Schwarzwild« Tageszeit«»« »A«* de« Ta»««''
Nr. 139
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den. Gedacht ist hier etwa an unwahre Behauptungen, durch welche die Währung oder die Interessen der Landesverteidigung gefährdet werden. Die Höchstdauer des Verbotes einer Tageszeitung ist von acht auf vier Wochen herabgesetzt worden.
Bleibt sonach die Presse gewissen Auflagen und Beschränkungen unterworfen, so wird der Reichsminister des Innern durch Ausführungsvorschriften dafür sorgen, dag Entgegnungen knapp gehalten werden und daß vor der Anordnung eines Verbotes nach Möglichkeit zunächst der Weg der Verwarnung, einer von der Zeitung abzugebenden Erklärung oder einer von ihr zu veröffentlichenden amtlichen Entgegnung beschritten wird.
Aufhebung des LA.- und Uniformoerbots
Zu denjenigen früheren Verordnungen, an deren Stelle di« neue Notverordnung tritt! gehört auch die Verordnung vom 13. April 1932 durch welche die sogenannten militärähnlichen Organisationen der NSDAP, aufgelöst wurden. Der Herr Reichspräsident hatte schon alsbald nach dem Erlag dieser Verordnung den Wunsch geäußert, daß allgemeine und gleichmäßig anzuwen- dende Vorschriften für alle Verbände solcher Art erlassen werden möchten. Als Ersatz für die Bestimm» .gen, die daraufhin zunächst in der Verordnung vom 3. Mai 1932 über politische Verbände getroffen worben waren, sind in die neue Verordnung Vorschriften ausgenommen worden, nach denen politische Verbände. deren Mitglieder in geschlossener Ordnung öffentlich auszutreten pflegen, auf Verlangen des Reichsministers des Innern verpflichtet sind, ihm ihre Satzungen und sonstigen Bestimmungen über ihre Organisation und Tätigkeit vorz »legen. Die Verbände sind ferner verpflichtet, an diesen Bestimmungen und an ihrer Satzung jede Aenderung vorzunehmen und jeder Auflage nachzukommen, die der Reichsminister des Innern zur Sicherung der Staatsautorität für erforderlich hält.
Nach der Festregung dieses weitgehenden sich auf alle Verbände solcher Art erstreckenden Reichsaussichtsrechts war es vom Standpunkt der gleichmäßigen Behandlung geboten, auch der NSDAP, bei der Neubildung solcher Verbände keine besonderen Schranken aufzuerlegen.
Schließlich ist auch das sogenannte Uniformoerbot in die neue Verordnung nicht wieder ausgenommen worden. Die Reichsregierung bat sich zu seiner Aufhebung nicht ohne Bedenken enr- schlossen. Sie erwartet, daß gerade die Wiederzulassung der Uniform die Führer in die Lage versetzen wird, unbedingte Disziplin unter den Mitgliedern der Verbände zu halten Sollte sie sich hierin getäuscht sehen und die Wiederzulassung der sogenannten Parteiuniformen Zusammenstöße zwischen den' Anhängern der gegnerischen Verbände zur Folge haben, so würde sie genötigt sein, mit scharfen Bestimmungen, zu denen ihr das obenerwähnie Auisichtsrecht die Handhabe bietet, gegen die schul- digen Verbände einzuschreiten.
Eine ernste Mahnung
Haben sich somit Reichspräsident und Reichsregierung entschlossen, eine weitgebende Milderung der bisher bestehenden Aus- nahmeoorschriften eintreten zu lassen, so haben sie gerade deswegen geglaubt, politische Gewalttaten mit strengen Strafen belegen zu müssen. Wer glaubt, die in weitem Umfang wiederhergestellte politische Freiheit zu Gewalttaten gegen den politischen Gegner mißbrauchen zu können, den soll die ganze Schärte des Gesetzes treffen. Die Reichsregierung erwartet von den Polizei- und Strafoerfolgungsbebörden, daß sie mit Strenge gegen derartige Gewalttätigkeiten vorgehen und die Täter rascher und fühlbarer Bestrafung zuführen werden.
