Schrvarzwäld« TckgeszeitungAus den Tannen

«eit,»

Nr. 228

Truchtelfingen OA. Balingen, 28. Sept. (AucheinZei- chen der Zeit.) Die Verpachtung der hiesigen Sommer­schafweide für 1933 konnte nicht erfolgen, da kein Lieb­haber für die ganze Weide erschienen war. Für ein Teil- stiick hatte sich ein Schafhalter gemeldet. Ende November soll noch einmal die Verpachtung der Weide versucht werden.

Ergenzingen OA. Rottenburg, 28 Sept. (Ertrunken.) Das 4 Monate alte Kind des Albert Klaus von hier fiel in einem unbewachten Augenblick in einen Wasserbehälter und konnte nur noch als Leiche geborgen werden. Das Kind war in einen Kinderwagen gebettet und mutz sich aus diesem ge­beugt haben.

Stuttgart, 28. Sept. (Einbruch.) In der Königstrahe wurde über die Mittagszeit in einem Rechtsanwaltbüro eingebrochen. Der Einbrecher öffnete mit einem Nachschlüs­sel die Elastüre und dann in dem Büro Schreibtisch und andere verschlossene Behältnisse. Es fielen dem Einbrecher einige hundert Mark in die Hände.

Volksfestverkehr. Nach den Angaben der Reichs­bahndirektion sind auf der Reichsbahn in der Zeit vom Freitag, 23. bis Dienstag, 27. September insgesamt 111009 Personen (gegen 104 000 im Vorjahr) nach und von Cann­statt befördert worden. Im Nahverkehr Stuttgart Hbf. CannstattEßlingen wurden 91 Sonderzüge (Pendelzüge) ausgeführt. Auf die weiteren Entfernungen wurden 9 Vor­züge und 18 Sonderzüge zum halben Fahrpreis gefahren,

Bingen i. Hohz.» 28. Sept. (Brand.) Montag abend brannten Wohnhaus, Stall und Scheuer, sowie Anbau mit Stall und Schopf des Anton Senfle, Landwirt und Maurer in Bingen, vollständig nieder.

Meckenbeuren OA. Tettnang, 28. Sept. (Die Heimar verloren.) Am Montag kam das Anwesen des Mehl­händlers und Bäckers Müller zur Zwangsversteigerung. Die gemeinderätliche Schätzung betrug 16 000 RM., das Höchstgebot wurde mit 14 000 RM. von der Darlehenskasse abgegeben, deren Rechner Müller war. Die Familie Müller hat nicht weniger als neun Kinder sie verliert also jetzt ihre Heimat. Müller ist durch übermäßiges Kreditgeben als Rechner der Darlehenskasse in Zahlungsschwierigkeiten ge­raten und auf dem Hause lastet eine Forderung der Kasse in Höhe von nicht weniger als 26 000 RM.

Wangen i. A 28. Sept. (Hofgut abgebrannt.) Abends brach im Oekonomiegebäude des Landwirts Joses Erabherr in Dietrichs (Ede. Eggenreute) Feuer aus, das sich infolge herrschenden Ostwindes rasch über das ganze um­sangreiche Anwesen verbreitete. Trotzdem Master genügend vorhanden war, konnte das ohne ausreichende Feuerwand mit dem Stallgebäude verbundene Wohnhaus nicht mehr gerettet werden.

Vom bayerischen Allgäu, 28. Sept. (Zwei tödliche Motorradunfälle.) Bei Kempten ereigneten sich in­nerhalb kurzer Zeit zwei tödliche Motorradunfälle Auf der Straße Kimratshofen-Leutkirch verunglückte der 28jährige Gastwirtssohn Alois Dodel von Legau tödlich mit dem Motorrad. Unweit Kempten auf der Straße nach Kaus- beuren ist der Vahnschlosser Josef Schmid mit dem Motor­rad gleichfalls tödlich verunglückt.

