191.
Amis- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Calw.
88. Jahrgang.
ngswetse: Smal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oberamts- iür die einspaltige Borgiszeile 10 Pfg., außerhalb desselben 12 Psg., Reklamen 25 Pfg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr vormittags. Telefon 9.
Ers ch einur bezirk Calw
Montag, den 18. August 1913.
Bezugspreis: In der Stadt mit Trägerlohn Mk. I.L5 vierteljährlich. Post- bezugipreis für den Orts- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20. im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellgeld in Württemberg SO Pfg., in Bagern und Reich 42 Pfg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung,
betr. die im September 1913 erfolgenden Rundreisen der Eichbeamten zu Zwecken der Nacheichung im Bezirk Calw.
Die Eichbeamten werden zu Zwecken der Nacheichung folgende Gemeinden in der beigesetzten Zeit besuchen. Die Nacheichung findet nur während der angegebenen Stunden statt.
Oberkollbach, Rathaus, am 9. September, vormittags 9 Uhr bis 5 Uhr nachmittags.
Oberreichenbach, Rathaus, am 10. September, vormittags 8 Uhr bis 4 Uhr nachmittags,
Würzbach, Rathaus, am 11. September, vormittags 8 Uhr bis 3 Uhr nachmittags.
Agenbach, Rathaus, am 11. September, nachmittags 5 Uhr bis 6 Uhr nachmittags,
Agenbach, Rathaus, am 12. September, vormirrags 8 Uhr bis 10 Uhr vormittags.
Aichhalden, Rathaus, am 12. September, nachmittags
I Uhr bis 4 Uhr nachmittags.
Hornberg, Rathaus, am 24. September, vormittags
II Uhr bis 4 Uhr nachmittags.
Zwerenberg, Rathaus, am 24. September, nachmittags
6 Uhr bis 7 Uhr nachmittags
Zwerenberg, Rathaus, am 25. September, vormittags 8 Uhr bis 3 Uhr nachmittags.
Martinsmoos, Rathaus, am 23. September, nachmittags 4^ Uhr bis 6 Uhr nachmittags.
Neuweiler, Rathaus, am 26. September, vormittags 8 Uhr bis 6 Uhr nachmittags.
Der Eichbeamte eicht während seines Aufenthalts in der Gemeinde alle Längenmaße, Fliisfigkeitsmaße, Trockenhohlmaße, Gewichte und Wagen nach, nicht dagegen die Fässer und Herbstgefäße, die Präzisionsmetzgeräte, die selbsttätigen Wagen und die Wagen mit grötzter zulässiger Last von 3000 Kg. und darüber, sowie die festfundamentierten Wagen. Ebenso werden Neueichungen während der Rundreisen in der Regel nicht ausgeführt. Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßgeräte dann, wenn sie im öffentlichen Verkehr derart verwendet werden, daß durch das Messen und Wägen der Kaufpreis, der Preis der gelieferten Arbeit und dergl. bestimmt wird. Nacheichpflichtig sind also namentlich alle Meßgeräte des Handelsverkehrs (Eroß- und Kleinhandel), auch soweit er nicht in offenen Verkaufsstellen stattfindet, der Handwerker, der Bauern und der öffentlichen Behörden (namentlich Eisenbahn- und Postbehörden), sofern nur durch das Messen und Wägen dn Kaufpreis, der Preis der geleisteten Arbeit, die Höhe von Gebühren und dergl. festgestellt wird. Meßgeräte, die dagegen nur im Privathaushalt verwendet werden, sind nichh eichpflichtig, können aber ebenfalls zur Nacheichung vorgelegt werden.
Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßgeräte auch dann, wenn sie zur Ermittlung des Arbeitslohns in fabrikmäßigen Betrieben dienen, wozu namentlich auch die größeren Steinbrüche gehören. Meßgeräte, die nur an ihrem Standort nachgeeicht werden können, sind dem Eichbeamten gleich zu Beginn des Nacheichgeschäftes anzuzeigen.