Der Reichspräsident und die Reichsregierung erwarten von dem deutschen Volke und insbesondere von den politischen Parteien und Verbänden, daß die größere Freiheit des politischen Lebens, welche durch die neuen Vorschriften gewährleistet wird, nicht erneut zu einer Verwilderung der politischen Sitten führt, und daß sich die politischen Führer aller Grade ihrer Verantwortung für die Aufrechtcrbaltung der öffentlichen Ordnung in Deutschland bewußt find und das ihre dazu tun, um die politischen Kämpfe in dem Rahmen zu führen, der einer gesitteten Nation würdig ist. Reichspräsident und Reichsregierung lassen andererseits keinen Zweifel darüber, daß, wenn diese Erwartungen sich als trügerisch erweisen sollten, neue und scharfe Aus- nahmevorschristen die unvermeidbare Folge sein müßten
Brief des Reichspräsidenten an den Reichsinnenminister
Berlin, 16. Juni Der Reichspräsident hat an den Reichsmini- ster oes Innern Freiherrn von Garst im Zusammenhang mit dem Erlaß der politischen Notverordnung folgendes Schreiben gerichtet:
Sehr geehrter Herr Reichsminister!
Anbei übersende ich Ihnen die von mir vollzogene Verordnung gegen politische Ausschreitungen zur Veröffentlichung. Ich habe die mir von der Reichsregierung oorgeschlagenen weitgehenden Milderungen der bisherigen Vorschriften in dem Vertrauen darauf angenommen, daß der politische Meinungskamps in Deutschland sich künftig in ruhigeren Formen abspielcn wird, und daß Gewalttätigkeiten unterbleiben. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, so bin ich entschlossen, mit allen mir verfassungsmäßig zusrehenden Mitteln gegen Ausschreitungen jeder Art vor- zugshen. Ich ermächtigte Sie, diese meine Willensmeinung bekanntzugeben.
Mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr ergebener
(gez.) von Hindenburg.
Die NSDAP, zur Aushebung des SA.-Verbotes und zur I Stellungnahme der Länder
München, 16. Juni. Die nationalsozialistische Parteikorre- spondenz schreibt zur Aushebung des SA.-Verbotes u. a., der Freiheitswille des deutschen Volkes habe sich stärker erwiesen, als die Macht jener „Kräfte der Zerstörung , die ein Neuerstehen der Nation aus eigener Kraft für immer unterbinden zu können glaubten. Der Nationalsozialismus erwarte, daß die zuständigen Reichsstellen ihre Verordnung mit der „unbedingt gebotenen Tatkraft" im ganzen Reiche zur Durchführung brächten.
Die nationalsozialistische Parteikorrespondenz wendet sich dann gegen die den Landes- und Polizeibehörden überlassene Befugnis, Versammlungen unter freiem Himmel wegen unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu verbieten, und schreibt dazu, schon hätten die Regierungen in Bayern, Baden und Preußen erklärt, ihre bisherigen Bestimmungen aufrecht zu erhalten. Diese Maßnahmen bezeichnet die Korrespondenz als eine „offene Sabotage des Sinnes und Inhaltes der erlassenen reichsgesetzlichen Vorschriften, eine Sabotage, gegen die die NSDAP, ein unverzügliches Einschreiten der Reichsregierung i erwartet." I
, Die Braunhemden
Der württembergische Gauleiter Murr hat angeord- ! net, daß aus Anlaß der Aufhebung des Braunhemden- Verbotes am Freitag und Samstag jeder Parteigenosse, SA.- und SS.-Mann, das Braunhemd zu tragen habe.
Neues Uuiformverbot in Baden
Karlsruhe, 16. Juni. Von amtlicher badischer Seite wird mitgeteilt: Durch die neue, am 17. ds. Mts. in Kraft tretende Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen werden u a. auch die ausgelösten Verbände der SA. und SS. wieder zugelafsen und das bisher bestehende allgemeine Uniform- ! verbot außer Kraft gesetzt. Bei der Besprechung dieser Ange-
! legenheit mit den Minister- und Staatspräsidenten der Länder
und mit den Bevollmächtigten zum Reichsrat ist von der Reichsregierung ausdrücklich erklärt worden, daß die Zuständigkeit der Länderregierungen zum Erlaß von Anordnungen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung durch die neue Regelung nicht beeinträchtigt werden soll. Mit Rücksicht auf die in Baden gegebenen Verhältnisse hat der Minister des Innern entsprechend einer früheren badischen Regelung ein allgemeines llnisormverbot ausgesprochen. Das in Baden bestehende Demonstrationsverbot bleibt durch die Verordnung unberührt. Das Verbot von Geländeübungen ist bis auf weiteres verlängert worden.
