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Zu den neuesten Ergebnissen der Finanzstatistik Von Karl Maria Weniger
Das Reich hat bekanntlich die Last der Erwerbslosenfürsorge der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung überwiesen und die Sorge für die dort Ausgesteuerten, deren Zahl bei der andauernden Wirtschaftskrise stetig steigen muß, den Gemeinden überlassen. Trotz der Reichsanstali sind die Lasten der gesamten Wohlfahrtspflege beim Reich, den Ländern und Gemeinden um 460 Millionen RM. im Haushaltsjahre 1929/30 gestiegen, davon müssen voraussichtlich allein die Kommunen 180 bis 200 Millionen RM. tragen, ohne dafür eine Deckung in den Haushaltsplänen zu haben. Es ist nach der neuesten Statistik bereits dahin gekommen, daß der Zuschußbedarf für das gesamte Wohlfahrtswesen des Reichs, der Länder und Gemeinden den Betrag von 3 Milliarden NM. überschreitet.
Dieser Zuschußbedarf mußte aus neuen Steuereinnahmen gedeckt werden. Daneben wurde eine erhöhte Verschiebung unter den bisherigen Steuereingängen beobachtet. Mindereinnahmen bei einzelnen Steuerarten waren durch andere Steuern wieder auszugleichen. Die Einkommen- und Körperschaftssteuer hat einen Rückgang von etwa 150 Millionen RM. ergeben. Diese Steuern bilden die Grundlage aller Steuern. Wenn die Einkünfte aus ihnen zurückgehen, so ist das die Auswirkung der Erschütterung der Wirtschaft. Das Ergebnis einer solchen Beobachtung sollte nun eine sorgfältige Handhabung der Realsteuerpolitik sein. Es ist aber nicht zu beobachten, daß diese Steuern eine besondere Schonung erfahren hätten. Die Grund- und Gewerbesteuern haben im Gegenteil eine erhebliche Mehreinnahme gebracht, die sich trotz der Wirtschaftsverschlechterung auf etwa 100 Millionen RM. beläuft. Das war jedoch nicht etwa die Folge einer besseren Konjunktur, sondern ergab sich aus dem betrübenden Umstande, daß die Gemeinden gezwungen gewesen sind, zur Deckung ds Finanzbedarfs die Steuersätze zu erhöhen. Das Statistische Reichsamt sieht ebenfalls in dieser Tatsache ein Zeichen der starken finanziellen Notlage der Gemeinden, die angesichts der Erschöpfung ihres steuerlichen Spielraums einfach auf diese Steuern angewiesen sind.
Diese Verhältnisse waren laut Reichsstatistik bereits im Zahre vorher deutlich erkennbar. 1928/29 ergab die Finanzstatistik für Reich, Länder und Gemeinden gleichfalls ein Ueberwiegen der Ausgaben über die Einnahmen um 1,27 Milliarden RM. Die öffentlichen Gebietskörperschaften sind demnach anstatt mit lleberschüssen mit erheblichen Vorbelastungen in die gegenwärtige Krisenzeit hineingegangen. Das trifft für die Gemeinden mindestens in gleichem Maße wie für das Reich zu. Der Städtetag erklärte kürzlich, daß bereits im Vorjahre bei den Gemeinden jene großen Beanspruchungen in ihren Anfängen erkennbar wurden, die sich jetzt zu einer katastrophalen Erschütterung der kommunalen Wirtschaft ausgewachsen haben. Der Zuschuß der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sich 1928/29 gegenüber dem Vorjahre um 460 Millionen RM. erhöht hat, wurde bereits seinerzeit in nicht unerheblichem Umfange (150 Millionen RM.) durch die Betreuung eines Riesenheeres von Wohlfahrtserwerbslosen hervorgerufen.
Bei der Einführung der Arbeitslosenversicherung wurde gesagt, daß sie die Gemeinden von den Lasten der Erwerbslosenfürsorge befreien sollte. Die Richtigkeit dieser Voraussetzung wurde von den Fachkundigen von Anfang an bezweifelt. In der Tat hat sich die beabsichtigte Entlastung der Gemeinden, wie die Statistik nun beweist, bereits im Rechnungsjahre 1928/29 in das Gegenteil verkehrt. Der gesamte Sozialetat der Gemeinden und Gemeindeverbände betrug 1925/26 und 1926/27, als noch die alte Lastenverteilung in Kraft war, 1,09 bezw. 1,39 Milliarden RM. Er stellte sich im zweiten Jahre der Arbeitslosenversicherung bereits auf 1,45 Milliarden. Inzwischen ist diese Zahl noch weit überholt.
