Schwarzwild« Tageszeit«»« »A«* de« Ta»««''

Nr. 139

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den. Gedacht ist hier etwa an unwahre Behauptungen, durch welche die Währung oder die Interessen der Landesver­teidigung gefährdet werden. Die Höchstdauer des Verbotes einer Tageszeitung ist von acht auf vier Wochen herabgesetzt worden.

Bleibt sonach die Presse gewissen Auflagen und Beschränkun­gen unterworfen, so wird der Reichsminister des Innern durch Ausführungsvorschriften dafür sorgen, dag Entgegnungen knapp gehalten werden und daß vor der Anordnung eines Verbotes nach Möglichkeit zunächst der Weg der Verwarnung, einer von der Zeitung abzugebenden Erklärung oder einer von ihr zu ver­öffentlichenden amtlichen Entgegnung beschritten wird.

Aufhebung des LA.- und Uniformoerbots

Zu denjenigen früheren Verordnungen, an deren Stelle di« neue Notverordnung tritt! gehört auch die Verordnung vom 13. April 1932 durch welche die sogenannten militärähnlichen Organisationen der NSDAP, aufgelöst wurden. Der Herr Reichs­präsident hatte schon alsbald nach dem Erlag dieser Verordnung den Wunsch geäußert, daß allgemeine und gleichmäßig anzuwen- dende Vorschriften für alle Verbände solcher Art erlassen werden möchten. Als Ersatz für die Bestimm» .gen, die daraufhin zu­nächst in der Verordnung vom 3. Mai 1932 über politische Ver­bände getroffen worben waren, sind in die neue Verordnung Vorschriften ausgenommen worden, nach denen politische Ver­bände. deren Mitglieder in geschlossener Ordnung öffentlich aus­zutreten pflegen, auf Verlangen des Reichsministers des In­nern verpflichtet sind, ihm ihre Satzungen und sonstigen Be­stimmungen über ihre Organisation und Tätigkeit vorz »le­gen. Die Verbände sind ferner verpflichtet, an diesen Bestim­mungen und an ihrer Satzung jede Aenderung vorzunehmen und jeder Auflage nachzukommen, die der Reichsminister des In­nern zur Sicherung der Staatsautorität für erforderlich hält.

Nach der Festregung dieses weitgehenden sich auf alle Verbände solcher Art erstreckenden Reichsaussichtsrechts war es vom Stand­punkt der gleichmäßigen Behandlung geboten, auch der NSDAP, bei der Neubildung solcher Verbände keine besonderen Schran­ken aufzuerlegen.

Schließlich ist auch das sogenannte Uniformoerbot in die neue Verordnung nicht wieder ausgenommen worden. Die Reichsre­gierung bat sich zu seiner Aufhebung nicht ohne Bedenken enr- schlossen. Sie erwartet, daß gerade die Wiederzulassung der Uniform die Führer in die Lage versetzen wird, unbedingte Dis­ziplin unter den Mitgliedern der Verbände zu halten Sollte sie sich hierin getäuscht sehen und die Wiederzulassung der soge­nannten Parteiuniformen Zusammenstöße zwischen den' Anhän­gern der gegnerischen Verbände zur Folge haben, so würde sie genötigt sein, mit scharfen Bestimmungen, zu denen ihr das obenerwähnie Auisichtsrecht die Handhabe bietet, gegen die schul- digen Verbände einzuschreiten.

Eine ernste Mahnung

Haben sich somit Reichspräsident und Reichsregierung entschlos­sen, eine weitgebende Milderung der bisher bestehenden Aus- nahmeoorschriften eintreten zu lassen, so haben sie gerade des­wegen geglaubt, politische Gewalttaten mit strengen Strafen be­legen zu müssen. Wer glaubt, die in weitem Umfang wiederher­gestellte politische Freiheit zu Gewalttaten gegen den politischen Gegner mißbrauchen zu können, den soll die ganze Schärte des Gesetzes treffen. Die Reichsregierung erwartet von den Polizei- und Strafoerfolgungsbebörden, daß sie mit Strenge gegen der­artige Gewalttätigkeiten vorgehen und die Täter rascher und fühlbarer Bestrafung zuführen werden.