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Bayern und die neue Notverordnung
München, 16. Juni. Amtlich wird mitgeteilt: Das am 19. Juli 1931 erlassene und durch Anordnung vom 39 März 1932 bis 39. September 1932 verlängerte Verbot von politischen Versammlungen unter freiem Himmel einschließlich der Aufzüge und Pro, pagandafahrten, gleichviel ob uniformiert oder nichtuniformiert, bleibt durch die neue Notverordnung des Reichspräsidenten unberührt. Politische Versammlungen unter freiem Simmel und politische Aufzüge jeder Art sind also nach wie vor verboten, lieber das Tragen von Uniformen bei bestimmten Anläßen werden für Bayern noch besondere polizeiliche Vorschriften erlaßen.
WeiWArr Landtag
Berlin, 16. Juni. Der preußische Landtag hat am Mittwoch gleich drei Plenarsitzungen abgebalten. Zn den Bänken der Nationalsozialisten waren einige Abgeordnete bereits in der neuen SA.-Uniform erschienen. Der kommuniistsche Antrag, der die Einstellung von Zahlungen aus dem Boungplan. der Dawesanleihe. die Aufhebung der Reichsnorverordnungen wrdert. wurde durch die nationalsozialistischen Enthaltungskarten erledigt. Da die abstimmenden Fraktionen nicht vollzählig beisammen waren, war das Parlament abermals beschlußunfähig. In der auf sofort einberufenen neuen Sitzung wurde der kommunistische Antrag auf Beseitigung der Hohenzollernabfindungsverträge und Landesverweisung der Hobenzollern gegen die Antragsteller abge- lebnt. ferner der Antrag der gleichen Partei auf Verbot des Einsetzens der Polizei bei Streik mit den Stimmen der Nationalsozialisten und Kommunisten sowie einigen Sozialdemokraren angenommen. Gleichfalls Annahme mit den Stimmen der Antragsteller und Nationalsozialisten fand der kommunistische Antrag, die Reichsregierung zu ersuchen, den Austritt Deutschlands ans dem Völkerbunde zu vollziehen. Als ein kommunistischer Mißtrauensantrag gegen die Reichsregierung von Papen zur Abstimmung stand, beteiligten sich die Nationalsozialisten nicht an der Kartenabgabe, womit das Haus beschlußunfähig war. Auch das Zentrum hatte sich nicht beteiligt, während neben Len Antragstellern noch die Sozialdemokratie mit Ja die Deutschnationalen mit Nein gestimmt hatten. Abermals mußte eine neue Sitzung einberufen werden, in der ein nationalsozialistischer Antrag angenommen wurde, wonach der Berliner Polizeipräsident Erzesinski seines Amtes enthoben und höhere Polizei- ofsiziere bestraft werden sollen.
Der Preußische Landtag wird, wie der Aeltestenrat in Aussicht genommen hat. am 22. Juni nicht nur die endgültige Wahl i des Landtagsvräsidiums, sondern auch die Wahl des Minister- ! Präsidenten auf die Tagesordnung setzen. Vis dahin müssen also i — endlich — die Verhandlungen über die Regierungsfrage in Fluß kommen.
Im preußischen Landtag wurde der Antrag, die in Haft befindlichen als sogenannte Bombenleger bekannten Bauernfllh- rer Claus, Heim usw. sofort freizulaßen. mit großer Mehrheit angenommen.