Wenn man aus diesen Angaben nicht die einzig mögliche Folgerung zieht, daß der ganze Aufbau der Lastenverteilung an einem grundlegenden Fehler leidet, so kann man eine solche Politik nur als Fortwursteln bezeichnen. Man verschließt sich an maßgebender Stelle der wahren Erkenntnis unserer finanziellen Notlage, die ihre Ursachen selbstverständlich nicht bei der Gemeindepolitik zu suchen hat.
Vollsitzung der WM. LaabwirMastskamnM
Stuttgart, S. Dez. Die Württ. Landwirtschaftskammer ist am Dienstag zu einer zweitägigen Vollsitzung in Stuttgart zusammengetreten. Als Gäste wurden bei der Eröffnung besonders begrüßt Wirtschaftsminister Dr. Maier, Oberregierungsrat Braig von der Zentralstelle für Landwirtschaft, Präsident Peiffer und Oberregierungsrat Clauß am Landesfinanzamt. Präsident Adorno gab dann einen Ueberblick über die Lage der Landwirtschaft. Die Bilanz des verflossenen Vetriebsjahres schließe leider wieder, wie in den vorangegangenen beiden Jahren, die betrübliche Tatsache in sich, daß die Landwirte trotz allen Fleißes nicht weiter gekommen sind, wenigstens was die finanziellen Auswirkungen anbelangt. Ein schlechter Trost sei allerdings, daß allmählich auch andere Berufe in eine ähnliche Situation wie der Bauernstand
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Wiederbelebung toter Herren
Der Innsbrucker Bilolge Professor Heberlandt, dessen Arbeiten über das Herzhormon so grobes Aufsehen eregt haben, berichtet jetzt von neuen, erstaunlichen Versuchen über die Wiederbelebung toter Herzen. Es gelang ihm, berausgeschnittene und stillstehende Herzen von wirbellosen Tieren mit einem Extrakt aus Schneckenherzen und mit seinem Hormonpräparat wieder zum Schlagen zu bringen.
geraten sind. Es ist auch ein schlechter Trost, wenn anderen Staa» ten ebenfalls ähnliche Leidenswege gehen müssen. Dabei müssen wir ehrlicherweise zugsben, daß in den letzten Monaten auf Grund der Tätigkeit der in der „Grünen Front" vereinigten Kräfte, unter ihren bewährten Führern ganz Hervoragendes geleistet woden ist. Trotz all der Zollerhöhungen mußte aber ein großer Teil unserer diesjährigen Ernte wieder unter den Selbstkosten verkauft werden, bezw. ist überhaupt nicht absetzbar. Eigentümlicherweise ist hiervon auch die hohe Kartoffel- und Rübenernte betroffen. Aber auch der Absatz der tierischen Produktion hat in der letzten Zeit außerordentlich unter der Ungunst der allgemeinen Wirtschaftskrise zu leiden gehabt. Wir haben heute zum Teil Preisverhältnisse, die geradezu einen Hohn für den vorbildlichen Fleiß und den nicht umzubringerrden Eifer, namentlich auch unserer kleinen und witteren bäuerlichen Betriebe, bedeuten. Und immer kommen wieder unvermutete Nackenschläge, so in jüngster Zeit wiederum die plötzliche Verfügung des Reiches der Zurückziehung des Einfuhrscheines für lebendes Vieh. Hierdurch sind insbesondere die süddeutschen Landwirte in Württemberg, Baden und Bayern ungemein schwer betroffen worden. Die Viehpreise sind in kürzester Zeit durch diese unglückselige Verfügung zurückgeschnellt und sowohl der einschlägige Viehhandel als auch die Landwirte haben dadurch ganz empfindliche finanzielle Verluste erlitten. Wie rigoros man hier verging, beweist die Tatsache, daß man nicht einmal für die schon eingekaufte Ware mehr die Erleichterungen zuließ.