Aus Baden

Villingen, 28. September. (Saba-Radio Villingen stellt MO Arbeiter ein.) Die Schwarzwälder Apparate-Bau-Anstalt, August Schwer Söhne E. m. b. H., Villingen, Her­stellerin der Saba-Radio-Apparate, hat in den letzten Tagen über 350 Arbeitskräfte neu eingestellt und setzt diese Einstellungen noch fort.

Ae tvAttembergWe Notverordnung

Einwohnersteuer 1932, Bürgersteuer 1933

Von zuständiger Seite wird mitgeteilt:

Durch die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 4. Sep­tember d. I. sind die Vorschriften über die Bürgersteuer in ei­ner Weise abgeändert worden, die den Verhältnissen der württ. Gemeinden nicht Rechnung trägt. Denn darnach dürfen die Ge­meinden die neue Bürgersteuer 1932 nur dann erheben, wenn sie bereits die Bürgersteuer 1931 erhoben haben, auch ist der Ertrag der Vllrgersteuer 1932 auf rund 25 Prozent der Bür­gersteuer 1931 verringert. Mithin würden alle bisherigen An­strengungen der Gemeinden und Eemeindeaufsichtsbehörden zu­nichte gemacht, durch Neueinführung oder Erhöhung der Bürser- steuer für das Haushaltsjahr 1932 die Eemeindehaushalte 1932 auszugleichen. Bei dieser Sachlage war die württ. Staatsregie­rung genötigt, rechtzeitig vor dem 30. September im Weg einer 7. Notverordnung Vorkehrungen zu treffen, um den Haushalts­ausgleich der Gemeinden im Rechnungsjahr 1932 soweit möglich zu gewährleisten und die Erhebung der Bürgersteuer 1933 durch die Gemeinden zu sichern. Daneben waren auch die Vorschriften des Eemeindesteuergesetzes über die Einwohnersteuer an das neue Reichsrecht anzuvassen. Im einzelnen ist hervorzubeben:

1. Der Erhebungszeitraum für die Cinwohnersteuer wird im Anschluß an die neue Regelung bei der Bürgersteuer mit Wir­kung vom Rechnungsjahr 1932 ab auf das Kalenderjahr umge- - stellt.

2. Die Steuersätze bei der Einwohnersteuer werden in den «roßen und mittleren Städten von 4 auf 8 RM., in den übrigen Gemeinden von 3 auf 6 RM. erhöht.

3. Alle Gemeinden, die nicht bis zum 30. September 1932 di« Einführung der Bürgersteuer 1932 beschließen, haben die Ein­wohnersteuer 1932 mit dem vollen Jahressteuersatz zu erheben.

Durch die Anordnungen Ziff. 2 und 3 werden die durch di« Verordnung des Reichspräsidenten verursachten Haushaltsab- Mängel wenigstens zu einem Teil wieder ausgeglichen.

4. Die zur Deckung des Haushaltsabmangels im Rechnungs­jahr 1932 ergangenen BSrgerstenerbefchlvffe der Gemeinden so­wie die entsprechenden Verfügungen der Bürgermeisterämter und Gemeindeaufstchtsbehörden sind an sich durch die Verordnung des Reichspräsidenten zunächst gegenstandslos geworden. Sie werde« durch Art. 3 der Verordnung wieder für rechtswirksam -«rklärt. und zwar als Unterlage der Vürgersteuer 1938. Neue Beschlüsse der Gemeinden über deren Höhe sind hiernach regel­mäßig nicht notwendig.

5. Alle Gemeinden über 5000 Einwohner haben bei der Erhe­bung der Bürgersteuer 1833 das Lohnabzugsverfahren anzuw»n« -chen, soweit es reichsrechtlich zugelassen ist.

!

Die neue württembergifche Fleischsteuer

Amtlich wird mitgeteilt:

1. Die Fleischsteuer wird als Schlachtsteuer bei der Schlachtung steuerpflichtiger Tiere und als Ausgleichsabgaüe bei der Ein­fuhr von Fleisch Fleischwaren und Wurstwaren nach Württem­berg erhoben.

Der Schlachtsteuer unterliegt nur die Schlachtung von Rind­vieh, Schweinen und Schafen, nicht auch die von Pferden und Ziegen. Aus praktischen Gründen ist auch der Verbrauch von Geflügel und Wild frei. Steuerpflichtig sind auch die Haus- und Notschlachtungen: steuerfrei sind nur Schlachtungen auf polizei­liche Anordnung. Persönlich steuerpflichtig ist, wer schlachtet oder schlachten läßt: also in der Regel der Metzgermeister, der die Schlachtung auf eigene Gefahr und Rechnung vornimmt.

Der Tarif paßt sich w-itgehend den Steuersätzen der anderen Länder an. Die Steuersätze sind nach Tiergattungen und Ge­wicht abgestuft, um unbillige Härte bei der Schlachtung gering­gewichtiger Tiere möglichst zu mildern. Kälber, Schweine und Schafe mit einem Lebendgewicht von weniger als 35, 30 und 30 Kilogramm sind steuerfrei. Für Hausschlachtunge» von Schweinen ermäßigt sich die Steuer auf den Einheitssatz von 2 RM.: diese Ermäßigung entfällt aber, wenn das Fleisch der geschlachteten Tiere ganz oder teilweise gegen Entgelt veräußert oder gewerbsmäßig verwendet wird. Im Interesse der württem- bergischen Milch- und Viehwirtschaft ist auch ein ermäßigter Satz für Magerkühe vorgesehen, die vorwiegend in geschlachtetem Zu­stande aus Württemberg ausgeführt werden.

Die durchschnittliche Belastung für das Pfund Fleisch, berechnet nach dem durchschnittlichen Schlachtgewicht der Cchlachttiere. be­trägt 3,25 Pfg. bei Kühen, 5 Pfg. bei Kälbern und 4,5 Pfg. bei Schweinen, dagegen bei Hausschlachtungen nur rund 2.2 Pfg. Das Steueraufkommen ist auf rund 8,4 Millionen RM. für das ganze Jahr zu veranschlagen: auf den Kopf der Wohn­bevölkerung »ungerechnet bedeutet das eine steuerliche Belastung von rund 1 Pfg. für den Tag.

2. Für sämtliche Schlachtungen mit Ausnahme der steuerfreien Schlachtungen auf polizeiliche Anordnung besteht ein Anmelde­zwang. Die Steuer ist vor der Tötung der Schlachttiere bei der Anmeldung des Schlachtfalls zu entrrchten. Lediglich bei Not- jchlachtungen ist die Zahlung der Steuer binnen acht Tagen nach der Schlachtung nachgelassen: für fingierte Notschlachtungen entfällt diese Erleichterung.

Bei der Anmeldnug ist das Lebendgewicht des Schlachttieres durch eine amtliche Gewichtsbescheinigung (ausgenommen sind Magerkühe und Hausfchlachtungen von Schweinen) nachzuweisen, widrigenfalls der für die einzelne Tiergattung bestimmte höchste Steuersatz anzusetzen und einzufordern ist. Bei Notschlachtungen sind das Gewicht des Tieres sowie etwa geltend zu machende Steuerermäßigungen spätestens binnen drei Tagen nach der Schlachtung nachzuweisen, widrigenfalls die Steuer mit dem für die einzelnen Tiergattungen bestimmten höchsten Steuersatz an­zusetzen ist.

3. Die Verwaltung der Schlachtsteuer obliegt der Gemeinde. Sie setzt die Steuer fest und zieht sie ein. Die Steuer wird auf amtlichen Vordrucken festgesetzt, die in Form von durchnumme­rierten Blöcken verwendet werden. Die Erstschrift erhält der Steuerpflichtige, der Durchschlag verbleibt im Block. Die Ent­richtung der Steuer ist auf der Rückseite der Erstschrist zu quit­tieren.

Vor der Entrichtung der Steuer ist die Tötung unzulässig und Lei Notschlachtungen nur die vor der Fleischbeschau zulässige Zer­legung gestattet. Die Beachtung dieser Vorschriften ist auch den Lohnschlächtern zur Pflicht gemacht. Durch verschärfte Straf­bestimmungen wird die sorgfältige Einhaltung der steuerlichen Bestimmungen gesichert; die Gemeinden erhalten eine Entschädi­gung von 5 Prozent des Aufkommens, haften jedoch für etwaige Ausfälle.

