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Samstag, Zweites Blatt zu Nr. 190. 14. August 1913.
Aus Höhen und Tiefen
Gebet.
Herr, schicke was du willst,
Ein Liebes oder Leides:
Ich bin vergnügt, daß beides
Aus deinen Händen quillt.
Wollest mit Freuden oder mit Leiden
Mich nicht überschütten,
Doch in der Mitten
Liegt holdes Bescheiden. Ed. Mörike.
Eß-- und Kleidertorheilen bei Schulkindern.
Viele Mütter glauben, ihren Kindern etwas Gutes anzutun, wenn sie deren Frühstücksbrot mit Braten, gekochtem Ei, mit Schinken oder Wurst belegen. Sie meinen, diese Kost kräftige die Kinder, besonders die kleinen, schwachen und blutarmen. Aber die Mütter tun damit das Verkehrteste, denn Kindern ist nur gedient mit einer möglichst reizlosen und nährsalzreichen Kost. Nicht Fleisch und Eier sind das richtige zum Frühstücksbrot unserer Schulkinder, sondern ein paar Aepfel oder Birnen, ein Paar Feigen, Bananen oder Rußkerne oder ein Glas Milch, das jetzt in vielen Schulen für ein paar Pfennige zum Frühstück verkauft wird. Und will die Mutter noch etwas ganz Besonderes tun, so mag sie höchstens die Butter etwas dicker streichen, als sonst. Früchte und Nüsse „kräftigen" das Kind weit mehr als die eiweißreiche Fleischzugabe, sie enthalten vor allem die für die richtige Blutmischung, fürs körperliche und geistige Wohlbefinden, für Nerven- und Gehirnarbeit so nötigen.Mineralien. Nahezu ideal in dieser Beziehung war die Ernährung der früheren Dorfjugend; vor Schulbeginn gab es eine Milch oder Mehlsuppe, für die Frühstückspause eine derbe Schwarzbrotschnitte mit Quarck, Pflaumenmus, Honig, Sirup oder Leinöl, mit Schnittlauch, Schafgarbe oder Brunnenkresse. Auch Radieschen, Möhren und Stoppelrüben, Aepfel, Nüsse und Backpflaumen waren, je nach der Jahreszeit, bei den Buben und Mädchen sehr beliebt. Kleidertorheiten finden wir fa st nur bei Mädchen. Zwar ist das enge Strumpfband, das den Blutumlauf erschwerte, glücklicherweise verschwunden; auch die Zimpelfransen und die hohen „Frisuren", die den Zwölf- bis Vierzehnjährigen das Aussehen von frühreifen Achtzehnjährigen gaben, sieht man seltener. An ihre Stelle ist wieder der langgetragene oder rund um den Kopf gelegte Zopf getreten, der den Mädchen den Ausdruck des Natürlichen kindlich Schlichten, Frischen bewahrt. Aber das enge Schnürleibchen, das die Entwick lang wichtiger innerer Organe unheilvoll unterbindet und der spitze Stöckelschuh, der den Gang, das Wachstum und die natürliche Schönheit des Fußes beeinträchtigt, werden heute noch nicht bloß geduldet, sondern von einzelnen Müttern so gar gefördert. Auch sonst sind manche unserer Schulmädchen, besonders aus dem wohlhabenden Mittelstände, schon recht damenhaft eitel. So treiben schon ganz kleine Krabben einen bedenklichen Luxus mit Haarschleifen, und die Zumutung, für die Schule eine Schürze umzubinden, empfinden sie beinahe als Beleidigung. Selbst recht natürliche und von Haus aus schlicht erzogene Mädchen machen zuletzt solchen Unsinn mit, weil sie sonst von den andern eitlen Dingern nicht für voll angesehen werden. Zu Hause gibts nicht selten Zank und Tränen, weil die Kleine unbedingt auch breite Atlasschleifen und Glanzlederschuhe haben und zweiter statt dritter Klasse aus dem Vorort zur Stadt in die Schule fahren muß wie diese oder jene Freundin, die es vielleicht am allerwenigstens nötig hätte. Und zum Kränzchen bloß Scho kolade, Zwieback und Streuselkuchen wie früher? Nein, so sehr darf das höhere Töchterchen sich und die Familie nicht bloßstellen! Bei Mary Madeleine Lehmann gab's feine Torten, teures Konfekt und Erdbeeren mit Schlagsahne, und zum Abendbrot wurden Delikateßbrötchen, Fleischpastete und Ananasbowle herumgereicht. Dann wurden die dreizehnjährigen jungen Damen noch im Auto nach Hause gefahren. Und weil's nun heutzutage einmal so ist, weil das gebildete höhere Töchterchen nicht totunglücklich gemacht werden darf, macht manche Mutter diese Moden mit und zwackt seufzend ein paar Mark mehr vom Wirtschaftsgelde ab. Und das muß sie auch noch heimlich tun, denn der Vater hat meist so gar kein Verständnis für die damenhaften Bedürfnisse solch kleiner, dummer Mädel und würde bestimmt mit einem derben Wört- letn dazwischen fahren, erführe er etwas von diesem kost
spieligen Unsinn. Auch wir brauchten derartige „Kulturs- Erscheinungen, die auf den ersten Blick mehr komisch als tragisch wirken, nicht weiter ernst zu nehmen, wenn uns nicht der Gedanke störte, daß aus diesen Mädchen einmal Frauen und Mütter werden sollen. M. Brettfeld.
