Letzte Nachrichten.
Ein zinsfreier'IWechselkredit für Kalibezüge.
WTB. Berlin» 10. Juli. Das deutsche Kalisyndikat teilt mit: Ein zinsfreier Wechselkredit wird durch das Kalisyndikat der deutschen Landwirtschaft bis zum 15. November für Kalibezüge gewährt» die vor dem 1. Sept. zur prompten Lieferung aüfgegeben sind. Der Landwirtschaft soll in Anbetracht ihrer schwierigen Lage und der weitgehenden Betriebsmittelknappheit dadurch» daß sie ihren Dünger für die Herbstbestellung auf zinslosen Kredit erhalten kann, die Möglichkeit gegeben werden, die zur Düngung erforderlichen Kalimengen in vollem Umfange zu beziehen und dadurch nicht nur die Ernährung unseres Volkes sicherste llen zu helfen, sondern auch den Kulturstand des deutschen Bodens weiter zu pflegen. Denjenigen Landwirten, die in der Lage sind, ihr Kali bar einzukaufen, wird ein Kassenskonto von I V- Proz., ferner eine Vergütung für Barzahlung von 2*/- Proz. für die ganz oder teilweise bar eingezahlten Beträge vom Kalisyndikat vergütet. Nachdem die Kaliindustrie und die Reichsbank durch diese Vergünstigungen und Erleichterungen ihrerseits alles für die deutsche Landwirtschaft getan chaben, um dieser den notwendigen Kalibezug zur richtigen Zeit zu ermöglichen, ist es Pflicht der Landwirtschaft, im Interesse der deut
schen Landeskultur hiervon schnellstens weitgehenden Gebrauch zu machen.
Befriedigung in London und Paris über das Pariser Resultat.
WTB. London, 10. Juli. Wie Reuter erfährt, herrscht in den verantwortlichen Kreisen Londons allgemeine Befriedigung über das Ergebnis der Pariser Besprechungen. Man erwartet jetzt mit Bestimmtheit, daß die Konferenz der Alliierten wie vorgesehen am 16. Juli Zusammentritt. Es ist nicht wahrscheinlich, daß die Eröffnung der Konferenz von irgend welchen vorher ausgearbeiteten Formalitäten bestimmt sein wird, vielmehr sollen so schnell als möglich die grundsätzlichen Fragen in Angriff genommen werden. Ungewißheit scheint noch zu bestehen hinsichtlich der Bereitschaft der Ver. Staaten, einen Vertreter in die Repko zu entsenden. In maßgebenden englischen Kreisen hegt man jedoch die bestimmte Hoffnung, daß die Ver. Staaten dieser Anregung Nachkommen werden, die als Ausdruck des Wunsches der britischen Regierung betrachtet werden könne, die Basis der Repko zu verbreitern, das Vertrauen in das Funktionieren des Dawesberichtes zu stärken und den Zeichnern der deutschen Ausländsanleihe das Gefühl der Sicherheit zu geben. Der Vertreter der Ver. Staaten in der Repko würde nach dieser Ansicht mehr oder weniger der Vertrauensmann der Anleihebesitzer sein.
WTB. Rom, 10. Juli. Der englische Botschafter und der französische Geschäftsträger überreichten heute Mussolini zwei identische Notenüberdie Ergeb niss ederP ariser
Besprechungen zwischen Macdonald und Herriot. Nach einer Mitteilung der Agenzia Stefani hat die italienische Regierung die Nachricht von der französisch-englischen Verständigung mit Befriedigung ausgenommen. Die Hauptlinien der Verständigung deckten sich mit den für die italienische Delegation in den letzten Tagen ausgearbeiteten Richtlinien.
Eine Verpflichtung für die Unterbringung Ausgewieseuer.
WTB. Berlin, 10. Juli. Auf Grund des Art. 38 Ms 2 der Reichsverfassung wird zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet verordnet: 81: Die Verordnung über vorläufige Unterbrinquna Ausgewiesener vom 14. 6. 23. (Reichsgesetzblatt 1 Seite 381) erhält folgende Fassung: Die Gemeinden des besetzten und unbesetzten Gebietes sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verpflichtet, die aus den besetzten Gebieten Verdrängten oder durch unmittelbaren Zwana entfernten oder aus ihren Wohnungen ausgesetzten deutschen Reichsangehörigen und ihre Familien (Ausgewiesene) unterzubringen und alle hierzu erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Diese Verpflichtungen bestehen auch dann, wenn Ausgewiesene in das besetzte Gebiet zurückkehren.
Amiuche BenannimacyungM
Die Bestimmungen über Handelsbeschränkungen sind durch V. O. vom 26. Juni 1924 (R.G.Bl. S. 661) dahin abgeändert worden, daß von jetzt ab eine besondere Erlaubnis für den Handel mit Lebens- und Futtermitteln nicht mehr erforderlich ist.
Auch die in Württemberg seither gültigen Bestimmungen über Ankaufserlaubnis für Getreide, Kartoffeln, Eier und Milcherzeugnisse sind aufgehoben.
Die Handelstreibenden bedürfen aber nach wie vor einer Gewerbelegitimationskarte bezw. eines Wandergewerbescheines.
In Kraft geblieben sind die Bestimmungen über den Verkehr mit Vieh und Fleisch, sowie diejenigen betreffend den Handel mit Edel- und mit unedlen Metallen.
Nagold, den 10. Juli 1924.
Oberamt: I. A. Merkt, stv. Amtmann.
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verbunden mit
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Von vbr ab: Lmpkaug der susvSktiAen Vereine und k^stZäsle, t-8 vbr: LeZinn des WettsinZsns.
II.
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kexraLunxscdor de» kest^edenden Vereins, ^nspracden,
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blonlsg, den 14. luli, nackmittsgs
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Harnens des Vereins und kestausscdusses:
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Für die
Sonntags-Nummer unseres Blattes bestimmte
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bitten wir möglichst noch heute Nachmittag aufzugeben.
Ueumeiler.
Am Sonntag» den 13. und 20. Juli
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Krieger- u. Militärverei«
unter Mitwirkung d. Radsahrervereins einen
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im Ga st Haus z. Adler ab. Anfang abends 7 Uhr. (Am 13. Juli für hiesige und am 20. Juli für auswärtige Einwohner.)
Hiezu ist Jedermann herzlich eingeladen.
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Nagold.
Sonntag, den 13. Juli 1924
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Gestorbene.
Calw: Emilie Ziegler, geb» Tritschler, Verwaltungs- Aktuars-Witwe, 78 I.
Ortsgruppe Altensteig und Umgebung.
Samstag, den 12. Zull, lldends V-8 llhr
Generalversammlung "MG
bei Mitglied Albert Luz. Zahlreiches Erscheinen ist notwendig zwecks Neuwahlen.
Zer Vorstand.
Simmersseld.
Am Sonntag, den 13. Zuli findet im Gasthaus z. Löwen eine
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verbunden statt. Alle Altersgenossen u. -Genossinnen, sowie Freunde und Bekannte sind zu einem gemütlichen Beisammensein herzlich eingeladen.
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Mehrere 20er.
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Am kommenden EllNlltllg, den 13. Juli findet im „Grünen Baum" hier
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statt, wozu freundlich, eingeladen wird.
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