Der Reichspräsident und die Reichsregierung erwarten von dem deutschen Volke und insbesondere von den politischen Par­teien und Verbänden, daß die größere Freiheit des politischen Lebens, welche durch die neuen Vorschriften gewährleistet wird, nicht erneut zu einer Verwilderung der politischen Sitten führt, und daß sich die politischen Führer aller Grade ihrer Verant­wortung für die Aufrechtcrbaltung der öffentlichen Ordnung in Deutschland bewußt find und das ihre dazu tun, um die politi­schen Kämpfe in dem Rahmen zu führen, der einer gesitteten Na­tion würdig ist. Reichspräsident und Reichsregierung lassen an­dererseits keinen Zweifel darüber, daß, wenn diese Erwartun­gen sich als trügerisch erweisen sollten, neue und scharfe Aus- nahmevorschristen die unvermeidbare Folge sein müßten

Brief des Reichspräsidenten an den Reichsinnenminister

Berlin, 16. Juni Der Reichspräsident hat an den Reichsmini- ster oes Innern Freiherrn von Garst im Zusammenhang mit dem Erlaß der politischen Notverordnung folgendes Schreiben ge­richtet:

Sehr geehrter Herr Reichsminister!

Anbei übersende ich Ihnen die von mir vollzogene Verordnung gegen politische Ausschreitungen zur Veröffentlichung. Ich habe die mir von der Reichsregierung oorgeschlagenen weitgehenden Milderungen der bisherigen Vorschriften in dem Vertrauen darauf angenommen, daß der politische Meinungskamps in Deutschland sich künftig in ruhigeren Formen abspielcn wird, und daß Gewalttätigkeiten unterbleiben. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, so bin ich entschlossen, mit allen mir verfassungs­mäßig zusrehenden Mitteln gegen Ausschreitungen jeder Art vor- zugshen. Ich ermächtigte Sie, diese meine Willensmeinung be­kanntzugeben.

Mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr ergebener

(gez.) von Hindenburg.

Die NSDAP, zur Aushebung des SA.-Verbotes und zur I Stellungnahme der Länder

München, 16. Juni. Die nationalsozialistische Parteikorre- spondenz schreibt zur Aushebung des SA.-Verbotes u. a., der Freiheitswille des deutschen Volkes habe sich stärker erwiesen, als die Macht jenerKräfte der Zerstörung , die ein Neuerstehen der Nation aus eigener Kraft für immer unterbinden zu kön­nen glaubten. Der Nationalsozialismus erwarte, daß die zu­ständigen Reichsstellen ihre Verordnung mit derunbedingt gebotenen Tatkraft" im ganzen Reiche zur Durchführung brächten.

Die nationalsozialistische Parteikorrespondenz wendet sich dann gegen die den Landes- und Polizeibehörden überlassene Befugnis, Versammlungen unter freiem Himmel wegen unmit­telbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu verbieten, und schreibt dazu, schon hätten die Regierungen in Bayern, Baden und Preußen erklärt, ihre bisherigen Bestimmungen aufrecht zu erhalten. Diese Maßnahmen bezeichnet die Korrespondenz als eineoffene Sabotage des Sinnes und Inhaltes der erlassenen reichsgesetzlichen Vorschriften, eine Sabotage, gegen die die NSDAP, ein unverzügliches Einschreiten der Reichsregierung i erwartet." I

, Die Braunhemden

Der württembergische Gauleiter Murr hat angeord- ! net, daß aus Anlaß der Aufhebung des Braunhemden- Verbotes am Freitag und Samstag jeder Parteigenosse, SA.- und SS.-Mann, das Braunhemd zu tragen habe.

Neues Uuiformverbot in Baden

Karlsruhe, 16. Juni. Von amtlicher badischer Seite wird mit­geteilt: Durch die neue, am 17. ds. Mts. in Kraft tretende Ver­ordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen werden u a. auch die ausgelösten Verbände der SA. und SS. wieder zugelafsen und das bisher bestehende allgemeine Uniform- ! verbot außer Kraft gesetzt. Bei der Besprechung dieser Ange-

! legenheit mit den Minister- und Staatspräsidenten der Länder

und mit den Bevollmächtigten zum Reichsrat ist von der Reichs­regierung ausdrücklich erklärt worden, daß die Zuständigkeit der Länderregierungen zum Erlaß von Anordnungen für die Auf­rechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung durch die neue Regelung nicht beeinträchtigt werden soll. Mit Rücksicht auf die in Baden gegebenen Verhältnisse hat der Minister des Innern entsprechend einer früheren badischen Regelung ein all­gemeines llnisormverbot ausgesprochen. Das in Baden bestehende Demonstrationsverbot bleibt durch die Verordnung unberührt. Das Verbot von Geländeübungen ist bis auf weiteres verlängert worden.

