191.

Amis- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Calw.

88. Jahrgang.

ngswetse: Smal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oberamts- iür die einspaltige Borgiszeile 10 Pfg., außerhalb desselben 12 Psg., Reklamen 25 Pfg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr vormittags. Telefon 9.

Ers ch einur bezirk Calw

Montag, den 18. August 1913.

Bezugspreis: In der Stadt mit Trägerlohn Mk. I.L5 vierteljährlich. Post- bezugipreis für den Orts- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20. im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellgeld in Württemberg SO Pfg., in Bagern und Reich 42 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung,

betr. die im September 1913 erfolgenden Rundreisen der Eichbeamten zu Zwecken der Nacheichung im Bezirk Calw.

Die Eichbeamten werden zu Zwecken der Nacheichung folgende Gemeinden in der beigesetzten Zeit besuchen. Die Nacheichung findet nur während der angegebenen Stunden statt.

Oberkollbach, Rathaus, am 9. September, vormittags 9 Uhr bis 5 Uhr nachmittags.

Oberreichenbach, Rathaus, am 10. September, vormit­tags 8 Uhr bis 4 Uhr nachmittags,

Würzbach, Rathaus, am 11. September, vormittags 8 Uhr bis 3 Uhr nachmittags.

Agenbach, Rathaus, am 11. September, nachmittags 5 Uhr bis 6 Uhr nachmittags,

Agenbach, Rathaus, am 12. September, vormirrags 8 Uhr bis 10 Uhr vormittags.

Aichhalden, Rathaus, am 12. September, nachmittags

I Uhr bis 4 Uhr nachmittags.

Hornberg, Rathaus, am 24. September, vormittags

II Uhr bis 4 Uhr nachmittags.

Zwerenberg, Rathaus, am 24. September, nachmittags

6 Uhr bis 7 Uhr nachmittags

Zwerenberg, Rathaus, am 25. September, vormittags 8 Uhr bis 3 Uhr nachmittags.

Martinsmoos, Rathaus, am 23. September, nachmit­tags 4^ Uhr bis 6 Uhr nachmittags.

Neuweiler, Rathaus, am 26. September, vormittags 8 Uhr bis 6 Uhr nachmittags.

Der Eichbeamte eicht während seines Aufenthalts in der Gemeinde alle Längenmaße, Fliisfigkeitsmaße, Trockenhohlmaße, Gewichte und Wagen nach, nicht da­gegen die Fässer und Herbstgefäße, die Präzisionsmetz­geräte, die selbsttätigen Wagen und die Wagen mit grötzter zulässiger Last von 3000 Kg. und darüber, sowie die festfundamentierten Wagen. Ebenso werden Neu­eichungen während der Rundreisen in der Regel nicht ausgeführt. Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßgeräte dann, wenn sie im öffentlichen Verkehr der­art verwendet werden, daß durch das Messen und Wägen der Kaufpreis, der Preis der gelieferten Arbeit und dergl. bestimmt wird. Nacheichpflichtig sind also na­mentlich alle Meßgeräte des Handelsverkehrs (Eroß- und Kleinhandel), auch soweit er nicht in offenen Ver­kaufsstellen stattfindet, der Handwerker, der Bauern und der öffentlichen Behörden (namentlich Eisenbahn- und Postbehörden), sofern nur durch das Messen und Wägen dn Kaufpreis, der Preis der geleisteten Arbeit, die Höhe von Gebühren und dergl. festgestellt wird. Meß­geräte, die dagegen nur im Privathaushalt verwendet werden, sind nichh eichpflichtig, können aber ebenfalls zur Nacheichung vorgelegt werden.

Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßgeräte auch dann, wenn sie zur Ermittlung des Arbeitslohns in fabrikmäßigen Betrieben dienen, wozu namentlich auch die größeren Steinbrüche gehören. Meßgeräte, die nur an ihrem Standort nachgeeicht werden können, sind dem Eichbeamten gleich zu Beginn des Nacheichgeschäftes anzuzeigen.

Die Nacheichung findet in den von den Gemeinden gestellten Räumen, meist im Rathaus statt. In größe­ren Gemeinden erhalten die Besitzer der nacheichpflich­tigen Meßgeräte vom K. Eichamt auf einer Postkarte Nachricht Uber den Termin, an dem sie ihre Meßgeräte zur Nacheichung vorzulegen haben. Bei Versäumung dieses Termins wird der Anspruch auf Nacheichung, während des Aufenthalts des Eichbeamten verwirkt; in diesen Fällen müssen die Meßgeräte dem Eichamt an seinem Sitz oder an einer Nebenstelle später vorgelegt werden. Soweit besondere Benachrichtigungen nicht stattfinden, sind die Meßgeräte innerhalb der öffentliH bekannt gemachten Zeit dem Eichbeamten vorzulegkck. Es empfiehlt sich, dies sobald als möglich zu tun, dckmit der Eichbeamte rechtzeitig mit dem Eichgeschäft fertig