Die Schande. Ludwig Thoma schreibt im „März": „Vor mir liegt ein Aufruf, unterzeichnet von hervorragenden Vertretern der Wissenschaft. Wir sollen die Staatskliniken, die, wie der Aufruf sagt, in erster Linie berufen sind, dem Elende der Menschheit zu steuern, in die Lage versetzen, ei» wunderbares Mittel gegen die verheerende Krebskrankheit — anzuschaffen. Die Strahlen des Mesothoriums vermögen bis auf große Tiefen die Krebszellen zur Auflösung zu bringen und zwar so, daß sie spurlos verschwinden. Aber ein Milligramm Mesothorium kostet 220 Mark — zur richtigen Anwendung gehören 400—500 Milligramm, die also 100 000 Mark kosten. Die Staatskliniken bitten die Privaten, ihnen die Mittel zu geben. So weit ist man gekommen. Dieser Appell an den Wohltätigkeitssinn stellt die Kultur unserer Zeit an den Pranger, und jeder mag sie anspeien. In Deutschland müssen die Staatskliniken fechten gehen; der Staat hat kein Geld zur Bekämpfung der schrecklichsten Krankheit. Ihm fehlen die paar Millionen dazu. Eine Milliarde freilich zu anderen Milliarden. 250 Millionen jährlich obendrein zu anderen tausend Millionen zur Aufrechterhaltung von Barbarei und Roheit, die haben
wir.Da bleibt nichts übrig zur Anschaffung eines
Mittels gegen den Krebs."
Der neueste Schildbürgerstreich der französischen Verwaltung wird aus dem kleinen Seebad Pourvillc gemeldet. Eine Familie mußte ihrem Söhnchen kraft ärztlicher Verordnung Bäder aus warmem Seewasser geben und sandie einen Diener mit zwei Eimern an den Strand, um die Flüssigkeit zu holen. Mit der rauhesten Stimme und dem zornigsten Tone, dessen ein solcher Beamter fähig ist, fuhr den Mann ein Diener des Fiskus an: „Wasserholen ohne besondere Ermächtigung ist hier verboten; passen Sie auf, daß ich Sie nicht nochmal erwische." Da das Knäblein noch am Nachmittag ohne sein Bad war, begab sich die Mutter selbst zu der Behörde, die sie nach dem, was ihr gesagt wurde, für die Ermächtigung zum Schöpfen von Seewasser für zuständig hielt: zu der Marineverwaltung. Da erfuhr sie dann, daß sie sich an die Zollstelle wenden müsse, und auf dieser erklärte man ihr, es sei eine Eingabe auf Stempelpapier (60 Centin.) notwendig, ganz mit der Hand geschrieben, also nicht mit der Schreibmaschine, wie wenn es sich um eine wichtige letztwillige Verfügung handelte; in der Eingabe müßten die sämtlichen Umstände aufgeführt werden, welche die Erteilung der Ermächtigung rechtfertigen. Die Familie unterzog sich dieser lästigen Förmlichkeit und hatte die zweifelhafte Genugtuung, daß nach vierzehn Tagen die Ermächtigung einlief. Der Hausvater ging der Geschichte auf den Grund und erfuhr die schnurrige Ursache der Plackerei: „Es könnte jemand Seewasser beim Brotbacken verwenden, wodurch er sich das Salz ersparen könnte, und dadurch würde dem Fiskus sein Anteil an der Salzsteuer entgehen".
