Nr. 270.

Amts- und Anzeigeblatt für den Gberamtsbezirk Lalw.

88. Jahrgang.

Dirirstag, den 1 ( 8 . Nsvembev s-sS.

Sezug<prei<: In der Stadt mtt Lrägerlohn Mk. 1.25 vierteltährllch, berugSpretS für den OrlS- und Nachbarorlsverkehr Mk. 1.20. im Fernverkehr Mk. 1.S0. Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg.. in Bayern und Reich 42 Pfg.

Amtliche Vekanntmachungrn

Kekannlmachung,

betreffend den einjährig-freiwilligen Militärdienst.

Diejenigen im Jahre 1834 geborenen jungen Leute, welche zurzeit ihren dauernden Aufenthalt im Königreich Württemberg haben, im Besitze gül­tiger (Schul-) Zeugnisse über die wissenschaftliche Be­fähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst sich befinden und die Berechtigung zum einjährig-freiwil­ligen Militärdienst erwerben wollen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Gesuche um Erteilung des Berechtigungsscheines zum einjährig-freiwilligen Dienst alsbald und spätestens bis zum 1. Februar 1314 unter Beifügung der in § 89 Ziff. 4, lit. ac-, bezw. Ziff. 5 lit. a der deutschen Wehrordnung (s. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahre 1901 Seite 275 u ff.) vorgeschriebenen Papiere, nämlich

a) eines standesamtlichen Geburtszeugnisses.

b) der nach Muster 17 a zu tz 89 der deutschen Wehrordnung erteilten Einwilligungserklä- rung des gesetzlichen Vertreters,

e) eines Unbescholtenheitszeugnisses (d. h. eines Leumundszeugnisses vom Geburts- und Aufent­haltsort und zwar je neueren Datums),

6) des (Schul-) Zeugnisses über die wissenschaft­liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst,

bei der Kgl. Württ. Prüfungskommission für Einjäh­rig-Freiwillige in Ludwigsburg schriftlich einzurei­chen sind.

Hiebei wird bemerkt, daß es zulässig ist, schon vom vollendeten 17. Lebensjahre an um Erteilung des Berechtigungsscheins zum einjährig-freiwilligen Dienst nachzusuchen und es sich für die Nachsuchenden empfiehlt, mit der Einreichung des Gesuchs nicht bis zum Eintritt in das militärpflichtige Alter zuzu­warten.

Im übrgen wird auf die Bekanntmachung der K. Württ. Prüfungskommission für Einjährig-Frei­willige vom 3. Juni 1913 (Staatsanzeiger Nr. 136, Beilage) hingewiesen, worin das Nähere über die gedachte Berechtigung, ihre Nachsuchung und den da­bei zu führenden Nachweis enthalten ist.

Calw, den 15. November 1913.

K. Oberamt:

Reg.-Rat Binder.

K. Oberamt Calw.

BekannlMchllllg, betr. Handlverkerkurse.

Die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel beabsichtigt, in den Monaten Januar, Februar und März des kommenden Jahres folgende Handwerker­kurse abzuhalten:

1. für Bäcker:

in einfachen Garnierarbeiten, Dauer 10 Tage:

2. für Glaser:

«) im Aufreißen der verschiedenen Elaserarbei- ten, Dauer 2 Wochen,

b) in Maschinenbehandlung, Dauer 1 Woche;

3. für Installateure, Schlosser, Mechaniker usw.:

a) in der Installation elektrischer Schwachstrom­leitungen, Dauer 2 Wochen;

b) in der elektrotechnischen Materialkunde und in der Ausführung einfacher Starkstrom-">n- stallationsarbeiten, Dauer 4 Wochen;

e) in der Installation von Gas- und Wasser­leitungen, Dauer 2 Wochen;

4. für Maler:

a) in moderner Wundbehandlung einschließlich Reliefmalerei, Dauer 3 Wochen;

b) im Lasieren von Hölzern, im Maserieren und Marmorieren, Dauer 2 Wochen;

e) im Schriftenmalen u. Elasverqolden, Dauer 3 Wochen;