Die Nacheichung findet in den von den Gemeinden gestellten Räumen, meist im Rathaus statt. In größeren Gemeinden erhalten die Besitzer der nacheichpflichtigen Meßgeräte vom K. Eichamt auf einer Postkarte Nachricht Uber den Termin, an dem sie ihre Meßgeräte zur Nacheichung vorzulegen haben. Bei Versäumung dieses Termins wird der Anspruch auf Nacheichung, während des Aufenthalts des Eichbeamten verwirkt; in diesen Fällen müssen die Meßgeräte dem Eichamt an seinem Sitz oder an einer Nebenstelle später vorgelegt werden. Soweit besondere Benachrichtigungen nicht stattfinden, sind die Meßgeräte innerhalb der öffentliH bekannt gemachten Zeit dem Eichbeamten vorzulegkck. Es empfiehlt sich, dies sobald als möglich zu tun, dckmit der Eichbeamte rechtzeitig mit dem Eichgeschäft fertig
! wird. Auf alle Fälle sind die Meßgeräte spätestens ! eine Stunde vor Schluß der festgesetzten Eichzeit vor- l zulegen. In denjenigen Gemeinden, welche keine Normalgewichtssätze angeschafft haben, können die Balken- und Tafelwagen in der Gemeinde selbst nicht nachgeeicht werden. Sie sind daher dem Eichamt an seinem Sitz oder einer Nebenstelle zur Nacheichung vorzulegen; sie können aber auch in einem benachbarten Ort, in dem Normalgewichtssätze angeschafft sind, an dem dort stattfindenden Eichtag vorgelegt werden.
Soweit Gemeinden gemeinschaftlich die Normalgewichtssätze angeschafft haben, sind sie dafür verantwortlich, daß diese Gewichte rechtzeitig dem Eichbeamten zur Verfügung stehen.
Die Eichgebühren sind sogleich nach der Abfertigung der Meßgeräte zu bezahlen; vor der Bezahlung werden die Meßgeräte nicht zurückgegeben.
lieber allezweifelhaften Fragen gibt der Eichbeamte während feiner Anwesenheit Auskunft.
Die Herren Ortsvorsteher werden beauftragt, Vorstehendes in ortsüblicher Weise rechtzeitig bekannt zu machen und für ordnungsmäßige Abwicklung des Eichgeschäfts zu sorgen.
Calw, den 15. August 1913.
K. Oberamt.
Reg.-Rat Binder.
Deutschland uud die Weltausstellung i« Sau Franziska.
Die Eröffnung des Panamakanals, der für die wirtschaftliche Entwicklung der amerikan. Westküste wichtig ist, wird unter anderem durch eine Weltausstellung in San Franzisko gefeiert werden, die im Jahre 1915 vom 20. Februar bis 4. Dezember stattfinden soll. Die Frage, ob sich Deutschland daran beteiligen soll, muß jetzt entschieden werden, da die Vorbereitungen für die Beschickung nunmehr begonnen werden müssen. Ausstellungen sind bekanntlich außerordentlich teuer, ganz besonders in Nordamerika, wo die Löhne, wie man von den Ausstellungen in Chicago und St. Louis her weiß, zu schwindelnder Höhe emporgeschraubt werden. Die Kosten fallen zum großen Teil den ausstellenden Ländern zur Last. Eine würdige Vertretung des deutschen Ee- werbefleißes ließe sich ohne einen Reichszuschuß von mindestens 4—5 Millionen Mark nicht bewerkstelligen. Die Höhe des erforderlichen Zuschusses könnte kein Hindernis sein, wenn mit dem großen Aufwand große Vorteile, wirtschaftliche und politische, zu erzielen wären. Dies aber wird von den Vertretungen des deutschen Eewerbefleißes verneint. Die ganz großen unter unsren industriellen Werken sind überhaupt Gegner von Weltausstellungen, weil sie ihrer zur Steigerung ihres Absatzes nicht mehr bedürfen. Dies gilt insbesondere von den Elektrizitätswerken, der Hütten- und der chemischen Industrie. Aber auch die Hersteller von fertigen Artikeln für den Massenverbrauch scheuen die hohen, durch die große Entferung und die lange Dauer der Ausstellung gesteigerten Kosten, zumal da sich kein entsprechender wirtschaftlicher Erfolg erwarten läßt. Noch ein anderer, mehr politischer Gesichtspunkt kommt in Betracht. Amerika schützt, ähnlich wie neuerdings Frankreich, seine heimische Industrie nicht nur durch Zölle, sondern auch durch sehr lästige, unter Umständen schikanöse Zollbestimmungen. Die nach den letzten; für die demokratische Partei siegreichen Wahlen erhoffte Neuregelung der Zollverhältnisse ist bis jetzt nicht eingebreten und, wenn auch nach dem bisherigen Verlauf dev parlamentarischen Verhandlungen die Herabsetzung vieler Zollsätze wahrscheinlich ist, so kann doch auf einv Aeüderung dev einfuhrerschwerenden Zollvmstchriftien nickch Merechnet werden. Diese aber sindibS g^rade. die 'düm ftemÄen Wettbewerb auf amerikanischem Boden tun' .hinderlichsten sind. Endlich käme Nvchin'Bötmchtz.ob Htwa.'derdeditsche Handelsverkehr nlM deift Vereinigten. Staaten, > Südamerika und Ostafien ^ durch! Mchtbeschttkung der Ausstellung gegenüber Müll WeMewaMMsereviKonkuvrem ^Me^Liiftb''EtlgtLAör;Lins'niZ>jiftextrefpdiü8er rbt'eN wSEl^ Die!^NglfschVrIndustrie.Äft!'über->in,'.der gleichen Lage wie die deutsche und will sich aus den
