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Amis- und Anzeigeblatt für den Oberarnisbezirk Lalw. 8Y. Jahrgang.

Nr. 68.

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Erscheinungsweise: Smal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oberamtü- -ezirr Calw für di« einspaltige BorgiSzeile 10 Pfg.« außerhalb desselben 12 Pfg.« StekUunvr 25 Pfg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr vormittag-. Telefon S.

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er ezugSprers. oer Stadt mit Trägerlohn Mk. LLö vierteljährlich, Post- Bezugspreis für den OrtS- und NachbarortSverkehr Mk. 1.20, im Fernverkehr . 1.30- Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg.. in Bayern und Reich 42 Pfg.

»nitliche Vskamrturaehrmgen.

Christentum und Duell.

(Schluß.)

Hierauf erhielt Verbandssekretär Kromer das Wort, welcher sich in °/,stündigem Vortrag über die wichtig­

Sekanntmachuny.

Die Frühjahrskontrollversammlungen 1914 finden im Kontrollbezirk Calw wie folgt statt:

1. Kontrollplatz Neubulach am 15. April, S.15 Uhr vormittags, auf dem Lindenplatz beim Lamm, für die Gemeinden:

Altbulach, Emberg, Holzbronn, Liebelsdcrg, Neu­bulach, Oberhaugstett, Teinach.

2. Kontrollplatz Neuweiler am 15. April, 2 Uhr nachmittags, beim Rathaus, für die Gemeinden:

Agenbach Aichhalden, Bergorte, Breitenberg, Horn­berg, Martinsmoos, Neuweiler, Oberkollwangen, Schmieh, Zwerenberg.

3. Kontrollplatz Calw am 18. April, 8 Uhr vor­mittags, bei der Turnhalle, für die Gemeinden:

Hirsau, Neuhengstett, Oberkollbach, Ottendronn, Stammheim.

4. Kontrollplatz Calw am 18. April, 1v Uhr vormit­tags, bei der Turnhalle, für die Gemeinden:

Altburg, Alzenberg, Oberreichenbach, Rötenbach, Sommenhardt, Würzbach, Zavelstein.

5. Kontrollplatz Calw am 18. April, 2.15 Uhr nach­mittags, bei der Turnhalle, für die Stadtgemeinde Calw, für sämtliche Kontrollpflichtige.

6. Kontrollplatz Eechingen am 20. April, 2 Uhr nachmittags, bei der Kirche, für die Gemeinden:

Althengstett, Dachtel, Eechingen, Deckenpsronn, Ostelsheim, Simmozheim.

7. Kontrollplatz Liebenzell am 21. April, 8.15 Uhr vormittags, bei der Turnhalle, für die Gemeinden:

Monakam, Unterhaugstett, Unterreichenbach.

8. Kontrollplatz Liebenzell am 21. April, 10 Uhr vormittags, bei der Turnhalle, für die Gemeinden:

Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Möttlingen.

Zu den Kontrollversammlungen haben zu erscheinen:

1. Sämtliche Reservisten und Landwehrleute I. Aufge­bots, sowie sämtliche Ersatzreservisten (einschließ­lich der als zeitig feld- und garnisondienstunfähig und der zeitig oder dauernd als nur garnisondienst­fähig bezeichnten Mannschaften.)

2. Die zur Verfügung der Truppenteile und Ersatzbe­hörden entlassenen Mannschaften.

3. Diejenigen Mannschaften, die als zeitig Halb- oder Ganzinvalide anerkannt sind.

Diejenigen Mannschaften der Jahresklasse 1902, die in der Zeit vom 1. April bis 30. September in das stehende Heer eingetreten sind, werden im letzten Jahre ihrer Dienstpflicht in der Landwehr I. Aufgebots bei der Herbstkontrollversammlung zur Landwehr ll. Aufgebots überführt und sind von der Teilnahme an der Frühjahrskontrollversammlung ds. Js entbunden; dieselben haben dagegen bei der Herbstkontrollversammlung ds. Js. zu erscheinen. Militärpässe nebst den darin befindlichen Kriegs­beorderungen bezw. Pahnotizen, sowie Führungszeug­nisse find mit zur Stelle zu bringen.

Stöcke, Schirme, Zigarren usw. sind vor Beginn der Kontrollversammlungen abzulegen.

Orden und Ehrenzeichen find anzulegen. llnentschuldigtes Fehlen, sowie verspätetes Erschei­nen wird mit Arrest bestraft.

Befreiungsgcsuche müssen spätestens 0 Tage vor der betreffenden Kontrolloersammlung beim Bezirksfcld- webel eingehen, andernfalls dieselben keine Berücksichti­gung mehr finden.

