Schrvarzwäld« Tckgeszeitung „Aus den Tannen
«eit,»
Nr. 228
Truchtelfingen OA. Balingen, 28. Sept. (AucheinZei- chen der Zeit.) Die Verpachtung der hiesigen Sommerschafweide für 1933 konnte nicht erfolgen, da kein Liebhaber für die ganze Weide erschienen war. Für ein Teil- stiick hatte sich ein Schafhalter gemeldet. Ende November soll noch einmal die Verpachtung der Weide versucht werden.
Ergenzingen OA. Rottenburg, 28 Sept. (Ertrunken.) Das 4 Monate alte Kind des Albert Klaus von hier fiel in einem unbewachten Augenblick in einen Wasserbehälter und konnte nur noch als Leiche geborgen werden. Das Kind war in einen Kinderwagen gebettet und mutz sich aus diesem gebeugt haben.
Stuttgart, 28. Sept. (Einbruch.) In der Königstrahe wurde über die Mittagszeit in einem Rechtsanwaltbüro eingebrochen. Der Einbrecher öffnete mit einem Nachschlüssel die Elastüre und dann in dem Büro Schreibtisch und andere verschlossene Behältnisse. Es fielen dem Einbrecher einige hundert Mark in die Hände.
Volksfestverkehr. Nach den Angaben der Reichsbahndirektion sind auf der Reichsbahn in der Zeit vom Freitag, 23. bis Dienstag, 27. September insgesamt 111009 Personen (gegen 104 000 im Vorjahr) nach und von Cannstatt befördert worden. Im Nahverkehr Stuttgart Hbf. — Cannstatt—Eßlingen wurden 91 Sonderzüge (Pendelzüge) ausgeführt. Auf die weiteren Entfernungen wurden 9 Vorzüge und 18 Sonderzüge zum halben Fahrpreis gefahren,
Bingen i. Hohz.» 28. Sept. (Brand.) Montag abend brannten Wohnhaus, Stall und Scheuer, sowie Anbau mit Stall und Schopf des Anton Senfle, Landwirt und Maurer in Bingen, vollständig nieder.
Meckenbeuren OA. Tettnang, 28. Sept. (Die Heimar verloren.) Am Montag kam das Anwesen des Mehlhändlers und Bäckers Müller zur Zwangsversteigerung. Die gemeinderätliche Schätzung betrug 16 000 RM., das Höchstgebot wurde mit 14 000 RM. von der Darlehenskasse abgegeben, deren Rechner Müller war. Die Familie Müller hat nicht weniger als neun Kinder — sie verliert also jetzt ihre Heimat. Müller ist durch übermäßiges Kreditgeben als Rechner der Darlehenskasse in Zahlungsschwierigkeiten geraten und auf dem Hause lastet eine Forderung der Kasse in Höhe von nicht weniger als 26 000 RM.
Wangen i. A„ 28. Sept. (Hofgut abgebrannt.) Abends brach im Oekonomiegebäude des Landwirts Joses Erabherr in Dietrichs (Ede. Eggenreute) Feuer aus, das sich infolge herrschenden Ostwindes rasch über das ganze umsangreiche Anwesen verbreitete. Trotzdem Master genügend vorhanden war, konnte das ohne ausreichende Feuerwand mit dem Stallgebäude verbundene Wohnhaus nicht mehr gerettet werden.
Vom bayerischen Allgäu, 28. Sept. (Zwei tödliche Motorradunfälle.) Bei Kempten ereigneten sich innerhalb kurzer Zeit zwei tödliche Motorradunfälle Auf der Straße Kimratshofen-Leutkirch verunglückte der 28jährige Gastwirtssohn Alois Dodel von Legau tödlich mit dem Motorrad. Unweit Kempten auf der Straße nach Kaus- beuren ist der Vahnschlosser Josef Schmid mit dem Motorrad gleichfalls tödlich verunglückt.