Der Präsident ging dann zu dem Problem des Lohnabbaues und der Preissenkungsaktion über. Man ist seitens der Reichs- regierung mit der nötigen Energie dieses Mal cm dieses schwierige Problem herangegangen. Aber wir sehen es, auf welch außerordentliche Schwierigkeiten die Regierung bei vielen Beteiligten stößt, namentlich bei den Berufszweigen, welche seither von diesen ganz und gar unberechtigten, zu hohen Preisspannen absolut ungerechtfertigte Zwischengewinne eingesteckt haben. Mit Recht fordern in den großen Menschenzentren und auch in kleinen und mittelgroßen Städten ungeheure Preisspannen in Arbeiterund Veamtenkreisen den schärfsten Widerspruch heraus. „Landgraf werde hart!" möchten die Landwirte allen Organen, Land- und Reichsparlamenten zurufen, daß man sich in allerletzter Stunde darauf besinnt, die ungerechtfertigten hohen Ausgaben auf allen, namentlich unproduktiven Gebieten einzuschränken, um wieder zu einer die Sicherheit des Reiches verbürgenden vernünftigen Bilanzierung der Reichs- und Länderhaushalte zu kommen. Der Zusammenhalt der Landwirte zwischen Nord- und Süddeutschland hat in den letzten Monaten manches erreicht. Ich erinnere nur an die erfolgreichen Verhandlungen mit Finnland, aber es gibt noch viele ungelöste Probleme zu entwirren. Zahllose Zollbindungen lasten am allerschwersten auf unserer süddeutschen Landwirtschaft. Viehzucht, die milchwirtschastliche Produktion, der Wein-, Obst- und Gemüse-, Tabak- und Hopfenbau, der Waldbau und das Brennereigewerbe, leiden alle gleichermaßen. Unsere einst so blühende Waldwirtschaft ist durch das russische Dumping, das süddeutsche Vrennereigewerbe durch unglückselige Reichsmatznahmen dem vollständigen Ruin ausgeliefert. Für den Wiederaufstieg Deutschlands müsse die Parole für Industrie und Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, lauten: Stadt und Land, Hand in Hand!
Mb Mb Fischerei M Dezember
Hoch- und Damwild hat in den meisten deutschen Staaten noch Schußzeit. Das Rehwild ist, wie „Der Deutsche Jäger" mitteilt, noch frei in Baden bis 15., in Mecklenburg- Schwerin, Braunschweig, Hamburg, Bremen, Lübeck (ausgenommen Kitze) und Schaumburg-Lippe während des ganzen Monats, indes in Preußen, Mecklen'burg-Strelitz, Anhalt und Lippe nur Geißen und Kitze, in Thüringen nur Geißen bis zum 15., in Birkenfeld (Oldenburg) Rehböcke bis Ende, Geißen und Kitze bis 14. ds. Mts. erlegt werden dürfen. In den übrigen Staaten, also auch Württemberg, ist Rehwild bereits vollkommen geschützt. Wald- und Feldtreibjagden nehmen ihren Fortgang. Hasen sind in Wildbret und Balg vollwertig, desgleichen Fasanen, welch letz
tere aber in Württemberg bereits Schonzeit haben. Auer- hahnen dürfen in Preußen, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg (Landesteil Birkenfeld), Hahnen und Hennen in Vraunschweig, Bremen, Schaumburg-Lippe, Birkhähnen in beiden Mecklenburg, Oldenburg und feinen beiden Landesteilen, in Lippe, Hahnen und Hennen in Braunschweig, Bremen, Lübeck und Schaumburg-Lippe, in Hamburg jedoch Hennen allein erlegt werden. Auch das Haselwild darf in diesem Monat in Baden (nur Hahnen), Hahn und Henne in Oldenburg (Landesteil Birkenfeld), Braunschweig Hamburg, Bremen, Lübeck und Schaumburg-Lippe geschossen werden. Rebhühner genießen überall Schonzeit. Der Zug der Wildenten und Wildgänse dauert an und es stellen sich jetzt manche seltenere nordische Arten ein, die Fall und Strich unter Umständen interessanter gestalten können.
Das Haarraubwild trägt jetzt seinen ausgefärbten wert- wollenWinterbalgund lohnt den Ansitz in der Luderhütte bezw. den Fang. Vom gefiederten Raubwild stellen sich Wander- und Zwergfalken, sowie Rauhfußbussarde ein und die Zahl der Winterkrähen wächst und muß zum Nutzen der Niederjagd kurz gehalten werden. Dem Wildererunwesen, namentlich der Schlingenstellerei in Hecken und Gartenzäunen, ist erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Fütterungen für alle Wildarten sind gut zu beschicken und zu überwachen, um etwaigen Beunruhigungen oder sonstigem Unfug vorzubeugen.