5. für Sattler:

in der Herstellung gewöhnlicher Fuhrkummete, Dauer 1 Woche;

6. für Herrenschneider:

im Musterzeichnen und in praktischen Arbeiten, Dauer 4 Wochen;

7. für Damenschneider und Damenschneiderinnen:

im Musterzeichnen und in der Ausführung von Damenkostümen (Jakette, Mäntel und Kostllm- röcke), Dauer 4 Wochen;

8. für Schreiner, Glaser usw.:

a) im Beizen und Färben von Hölzern, Dauer 1 Woche;

b) in Maschinenbehandlung, Dauer 1 Woche; e) im Aufreißen von Möbeln und im Kalkulie­ren, Dauer 4 Wochen;

9. für Schuhmacher:

im Musterzeichnen, Zuschneiden und Schäfte­machen, Dauer 3 Wochen;

10. für Steinbildhauer:

im Schriftzeichnen und Schrifthauen, Dauer 4 Wochen;

11. für Tapeziere:

g) in der Aufstellung von Möblierungsplänen, im Entwerfen und Zuschneiden von Stoff­dekorationen, in der Anordnung von Festdeko­rationen, Dauer 2 Wochen; b) im Linoleumlegen, Dauer 1 Woche; v) in Polsterarbeiten, Dauer 3 Wochen;

12. für Wagner:

in Kastenbau, Dauer 4 Wochen.

Die angegebenen Kurse finden in Stuttgart statt. Im Fall genügender Beteiligung können je­doch Kurse für Tapeziere im Linoleumlegen und in Polsterarbeiten, für Sattler im Kummetmachen, für Schreiner im Beizen und Färben von Hölzern, für Maler im Schriftenmalen und Glasvergolden, in moderner Wandbehandlung, im Lasieren, Maserie­ren und Marmorieren, sowie Kurse für Herren­schneider, Schuhmacher und Bäcker auch an anderen Orten abgehalten werden, wenn an dem betreffen­den Ort geeignete Unterrichtsräume samt Heizung, Beleuchtung und Reinigung unentgeltlich zur Verfü­gung stehen. Der Unterricht in sämtlichen Kursen ist ganztägig. Die Teilnehmer haben während der ganzen Unterrichtszeit anwesend zu sein.

Näheres imGewerbeblatt" Nr. 46, welches bei den Herren Ortsvorstehern eingesehen werden kann. Den 17. November 1913.

Reg.-Rat Binder.

Das neue Spionagegesetz.

Wie bekannt ist, soll das Spionagegesetz ver­schärft werden. Das wird im Interesse der Sicher­heit des Reiches notwendig sein. Gefährlich ist aber, daß man das Gesetz viel weiter ausdehnen will, als geboten erscheint, und daß man ihm eine Fassung geben will, die jede Besprechung militärischer Ange­legenheiten geradezu unterdrückt. Lediglich die militärischen Behörden sollen laut tz 9 darüber be­stimmen, was Geheimnis ist und was wcht. Von ihrem Gutdünken wird es abhängen, ob ein Schrift­steller oder eine Zeitung wegen fahrlässigen Verrats zu bestrafen ist,wenn sie über Heereseinrichtungen geschrieben oder gar daran Kritik geübt hat. Der deutsche Wehrverein erhebt gegen diese Bestimmung Widerspruch, und auch der Herausgeber derArtil­leristischen Monashefte", Generalleutnant z. D. Rohne, warnt im Oktoberheft seiner Zeitschrift vor diesem Paragraphen. Er schreibt:So wünschens­wert, ja notwendig die scharfe Bestrafung jedes Ver­rates militärischer Geheimnisse ist auch des fahr­lässigen so notwendig sind aber auch Maßregeln gegen die falsche Anwendung des Gesetzes. Vor allem ist der Begriff des militärischen Geheimnisses, der heute ein außerordentlich schwankender ist, genau ab­

