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Nr. 263. Amts- und Anzeiseblatt für den Vberamtsbezirk Lalw. 88. Jahrgang.

NezugSpreiS: In oer Stadt rrrtr Lrägerlohn Mk. i.2S vierlet>ährilch. Post- bezugSpreiS für den OrtS- und Nachbarorrsverkehr Mk. 1.20. im Fernverkehr Mr. L.30. Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg., in Bayern und Reich 42 Pfg,

Amtliche Bekanntmachungen.

UrschetnungSwets«: 6mal wöchentlich. Lnzetgenpreis: Im OberamtS- dezirk Calw für die einspaltige Borgiszeile 10 Pfg.. außerhalb desselben 12 Pfg., Reklamen 2S Pfg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr vormittags. Telefon 9.

tNsntag, den tO. November t^t^.

K. Oberamt Calw.

Än die Gemeindebehörden.

Für die im Monat Dezember vorzunehmenden Eemcinderatswahlen sind die erforderlichen Ein­leitungen rechtzeitig zu treffen. Es wird hiebei dar­auf aufmerksam gemacht, daß die Wählerliste späte­stens 3 Wochen vor dem Wahltag zur allgemeinen Einsicht aufgelegt werden mutz.

Im übrigen wird auf die Bestimmungen der Art. 1127 der Gemeindeordnung und der M 1224 der Vollz.-Verf. zur genauen Beachtung hingewiesen.

Nach vollzogener Beeidigung der neu eingetrete­nen Mitglieder des Gemeinderats sind die Namen derselben dem Oberamt anzuzeigen.

Den 7. November 1913.

Reg.-Rat Binder.

Teure KohlenArbeitsnotKalte Stuben.

Die Kohlenschätze Deutschlands bildeten bis zum Jahre 1865 Staatsregale. Der Staat konnte für sich Kohlenfelder reservieren, und wenn er Schür­fungsrechte an Private verlieh, so mutzten sie den Zehnten" des Bruttoertrages an den Fiskus ent­richten. Durch Aufhebung dieser Abgabe wurde aber die Beiglmrks-Giuutnrute'ltüchtsinnig denn Privat­kapital ausgeliefert. Das schlimmste aber war, datz unter der LosungBergbaufreiheit", das Gesetz vom 24. Juni 1865 jedem In- und Ausländer das Recht verlieh, auf noch freien Stellen nach Bodenschätzen zu schürfen mit der Bedingung, datz der Staat ver­pflichtet war, ihm für sage und schreibe 15 Silber­groschen das Mutungsrecht für eine Fläche von über 2 Millionen gin Fläche zu verleihen, wenn der glück­liche Schürfer ein abbaufähiges Lager entdeckt hatte. Und die Kohlenaktionäre sind, nachdem sie sich zu machtvollen Syndikaten vereinigt haben, auch sämt­liche Mutungsrechte an sich gebracht, unumschränkte Herren über unsere Kohlenpreise geworden. Es ko­stete Ruhrkohle an der Schachtmllndung 1886 4.66 pro To., 1907 aber schon 9.52 Bedenkt man

nun, datz allein die Steinkohlenproduktion bis 1912 auf über 177 Millionen To., also um das zwölffache stieg, so lätzt sich unschwer berechnen, wie grotz die Summe ist, die der Kohlenkonsument gegen 1886 hat mehr bezahlen müssen! Die Motivierung der Preis­steigerung mit steigenden Löhnen ist nun gerade für den Kohlenbergbau nicht zutreffend. Der Jahres­durchschnittslohn war: für Oberschlesien im^ Jahre 1900 <4t 983., 1911 -ü 980.; für Rheinland- Westfalen i. I. 1900 -N 1592.. 1911 .tt 1446..

Der ganze Riesengewinn wandert alio in die Taschen der 20, 30 und mehr Prozent Dividenden beziehenden Aktionäre, sehr zum Schaden nicht nur der Bergarbeiter, sondern auch unserer Industrie und eines jeden Hausstandes. Durch Einschränkung der Zahl der Betriebe wodurch ganze Ortschaften brotlos gemacht worden sind und technische Ver­besserungen wird aber bei steigender Produktion das Geschäft nur noch lukrativer gemacht, ohne datz der Staat sich auf seine Pflicht und Schuldigkeit besinnt, das Mutungsrecht bei Nichtförderung aufzuheben, wenn das öffentliche Interesse darunter leidet!