4.. Die Ausgleichsavgabe ist lediglich eine Ergänzungssteuer: sie wird verwaltet von den Zollstellen, soweit es sich um dis Einfuhr von Fleisch aus dem Zollausland handelt, im übrigen von den Gemeinden. Steuerpflichtig ist, wer Fleisch, Fleischwaren und Wurstwaren nach Württemberg einführt oder einführen läßt, in der Regel also der Besteller. Die Steuersätze betragen 10 Pfg. für frisches Fleisch. 12 Pfg. für zubereitetes Fleisch und 15 Pfg. für Fleisch- und Wurstwaren für das Kilogramm.

5. Besonders umstritten ist die Frage, wen die Fleisch­steuer letzten Endes belastet. Sie ist eine allgemeine Ver­brauchssteuer und nach der Ansicht des Gesetzes von jedem zu tragen, der Fleisch verzehrt. Nun aber behaupten sowohl die Landwirtschat wie auch das Fleischergewrbe, sie seien es, die in Wirklichkeit die Steuer zu tragen hätten. Der Kampf um die Fleischsteuer wird also aus allen drei Lagern heraus geführt. Um die Ueberwälzung der Steuer auf die Landwirtschaft und die Belastung des Fleischergerwebes zu verhindern, hat das Gesetz besondere Schutzbestimmungen getroffen: es verbietet, dem Ver­äußerer von lebendem Schlachtvieh die Schlachtsteuer in irgend einer Weise auf den Kaufpreis oder sonstwie in Rechnung zu stellen: auch darf bei der Veräußerung von Fleisch im Klein­handel die Fleischsteuer dem Erwerber neben dem Entgelt nicht besonders in Rechnung gestellt werden, um eine angemessene Ver­teilung der Fleischsteuer auf die einzelnen Qualitäten sicherzu­stellen, endlich sind die Inhaber von Läden und sonstigen Ver­kaufsstellen, in denen Fleisch oder Fleisch- und Wurstwaren ge­werbsmäßig verkauft werden, verpflichtet, bis spätestens 5. Ok­tober 1932 den aus dem Fleischsteuergesetz sich ergebenden Tarif an einer leicht sichtbaren Stelle und in einer für jeden Käufer lesbaren Schrift im Laden oder in der Verkaufsstelle anzuschla­

gen.

^ Hervorzuheben ist schließlich noch, daß das Finanzministerium ermächtigt ist, Fleisch in frischem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustande, das sich am 1. Oktober 1932 im Besitz von Personen befindet, die gewerbsmäßig Fleisch veräußern, einer Nachversteue- z rung zu unterwerfen. Möge die begreifliche Erregung, die jede neue Steuerbelastung mit sich bringt, bald einer ruhigen Be- i trachtung weichen in dem Bewußtsein, daß Ordnung, Arbeit und f Ruhe im Staate nur bei geordneten Finanzen erhalten werden i können und daß das ohne Opfer des ganzen Volkes nicht mög- ! Itch ist. Wenn die wirtschaftliche Krise den Tiefstand überwun- ? den hat, wie man jetzt hoffen darf, so wird auch die steuerliche : Ueberlastung unseres Volkes wieder gemildert werden können. ! Die neuen Opfer, die von ihm verlangt werden, werden somit i nicht vergeblich sein.

s »kkssrglsnr- kesttgt clis brisurl er mE «i»,

z »troff unck slsstisck. Inkolgsckssssn I30t «» rieb noch einmal so I leicht frisieren, unck ckio Frisur KSIt IZnger. .kiasrglsnr" i «choiten Sie mit jeckem veiüen Leute! Lchvsrricopk-Lchoum- j pon, ckem milcken tlaorpflsgsmittel unck such mit cksm ! nochvertigen, kosmetisch vlrüsamsten 8ch«srrkopk-Lxtrs.