Ealw, den 16. März 1914.

König!. Bczirkskommando.

Die Grisbehörüen

werden beauftragt, Vorstehendes in den Gemeinden wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt zu geben. Ealw, den 17. März 1914.

K. Oberamt: Binder.

Den Handel auszutragen ist für ihn eine inoralische Notwendigkeit, es nicht zu tun wäre für sein Bewußt­sein ein Schimpf.Die Toten sollen ihre Toten be­graben". Herrscht nicht Liebe und Freiheit, sondern Recht, Zwang, Wiedervergeltung, so ist es für Jesus, den Ver­treter der Liebe und Freiheit, recht gleichgültig, wie Recht, Zwang, Wiedervergeltung durchgeführt werden. Darum ist es verkehrt, das Christentum gegen das Duell ausspielen zu wollen. Nur das ist zuzugeben, daß die Häufigkeit des Zweikampfs in christlichen Ländern einer der klarsten Beweise für deren sehr mangelhafte Christ­lichkeit ist.

Unerträglicher als das Duell selbst ist der Wider­spruch, daß es bei uns durch das Staatsgesetz verboten und durch das Ehrengesetz derjenigen Stände, die der Krone am nächsten stehen, verlangt ist. Das wirkt zer­setzend ein auf das Rechtsgesühl. Das Recht kann aber nicht mehr aufrecht erhalten werden, wo es nicht vom Rechtsgefühl getragen wird. Ein Ausweg wäre, daß man den Zweikampf frei gäbe. Dies wäre deshalb zu empfehlen, weil das Verbot doch nichts nützt und der Zweikampf doch seinen idealen Sinn hat. Aber durch einen Zweikampf nötigt man auch einen andern, der Ehre wegen das Leben zu riskieren! Sofern diese Nöti­gung nur darin liegt, daß der Ablehnende sich der Ver­achtung aussetzt, kann und braucht sie nicht verhindert zu werden. Dagegen ist es eine schädliche Begünstigung des Duells, wenn z. B. nicht Offizier sein kann, wer keine Satisfaktion gibt. Diese Begünstigung sollte fal­len, schon damit sich mit der Behauptung der Ehre nicht die Wahrung materieller Interessen verbinden kann und das wäre die erste Kompensation der Freigabe des Duells. Auf eine zweite führt folgende Erwägung. Wie sich einer Anspruch auf etwaige Unterstützung durch das Gemeinwesen erwirbt, wer Gesundheit und Leben für dessen Wohl einsetzt, so verzichtet auf jeden derarti­gen Anspruch, wer Gesundheit und Leben als frei ihm zur Verfügung stehende Mittel behandelt, seine private Ehre zu wahren. Verwundung und Tötung im Duell sollte jedes Recht auf Pension aus öffentlichen Mitteln aufheben; auch den Hinterbliebenen von Duellanten dürfte Unterstützung nur als öffentliches Almosen wer­den. Das entspräche nur den Gesetzen der Ehre.

Christliche Gesichtspunkte aber kommen für das Duell gar nicht in Betracht; denn christliche Forderungen gibt es nur für Christen, und bei einemEhrenhandel", der zum Duell führen müßte, ist ein Christ niemals beteiligt.

Stadt, Bezirk «nd Nachbarschaft.

Calw, den 23. März 1914.

Bezirkswirtsverein Calw.

Am Mittwoch, den 18. März 1914, nachmittags >64 Uhr, fand bei Koll. Waidelich z. Kößle in Calw die Generalversammlung statt, welcher als Re­ferenten die Herren Verbandsvorsitzenden Weber, Ver­bandssekretär Kromer und Direktor Schneider von der Südd. Naturweinzentrale Stuttgart anwobnten. Die Versammlung leitete der tt. Vorsitzende, Koll. Bauz, Bahnhofrestaurateur. Um 4 Uhr eröffnete er die Ge­neralversammlung, begrüßte die Erschienenen und hieß insbesondere die Referenten aus Stuttgart herzlich will­kommen. Bei Punkt 1 der Tagesordnung erstattete Koll. Bauzden Jahresbericht, daran anschließend der Kassier Koll. Schnaufer zum Adler den Kassenbericht. Ein­wendungen gegen die beiden Berichte wurden nicht er­hoben. Durch Erheben von den Sitzen erteilte die Ver­sammlung dem Kassier Entlastung. Bei Punkt 3 der Tagesordnung beschloß die Generalversammlung ein­stimmig. nachdem Verbandssekretär Kromer die Be­deutung der Fachpresse eingehend hervorgehoben hatte, dieDeutsche Wirtszeitung" vom 1. April 1914 ab obli­gatorisch einzuführen. Die vorgesehene Statuten­beratung wurde zurückgestellt, bis das vom Verband zur Ausgabe gelangende Musterstatut fertiggestellt ist.

