Nationalliberaler Parteitag.

Am 11. Januar findet vormittags in der Liederhalle in Stuttgart die Landesversammlung der, Deutschen Partei statt. Reichstagsabgeordneter Baffermann wird über die Reichs­politik, Landtagsabgeordneter Baumann über die Landes­politik sprechen.

Ar»» Watt r»nd Katt.

Erweiterte Zulassung von Ordensleuten in Hessen.

Darmstadt, 18. Dez. Die Zweite Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung den Antrag des Abgeord­neten Schmitt (Ztr.) an, die Regierung um eine Ee- setzesvorlage zu ersuchen, durch die die Gesetze vom 29. April 1875 und 1. Juni 1895 betreffend die reli­giösen Orden und ordensähnlichen Kongregationen abgeändert und namentlich die schweren Ausnahmen nach dem GrundsatzGleiches Recht für alle" be­seitigt oder doch insoweit gemildert werden, daß den Ordensleuten eine freiere Tätigkeit in religiöser, charitativer und sozialer Hinsicht ermöglicht wird.

Eine Wackeskomödie unter Bismarck.

In den Danziger Neuesten Nachrichten lesen wir: Die Wackesaffäre weckt die Erinnerung an eine Geschichte aus Bis­marckscher Zeit, die in manchen Einzelheiten der Zaberner ähnlich fleht. Es handelte sich im Reichstag um die Erhöhung der Getreidezölle, gegen die der Danziger Abgeordnete Rik- kert im Reichstag sehr scharf auftrat. Neben andern lokalen Danziger Gründen führte er auch den an, daß durch die Ge­treidezölle die Danziger Sackträger aufs empfindlichste in ihrem Beruf geschädigt werden würden. Darauf erklärte Bis­marck überlegen spöttisch, daß die Rücksicht auf die Danziger Sackträger, die man ja WohlBowkes" nenne, allerdings so schwerwiegend sei, daß sie eine ernsthafte Gefahr für die Regierungsabsichten bedeute. Der Ausdruck Bowke kränkte jedoch die biedern Sackträger erheblich, und sie beriefen schleu­nigst eine Protestversammlung ein. In dieser Versammlung, in der die Wogen der Erregung zuerst bedenklich hoch gingen, beruhigten sich die Sackträger aber sehr schnell, und schließlich

beschlossen sie, Bismarck zum Ehrenbowke zu ernennen! Man sandte also ein schönes Ehrenbowke-Diplom nach Berlin, und umgehend traf ein Schreiben des Reichskanzlers ein, daß sic Ehrung ihn sehr erfreut habe und daß er die Würde an­nehme! So war der Friede wieder hergestellt, und alljährlich kamen zum 1. April die Geburtstagsglückwünsche der Dan­ziger Bowkes für ihren Ehrenbowke ein. Die Sache hatte dann noch ein recht heiteres Nachspiel. Als Bismarck später in Danzig weilte, ließen die Danziger Sackträger es sich nicht nehmen, in ihrer charakteristischen Tracht, die weiten Pluder­hosen unter dem Knie zusammengebunden, Sackleinwand zum Schutz des Kopfes und Rückens über die Schultern gebreitet, w>e das bei regnerischer Witterung zu geschehen pflegte, in der Milchkannengaffe Spalier zu stehen, als derEhrenbowke" zur Kommandantur fuhr. Bismarck soll sich recht darüber amüsiert haben. Die charakteristischen Gestalten unserer Sack- träger sind heute verschwunden. Die Elevatoren in den Spei­chern haben dieser biedern Zunft das Ende bereitet. Ihr grobdrähtiger Humor ließ sie über dieWackes-Affäre", die Danzig einst beschieden war, besser hinwegkommen als die elsässischen Französlinge.

Riesenpreife für Perlen.

Welcher Wertschätzung sich die Perlen in dieser Zeit ihrer höchsten Mode erfreuen, bewies eine Versteigerung in Paris, bei der ein Halsband aus drei Reihen großer Perlen nach langem Kampf den Preis von 730 000 Francs erzielte. Für ein anderes Collier, das noch mit Brillanten und Smaragden verziert war, wurden 121 000 Francs gezahlt; 112 000 Francs brachte ein zweireihiges Perlencollier und eine Brosche, deren schönster Schmuck eine weiße und eine schwarze Perle waren. 73 000 Francs.

Land»»ivtsÄv«ft »tttz Märkte.

Altensteig, 18. Dez. Dem Viehmarkt waren zugeführt: 75 Paar Ochsen und Stiere, 38 St. Kühe, 29 St. Jung­oder Schmalvieh. Die Preise stellten sich wie folgt: Ochsen und Stiere 8151480 pro Paar, Kühe 210521 .//. pro Stück. Dem Schweinemarkt waren zugeführt 58 St. Läu­

ferschweine und 62 St. Mtlchschweine. Die Preise bewegten sich bei Läuferschweinen zwischen 42 bis 84 pro Paar und bei Milchschweinen zwischen 2225 .F. pro Paar. (A. d, T.)