! wird. Auf alle Fälle sind die Meßgeräte spätestens ! eine Stunde vor Schluß der festgesetzten Eichzeit vor- l zulegen. In denjenigen Gemeinden, welche keine Nor­malgewichtssätze angeschafft haben, können die Balken- und Tafelwagen in der Gemeinde selbst nicht nachgeeicht werden. Sie sind daher dem Eichamt an seinem Sitz oder einer Nebenstelle zur Nacheichung vorzulegen; sie können aber auch in einem benachbarten Ort, in dem Normalgewichtssätze angeschafft sind, an dem dort statt­findenden Eichtag vorgelegt werden.

Soweit Gemeinden gemeinschaftlich die Normalge­wichtssätze angeschafft haben, sind sie dafür verantwort­lich, daß diese Gewichte rechtzeitig dem Eichbeamten zur Verfügung stehen.

Die Eichgebühren sind sogleich nach der Abfertigung der Meßgeräte zu bezahlen; vor der Bezahlung werden die Meßgeräte nicht zurückgegeben.

lieber allezweifelhaften Fragen gibt der Eichbeamte während feiner Anwesenheit Auskunft.

Die Herren Ortsvorsteher werden beauftragt, Vor­stehendes in ortsüblicher Weise rechtzeitig bekannt zu machen und für ordnungsmäßige Abwicklung des Eich­geschäfts zu sorgen.

Calw, den 15. August 1913.

K. Oberamt.

Reg.-Rat Binder.

Deutschland uud die Weltausstellung i« Sau Franziska.

Die Eröffnung des Panamakanals, der für die wirt­schaftliche Entwicklung der amerikan. Westküste wichtig ist, wird unter anderem durch eine Weltausstellung in San Franzisko gefeiert werden, die im Jahre 1915 vom 20. Februar bis 4. Dezember stattfinden soll. Die Frage, ob sich Deutschland daran beteiligen soll, muß jetzt ent­schieden werden, da die Vorbereitungen für die Be­schickung nunmehr begonnen werden müssen. Ausstel­lungen sind bekanntlich außerordentlich teuer, ganz be­sonders in Nordamerika, wo die Löhne, wie man von den Ausstellungen in Chicago und St. Louis her weiß, zu schwindelnder Höhe emporgeschraubt werden. Die Kosten fallen zum großen Teil den ausstellenden Ländern zur Last. Eine würdige Vertretung des deutschen Ee- werbefleißes ließe sich ohne einen Reichszuschuß von min­destens 45 Millionen Mark nicht bewerkstelligen. Die Höhe des erforderlichen Zuschusses könnte kein Hinder­nis sein, wenn mit dem großen Aufwand große Vor­teile, wirtschaftliche und politische, zu erzielen wären. Dies aber wird von den Vertretungen des deutschen Eewerbefleißes verneint. Die ganz großen unter unsren industriellen Werken sind überhaupt Gegner von Welt­ausstellungen, weil sie ihrer zur Steigerung ihres Ab­satzes nicht mehr bedürfen. Dies gilt insbesondere von den Elektrizitätswerken, der Hütten- und der chemischen Industrie. Aber auch die Hersteller von fertigen Ar­tikeln für den Massenverbrauch scheuen die hohen, durch die große Entferung und die lange Dauer der Ausstel­lung gesteigerten Kosten, zumal da sich kein entsprechen­der wirtschaftlicher Erfolg erwarten läßt. Noch ein an­derer, mehr politischer Gesichtspunkt kommt in Betracht. Amerika schützt, ähnlich wie neuerdings Frankreich, seine heimische Industrie nicht nur durch Zölle, sondern auch durch sehr lästige, unter Umständen schikanöse Zollbestim­mungen. Die nach den letzten; für die demokratische Partei siegreichen Wahlen erhoffte Neuregelung der Zollverhältnisse ist bis jetzt nicht eingebreten und, wenn auch nach dem bisherigen Verlauf dev parlamentarischen Verhandlungen die Herabsetzung vieler Zollsätze wahr­scheinlich ist, so kann doch auf einv Aeüderung dev ein­fuhrerschwerenden Zollvmstchriftien nickch Merechnet wer­den. Diese aber sindibS g^rade. die 'düm ftemÄen Wett­bewerb auf amerikanischem Boden tun' .hinderlichsten sind. Endlich käme Nvchin'Bötmchtz.ob Htwa.'derdeditsche Handelsverkehr nlM deift Vereinigten. Staaten, > Süd­amerika und Ostafien ^ durch! Mchtbeschttkung der Aus­stellung gegenüber Müll WeMewaMMsereviKonkuvrem ^Me^Liiftb''EtlgtLAör;Lins'niZ>jiftextrefpdiü8er rbt'eN wSEl^ Die!^NglfschVrIndustrie.Äft!'über->in,'.der gleichen Lage wie die deutsche und will sich aus den­