rühren, verbreitete: ganz besonders eingehend behan­delte er das Weingesetz und die Kellerbuchsührung. An den Vortrag, welcher von den Anwesenden mit großer Aufmerksamkeit angehört wurde, schloß sich eine lebhafte Debatte, in deren Verlaus vom Referenten noch eine Reihe an ihn gerichteter Fragen beantwortet wurden, lieber die Prüfung der Bedürfnissrage bei Neukonzes­sionen machte das Bezirksratsmitglied Koll. Deker von Bad Liebenzell noch interessante Ausführungen. Sodann erhielt Verbandsvorsitzender Koll. A. Weber - Stuttgart das Wort, welcher die Notwendigkeit der Haftpflichtversicherung für den Wirt be­tonte und die Kollegen zur Versicherung beim Allge­meinen Deutschen Versicherungsverein in Stuttgart auf­forderte. Anschließend sprach der Referent über die ,«m Verband abgeschlossenen Empfehlungsoerträge mit den Mineralbrunnen: Ueberkinger Sprudel, Tei- nacher H.irschquelle und Göppinger Sauerbrun­nen, sowie mit der Cigarettenfabrik Namredef, G. m. b. H., Mainz. Er forderte die Kollegen auf, die ge­nannten Firmen nach Kräften zu unterstützen. In längeren Ausführungen empfahl anschließend Ver­bandssekretär Kromer die Sterbekasse des Landes­verbandes, die besonders von den jüngeren Kollegen mehr Zuzug erhalten sollte . Der Vezirkskassier Kollege Schnaufer wird für die Sterdekasse eine lebhafte Werbe­tätigkeit entfalten. Direktor Schneider von der Südd. Naturweinzentrale Stuttgart hielt einen sehr in­teressanten Vortrag über die Behandlung der Auslands­weine und deren Verschnitt, welcher mit lebhaftem Bei­fall ausgenommen wurde. Der Verbandsvorsitzende empfahl den Kollegen den Beitritt zur Weinzentrale und den Bezug von Wein. Seine Worte waren auch von Erfolg begleitet. Dann wurde beschlossen, den Ver­einsbeitrag von 2 -R auf 3 -1l zu erhöhen und ihn halb­jährlich einziehen zu lassen.

Der Schluß des Geschäftsjahres ist aus 31. Dezem­ber festgesetzt worden. Die Generalversammlung soll jährlich im Laufe des Monats Januar stattsinden. Nach­dem sich iroch die Anwesenden zum ehrenden Angedenken an die verstorbenen Kollegen von ihren Eitzen erhoben hatten, schloß der II. Vorsitzende, den Kollegen für ihr langes Ausharren und den Referenten für ihre lehr­reichen und beherzigenswerten Ausführungen dankend, die Generalversammlung um !^8 Uhr.

Oefsentliche Versammlung.

Der Gesangverein Frohsinn veranstaltete gestern nachmittag von 5 Uhr ab im Dreißschen Saale eine öffentliche Versammlung mit der Absicht, über die Be­rechtigung von Arbeitergesangvereinen Aufklärung zu schaffen. Aus Ludwigsburg war der Schriftführer des württembergischen Gaus vom Deutschen Arbeitersänger­bund, Herr R. Neugebauer, gekommen, um über Zweck und Ziel des Deutschen Arbeitersängerbundes" zu reden.

Nachdem ein frisches Lied verklungen war, er­öffnete der Vorsitzende des Vereins, Herr Bischofs, die Versammlung, indem er die Anwesenden freundlich begrüßte und bedauerte, daß niemand von den Gegnern erschienen war. Herr Neugebauer umschrieb den Zweck der Arbeitergesangvereine mit K 2 der Vereinssatzungen und 8 1 der Satzungen des Gaus Württemberg, in denen es heißt, daß der Bund sich in Len Dienst der Arbeiter bildungsbestrebungen stellt; er will vor allem den deut­schen Ärbeitergesangvereinen die Mittel und AKge wei­sen, sie zu befähigen, mitzuwirken an den Bestrebungen künstlerischer Kultur und den Sinn für sie in der Ar­beiterschaft zu wecken und zu verbreiten. Hiezu diene die Pflege und Förderung des Gesangs. Nicht weiter als das, was in diesen Satzungen ausgedrückt sei, er­strebten die Arbeitergesangvereine; sie wollen die Ar­beiterdahin führen, wohin sie von Rechts wegen ge­hören". Die Gegner behaupten, die Arbeitergesang­vereine seien politisch damit sollen nur die Polizei-