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Bayern und die neue Notverordnung

München, 16. Juni. Amtlich wird mitgeteilt: Das am 19. Juli 1931 erlassene und durch Anordnung vom 39 März 1932 bis 39. September 1932 verlängerte Verbot von politischen Versamm­lungen unter freiem Himmel einschließlich der Aufzüge und Pro, pagandafahrten, gleichviel ob uniformiert oder nichtuniformiert, bleibt durch die neue Notverordnung des Reichspräsidenten un­berührt. Politische Versammlungen unter freiem Simmel und politische Aufzüge jeder Art sind also nach wie vor verboten, lieber das Tragen von Uniformen bei bestimmten Anläßen wer­den für Bayern noch besondere polizeiliche Vorschriften erlaßen.

WeiWArr Landtag

Berlin, 16. Juni. Der preußische Landtag hat am Mittwoch gleich drei Plenarsitzungen abgebalten. Zn den Bänken der Na­tionalsozialisten waren einige Abgeordnete bereits in der neuen SA.-Uniform erschienen. Der kommuniistsche Antrag, der die Ein­stellung von Zahlungen aus dem Boungplan. der Dawesanleihe. die Aufhebung der Reichsnorverordnungen wrdert. wurde durch die nationalsozialistischen Enthaltungskarten erledigt. Da die abstimmenden Fraktionen nicht vollzählig beisammen waren, war das Parlament abermals beschlußunfähig. In der auf sofort einberufenen neuen Sitzung wurde der kommunistische Antrag auf Beseitigung der Hohenzollernabfindungsverträge und Lan­desverweisung der Hobenzollern gegen die Antragsteller abge- lebnt. ferner der Antrag der gleichen Partei auf Verbot des Einsetzens der Polizei bei Streik mit den Stimmen der Natio­nalsozialisten und Kommunisten sowie einigen Sozialdemokraren angenommen. Gleichfalls Annahme mit den Stimmen der An­tragsteller und Nationalsozialisten fand der kommunistische An­trag, die Reichsregierung zu ersuchen, den Austritt Deutschlands ans dem Völkerbunde zu vollziehen. Als ein kommunistischer Mißtrauensantrag gegen die Reichsregierung von Papen zur Abstimmung stand, beteiligten sich die Nationalsozialisten nicht an der Kartenabgabe, womit das Haus beschlußunfähig war. Auch das Zentrum hatte sich nicht beteiligt, während neben Len Antragstellern noch die Sozialdemokratie mit Ja die Deutschna­tionalen mit Nein gestimmt hatten. Abermals mußte eine neue Sitzung einberufen werden, in der ein nationalsozialistischer Antrag angenommen wurde, wonach der Berliner Polizeipräsi­dent Erzesinski seines Amtes enthoben und höhere Polizei- ofsiziere bestraft werden sollen.

Der Preußische Landtag wird, wie der Aeltestenrat in Aus­sicht genommen hat. am 22. Juni nicht nur die endgültige Wahl i des Landtagsvräsidiums, sondern auch die Wahl des Minister- ! Präsidenten auf die Tagesordnung setzen. Vis dahin müssen also i endlich die Verhandlungen über die Regierungsfrage in Fluß kommen.

Im preußischen Landtag wurde der Antrag, die in Haft be­findlichen als sogenannte Bombenleger bekannten Bauernfllh- rer Claus, Heim usw. sofort freizulaßen. mit großer Mehrheit angenommen.

Wiederholung der Abstimmung über politische Amnestie

Berlin, 16. Juni. Am Aeltestenrat des preußischen Landtags, der nach Unterbrechung der Landtagssitzung zusammentrat, ei­nigte man sich dahin, daß der Entwurf über die politische Amne, stie neu einznbringen sei und daß das Landtagsplenum ihn im nächsten Sitzungsabschnitt in der kommenden Woche verabschieden werde. Die Amnestie für Delikte au« wirtschaftlicher Not ist auf Grund des heule angenommenen sozialdemokratischen Antrages bereits beschlü