selben Gründen wie diese ebenfalls nicht beteiligen. Bleibt England fort, so brauchen sich auch das deutsche Reich u. seine Gewerbetreibenden nicht in Unkosten zu stürzen, um trotz aller wirtschaftlichen Unfreundlichkeiten den Glanz einer neuen Weltausstellung in den Ver­einigten Staaten zu erhöhen. Die amtliche Ab­sage einer Beteiligung Deutschlands ist nun erfolgt. Unterm 16. ds. Mts. schreibt die Norddeutsche Allgem. Zeitung:Die Einladung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Beteiligung an der Weltausstellung in San Franzisko ist deutscherseits nunmehr abgelehnt wor­den, nachdem eine von der Reichsverwaltung veranstal­tete Umfrage ergeben hat, daß sich die deutsche Industrie und die sonstigen deutschen wirtschaftlichen Kreise in überwältigender Mehrheit von einer Beschickung des Unternehmens keinen Nutzen versprechen. Bei den gu­ten politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bezie­hungen, die zwischen Deutschland und den Vereinigten Staten bestehen und deren Pflege und weitere Ausge­staltung sich das Deutsche Reich weiter angelegen sein lasten wird, hat die kaiserliche Regierung, welche die Möglichkeit einer deutschen Beteiligung wohlwollend und eingehend geprüft hat, ihre Entschließung nicht leichten Herzens gefaßt. Sie hätte es gern gesehen,. westu sie, wie seinerzeit bei den Ausstellungen in Chicago und St. Louis, der amerikanischen Regierung und dem amerikanischen Volk durch die Anahme der Einladung einen neuen Beweis der Sympathie und der Freund­schaft hätte geben können. Auf der andern Seite mußte sie mit der Abneigung der deutschen Wirtschaftskreise, die auch auf die in Deutschland herrschende Ausstellungs­müdigkeit zurückzuführen ist, als mit einer Tatsache rech­nen, und sie konnte sich mit ihr umsoweniger in Wider­spruch setzen, als eine deutsche Beteiligung, die der deut­schen Industrie und des deutschen Wirtschaftslebens nicht entspräche, dem Ansehen des Reiches schädlich wäre und somit den deutschen Interessen zuwiderlaufen würde. Da die Ausstellung in San Franzisko vielfach mit der Eröffnung des Pänamakänals in Zusammenhang ge­bracht wird, so sei noch darauf hingewiesen, daß Deutsch­lands Stellung zu diesem welthistorischen Ereignis durch die Entscheidung in der Ausstellungsfrage nicht berührt wird. Die feierliche Einweihung des neuen, die Völ­ker verbindenden Verkehrsweges wird voraussichtlich Ge­legenheit bietelh diH, .Interesse Pmftschlavds an dieser gewaltigen Errungenschaft, welche'die'Welt der Tat­kraft der Vereinigten Staaten zu verdanken haben wird, in würdiger Weise bekunden."

Stadt, Bezirk «ad Rachbarschaft

Calw, 18. August 1913.

Bon der Wanderbauausstellung. Am Samstag abend hat Reg.-Baumeifter H a u t h - Stuttgart einen Licht­bildervortrag über gute und schlechte Bauweise gehal­ten. Im Bad. Hof waren etwa 60 Besucher anwesend, die den Ausführungen des Redners und den klaren Lichtbildern mit großer Aufmerksamkeit folgten. Der Besuch hätte ein besserer sein dürfen. Der Führungs- vortrag durch die Ausstellung am Sonntag durch den­selben Herrn war sehr gut besucht. Die Ausstellung ist gestern geschlossen worden.

Die Rachtwanderung des Schwarzwaldvcreins Calw. Nachdem vor 4 Wochen die schreckliche MittKuüg! die aus gesetzte Nachttour vereitelte, bztb. nicht Indem ged ach­ten Sinne ^zur Ausführung bringen! ließ, hat rin be­scheidener, aber recht vergiiügter Trupp am vbrgünFenrn Samstag gbegd guten Mutes die Wanderung ange- ' treten; Die: Nachtwandle; saudM sich -gM.BaHnhof abends nach,9 Ahr ein, pm zunächst mft. der Bähst poch Station, Teinach Mahren M Mchen, -Pich.' asß chetch AbMlksch ooychqrtgbgezahkt wurde, waren, wir. Me'^ 20, darurltsv:llls,:pjpsfge7Dmne Frgu K,,Beiße,r... CM Rächt,-sp WUNderzlM-und Mn MKntzmteü

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sich-und blitzende Sftrnp blickten hernieder aus,M schwarzen Tannen. Unbeschreibbar schön war der Zauber