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Nr. 28 t). (Zweiter Blatt.)

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Für die Reichsdeutschen im Ausland.

DerVerein für das Deutschtum im Auslande" verbreitet ein Merkblatt für die Reichs- und Staatsangehörigkeit auf Grund des neuen Gesetzes über Erwerb und Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit. Dasselbe lautet:

1. Allereichsdeutschen Männer im Aus­land müssen bis zu ihrem 32. Geburtstag eine Entscheidung über ihre Wehrdienstpflicht herbeiführen. Unterlassen sie dies, so erlischt mit dem 32. Geburtstag das deutsche Bürgerrecht nicht nur für sie, sondern auch für ihre Frau und Kinder. Den Reichsdeutschen im Ausland sind verschiedene Er­leichterungen der Wehrpflicht gewährt. Sie kön­nen sich im Auslande untersuchen lassen und können bis auf vier Jahre zurückgestellt werden. Sie dürfen bei den Schutz­truppen dienen, erhalten bei Bedürftigkeit die Kosten der Reise nach Deutschland ersetzt und werden, falls die Erfüllung der Dienstpflicht ihr Erwerbsleben nachweislich schwer schädigt, auch ganz befreit.

2. Reichsdeutsche Männer im Auslande, die zwischen dem l. Januar t871 und dem 1. Januar 1885 geboren sind und ihrer Wehrpflicht bisher noch nicht genügt haben, sind ver­pflichtet, vor dem 1. Januar 1916 eine endgültige Entschei­dung über ihre Wehrdienstpflicht herbeizuführen. Tun sie dies nicht, so geht mit dem 1. Januar 1916 für sie, ihre Frau und ihre minderjährigen Kinder die Reichs- und Staatsan­gehörigkeit verloren.

3. Reichsdeutsche Frauen, die einen fremden Staatsangehörigen heiraten, verlieren mit der Eheschließung ihre deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit. Sie haben das Recht, den Antrag aus Rückerwerbung der deutschen Staats­zugehörigkeit zu stellen, wenn ihre Ehe durch den Tod des Mannes oder durch Scheidung gelöst ist.

4. Alle Reichsdeutschen im Auslande, die e i n e f r e m d e Staatsangehörigkeit erwerben wollen, müssen vor­her beim deutschen Konsul die Erlaubnis zur Beibehaltung ihrer deutschen Staatszugehörigkeit nachsuchen; sonst verlieren sie ihr deutsches Bürgerrecht, sobald sie das fremde erwerben.

5. Allen ehemaligen Reichsdeutschen, die ihr deutsches Bürgerrecht zurückerwerben wollen, ist die schleu­nige Stellung des Antrages auf Rückerwerb zu empfehlen.

6. Ehemalige Reichsdeutsche, deren Kinder nach dem 1. Januar 1893 geboren sind, sollten sich mit ihrem Anträge besonders beeilen. Nur so lange Kinder noch minderjährig sind, wirkt der Rückerwerb des Bürgerrechts durch die Eltern zugleich auf sie.

7. Ehemalige Reichsdeutsche, die als Minderjährige aus der Staatsangehörigkeit entlassen sind, haben ein Recht auf Wiedereinbürgerung, wenn sie den Antrag vor ihrem 23. Ge­burtstag stellen. Einem späteren Anträge stattzugeben, ist die Behörde berechtigt, aber nicht verpflichtet.

8. Ehemalige Reichsdeutsche, die aus der Staatsange­hörigkeit entlassen worden sind, aber entweder nicht ausgewan­dert oder innerhalb eines Jahres nach der Entlassung zurück­gekehrt sind, haben den Antrag auf Rückerwerb bis zum 1. Januar 1915 zu stellen. Auch hier ist die Behörde berechtigt, aber nicht verpflichtet, einem späteren Anträge stattzugeben.

9. Auskunft über alle Fragen der Reichs- und Staats­angehörigkeit erteilt die Geschäftsstelle des Vereins für das Deutschtum im Ausland, Berlin W. 62, Kurfürstenstraße 105.

Umschau.

Seelenverkäufer.

In Newyork ist eine Anzahl von Seelenverkäu­fern festgenommen worden, die sich Schulmädchen ohne Begleitung beim Kinotheaterbesuch zu nähern suchten. In der Dunkelheit brachten sie ihren Opfern unversehens mit einer feinen Nadelspritze einen Stich ins Fleisch bei, die ein betäubendes Gift in das Blut brachte. Wenn dann die jungen Mädchen in ohn­mächtigem Zustand aus dem Theater gebracht wur­den, gaben sich die Müdchenhändler als Freunde und Verwandte aus und entführten die Bewußtlosen in einem Automobil auf Nimmerwiedersehen. Viele Opfer sind auf diese Weise spurlos nach Süd­amerika geschleppt worden. Der verhaftete Leiter der ausschließlich aus Südamerikanern be­stehenden Bande ist ein gewisser Armand Legaro, der früher auch sein ruchloses Gewerbe in Deutschland und Amerika betrieben haben soll. (N. T.)