Wiederholung der Abstimmung über politische Amnestie
Berlin, 16. Juni. Am Aeltestenrat des preußischen Landtags, der nach Unterbrechung der Landtagssitzung zusammentrat, einigte man sich dahin, daß der Entwurf über die politische Amne, stie neu einznbringen sei und daß das Landtagsplenum ihn im nächsten Sitzungsabschnitt in der kommenden Woche verabschieden werde. Die Amnestie für Delikte au« wirtschaftlicher Not ist auf Grund des heule angenommenen sozialdemokratischen Antrages bereits beschlü
Rems vom ragt
Bürgersteuer auch im nächsten Jahr Keine Verdoppelung, aber Dauersteuer
Berlin, 16. Juni. Wie aus Aeuberungen in der Preße hervorgeht, scheint der Oeffentlichkeit das Problem der Bürgersteuer noch nicht überall ganz klar zu sein. Die für das Rechnungsjahr 1931/32 fällige Bürgersteuer ist bereits in der ersten Hälfte des laufenden Kalenderjahres erhoben worden. Die Gemeinden hatten nun den Wunsch, daß sie in der zweiten Hälft« noch einmal eingezogen werde, was also praktisch eine Verdoppelung bedeutet hätte. Das ist von der Reichsregierung abgelehnt worden. Doch besteht auch für die Länder nicht die Möglichkeit, die Verdoppelung von sich aus durchzuiübren, weil di« Steuer ja reichsrechtlich geregelt ist. Sie war zwar ursprünglich als einmalige Abgabe gedacht, wurde dieses Charakters aber durch die Notverordnung vom 6 Oktober 1931 entkleidet. Daraus ergibt sich von selbst, daß die Steuer auch im nächsten Jahr erhoben werden wird.
Nationalsozialistisches Ministerium in Oldenburg
Oldenburg, 16. Juni. In der Nachmittagssitzung des ol- denburgischen Landtags wurde das neue Staatsministerium gewählt. Zum Ministerpräsidenten wählte das Haus de« von den Nationalsozialisten vorgeschlagenen Abgeordnete« Karl Römer. Der neue Ministerpräsident schlug für die beiden anderen Ministervosten den Abg. Landgerichtsrat Paul« von der NSDAP, und den nationalsozialistischen Schriftleiter und Abgeordneten Spangcnmacher vor. Während der Ministerpräsident mit 26 von 11 Stimmen und zwar von den Nationalsozialisten, den Deutschnationalen und den Landvolkvertretern gewählt worden war, entfielen auf die beide« Minister je 2S Stimmen.
Der italienische Verschwörer Sbardellotty zum Tode verurteilt
Nom, 16. Juni. Vor dem Sondergerichtshof zum Schutze des Staates fand eine Verhandlung gegen Angelo Sbardellorto statt, der angeklagt ist, sich mit anderen Personen verschworen zu haben, um den Chef der italienischen Regierung zu töten. Im Verlaufe des Verhörs bestätigte Sbardellotto sein früheres Geständnis. Er wurde nach dem Plädoyer des Generalstaatsanwalts zum Tode verurteilt.
Aus Stabt und And
Altensteig, den 17. Juni 1932.
Spenden für die durch Unwetter geschädigten Bezirksgemeinden Gültlingen und Sulz. Beim Bezirkswohltätigkeitsverein Nagold gingen bis heute ein non: Landrat Baitinger-Nagold 20 -N, Hauptl. Luz-Beuren 10 -4t, Dr. Ulmer-Nagold 30 -4t, Bez.-Fürsorgerin E. Häring-Nagold 3 -4t, Oberstudiendirektor Ulrich-Nagold 10 -N, Rechnungsrat Rieger 5 -N, Oberamtsgeometer Klein-Nagold 12 -4t, N. N.-Haiterbach 6 -4t, Dr. Metzger-Nagold 20 -4t, Hauptl. Heinold-Egenhausen 3 -4t, Hafnermeister Essig-Nagold 3 -4t, Christian Volz-Böckingen 5 -N, Klara Elück-Böckingen 2 -4t, Bruckner-Tübingen 3 -4t, L. Fegert und Fr. Wendler- Altensteig zus. 3 -/st, Bezirksnotar Beck-Altensteig 5 -4t, Hermann Armbruster-Altensteig 3 -4t, Karl Moser-Altensteig 3 -4t, Oberlandjäger Btodbeck-Altensteig 5 -4t, Sparkassendirektor Walz-Altensteig 5 -4t, Melanie Eut-Alten- steig 3 -N, Otto Mürrle-Klingenmünster 1 -4t, Württ. Landesverein vom Roten Kreuz 100 -4t, Methodistengemeinde Altensteig 36 -N. Weiter gingen ein von der Sammelstelle E. W. Zaiser-Nagold bis 8. 6. 32: 613 -4t und den Bürgermeisterämtern Nagold bis 4. 6. 32: 400 -4t, Beihingen 72 -/st, Bösingen 141.20 -K, Earrweiler 40 -4t, Rohr- dors 147.10 -N und Rotfelden 113.50 -4t. Gesamtergebnis bis 14. 6. 1932: 1832.80 -4t.