Pforzheim, 18. Dez. Der Schweinemarkt war mit 31 Paar Ferkelschweinen befahren. Verkauft wurden alle zum Preis von 2829 das Paar.

Familien,Nachrichten.

Geburten. Cannstatt: Missionar Dinkelacker -IT. Verlobungen. Selma Hirschheimer, Julius ! Stern, StuttgartLehrensteinsfeld-Oberstem.

! Thekla Neunrann, Walter Eoldfchmidt, Ehlingen.

! Marie Beitzwenger, Albert Donus, Aalen. Todesfälle. Stuttgart: Karl Merkle, früher Kut- i schereibesitzer, 47 I. Luise Gohl geb. Hiller. THall: Emma Nasser Witwe ,geb. Ma'nunel. Göp- > pingen: Marta Hammann Witwe, geb. Aberle, 64 I. Ehlingen: August Krehler. Heuüach: Si- ! bulle Braun Witwe, geb. Unfried. Gmünd: Marie ! ctadelmaier geb. Rieg, 43 I. Beutelsbach: Fr. ^ Messerle, Schultheiß. Tübingen: Frida Zell.

- Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei. Für die Schriftleitung verantwortlich: Paul Kirchner.

Gottesdienste.

4. Advent, 21. Dezember. Vom Turm: 188. Predigtlied: 141. 9'/- Uhr: Vorm. Predigt. Stadtpfarrer Schmid. 1 Uhr: Christenlehre mit den T ö cht er n im Vereinshaus. 4'/, Uhr: Weihnachtsfeier der Sonntagsschule in der Kirche.

Heil. Abend, 24. Dezember. 4 Uhr: Weihnachtsandacht und Beichte im Vereinshaus.

Christfest, 25. Dezember. Vorn Turm: 149. Predigtlted: 147. Fröhlich soll mein Herze springen. Kirchenchor: Freut euch ihr li den Christen rc. 9M Uhr: Beichte in der Sakristei. M/» Uhr: Vorm. Predigt, Dekan Roos. Abendmahlsfe-er. 2 Uhr: Nachmittagspredigt, Vikar Hermann. Das Opfer ist für die wohltätigen Anstalten des Landes bestimmt. Stephanus-Feiertag, 26. Dezember. 9'/- Uhr: Predigt, Stadt­pfarrer Schmid.

Amtliche und Privatauzeigen.

K. Amtsgericht Calw.

Konkursverfahren.

Heber das Vermögen des Schuhmachermeisters Johannes Maifenbacher in Hirsau wird heute am 18. Dezember 1913, vor­mittags K-12 Uhr das Konkursverfahren eröffnet.

Der Bezirksnotar Kraql in Cal« wird zum Konkursver­walter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 7. Januar 1914 bei dem Gerichte anzumelden.

Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des er­nannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Eläubigerausschusfes und eintretendenfalls über die in K 132 und 134 der Konkursordnung bezeichneten Gegen­stände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Donnerstag, den 18. Januar 1914, vormittags 11 Uhr. vor dem Unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs­verwalter bis zum 7. Januar 1914 Anzeige zu machen.

Eerichtsschreiber des K. Amtsgerichts:

Dick

Zwangsversteigerung.

MerMiMreiLCM

ME Nächsten Coun- ^ MM tcg, nachmittags 3 Uhr

Monüts-

/Wc Versammlung

beim Vorstand.

Der Ausschuß.

Altburg.

Nächsten Sonntag ist

bei

Fr. Buhler»zur Krone".

Zugelaufen

ist mir ein großer

lmghM. hnud

mit Zvghalsband. Derselbe kann innerhalb 8 Tagen gegen Futter­geld und Einrückungsgebühr abge­holt werden bei

Jakob Münz, Kentheim.

Freundliches, gutmöbitrrles

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die aus Markung Talw belegenen, im Grundbuch von Calw Heft 561 Abteilung l Nr. 1, 2 und 3 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsver­merkes aus den Namen des Paul Steiner» Bauunternehmers in Pforzheim eingetragenen Grundstücke

gemeinderätl.

Anschlag:

Parz. Nr. 523 ' 26 a 59 qm Acker auf der Steinrinne 350

Parz. Nr. 533/1: 35 a 12 qm Steinbruch allda 500 <K.

Parz. Nr. 522: 7 s 26 qm Laubholzgebüsch allda_ 50 -N.

zus. 900 -K.

am Montag, den 9. Februar 1914,

nachmittags 2 Uhr

auf dem Rathause in Calw versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 3. September 1913 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf­forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens her­beizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Tal«, den 18. Dezember 1913.

Kommissär:

Bezirksnotar Krayl.

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