Vom Trinken. In scherzhaften Ausdrücken und Redewendungen, die sich auf das Trinken, besonders aus ein Uebermaß darin beziehen, ist unser von jeher allzu trinkfröhliches Volk unerschöpflich. Man nennt diese Seite sprachlichen Humors nach dem Titel eines darauf bezüglichen Werks von Joh. Fischart auch die Trunkenlitanei. Zunächst gibt cs für das Trinken selbst allerlei volkstümliche Ausdrücke. Der eine hebt einen, ein zweiter genehmigt ihn, ein dritter gießt ihn hinter die Binde, ein vierter Pfeift, tut oder schmettert ihn gar, und ein fünfter ruft dabei aus: „Nun ducke dich, liebe Seele, es kommt ein Platzregen" oder: „Setz dich auf eine Rippe, liebe Seele, es kommt ein Wolkenbruch". Auch die Trinklust findet mannigfache Bezeichnungen. Einer hat eine trockene Leber, ein anderer ein gutes Gefälle, und wieder ein anderer kann einen gehörigen Hieb oder Stiefel vertragen; er trinkt wie ein Bürstenbinder, letzteres eine scherzhafte Anlehnung an mittellateinisches. bur8u, deutsch Bursch (mundartlich Burscht, so bei I. P. Hebel), was zunächst ein Haus bedeutet, in dem Studenten zusammen wohnten, dann diese selbst (vgl. Frauenzimmer). Wer einem guten Trunk etwas reichlich zugesprochen hat, bekundet das auch in seinem Gange: er kann den Strich nicht halten, er hat schief oder schwer geladen, er gleicht also einem überladenen Erntewagen,
u. dgl. m. überhaupt beziehen sich auf die nicht immer angenehmen Folgen des Trinkens, abgesehen von den dafür üblichen Tierbezeichnungen, wie Spitz, Bock, Affe, Kater eine Unmenge von Redewendungen, wie: Er hat sich die Nase begossen, zü stark eingeheizt, hat einen Hieb weg, sieht den Himmel für eine Baßgeige an, ist blau, hat ein Oelköpfchen oder Ocl am Hut, ist knüll, kanonenvoll oder gar sternhagelvoll. Von anderen Ausdrücken, die uns noch eine Stufe tiefer führen (gerben, Ulrich rufen u. dgl.) reden wir hier lieber nicht.
Imme (Essen).
Vermischte»
DieAussichten derAltpensionäreimReich.
In letzter Zeit sind mehrfach Mitteilungen in dex Tagespresse erschienen, die erweiterte Fürsorge für die Altpensionäre im Reich würde auf 1. April 1914 in Kraft treten. Das ist wohl kaum richtig. Sicher ist zunächst nach Mitteilungen der Regierung, daß in der nächsten Tagung eine Vorlage an den Reichstag kommen wird, und daß alle Parteien mit größtem Wohlwollen an die Prüfung der Frage Herangehen werden. Aber wer auf diesem Gebiet etwas positives zustande bringen will, der wird sich mit Erreichbarem begnügen müssen. Alle Beteiligten werden sich schon jetzt darüber klar werden müssen, daß eine allgemeine Festsetzung der Pensionen nach den letzten Besoldungs- und Pensionsgesetzen nicht in Frage kommen kann, vielmehr nur eine Erhöhung der Pensionen. Wo freilich hier die Grenze zu ziehen ist, darüber muß eine Verständigung der Reichsregierung herbeigeführt werden. Der Bundesrat aber wird bei der Prüfung der Vorlage nicht nur ihre Wirkung auf die Reichsfinanzen, sondern in noch höherem Maße ihren Einfluß auf die Bundesstaaten prüfen. Bayern hat die Pensionen erhöht bis 1800 eine ähnliche Regelung hat Sachsen gewählt. Geht das Reich nun bis zu einer Grenze von etwa 3000 so müssen die Bundesstaaten ihre Pensionsetate ebenfalls erhöhen. Das Reich hat heute einen Pensionsetat von 142 Millionen Mark, der durch das Anwachsen von Armee und Flotte noch weiter steigen wird. Wollte man die geplanten Pensionsgesetze und die Besol- dungsordnuug uneingeschränkt auf die Altpensionäre im Reich anwendcn, so würde der Pensionsetat auf mindestens 162 Millionen anschwellen. Das könnte auch der Reichstag nicht verantworten.
Gerichtssaal.
Tübingen, 14. August. Vor dem Schöffengericht hatte sich gestern ein Kaufmann sowie besten Verkäuferin wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz zu verantworten. Der Angeklagte hatte Johannisbeer- und Himbeermarmelade in der Zeitung angepriesen und in seinem Laden verkaufen lasten. Die Marmeladen bestanden jedoch, wie die Tübinger Chronik berichtet, nicht ausschließlich aus frischen Früchten und Zucker, wie das der Bezeichnung nach angenommen werden mußte. Die „Himbeer"-Marmelade stellte ein mit rotem Farbstoff gefärbtes Gemenge von Himbeeren mit Kern und Aepfel mit Zusatz von 50 Proz. Stärkesyrup dar. Ebenso die „Johannisbeer"-Marmelade: Johannisbeeren mit Zusatz von Apfelmarkt, Stärkesyrup und künstlichem rotem Farbstoff. Sind auch zur Zeit zahlreiche derartige künstliche Marmeladen im Handel, so liegt doch beim Verkauf dieser Produkte unter der Verschweigung ihrer Zusammensetzung in jedem Falle ein Vergehen gegen das Nahrungsmittelgesetz vor. Es genügt nicht, daß, wie auch im vorliegenden Falle, die 5- 10 und 25 Pfund Marmeladeneimer Angaben über ihre Beschaffenheit tragen. