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Ein zinsfreier'IWechselkredit für Kalibezüge.

WTB. Berlin» 10. Juli. Das deutsche Kalisyndikat teilt mit: Ein zinsfreier Wechselkredit wird durch das Kalisyndikat der deutschen Landwirtschaft bis zum 15. November für Kalibezüge gewährt» die vor dem 1. Sept. zur prompten Lieferung aüfgegeben sind. Der Landwirt­schaft soll in Anbetracht ihrer schwierigen Lage und der weitgehenden Betriebsmittelknappheit dadurch» daß sie ihren Dünger für die Herbstbestellung auf zinslosen Kredit er­halten kann, die Möglichkeit gegeben werden, die zur Dün­gung erforderlichen Kalimengen in vollem Umfange zu be­ziehen und dadurch nicht nur die Ernährung unseres Volkes sicherste llen zu helfen, sondern auch den Kultur­stand des deutschen Bodens weiter zu pflegen. Denjenigen Landwirten, die in der Lage sind, ihr Kali bar einzukaufen, wird ein Kassenskonto von I V- Proz., ferner eine Vergü­tung für Barzahlung von 2*/- Proz. für die ganz oder teilweise bar eingezahlten Beträge vom Kalisyndikat ver­gütet. Nachdem die Kaliindustrie und die Reichsbank durch diese Vergünstigungen und Erleichterungen ihrerseits alles für die deutsche Landwirtschaft getan chaben, um dieser den notwendigen Kalibezug zur richtigen Zeit zu ermöglichen, ist es Pflicht der Landwirtschaft, im Interesse der deut­

schen Landeskultur hiervon schnellstens weitgehenden Ge­brauch zu machen.

Befriedigung in London und Paris über das Pariser Resultat.

WTB. London, 10. Juli. Wie Reuter erfährt, herrscht in den verantwortlichen Kreisen Londons allgemeine Be­friedigung über das Ergebnis der Pariser Besprechungen. Man erwartet jetzt mit Bestimmtheit, daß die Konferenz der Alliierten wie vorgesehen am 16. Juli Zusammentritt. Es ist nicht wahrscheinlich, daß die Eröffnung der Kon­ferenz von irgend welchen vorher ausgearbeiteten Formali­täten bestimmt sein wird, vielmehr sollen so schnell als möglich die grundsätzlichen Fragen in Angriff genommen werden. Ungewißheit scheint noch zu bestehen hinsichtlich der Bereitschaft der Ver. Staaten, einen Vertreter in die Repko zu entsenden. In maßgebenden englischen Kreisen hegt man jedoch die bestimmte Hoffnung, daß die Ver. Staaten dieser Anregung Nachkommen werden, die als Aus­druck des Wunsches der britischen Regierung betrachtet werden könne, die Basis der Repko zu verbreitern, das Vertrauen in das Funktionieren des Dawesberichtes zu stärken und den Zeichnern der deutschen Ausländsanleihe das Gefühl der Sicherheit zu geben. Der Vertreter der Ver. Staaten in der Repko würde nach dieser Ansicht mehr oder weniger der Vertrauensmann der Anleihebesitzer sein.

WTB. Rom, 10. Juli. Der englische Botschafter und der französische Geschäftsträger überreichten heute Mussolini zwei identische Notenüberdie Ergeb niss ederP ariser

Besprechungen zwischen Macdonald und Herriot. Nach einer Mitteilung der Agenzia Stefani hat die italienische Regierung die Nachricht von der französisch-englischen Ver­ständigung mit Befriedigung ausgenommen. Die Haupt­linien der Verständigung deckten sich mit den für die italienische Delegation in den letzten Tagen ausgearbeiteten Richtlinien.

Eine Verpflichtung für die Unterbringung Ausgewieseuer.

WTB. Berlin, 10. Juli. Auf Grund des Art. 38 Ms 2 der Reichsverfassung wird zur Wiederherstellung der öffent­lichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet verord­net: 81: Die Verordnung über vorläufige Unterbrinquna Ausgewiesener vom 14. 6. 23. (Reichsgesetzblatt 1 Seite 381) erhält folgende Fassung: Die Gemeinden des be­setzten und unbesetzten Gebietes sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verpflichtet, die aus den besetzten Gebieten Verdrängten oder durch unmittelbaren Zwana entfernten oder aus ihren Wohnungen ausgesetzten deutschen Reichsangehörigen und ihre Familien (Ausgewiesene) unter­zubringen und alle hierzu erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Diese Verpflichtungen bestehen auch dann, wenn Ausgewiesene in das besetzte Gebiet zurückkehren.

Amiuche BenannimacyungM

Die Bestimmungen über Handelsbeschränkungen sind durch V. O. vom 26. Juni 1924 (R.G.Bl. S. 661) dahin abgeändert worden, daß von jetzt ab eine besondere Er­laubnis für den Handel mit Lebens- und Futtermitteln nicht mehr erforderlich ist.

Auch die in Württemberg seither gültigen Bestimmungen über Ankaufserlaubnis für Getreide, Kartoffeln, Eier und Milcherzeugnisse sind aufgehoben.

Die Handelstreibenden bedürfen aber nach wie vor einer Gewerbelegitimationskarte bezw. eines Wandergewerbe­scheines.

In Kraft geblieben sind die Bestimmungen über den Verkehr mit Vieh und Fleisch, sowie diejenigen betreffend den Handel mit Edel- und mit unedlen Metallen.

Nagold, den 10. Juli 1924.

Oberamt: I. A. Merkt, stv. Amtmann.

ILsäsrkrrmr Hirsau

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verbunden mit

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Marxens 5 vbr laevsede.

Von vbr ab: Lmpkaug der susvSktiAen Vereine und k^stZäsle, t-8 vbr: LeZinn des WettsinZsns.

II.

11 Hbr MttaAessen,

'/-3 vbr ^ukstelluvA des kestruKs, kestzrlats:

kexraLunxscdor de» kest^edenden Vereins, ^nspracden,

OesanL»vortrSA8 der Vereine,

6 llkr prsisverlsilunA. .

blonlsg, den 14. luli, nackmittsgs

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Uiern ladet ker^Iicd ein:

Harnens des Vereins und kestausscdusses:

8«dii1tkeiL Aauldstsck.

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Für die

Sonntags-Nummer unseres Blattes bestimmte

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Am Sonntag» den 13. und 20. Juli

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im Ga st Haus z. Adler ab. Anfang abends 7 Uhr. (Am 13. Juli für hiesige und am 20. Juli für aus­wärtige Einwohner.)

Hiezu ist Jedermann herzlich eingeladen.

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Nagold.

Sonntag, den 13. Juli 1924

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Ortsgruppe Altensteig und Umgebung.

Samstag, den 12. Zull, lldends V-8 llhr

Generalversammlung "MG

bei Mitglied Albert Luz. Zahlreiches Erscheinen ist notwendig zwecks Neuwahlen.

Zer Vorstand.

Simmersseld.

Am Sonntag, den 13. Zuli findet im Gasthaus z. Löwen eine

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verbunden statt. Alle Altersgenossen u. -Genossinnen, sowie Freunde und Bekannte sind zu einem gemüt­lichen Beisammensein herzlich eingeladen.

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Mehrere 20er.

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Am kommenden EllNlltllg, den 13. Juli findet im Grünen Baum" hier

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mit Streichmusik

statt, wozu freundlich, eingeladen wird.

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