zugrenzen . . . Augenblicklich wird in unserer Ar­mee so viel geheim gehalten, daß selbst die berufen­sten Offiziere darüber im Unklaren sind, was im In­teresse der Sicherheit des Reiches geheim zu halten ist, was nicht .... Die Grenzen müssen scharf ge­zogen werden, und zwar nach dem Grundsatz, daß nur der Verrat dessen, was im Interesse der Sicherheit des Reiches geheim gehalten werden muß, strafbar gemacht wird, sonst schadet man mehr, als man nützt. Man kann sich bisweilen des Gedankens nicht er­wehren, daß für die Eeheimerklärung gewisser Dinge weniger die Sicherheit des Reiches maßgebend gewesen ist, als der Wunsch, daß daran keine Kritik geübt wird .... Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß nichts die geistige Entwick­lung und die Urteilskraft so fördert, wie die schrift­stellerische Tätigkeit. Wer seine innersten Gedanken öffentlich ausspricht, setzt sich der Kritik aus und muß sich daher genau überlegen, was er schreibt . . . . Ich glaube, die unbestreitbare Tatsache, daß die füh­rende Rolle von der deutschen Feldartillerie auf die französische übergegangen ist, hängt wesentlich mit der niedrigen Einschätzung der wissenschaftlichen Be­tätigung unserer Offiziere zusammen."

Deutschlands Außenhandel.

Der auswärtige Handel Deutschlands im Okto­ber betrug: Einfuhr: 6 837 809 Tonnen, im Vor­jahre 6842243 Tonnen. Ausfuhr: 6 473 133 Ton­nen, im Vorjahre 5 596 555 Tonnen; von Januar bis Oktober Einfuhr: 60 686 312 Tonnen, gegen 58987 095 Tonnen, Ausfuhr: 61 167 839 Tonnen gegen 63 618 221 Tonnen. Der Wert erreichte in Millionen Mark: Einfuhr: 930,8 Waren, 36,8 Edel­metalle, im Vorjahre 956,8 und 15,8; Ausfuhr: 895,2 Waren, 5,0 Edelmetalle, im Vorjahre 824,8 und 17,7, von Januar bis Oktober: Einfuhr: 8803,7 und 381,8, im Vorjahre 8825,7 und 258,1, Ausfuhr:

8317.8 Waren und 90,9 Edelmetalle, im Vorjahre

7222.8 und 102,0.

Stadt, Bezirk Nachbarschaft.

Calw, den 18. November 1913.

Frauenverein v. Roten Kreuz für die Kolonien.

Morgen abend findet, wie schon bekannt, die Veran­staltung des Frauenvereins vom Noten Kreuz statt. Von der Vereinsleitung sind die umfangreichen Vorbereitungen, die zum guten Verlauf des Festes notwendig sind, sorgfältig getroffen worden, sodaß es jetzt an der Einwohnerschaft liegt, diesen, guten Zwecken dienenden, Konzert- und Theaterabend so zu unterstützen, daß die Erwartungen erfüllt werden, die auf ihn gestellt werden. Die Mitwirkung ein­heimischer, als vorzüglich bekannter musikalischer und theatralischer Kräfte, denen sich Konzertsänger Jentsch aus Stuttgart zugesellt, gibt die Aussicht auf einen vortrefflichen Verlauf des Abends.

st. Vom Amtsgericht. Die Amtsgerichtssekre­täre Vaumann von Tübingen und Hornberger von Talw sind ihrem Ansuchen gemäß gegenseitig ver­setzt worden.

Kt. Uebertragen wurde die Stelle eines Forst­rats bei der Forstdirektion dem Forstmeister Dr. Harsch in Hirsau. Die Bewerber um das Forst­amt Hirsau haben sich bei der Forstdirektion binnen acht Tagen zu melden.

? Schwarzwaldverein Calw. Trotz Sturm und Regen treffen sich Punkt 2 Uhr 9 wetterfeste Schwarz- waldvereinler, dennder Ausflug findet bei jeder Witterung statt".. -So steht's im Wanderprogramm. Und sie hatten es nicht zu bereuen! Ueber Hirsau gehts ins Schweinbachtal und auf sauberen We­gen neben dem schäumenden Bach, der schöner ist als je im Sommer, hinauf nach Oberreichenbach und Altburg. Weil wir alle so gut ausgerüstet sind