Aus Baden
Villingen, 28. September. (Saba-Radio Villingen stellt MO Arbeiter ein.) Die Schwarzwälder Apparate-Bau-Anstalt, August Schwer Söhne E. m. b. H., Villingen, Herstellerin der Saba-Radio-Apparate, hat in den letzten Tagen über 350 Arbeitskräfte neu eingestellt und setzt diese Einstellungen noch fort.
Ae tvAttembergWe Notverordnung
Einwohnersteuer 1932, Bürgersteuer 1933
Von zuständiger Seite wird mitgeteilt:
Durch die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 4. September d. I. sind die Vorschriften über die Bürgersteuer in einer Weise abgeändert worden, die den Verhältnissen der württ. Gemeinden nicht Rechnung trägt. Denn darnach dürfen die Gemeinden die neue Bürgersteuer 1932 nur dann erheben, wenn sie bereits die Bürgersteuer 1931 erhoben haben, auch ist der Ertrag der Vllrgersteuer 1932 auf rund 25 Prozent der Bürgersteuer 1931 verringert. Mithin würden alle bisherigen Anstrengungen der Gemeinden und Eemeindeaufsichtsbehörden zunichte gemacht, durch Neueinführung oder Erhöhung der Bürser- steuer für das Haushaltsjahr 1932 die Eemeindehaushalte 1932 auszugleichen. Bei dieser Sachlage war die württ. Staatsregierung genötigt, rechtzeitig vor dem 30. September im Weg einer 7. Notverordnung Vorkehrungen zu treffen, um den Haushaltsausgleich der Gemeinden im Rechnungsjahr 1932 soweit möglich zu gewährleisten und die Erhebung der Bürgersteuer 1933 durch die Gemeinden zu sichern. Daneben waren auch die Vorschriften des Eemeindesteuergesetzes über die Einwohnersteuer an das neue Reichsrecht anzuvassen. Im einzelnen ist hervorzubeben:
1. Der Erhebungszeitraum für die Cinwohnersteuer wird im Anschluß an die neue Regelung bei der Bürgersteuer mit Wirkung vom Rechnungsjahr 1932 ab auf das Kalenderjahr umge- - stellt.
2. Die Steuersätze bei der Einwohnersteuer werden in den «roßen und mittleren Städten von 4 auf 8 RM., in den übrigen Gemeinden von 3 auf 6 RM. erhöht.
3. Alle Gemeinden, die nicht bis zum 30. September 1932 di« Einführung der Bürgersteuer 1932 beschließen, haben die Einwohnersteuer 1932 mit dem vollen Jahressteuersatz zu erheben.
Durch die Anordnungen Ziff. 2 und 3 werden die durch di« Verordnung des Reichspräsidenten verursachten Haushaltsab- Mängel wenigstens zu einem Teil wieder ausgeglichen.
4. Die zur Deckung des Haushaltsabmangels im Rechnungsjahr 1932 ergangenen BSrgerstenerbefchlvffe der Gemeinden sowie die entsprechenden Verfügungen der Bürgermeisterämter und Gemeindeaufstchtsbehörden sind an sich durch die Verordnung des Reichspräsidenten zunächst gegenstandslos geworden. Sie werde« durch Art. 3 der Verordnung wieder für rechtswirksam -«rklärt. und zwar als Unterlage der Vürgersteuer 1938. Neue Beschlüsse der Gemeinden über deren Höhe sind hiernach regelmäßig nicht notwendig.
5. Alle Gemeinden über 5000 Einwohner haben bei der Erhebung der Bürgersteuer 1833 das Lohnabzugsverfahren anzuw»n« -chen, soweit es reichsrechtlich zugelassen ist.
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Die neue württembergifche Fleischsteuer
Amtlich wird mitgeteilt:
1. Die Fleischsteuer wird als Schlachtsteuer bei der Schlachtung steuerpflichtiger Tiere und als Ausgleichsabgaüe bei der Einfuhr von Fleisch Fleischwaren und Wurstwaren nach Württemberg erhoben.