selben Gründen wie diese ebenfalls nicht beteiligen. Bleibt England fort, so brauchen sich auch das deutsche Reich u. seine Gewerbetreibenden nicht in Unkosten zu stürzen, um trotz aller wirtschaftlichen Unfreundlichkeiten den Glanz einer neuen Weltausstellung in den Vereinigten Staaten zu erhöhen. Die amtliche Absage einer Beteiligung Deutschlands ist nun erfolgt. Unterm 16. ds. Mts. schreibt die Norddeutsche Allgem. Zeitung: „Die Einladung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Beteiligung an der Weltausstellung in San Franzisko ist deutscherseits nunmehr abgelehnt worden, nachdem eine von der Reichsverwaltung veranstaltete Umfrage ergeben hat, daß sich die deutsche Industrie und die sonstigen deutschen wirtschaftlichen Kreise in überwältigender Mehrheit von einer Beschickung des Unternehmens keinen Nutzen versprechen. Bei den guten politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen, die zwischen Deutschland und den Vereinigten Staten bestehen und deren Pflege und weitere Ausgestaltung sich das Deutsche Reich weiter angelegen sein lasten wird, hat die kaiserliche Regierung, welche die Möglichkeit einer deutschen Beteiligung wohlwollend und eingehend geprüft hat, ihre Entschließung nicht leichten Herzens gefaßt. Sie hätte es gern gesehen,. westu sie, wie seinerzeit bei den Ausstellungen in Chicago und St. Louis, der amerikanischen Regierung und dem amerikanischen Volk durch die Anahme der Einladung einen neuen Beweis der Sympathie und der Freundschaft hätte geben können. Auf der andern Seite mußte sie mit der Abneigung der deutschen Wirtschaftskreise, die auch auf die in Deutschland herrschende Ausstellungsmüdigkeit zurückzuführen ist, als mit einer Tatsache rechnen, und sie konnte sich mit ihr umsoweniger in Widerspruch setzen, als eine deutsche Beteiligung, die der deutschen Industrie und des deutschen Wirtschaftslebens nicht entspräche, dem Ansehen des Reiches schädlich wäre und somit den deutschen Interessen zuwiderlaufen würde. Da die Ausstellung in San Franzisko vielfach mit der Eröffnung des Pänamakänals in Zusammenhang gebracht wird, so sei noch darauf hingewiesen, daß Deutschlands Stellung zu diesem welthistorischen Ereignis durch die Entscheidung in der Ausstellungsfrage nicht berührt wird. Die feierliche Einweihung des neuen, die Völker verbindenden Verkehrsweges wird voraussichtlich Gelegenheit bietelh diH, .Interesse Pmftschlavds an dieser gewaltigen Errungenschaft, welche'die'Welt der Tatkraft der Vereinigten Staaten zu verdanken haben wird, in würdiger Weise bekunden."
Stadt, Bezirk «ad Rachbarschaft
Calw, 18. August 1913.
Bon der Wanderbauausstellung. Am Samstag abend hat Reg.-Baumeifter H a u t h - Stuttgart einen Lichtbildervortrag über gute und schlechte Bauweise gehalten. Im Bad. Hof waren etwa 60 Besucher anwesend, die den Ausführungen des Redners und den klaren Lichtbildern mit großer Aufmerksamkeit folgten. Der Besuch hätte ein besserer sein dürfen. — Der Führungs- vortrag durch die Ausstellung am Sonntag durch denselben Herrn war sehr gut besucht. Die Ausstellung ist gestern geschlossen worden.
Die Rachtwanderung des Schwarzwaldvcreins Calw. Nachdem vor 4 Wochen die schreckliche MittKuüg! die aus gesetzte Nachttour vereitelte, bztb. nicht Indem ged achten Sinne ^zur Ausführung bringen! ließ, hat rin bescheidener, aber recht vergiiügter Trupp am vbrgünFenrn Samstag gbegd guten Mutes die Wanderung ange- ' treten; Die: Nachtwandle; saudM sich -gM.BaHnhof abends nach,9 Ahr ein, pm zunächst mft. der Bähst poch Station, Teinach Mahren M Mchen, -Pich.' asß chetch AbMlksch ooychqrtgbgezahkt wurde, waren, wir. Me'^eä 20, darurltsv:llls,:pjpsfge7Dmne Frgu K,,Beiße,r... CM Rächt,-sp WUNderzlM-und Mn MKntzmteü
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sich-und blitzende Sftrnp blickten hernieder aus,M schwarzen Tannen. Unbeschreibbar schön war der Zauber