Unsere teuren, die englischen bereits übersteigen- den Steinkohlenpreise haben ein Steigen der Braun­kohlenförderung, die 1912 bereits über 89 Millionen To. betrug, hervorgerufen, und viele Fabriken haben, um am Brennmaterial sparen zu können, dafür be­sonders geeignete Kesselanlagen gebaut. Besonders wird die Braunkohle aber für die Erzeugung elektri­scher Ueberlandzentralen noch eine sehr grotze Be­deutung haben. Und da kommt plötzlich die Nach­richt, datz nunmehr auch die deutsche Braunkohlen­produktion monopolisiert werden soll und zwar durch den böhmischen Braunkohlen-Magnaten Petschek, der mit Hilfe von Wiener Banken überall soviel deutsche

! Bravnkohlenkuxe aufkauft, datz er dadurch einen aus­schlaggebenden Einfluß auf unsere Braunkohlenpreise gewinnen mutz. Das bedeutet eine neue ungeheure Belastung unseres ganzen Wirtschaftslebens und zwar noch zu Gunsten ausländischen Kapitals! Denn man vergesse doch nicht, datz unsere Braunkohle d a s M a- terial zu den Briketts liefert, die schon jetzt so teuer sind, datz in den meisten kleineren Haus­haltungen im Winter die Stuben gar nicht oder nur sehr ungenügend geheizt werden. Dazu kommt die allenthalben steigende Arbeitslosigkeit, die mit eine Folge der unablässig steigenden Köhlenpreise ist. Denn ohne billige Kohlen wird es unserer Industrie immer schwerer, mit ihren Erzeugnissen auf dem Weltmärkte zu konkurrieren, geschweige denn neue Absatzgebiete zu erobern!

In Erkenntnis dieser Sachlage hat der Bund deutscher Bodenreformer auf der diesjähr. Tagung in Stratzburg seinen Vorstand beauftragt, eine Ein­gabe an Regierung und Volksvertretung auszuarbei­ten, damit der unserer Braunkohlenindustrie drohen­den Gefahr entgegengewirkt werde, solange es noch nicht zu spär ist. K a r l i k.

Der Prozeß Krupp.

Das Urteil.

Berlin, 8. Nov. Nach ^ständiger Urteilsbera- tung verkündete um 5 Uhr 25 Min. im Prozetz gegen Brandt und Eccius der Vorsitzende folgendes Urteil: Die Klage auf Verrat militärischer Geheimnisse wird bei B randt fallen gelassen. Er wird nur wegen Bestechung ohne Zubilligung mildernder Umstände zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt, die durch die Untersuchungshaft von 4 Monaten und 9 Tagen als verbüßt betrachtet werden. Der Angeklagte Eccius erhält wegen Beihilfe zur Bestechung 1 2 0 0 Mark Geldstrafe. Mildernde Umstände wurden ihm in weitestem Matze zugebilligt. Vor dem Eerichts- aebäude hatte sich eine ungeheure Menschenmenge an­gesammelt, die das Urteil mit grötzter Spannung er­wartete. Ein größeres Polizeiaufgebot war erschie­nen, brauchte jedoch nicht in Tätigkeit zu treten, da es zu keinerlei Kundgebungen kam.

Die Begründung

führt aus: Bis vor einiger Zeit nahm die Firma Krupp bei uns auf dem Gebiete des artilleristischen Waffenwesens eine besondere Stellung ein, die sie mit der Zeit verloren hat wegen der Höhe ihrer Preise. Nach der Ansicht des Gerichtes erblickte der damalige Dezernent für Kriegsmaterial, Direktor Budde, den Grund hierfür in der schlechten Vertre­tung in Berlin, die schlechter informiert war, als die Konkurrenz. Der Zeuge Dräger hat hier ausgesagt, datz es der Firma nicht gelang, auf wnziellem Wege zum Ziel zu gelangen. Es wurde daher nach einer- geeigneten Persönlichkeit gesucht, die mit militäri­schen Personen in Verbindung treten konnte. Dazu schien Brandt geeignet. Herr von Schütz wies dem­gemäß Brandt auf die Möglichkeit hin, Nachrichten zu erhalten, indem er mit Feuerwerkern, Zeugoffi­zieren usw., Fühlung gewinnen sollte. Die so erlang­ten Informationen hat Brandt für die Kornwalzer verwertet. Die Kosten des Verkehrs hat Brandt ae- traacn, und er hat sich, als er den Erfolg seiner Be­richte sah, bald dazu verleiten lassen, in der Gewäh­rung der Geschenke weiterzugehen. Das Gericht hat die verschiedenen Akte der Bestechung als eine fort­gesetzte Handlung angesehen. Was den Verrat militärischer Geheimnisse anlanat, so ist das Gericht den Ausführungen des Oberstaatsan­walts beigetreten. Nach dem Gutachten des Sachver­ständigen ist eine Geheimhaltung der Brandt gemach­ten Mitteilungen im Interesse der Landesverteidi­gung der Firma Krupp gegenüber nicht notwendig. Eccius, der das Dezernat erst einige Jahre nach der Errichtung der Brandtschen Stelluna übernommen, hat wissen müssen, datz Beamte und Militärpersonen