- kvr8ionckInenLxtrs-SIonck',ckis oukkelisnckeLperisI-Lortsi

Der Bauernbund gegen die Schlachtsteuer

Stuttgart, 28. Sept. Zu der Einführung der Schlachtsteuer schreibt die Schwäbische Tageszeitung: Der Bauernbund, der glauben durfte, daß das Wirtschaftsministerium seinen ener­gischen, wohlbegründeten Warnungen vor der Schlachtsteuer Rechnung trägt, wird sich mit der nunmehr geschaffenen Lage nicht ohne weiteres abfinden. Die Fraktion des Bauernbundes ist bereits zusammenberufen. Wie die Lage in den Kreisen der Bauernbundsabgeordneten beurteilt wird, seht aus der Stel­lungnahme des Abg. Stooß Radelstetten hervor, der schreibt: Mit EnrrUstung nimmt die bäuerliche Bevölkerung die neue Be­scherung auf. Wenn wir auch die letzten sind, die dem Schulden­machen das Wort reden, so liegen diesmal doch besondere Ver­hältnisse vor. Es müßte wahrhaftig traurig sein, wenn sich kein Geldinstitut fände, das den württ. Staat für kreditwürdig genug halten würde, um ihm einige Millionen zur Verfügung zu stel­len. So wie die Dinge nun einmal liegen, dürfte ein solcher Weg für die allernächste Zukunft gerechtfertigr sein. Wer die Ueber- zeugung har, daß die neue Notverordnung der württ. Regierung nicht in der Lage ist, dem Staat auf längere Zeit über die finanziellen Schwierigkeiten hinwegzuhelfen, wird auch der An­schauung sein, daß mit der Einnahmeseite des Staates überhaupt nichts mehr zu machen ist. sondern daß der Hebel auf ganz an­deren Gebieten angesetzr werden muß In erster Linie wird es sich dann darum bandeln, daß die Ausgaben des Staates ins­besondere nach der personellen Seite, auf den Stand der Vor­kriegszeit gebracht werden.

Zur Frage von Neuemstellungen

in Württemberg und Vade«

Stuttgart, 28. Sept. Während aus verschiedenen Jndustriege- genden Deurschlands Meldungen über Neueinstellung von zu­sätzlichen Arbeitskräften auf Grund der Notverordnung, die eine Beschäftigungsprämie von 400 RM. für jede neue Arbeitskraft aussetzt, eingeben, ist beim Schlichter für Südwestdeutschland noch keine Anzeige über Neueinstellungen eingegangen. Das soll nicht bedeuten, daß sich die süddeutsche Industrie vollkommen zurückhalten will. Es sind eine Menge von Anfragen und auch unverbindliche Mitteilungen eingegangen. Die Zurückhaltung kann aber dadurch erklärt werden, daß die Ausführungsbestim- mungen lange nicht Vorlagen. Heute feblr noch sie Ausfübrungs- bestimmung zur Notverordnung vom 4. September. Die Betriebe wollen zuerst wissen, wie es mit der 400-Mark-Prämie gehand- habt wird. Es fanden daher Besprechungen zwischen dem Schlich­ter Südwest und badischen und württembergischen Arbeitgeber» statt. In den nächsten Tagen wird noch eine Aussprache zwi­schen dem Schlichter und den Gewerkschaften folgen. Die Ar­beitgeber haben großes Interesse für Neueinstellungen durch ihr« vielen Anfragen bekundet. In etwa zwei Wochen wird man di« Auswirkung der Verordnung bester übersehen können.

