im Anschluß an eine von der Reichsregierung sür die Reichsbeamten getroffene Anordnung beschlossen: Den Staatsbeamten ist verboten, außerhalb der Ausübung ihres Dienstes in Dienstkleidung an politischen Veranstaltungen teilzunehmen: bestehen Zweifel darüber, ob eine Veranstal­tung politisch ist, so ist die Entscheidung des Dienstvorgesetz­ten einzuholen. Diese Anordnung dient der in der Reichs­verfassung festgelegten überparteilichen Stellung des Ve- rufsbeamtentums.

Grünen Baum-Lichtspiele". In keinem Vergleich steht der im Februar d. I. in denGrünen Baum-Lichtspielen" auf­geführte FilmDie weiße Hölle vom Piz Palu" zu dem jetzt erscheinenden TonfilmwerkStürme über dem Mont Vlan c". Zum ersten Mal vermittelt uns Dr. Fank die maje­stätische Erhabenheit der Welt über den Wolken, führt uns auf den höchsten Berg Europas in das 4400 Meter hoch gelegene Montblanc-Observatorium. Mit atemloser Spannung verfolgt man das Schicksal eines Menschen, den sein Beruf für dauernd über der Viertausendergrenze festhält: das Schicksal des Wetter- warts in dem höchsten Observatoriums Europas. Wenn der Föhn weißdampfende Wolkenwinde um den Gipfel jagt, Lawinen zu Tal donnern, Schneebrücken bersten, der Höllenlärm eines Hühengewitters tobt und eisige Kälte alles Leben erstarren läßt da kämpft sich ein Flugzeug, gesteuert vom tollkühnen Uder empor, zugleich versucht eine Rettungskolonne zum Obser­vatorium vorzudringen, um einem fast dem Tode geweihten Hilfe zu bringen.

Egenhausen, 25. Oktober. Heute scheidet unser geehrter Herr Pfarrer Keppler aus dem Schwarzwald, um mit seiner Familie nach Wolfschlugen bei Nürtingen zu übersiedeln. Er war sieben Jahre Pfarrer von Spiel­berg und Egenhausen, und die Gemeinde Egenhausen ver­anstaltete am Sonntagabend in der Kinderschule eine Ab­schiedsfeier zu Ehren des Scheidenden. Der Mädchenchor unter Leitung von Hauptlehrer Kempf umrahmte die Feier durch schöne Abschiedslieder. Als Vertreter der bürgerlichen Gemeinde sprach Bürgermeister Rath Worte des Dankes für alles Gute, was Pfarrer Keppler der Gemeinde Egen­hausen erwiesen habe. Hauptlehrer Kempf dankte im Namen der hiesigen Schule und Kinderschule für seine treue Mitarbeit, ebenso im Namen des Krankenpflegevereins, dessen Gründer und Vorstand er war. Kirchengemeinderat Christian Kühnle würdigte die treu geleistete Seelsorger­arbeit des scheidenden Pfarrers mit warmen Worten. Mit bewegten Worten dankte Pfarrer Keppler für die ihm er­wiesene Ehre und die vielen Glückwünsche zu seinem neuen Arbeitsfeld. Möge ihm und seiner Familie Wolfschlugen bald zur neuen Heimat werden! Anfangs August kehrte die älteste Tochter von Adlerwirt Hammer, Emma, die vor sieben Jahren nach Amerika zog, mit Gatten Karl Spora und Kind von dort in die Heimat zurück, um einige Wochen bei den Ihrigen zu verweilen. Allzurasch verflog die schöne Zeit und am letzten Freitag schlug die Abschiedsstunde. Abends zuvor versammelten sich die Bekannten und Verwandten imAdler" zu einer kurzen Abschiedsfeier. DerLiederkranz" unter Leitung von Hauptlehrer Kempf verschönerte den Abend durch passende Abschiedschöre und der Vorstand des Vereins, H. Wolf, widmete ihm und seiner Familie herzliche Abschiedsworte. Auch H. Blau beglückwünschte die scheidende Familie mit bewegten Worten zu der großen Reise und für ihr ferneres Wohlergehen.

Bad LieLenzell, 25. Oktober. (Um die Bürgersteuer.) Auch vor dem Liebenzeller Rathaus macht das Finanzelend nicht Halt, und die Sorge um die Durchführung des Ee- meindehaushaltes zwingt die Stadtverwaltung, von den Notverordnungssteuern Gebrauch zu machen. Sie mutzte deshalb im Eemeinderat den Antrag stellen, die Vllrger- steuer 1933 mit 366 v. H. der Landessätze zu erheben. Stadtpfleger Klepser begründet die zwingende Notwendig­keit der Einführung mit den steigenden Fürsorgelasten und dem Rückgang der Katastersteuern. In der Abstimmung wurde der Antrag vom Gemeinderat mit 8 gegen 3 Stim­men abgelshnt. Amtsverweser Stadtrat Sauter er­klärte hierauf, daß ergezwungen sei, die 300prozentige Vürgersteuer von sich aus anzuordnen u. einzuführen.

Lauterbach, O.A. Oberndorf a. N., 25. Okt. (Schwerer Einbruch.) Am Samstagabend wurde hier bei einem älteren, alleinstehenden Fräulein eingebrochen und ein Geldbetrag von über 600 Mark, der in einer Kassette im Nachttischchen lag, gestohlen. Auffallend ist, daß die gegenüber dem Schlafzimmerfenster, aus wel­chem der Geldbetrag gestohlen wurde, befindliche Orts­beleuchtung schon am Abend vor dem Diebstahl, beschädigt wurde, so daß diese kein Licht mehr spendete. Ein Tatver­dacht richtet sich gegen eine bestimmte Person von hier und einen Verdächtigen von Schramberg, welche beide wegen dringenden Verdachts des Diebstahls vom Landjäger ver­haftet und in das Amtsgerichtsgefängnis nach Oberndorf eingeliefert wurden. Die beiden Verhafteten leugnen hartnäckig, mit dem Diebstahl etwas zu tun zu haben.