Der Schlachtsteuer unterliegt nur die Schlachtung von Rindvieh, Schweinen und Schafen, nicht auch die von Pferden und Ziegen. Aus praktischen Gründen ist auch der Verbrauch von Geflügel und Wild frei. Steuerpflichtig sind auch die Haus- und Notschlachtungen: steuerfrei sind nur Schlachtungen auf polizeiliche Anordnung. Persönlich steuerpflichtig ist, wer schlachtet oder schlachten läßt: also in der Regel der Metzgermeister, der die Schlachtung auf eigene Gefahr und Rechnung vornimmt.
Der Tarif paßt sich w-itgehend den Steuersätzen der anderen Länder an. Die Steuersätze sind nach Tiergattungen und Gewicht abgestuft, um unbillige Härte bei der Schlachtung geringgewichtiger Tiere möglichst zu mildern. Kälber, Schweine und Schafe mit einem Lebendgewicht von weniger als 35, 30 und 30 Kilogramm sind steuerfrei. Für Hausschlachtunge» von Schweinen ermäßigt sich die Steuer auf den Einheitssatz von 2 RM.: diese Ermäßigung entfällt aber, wenn das Fleisch der geschlachteten Tiere ganz oder teilweise gegen Entgelt veräußert oder gewerbsmäßig verwendet wird. Im Interesse der württem- bergischen Milch- und Viehwirtschaft ist auch ein ermäßigter Satz für Magerkühe vorgesehen, die vorwiegend in geschlachtetem Zustande aus Württemberg ausgeführt werden.
Die durchschnittliche Belastung für das Pfund Fleisch, berechnet nach dem durchschnittlichen Schlachtgewicht der Cchlachttiere. beträgt 3,25 Pfg. bei Kühen, 5 Pfg. bei Kälbern und 4,5 Pfg. bei Schweinen, dagegen bei Hausschlachtungen nur rund 2.2 Pfg. Das Steueraufkommen ist auf rund 8,4 Millionen RM. für das ganze Jahr zu veranschlagen: auf den Kopf der Wohnbevölkerung »ungerechnet bedeutet das eine steuerliche Belastung von rund 1 Pfg. für den Tag.
2. Für sämtliche Schlachtungen mit Ausnahme der steuerfreien Schlachtungen auf polizeiliche Anordnung besteht ein Anmeldezwang. Die Steuer ist vor der Tötung der Schlachttiere bei der Anmeldung des Schlachtfalls zu entrrchten. Lediglich bei Not- jchlachtungen ist die Zahlung der Steuer binnen acht Tagen nach der Schlachtung nachgelassen: für fingierte Notschlachtungen entfällt diese Erleichterung.
Bei der Anmeldnug ist das Lebendgewicht des Schlachttieres durch eine amtliche Gewichtsbescheinigung (ausgenommen sind Magerkühe und Hausfchlachtungen von Schweinen) nachzuweisen, widrigenfalls der für die einzelne Tiergattung bestimmte höchste Steuersatz anzusetzen und einzufordern ist. Bei Notschlachtungen sind das Gewicht des Tieres sowie etwa geltend zu machende Steuerermäßigungen spätestens binnen drei Tagen nach der Schlachtung nachzuweisen, widrigenfalls die Steuer mit dem für die einzelnen Tiergattungen bestimmten höchsten Steuersatz anzusetzen ist.
3. Die Verwaltung der Schlachtsteuer obliegt der Gemeinde. Sie setzt die Steuer fest und zieht sie ein. Die Steuer wird auf amtlichen Vordrucken festgesetzt, die in Form von durchnummerierten Blöcken verwendet werden. Die Erstschrift erhält der Steuerpflichtige, der Durchschlag verbleibt im Block. Die Entrichtung der Steuer ist auf der Rückseite der Erstschrist zu quittieren.