Rems vom ragt

Bürgersteuer auch im nächsten Jahr Keine Verdoppelung, aber Dauersteuer

Berlin, 16. Juni. Wie aus Aeuberungen in der Preße her­vorgeht, scheint der Oeffentlichkeit das Problem der Bürger­steuer noch nicht überall ganz klar zu sein. Die für das Rech­nungsjahr 1931/32 fällige Bürgersteuer ist bereits in der ersten Hälfte des laufenden Kalenderjahres erhoben worden. Die Ge­meinden hatten nun den Wunsch, daß sie in der zweiten Hälft« noch einmal eingezogen werde, was also praktisch eine Verdop­pelung bedeutet hätte. Das ist von der Reichsregierung abge­lehnt worden. Doch besteht auch für die Länder nicht die Mög­lichkeit, die Verdoppelung von sich aus durchzuiübren, weil di« Steuer ja reichsrechtlich geregelt ist. Sie war zwar ursprünglich als einmalige Abgabe gedacht, wurde dieses Charakters aber durch die Notverordnung vom 6 Oktober 1931 entkleidet. Daraus ergibt sich von selbst, daß die Steuer auch im nächsten Jahr erhoben werden wird.

Nationalsozialistisches Ministerium in Oldenburg

Oldenburg, 16. Juni. In der Nachmittagssitzung des ol- denburgischen Landtags wurde das neue Staatsministerium ge­wählt. Zum Ministerpräsidenten wählte das Haus de« von den Nationalsozialisten vorgeschlagenen Abgeordnete« Karl Römer. Der neue Ministerpräsident schlug für die bei­den anderen Ministervosten den Abg. Landgerichtsrat Paul« von der NSDAP, und den nationalsozialistischen Schriftleiter und Abgeordneten Spangcnmacher vor. Während der Mi­nisterpräsident mit 26 von 11 Stimmen und zwar von den Na­tionalsozialisten, den Deutschnationalen und den Landvolkver­tretern gewählt worden war, entfielen auf die beide« Minister je 2S Stimmen.

Der italienische Verschwörer Sbardellotty zum Tode verurteilt

Nom, 16. Juni. Vor dem Sondergerichtshof zum Schutze des Staates fand eine Verhandlung gegen Angelo Sbardellorto statt, der angeklagt ist, sich mit anderen Personen verschworen zu ha­ben, um den Chef der italienischen Regierung zu töten. Im Ver­laufe des Verhörs bestätigte Sbardellotto sein früheres Ge­ständnis. Er wurde nach dem Plädoyer des Generalstaatsan­walts zum Tode verurteilt.

Aus Stabt und And

Altensteig, den 17. Juni 1932.

Spenden für die durch Unwetter geschädigten Bezirks­gemeinden Gültlingen und Sulz. Beim Bezirkswohltätig­keitsverein Nagold gingen bis heute ein non: Landrat Baitinger-Nagold 20 -N, Hauptl. Luz-Beuren 10 -4t, Dr. Ulmer-Nagold 30 -4t, Bez.-Fürsorgerin E. Häring-Nagold 3 -4t, Oberstudiendirektor Ulrich-Nagold 10 -N, Rechnungs­rat Rieger 5 -N, Oberamtsgeometer Klein-Nagold 12 -4t, N. N.-Haiterbach 6 -4t, Dr. Metzger-Nagold 20 -4t, Hauptl. Heinold-Egenhausen 3 -4t, Hafnermeister Essig-Nagold 3 -4t, Christian Volz-Böckingen 5 -N, Klara Elück-Böckingen 2 -4t, Bruckner-Tübingen 3 -4t, L. Fegert und Fr. Wendler- Altensteig zus. 3 -/st, Bezirksnotar Beck-Altensteig 5 -4t, Hermann Armbruster-Altensteig 3 -4t, Karl Moser-Alten­steig 3 -4t, Oberlandjäger Btodbeck-Altensteig 5 -4t, Spar­kassendirektor Walz-Altensteig 5 -4t, Melanie Eut-Alten- steig 3 -N, Otto Mürrle-Klingenmünster 1 -4t, Württ. Lan­desverein vom Roten Kreuz 100 -4t, Methodistengemeinde Altensteig 36 -N. Weiter gingen ein von der Sammel­stelle E. W. Zaiser-Nagold bis 8. 6. 32: 613 -4t und den Bürgermeisterämtern Nagold bis 4. 6. 32: 400 -4t, Bei­hingen 72 -/st, Bösingen 141.20 -K, Earrweiler 40 -4t, Rohr- dors 147.10 -N und Rotfelden 113.50 -4t. Gesamt­ergebnis bis 14. 6. 1932: 1832.80 -4t.