Der Staatspräsident im llnwettergebiet des Remstals

Waiblingen, 28. Sept. Am Sonntag mittag traf Staatspräsi­dent Dr. Bolz mit dem Kraftwagen in Stetten i. R. ein und wurde dort auf dem Marktplatz von Bürgermeister Möck be­grüßt. In seiner Begleitung waren u. a. Oberregierungsrat Mailänder von der Zentralstelle für Wohltätigkeit. Regierungs­rat Storz vom Innenministerium. Sie begaben sich unverzüglich in die beschädigten Weinberge, wo sie feststellen konnten, daß der Schaden beträchtlich ist. Die staatliche Kommission besuchte an­schließend die übrigen aeschädigren Gemeinden. Daran schloß sich eine Besprechung auf dem Ratbaus in Schnait an. Zunächst sprach Staatspräsident Dr. Bolz den anwesenden Ortsvorstehern und ihren Gemeinden die herzliche Anteilnahme der württ. Re­gierung aus. Es sei allgemein nicht üblich, daß die Regierung bei Hagelschäden einsvringe mit einer Unterstützung, da dies Sache der Hagelversicherungen sei. oder bei größeren Unwetter­schäden die Zentralleitung für Wohltätigkeit helfend eingreife. Es sei ihm aber nichr unbekannt, daß gerade bei Weinbergen keine Hagelversicherungen abgeschlossen werden. Angesichts der großen Schäden, die der Hagel im Remstal gemacht habe, wolle die Staatsregierung helfend eingreife n. Für solche außerordentlichen Not- und Schadensfälle, die ganze Gemeinden gefährden, seien Mitel bereit gehalten. Sodann machte Oberregierungsrat Mailänder nähere Ausführungen' über die zu erwartenden Hilfsmaßnahmen. Der Notstandsfonds der Zentralleitung stehe für solche Zwecke zur Verfügung, jedoch sei bei dem Ausmaß des Schadens im Remstal dasuhin noch staatliche Hilfe nötig. Bürgermeister Ammann-Schnair, dankte für die Worte der Teilnahme. Es freue sie alle, daß die württ. Regierung Hilfe in Aussicht gestellt habe. Er bitte auch um Stundung der Steuern für die Gemeinden bzw. um Vorschüsse aus dem Ausgleichsstock.

Geschäftsanzeigen in die Zeitung, nicht in die Landschaft

Der Koblenzer Regierungspräsident wendet sich mit aller Ener­gie gegen d:e Verschandelung der Rheinlandschaft durch die immer mehr überhandnehmenden Reklameschilder. Auf der gan­zen Rheinstrecke von Koblenz bis an die Grenze des Regierungs­bezirks bei Rolandswerth müssen allen Reklametafeln entfernt werden, die außerhalb geschlossener Ortschaften angebracht sind. Auch in den Ortschaften ftlbst sollen die aufdringlichen Schilder wegfallen. Erlaubt bleiben nur in den Orten kleine Hinweise auf versteckt liegende Tankstellen. Den Bürgermeistern werden Maßregeln angedroht, wenn sie nicht in aller Schärfe dieser Ver­ordnung Beachtung verschaffen. Das Blatt der Freunde des Württ. Landesamts für Denkmalspflege bemerkte dazu, auch in Württemberg wäre für viele Gegenden ein solches Gebot em­pfehlenswert. Eeschäftsanzeigen gehören in die Zeitung und nicht in die Landschaft. Einsichtige Firmen haben schon begon­nen, ihre Reklameschilder zu entfernen. La sie durch die Häufung der Plakate sinnlos geworden sind.

Milchflaschen ans Papi«

Tübingen, 28. Sept. Der Firma Ehr. Maier. Maschinenfabrik in Tübingen, ist es. wie dieTübinger Chronik" berichtet, ge­lungen, eine vollständig automatisch arbeitende Anlage zur Her­stellung der unter der BezeichnungStandard-Papiermilchge- fäb" (von der Firma R. u. A. Leibfahrth-Metzingen auf den Markt gebracht) bekannten Behälter und in Ergänzung hierzu eine automatische Füll,- Verschließ- und Etikettierungsanlage, gemeinsam mit der Firma Sümak-Zuffenhausen herzustellen. Am Montag war nun eine Kommission aus England in Tübingen erschienen, um die von der Maschinenfabrik Majer hergestellte Neuanlage an Ort und Stelle sich vorsllhren zu lassen. An ocr Vorführung nahmen auch Oberbürgermeister Scheef und ein Vertreter des städt. chem. Untersuchungsamts von Stuttgart teil.