Vor der Entrichtung der Steuer ist die Tötung unzulässig und Lei Notschlachtungen nur die vor der Fleischbeschau zulässige Zerlegung gestattet. Die Beachtung dieser Vorschriften ist auch den Lohnschlächtern zur Pflicht gemacht. Durch verschärfte Strafbestimmungen wird die sorgfältige Einhaltung der steuerlichen Bestimmungen gesichert; die Gemeinden erhalten eine Entschädigung von 5 Prozent des Aufkommens, haften jedoch für etwaige Ausfälle.
4.. Die Ausgleichsavgabe ist lediglich eine Ergänzungssteuer: sie wird verwaltet von den Zollstellen, soweit es sich um dis Einfuhr von Fleisch aus dem Zollausland handelt, im übrigen von den Gemeinden. Steuerpflichtig ist, wer Fleisch, Fleischwaren und Wurstwaren nach Württemberg einführt oder einführen läßt, in der Regel also der Besteller. Die Steuersätze betragen 10 Pfg. für frisches Fleisch. 12 Pfg. für zubereitetes Fleisch und 15 Pfg. für Fleisch- und Wurstwaren für das Kilogramm.
5. Besonders umstritten ist die Frage, wen die Fleischsteuer letzten Endes belastet. Sie ist eine allgemeine Verbrauchssteuer und nach der Ansicht des Gesetzes von jedem zu tragen, der Fleisch verzehrt. Nun aber behaupten sowohl die Landwirtschat wie auch das Fleischergewrbe, sie seien es, die in Wirklichkeit die Steuer zu tragen hätten. Der Kampf um die Fleischsteuer wird also aus allen drei Lagern heraus geführt. Um die Ueberwälzung der Steuer auf die Landwirtschaft und die Belastung des Fleischergerwebes zu verhindern, hat das Gesetz besondere Schutzbestimmungen getroffen: es verbietet, dem Veräußerer von lebendem Schlachtvieh die Schlachtsteuer in irgend einer Weise auf den Kaufpreis oder sonstwie in Rechnung zu stellen: auch darf bei der Veräußerung von Fleisch im Kleinhandel die Fleischsteuer dem Erwerber neben dem Entgelt nicht besonders in Rechnung gestellt werden, um eine angemessene Verteilung der Fleischsteuer auf die einzelnen Qualitäten sicherzustellen, endlich sind die Inhaber von Läden und sonstigen Verkaufsstellen, in denen Fleisch oder Fleisch- und Wurstwaren gewerbsmäßig verkauft werden, verpflichtet, bis spätestens 5. Oktober 1932 den aus dem Fleischsteuergesetz sich ergebenden Tarif an einer leicht sichtbaren Stelle und in einer für jeden Käufer lesbaren Schrift im Laden oder in der Verkaufsstelle anzuschla
gen.
^ Hervorzuheben ist schließlich noch, daß das Finanzministerium ermächtigt ist, Fleisch in frischem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustande, das sich am 1. Oktober 1932 im Besitz von Personen befindet, die gewerbsmäßig Fleisch veräußern, einer Nachversteue- z rung zu unterwerfen. Möge die begreifliche Erregung, die jede neue Steuerbelastung mit sich bringt, bald einer ruhigen Be- i trachtung weichen in dem Bewußtsein, daß Ordnung, Arbeit und f Ruhe im Staate nur bei geordneten Finanzen erhalten werden i können und daß das ohne Opfer des ganzen Volkes nicht mög- ! Itch ist. Wenn die wirtschaftliche Krise den Tiefstand überwun- ? den hat, wie man jetzt hoffen darf, so wird auch die steuerliche : Ueberlastung unseres Volkes wieder gemildert werden können. ! Die neuen Opfer, die von ihm verlangt werden, werden somit i nicht vergeblich sein.