Die neue Regierung.

Paris, 8. Dez. Das Kabinett ist endgültig wie folgt gebildet worden: Vorsitz und Auswärtiges: Doumergue, Justiz: Bienvenu Martin, Inneres: Renault, Finanzen: Caillaux, Krieg: Noulens, Ma­rine: Monis, öffentlicher Unterricht und schöne Kün­ste: Viviani, Handel, sowie Post und Telegraph: Malvy, öffentliche Arbeiten: Ferdinand David, Ackerbau: Raynaud, Kolonien: Lebrun, Arbeit und soziale Fürsorge: Letin. Zu Unterstaatssekretären wurden ernannt: für Inneres: Raoul Peret, Krieg: Maginet, Handelsmarine: Ajam. Das Unterstaats­sekretariat für das Finanzministerium wird abge­schafft, das der schönen Künste soll morgen besetzt wer­den, wahrscheinlich mit Abel Ferry oder mit Jac- quier. Das Kabinett zählt demnach 9 Mitglieder der Radikalen und Sozialistisch radikalen Partei, zwei Mitglieder der gemäßigten republikansichen Linken und einen unabhängigen Sozialisten. Das Kabinett kennzeichnet sich als eines von fast rein radikalen Farben.

Larnilien.Nachrlchteri.

Veränderungen im Familienstand Calws.

(24. Oktober bis 24. November 1913.)

Getauft wurden: 26. Okt. (geb. 13. Sept.) August Karl, Kind des Gottlob Buck, Gepäckarbei­ters. 26. Okt. (geb. 28. Sept.) Robert, Kind des Johannes Böckle, Taglöhners. 26. Okt. (geb. 3. Okt.) Hermann Friedrich, Kind des Friedrich Fau - ser, Lokomotivheizers. 27. Okt. (geb. 25. Okt.) Arthur Hugo, Kind des Jakob Maier, Maurers. 2. Nov. (geb. 23. Sept.) Paul Richard, Kind des Christian Kopp, Baumwarts. 2. Nov. (geb. 15. Sept.) Manfred, Kind des Karl Zilling, Kauf­manns. 16. Nov. (geb. 24. Okt.) Emil, Kind des Friedrich Betschinger, Oberküfers. 16. Nov. (geb. 3. Nov.) Berta Pauline, Kind des Karl Rägle, Schutzmanns. 16. Nov. (geb. 4. Nov.) Erwin Georg, Kind der Elisabeth Kusterer hier. 16. Nov. (geb. 2. Okt) Karl Friedrich, Kind der Ka­tharine Ungemach von Neubulach. 23. Nov. (geb. 1. Nov.) Eugen Hermann, Kind des Andreas Hett- ler, Kaufmanns. Zusammen 11. Getraut wur­den: 26. Okt. Wilhelm Schneider, Schreiner­gehilfe in Pforzheim und Christiane Schnitzle, Tochter des Gottlieb Sch., Wagners in Ostelsheim. 1. Nov. Rudolf Wilhelm Linkenheil, Schreiner­meister hier, und Eugenie Laux, Tochter des f Jo­hannes L., Bauern in Eckenweiler. 8. Nov. Karl Hennefarth, Telegraphenarbeiter und Rosine Klingel, Tochter des Wilhelm Kl., Bauern in Heimsheim; sämtlich evangelisch. Zusammen drei Paare. Kirchlich beerdigt wurden: 3. Nov. Al­bert Gustav Fahrion, Wirtschaftspächter auf der Talmllhle, 453/4 I. 13. Nov. Friedrich Kübler, Hauptlehrer hier, 55(4 I- 28. Okt. Trauerandacht vor Ueberführung ins Krematorium für Jakob Friedrich Schäfer, Schreinermeister hier, 61 I. Zusammen 3. (Aus dem Evgl. Eemeindeblatt.)

Geburten. Esch ach: Dr. med. Hermann Kopp IT. Todesfälle. Stuttgart: Elise Schieck geb. Müller; Math. Staib geb. Wiedenmann, 72 I. Ulm: Fabrikant Dr. Gust. Leute, 77 I. Eschelbach: Friedrich Schulz, Kirchenpfleger, 81 I. Cannstatt: Karoline Seeger geb. Hahn.

Für die Schriftleitung verantwortlich: Paul Kirchner. Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei.

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Gebirgs-Wach- holder. Extrakt. Altbewährt bei Husten-, Lungen- und Magenleiden. Reinigt vortrefflich das Blut. Als Hustenmittel bei Kindern unerreicht, ä Flasche Mk. 0.75. Nur bei: Th. Hartmann, Neue Apotheke.