Preishüten. Anläßlich des historischen Schäfer­laufs, der am Sonntag, den 24. Juli 1932 in Wild- berg stattfindet, hält der Landesverband Württemberg im Verein für deutsche Schäferhunde (S.V.) ein Preis- hüten ab, an dem sich alle Berufsschäfer mit Schäferhun­den aller Haarschläge beteiligen können. Das Hüten selbst findet am gleichen Tag wie der Schäferlauf statt, so daß es jedem Schäfer möglich ist, sich nach dem Hüten auch noch am eigentlichen Schäferlauf zu beteiligen. Der Zweck dieses Preishütens ist, die Schäfer zu Höchstleistungen in der Hütearbeit anzueifern. Durch gute Vorbilder sollen den Anfängern Musterleistungen gezeigt werden. Der Nutzen aus solcher Arbeit fällt wiederum der Süddeutschen Wan­derschäferei zu. Alle Berufsschäfer aus dem Schwarzwald werden deshalb heute besonders ausgefordert, sich von der Geschäftsstelle des Landesverbands Württemberg im Ver­ein für deutsche Schäferhunde, Friedrich Schultheiß, Ulm a. Donau, Zeitblomstrotze 6 einen Anmeldeschein kommen zu lassen. Es wird aber besonders darauf aufmerksam ge­macht, daß nur derjenige Schäfer zum Hüten zugelassen werden kann, der sich ordnungsgemäß angemeldet hat und von der Hüteleitung einen besonderen Annahmeschein er­halten hat. Neben den bekannten Geldpreisen stehen noch wertvolle Gegenstandsehrenpreise zur Verfügung.

Bekämpfung der Rinderfinne und der Vandwurm- krankheit des Menschen. Von zuständiger Seite wird mit­geteilt: Das Innenministerium hat im November vorigen Jahres durch einen im Amtsblatt erschienenen Erlaß be­sondere Anordnungen zur Bekämpfung der in letzter Zeit vermehrt festgestellten Rinderfinne und damit auch zur Verhütung der Bandwurmkrankheit des Menschen getrof­fen. Durch einen neuen Erlaß wird bekannt gegeben, daß nach einem Beschluß des Verwaltungsausschusses der Zen­tralkasse der Viehbesitzer die Prämie für die Einsendung eines Bandwurmes mit Kopf von 3 R.M. auf 10 R. M. erhöht worden ist. Der abgetriebene Bandwurm mit Kopf ist, in Spiritus eingelegt, gegebenenfalls von dem behan­delnden Arzt dem Tierärztlichen Landesuntersuchungsamt zu übersenden, worauf dem vom Arzt benannten ehemali­gen Bandwurmträger die Prämie ausbezahlt wird.

Nagold, 17. Juni. (Experimental-Vorträge des Ge­danken-KünstlersMedicato".) Im Saalbau desLöwen" gabMedicato" gestern abend eine Wiederholung seiner bereits am Sonntag zweimal stattgefundenen Vorträge. Während am Sonntag schon das geringe Interesse an sol­chen Vorträgen, gemessen an der Besucherzahl, sich stark be­merkbar machte, erreichte es gestern fast das Minimum. Kaum dreißig Personen waren erschienen. Vor diesen wenigen Interessierten experimentierteMedicato" und gab von neuem Beweise seiner außerordentlichen Bega­bung, seiner übernatürlich anmutenden Konzentrations­fähigkeit und Willenskraft. Auch graphologisch zeigte Medicato beachtliche Fähigkeiten. In erklärendem Vor­trag bezeichnete Medicato selbst alle diese Fähigkeiten als eine Gymnastik der Gedanken, als eine äußerste Willens­konzentration..

Pfalzgrasenweiler, 17. Juni. (Aus dem Eemeinderat.) Wegen Zuchtuntauglichkeit mußte der FarrenBaltes" verkauft werden. Das höchste Angebot der Metzgermeister Schmid und Wagner mit 23.38 Mark für den Zentner Lebendgewicht wurde angenommen. Das Mähen, Dörren und Einführen des Heu- und Oehmdertrags von den Farrenfeldern wurde an verschie­dene Liebhaber verakkordiert. Die diesjährige Ausgabe mit 3L5.S0 Mark ist um ca. 109 Mark niederer als im Vorjahr.