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Der Bauernbund gegen die Schlachtsteuer
Stuttgart, 28. Sept. Zu der Einführung der Schlachtsteuer schreibt die Schwäbische Tageszeitung: Der Bauernbund, der glauben durfte, daß das Wirtschaftsministerium seinen energischen, wohlbegründeten Warnungen vor der Schlachtsteuer Rechnung trägt, wird sich mit der nunmehr geschaffenen Lage nicht ohne weiteres abfinden. Die Fraktion des Bauernbundes ist bereits zusammenberufen. Wie die Lage in den Kreisen der Bauernbundsabgeordneten beurteilt wird, seht aus der Stellungnahme des Abg. Stooß Radelstetten hervor, der schreibt: Mit EnrrUstung nimmt die bäuerliche Bevölkerung die neue Bescherung auf. Wenn wir auch die letzten sind, die dem Schuldenmachen das Wort reden, so liegen diesmal doch besondere Verhältnisse vor. Es müßte wahrhaftig traurig sein, wenn sich kein Geldinstitut fände, das den württ. Staat für kreditwürdig genug halten würde, um ihm einige Millionen zur Verfügung zu stellen. So wie die Dinge nun einmal liegen, dürfte ein solcher Weg für die allernächste Zukunft gerechtfertigr sein. Wer die Ueber- zeugung har, daß die neue Notverordnung der württ. Regierung nicht in der Lage ist, dem Staat auf längere Zeit über die finanziellen Schwierigkeiten hinwegzuhelfen, wird auch der Anschauung sein, daß mit der Einnahmeseite des Staates überhaupt nichts mehr zu machen ist. sondern daß der Hebel auf ganz anderen Gebieten angesetzr werden muß In erster Linie wird es sich dann darum bandeln, daß die Ausgaben des Staates insbesondere nach der personellen Seite, auf den Stand der Vorkriegszeit gebracht werden.
Zur Frage von Neuemstellungen
in Württemberg und Vade«
Stuttgart, 28. Sept. Während aus verschiedenen Jndustriege- genden Deurschlands Meldungen über Neueinstellung von zusätzlichen Arbeitskräften auf Grund der Notverordnung, die eine Beschäftigungsprämie von 400 RM. für jede neue Arbeitskraft aussetzt, eingeben, ist beim Schlichter für Südwestdeutschland noch keine Anzeige über Neueinstellungen eingegangen. Das soll nicht bedeuten, daß sich die süddeutsche Industrie vollkommen zurückhalten will. Es sind eine Menge von Anfragen und auch unverbindliche Mitteilungen eingegangen. Die Zurückhaltung kann aber dadurch erklärt werden, daß die Ausführungsbestim- mungen lange nicht Vorlagen. Heute feblr noch sie Ausfübrungs- bestimmung zur Notverordnung vom 4. September. Die Betriebe wollen zuerst wissen, wie es mit der 400-Mark-Prämie gehand- habt wird. Es fanden daher Besprechungen zwischen dem Schlichter Südwest und badischen und württembergischen Arbeitgeber» statt. In den nächsten Tagen wird noch eine Aussprache zwischen dem Schlichter und den Gewerkschaften folgen. Die Arbeitgeber haben großes Interesse für Neueinstellungen durch ihr« vielen Anfragen bekundet. In etwa zwei Wochen wird man di« Auswirkung der Verordnung bester übersehen können.