Vachsaibling, Forelle, Renke, Seeforelle und Seesaibling hüben Schonzeit. Der Huchen bietet jetzt die beste Fangzeit. Aesche, Barsch, Hecht, Regenforelle beißen noch. Rutten laichen und sind in Reußen zu fangen.
Die Ratte als KranklieMrüger und Ae gefahrlose Bekämpfung
Nachdem das Auftreten der Trichinose in Stuttgart, hervorgerufen durch den Genuß von Bärenschinken, kürzlich in der Öffentlichkeit begreifliche Erregung verursacht hat, ist es mehr als angebracht, auf die Ratte als Krankheitsüberträger und auf ihre Bekämpfung hinzuweisen. Es darf nicht vergessen werden, daß Trichinose, Pest u. a. im Grunde von der Ratte ausgehen und diese Krankheiten aussterben würden, wenn es keine Ratten mehr gäbe. Ein Kampf gegen diese ekelhaften und schändlichen Tiere ist also auch ein Kampf gegen die genannten Krankheiten.
Die Trichinose tritt am häufigsten beim Menschen nach dem Genuß von Schweinefleisch auf. Die Schweine bekommen die Krankheit durch das Fressen von Rattenausscheidungen und Ratten selbst und diese werden trichinös, weil sie ihre krepierten Artgenossen zu verzehren pflegen.
Die Rattenplage ist also eine große Gefahr für die Volksgemeinschaft, die Volksgesundheit und auch für das Wirtschaftsleben. Denn ein Rattenpaar hat jährlich 860 Nachkommen. Diese fressen jährlich 600 Zentner Brot. Für Deutschland allein beläuft sich der Schaden auf jährlich 200 000 000 Mark. — Es sollte also der Kampf gegen die Ratte viel energischer geführt werden, als es bei uns im allgemeinen geschieht.
Von Bekämpfungsmitteln sei besonders auf die Zilo- Paste verwiesen, welche vor einiger Zeit auch einer Kommission des Völkerbundes in Danzig mit Erfolg praktisch vorgeführt wurde. In Viehställen und an allen anderen Plätzen in Haus und Hof, welche Nutztieren zugänglich find, ermöglicht die Aufstellung einer sog. Rattenfutterkiste in Verbindung mit Zelio-Kartoffelbrei eine gefahrlose Rattenvertilgung. Das Verfahren ist außerordentlich billig und einfach. Man benötigt dazu lediglich eine nicht zu flache alte Kiste, die zweckmäßig durch Lederscharniere und einfachen Ueberwurf verschließbar gemacht wird. An beiden Seitenwänden wird außerdem ein viereckiges Loch herausgesägt, welches den Ratten ein bequemes Durchschlüpfen ermöglicht.
Als Köder dient Kartoffelbrei, den die Ratten nicht wie z. B. Heringsköpfe und Vrotstücke verschleppen können, sondern den sie an Ort und Stelle verzehren müssen. Etwa drei Tage lang legt man im Innern der Kiste aus den Boden unoergifteten Köder aus, damit sich die mißtrauischen Ratten erst an die Futterstelle gewöhnen. Dann wird dem Brei die geruch- und geschmackfreie Zelio-Paste beigemischt und zwar reicht der Inhalt einer Tube für 300 bis 500 Gramm Kartoffelbrei. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, die Kiste nur nachts aufzustellen und sie tagsüber an einem sicheren Ort, der vor allem Kindern nicht zugänglich ist, aufzubewahren.
Nur durch Zelio-Kartoffelbrei in Verbindung mit der Rattenfutterkiste ist es möglich, Gebäude, welche unter ständiger Rattenzuwanderung leiden, dauernd praktisch rattenfrei zu halten.
Die Notverordnung
Im ersten Teil der Notverordnung wird die Setränkesteuer, die neben der Eemeindebiersteuer besteht, aus das Rechnungsjahr 1931 beschränkt. Der Reichsfinanzminister kann die Berechtigung der Erhebung für einzelne Getränke vom 1. Januar 1931 ab wuh heben, aber nicht von Trinkbranntwein und Schaumwein.
Aus der Wiirgersteuer sind weiter herausgenommen die Personen, die Arbeitslosenunterstützung beziehen und die Sozialrentner. Der Landessatz wird für Personen mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 4390 Mark auf mindestens 6 Mark, bis 6099 Mark auf mindestens 9 Mark, bis 8900 Mark aus mindestens 19 Mark bestimmt werden. Die höheren Einkommen sind weiter gestaffelt belastet. Die Höchstgrenze ist 2099 Mark bei den Einkommen über 509 090 Mark.