Preishüten. Anläßlich des historischen Schäferlaufs, der am Sonntag, den 24. Juli 1932 in Wild- berg stattfindet, hält der Landesverband Württemberg im Verein für deutsche Schäferhunde (S.V.) ein Preis- hüten ab, an dem sich alle Berufsschäfer mit Schäferhunden aller Haarschläge beteiligen können. Das Hüten selbst findet am gleichen Tag wie der Schäferlauf statt, so daß es jedem Schäfer möglich ist, sich nach dem Hüten auch noch am eigentlichen Schäferlauf zu beteiligen. Der Zweck dieses Preishütens ist, die Schäfer zu Höchstleistungen in der Hütearbeit anzueifern. Durch gute Vorbilder sollen den Anfängern Musterleistungen gezeigt werden. Der Nutzen aus solcher Arbeit fällt wiederum der Süddeutschen Wanderschäferei zu. Alle Berufsschäfer aus dem Schwarzwald werden deshalb heute besonders ausgefordert, sich von der Geschäftsstelle des Landesverbands Württemberg im Verein für deutsche Schäferhunde, Friedrich Schultheiß, Ulm a. Donau, Zeitblomstrotze 6 einen Anmeldeschein kommen zu lassen. Es wird aber besonders darauf aufmerksam gemacht, daß nur derjenige Schäfer zum Hüten zugelassen werden kann, der sich ordnungsgemäß angemeldet hat und von der Hüteleitung einen besonderen Annahmeschein erhalten hat. Neben den bekannten Geldpreisen stehen noch wertvolle Gegenstandsehrenpreise zur Verfügung.
Bekämpfung der Rinderfinne und der Vandwurm- krankheit des Menschen. Von zuständiger Seite wird mitgeteilt: Das Innenministerium hat im November vorigen Jahres durch einen im Amtsblatt erschienenen Erlaß besondere Anordnungen zur Bekämpfung der in letzter Zeit vermehrt festgestellten Rinderfinne und damit auch zur Verhütung der Bandwurmkrankheit des Menschen getroffen. Durch einen neuen Erlaß wird bekannt gegeben, daß nach einem Beschluß des Verwaltungsausschusses der Zentralkasse der Viehbesitzer die Prämie für die Einsendung eines Bandwurmes mit Kopf von 3 R.M. auf 10 R. M. erhöht worden ist. Der abgetriebene Bandwurm mit Kopf ist, in Spiritus eingelegt, gegebenenfalls von dem behandelnden Arzt dem Tierärztlichen Landesuntersuchungsamt zu übersenden, worauf dem vom Arzt benannten ehemaligen Bandwurmträger die Prämie ausbezahlt wird.
Nagold, 17. Juni. (Experimental-Vorträge des Gedanken-Künstlers „Medicato".) Im Saalbau des „Löwen" gab „Medicato" gestern abend eine Wiederholung seiner bereits am Sonntag zweimal stattgefundenen Vorträge. Während am Sonntag schon das geringe Interesse an solchen Vorträgen, gemessen an der Besucherzahl, sich stark bemerkbar machte, erreichte es gestern fast das Minimum. Kaum dreißig Personen waren erschienen. Vor diesen wenigen Interessierten experimentierte „Medicato" und gab von neuem Beweise seiner außerordentlichen Begabung, seiner übernatürlich anmutenden Konzentrationsfähigkeit und Willenskraft. Auch graphologisch zeigte Medicato beachtliche Fähigkeiten. In erklärendem Vortrag bezeichnete Medicato selbst alle diese Fähigkeiten als eine Gymnastik der Gedanken, als eine äußerste Willenskonzentration. 8ö.
Pfalzgrasenweiler, 17. Juni. (Aus dem Eemeinderat.) Wegen Zuchtuntauglichkeit mußte der Farren „Baltes" verkauft werden. Das höchste Angebot der Metzgermeister Schmid und Wagner mit 23.38 Mark für den Zentner Lebendgewicht wurde angenommen. — Das Mähen, Dörren und Einführen des Heu- und Oehmdertrags von den Farrenfeldern wurde an verschiedene Liebhaber verakkordiert. Die diesjährige Ausgabe mit 3L5.S0 Mark ist um ca. 109 Mark niederer als im Vorjahr. —