Brandt Nachrichten zukommen lieben, und datz Brandt den Verkehr mit den Militärpersonen mit dem Gelde der Firma Krupp bestritt, und zwar aus dem Dispositionsfonds. Das Gericht ist der Ansicht gewesen, datz Eccius sich bewußt war, datz eine Ber- letzung der Amtsverschwiegenheit vorlag. Datz Zeug­offiziere sich disziplinarischer Vergehungen schuldig gemacht haben, war ihm bekannt. Was die Straf­zumessung anbelangt, so wirkt erschwerend, datz die Straftaten Jahre hindurch verübt worden sind, und datz sie eine schwere Schädigung der Heeresverwal­tung darstellen. Als strafmildernd dagegen ist zu berücksichtigen, datz es sich bei Brandt und bei Eccius um die Beschaffung von Informationen im Inter­esse der Firma Krupp handelte und datz die zur Be­stechung gewährten Mittel verhältnismäßig gering waren. Schließlich konnte die bisherige völlige Un­bescholtenheit beider als strasmildernd in Betracht ge­zogen werden. Da er keinen Ueberblick über die Tä­tigkeit Brandts gehabt hat, ist er nur wegen Beihilfe zu verurteilen.

-ta-t, Bezirk Nachbarschaft.

Calw, den 10 November 1913.

Lutherfeier der evang. Gemeinde.

Am gestrigen Vorabend von Luthers Geburts­tag kam die hiesige evangelische Gemeinde im Saale des Bad. Hofes zusammen, um gemeinschaftlich das Gedächtnis an Martin Luther und seine Zeit zu be­gehen.

Stadtpfarrer Schmid begrüßte die Gemeinde­glieder und Glaubensgenossen. Er gab seiner Freude darüber Ausdruck, datz der Einladung zu einem Lutherabend in so reichem Matze Folge geleistet wor­den war, und er bezeichnete diese Veranstaltung als einen Versuch, das, was in andern evangelischen Or­ten schon seit Jahren Brauch sei: Lutherabende zu feiern, auch in Calw einzubürgern. Leider aber falle ein Schatten auf unsere Feier durch die schwere Erkrankung des Herrn Dekans Roos. Er habe selbst seine Mitwirkung für den heutigen Abend zugesagt, nun könne er nicht kommen. Herr Stadtpfarrer sprach wohl die Empfindung aller Anwesenden aus, als er herzlich wünschte, datz Herr Dekan Roos recht bald wieder gesunden inöge und Gott ihm seine Rüstigkeit, über die der so plötzlich Erkrankte verfügte, wieder schenke. Infolge dieser Erkrankung mutzten auch die in das Programm auf­genommene Eesangsquartette ausgeschaltet werden. So war der Abend sparsam und bescheiden in seinen Darbietungen, aber trotzdem schön. Nachdem der erste Vers des Lutherliedes gesungen war, (Rektor Beutel begleitete am Klavier), hielt Stadtpfar­rer Schmid einen Vortrag über Luthers Leben. Er stellte in allgemein verständlicher Sprache und in gut faßlichen Gedankengängen unfern Reformator, sein bewegtes, mit Mühe und Arbeit gesegnetes Le­ben vor die Zuhörer und auch für den, der sich mit dem bloßen Kennen des Lebensgangs Luthers inner­lich nicht zufrieden geben kann, der Luther als Prob­lem, als ein Stück deutscher Kulturgeschichte immer tiefer verstehen und bestaunen lernt, fiel von den gemütvollen, schlichten, aber plastisch malenden Aus- führungn ein befriedigend Teil ab. Recht abwechs­lungsreiche, dankbar aufgenommene Unterstützung fanden sie in der Vorzeigung von mehr denn 50 far­bigen und nichtfarbigen Lichtbildern und da­zwischen eingestreuter Wiedergabe passender Gedichte von Mitgliedern des Christi. Vereins junger Männer hier. Die grotze Pause zwischen dem ersten und zwei­ten Teil des Vortrags füllte ein auf Violine, Viola, Cello und Klavier (HH. Rektor Beutel, Handels­lehrer Kauffmann, Kaufm. Otto Pfau und llnter- lehrer Trippner) gespieltes, ganz weihnachtlich stim­mendes Adagio Mendelssohns aus. An Stelle des erkrankten Herrn Dekans Roos. der die Schlutzan- sprache zu übernehmen gedacht hatte, dankte Stadt-