Der Staatspräsident im llnwettergebiet des Remstals
Waiblingen, 28. Sept. Am Sonntag mittag traf Staatspräsident Dr. Bolz mit dem Kraftwagen in Stetten i. R. ein und wurde dort auf dem Marktplatz von Bürgermeister Möck begrüßt. In seiner Begleitung waren u. a. Oberregierungsrat Mailänder von der Zentralstelle für Wohltätigkeit. Regierungsrat Storz vom Innenministerium. Sie begaben sich unverzüglich in die beschädigten Weinberge, wo sie feststellen konnten, daß der Schaden beträchtlich ist. Die staatliche Kommission besuchte anschließend die übrigen aeschädigren Gemeinden. Daran schloß sich eine Besprechung auf dem Ratbaus in Schnait an. Zunächst sprach Staatspräsident Dr. Bolz den anwesenden Ortsvorstehern und ihren Gemeinden die herzliche Anteilnahme der württ. Regierung aus. Es sei allgemein nicht üblich, daß die Regierung bei Hagelschäden einsvringe mit einer Unterstützung, da dies Sache der Hagelversicherungen sei. oder bei größeren Unwetterschäden die Zentralleitung für Wohltätigkeit helfend eingreife. Es sei ihm aber nichr unbekannt, daß gerade bei Weinbergen keine Hagelversicherungen abgeschlossen werden. Angesichts der großen Schäden, die der Hagel im Remstal gemacht habe, wolle die Staatsregierung helfend eingreife n. Für solche außerordentlichen Not- und Schadensfälle, die ganze Gemeinden gefährden, seien Mitel bereit gehalten. Sodann machte Oberregierungsrat Mailänder nähere Ausführungen' über die zu erwartenden Hilfsmaßnahmen. Der Notstandsfonds der Zentralleitung stehe für solche Zwecke zur Verfügung, jedoch sei bei dem Ausmaß des Schadens im Remstal dasuhin noch staatliche Hilfe nötig. Bürgermeister Ammann-Schnair, dankte für die Worte der Teilnahme. Es freue sie alle, daß die württ. Regierung Hilfe in Aussicht gestellt habe. Er bitte auch um Stundung der Steuern für die Gemeinden bzw. um Vorschüsse aus dem Ausgleichsstock.
Geschäftsanzeigen in die Zeitung, nicht in die Landschaft
Der Koblenzer Regierungspräsident wendet sich mit aller Energie gegen d:e Verschandelung der Rheinlandschaft durch die immer mehr überhandnehmenden Reklameschilder. Auf der ganzen Rheinstrecke von Koblenz bis an die Grenze des Regierungsbezirks bei Rolandswerth müssen allen Reklametafeln entfernt werden, die außerhalb geschlossener Ortschaften angebracht sind. Auch in den Ortschaften ftlbst sollen die aufdringlichen Schilder wegfallen. Erlaubt bleiben nur in den Orten kleine Hinweise auf versteckt liegende Tankstellen. Den Bürgermeistern werden Maßregeln angedroht, wenn sie nicht in aller Schärfe dieser Verordnung Beachtung verschaffen. Das Blatt der Freunde des Württ. Landesamts für Denkmalspflege bemerkte dazu, auch in Württemberg wäre für viele Gegenden ein solches Gebot empfehlenswert. Eeschäftsanzeigen gehören in die Zeitung und nicht in die Landschaft. Einsichtige Firmen haben schon begonnen, ihre Reklameschilder zu entfernen. La sie durch die Häufung der Plakate sinnlos geworden sind.
Milchflaschen ans Papi«
Tübingen, 28. Sept. Der Firma Ehr. Maier. Maschinenfabrik in Tübingen, ist es. wie die „Tübinger Chronik" berichtet, gelungen, eine vollständig automatisch arbeitende Anlage zur Herstellung der unter der Bezeichnung „Standard-Papiermilchge- fäb" (von der Firma R. u. A. Leibfahrth-Metzingen auf den Markt gebracht) bekannten Behälter und in Ergänzung hierzu eine automatische Füll,- Verschließ- und Etikettierungsanlage, gemeinsam mit der Firma Sümak-Zuffenhausen herzustellen. Am Montag war nun eine Kommission aus England in Tübingen erschienen, um die von der Maschinenfabrik Majer hergestellte Neuanlage an Ort und Stelle sich vorsllhren zu lassen. An ocr Vorführung nahmen auch Oberbürgermeister Scheef und ein Vertreter des städt. chem. Untersuchungsamts von Stuttgart teil.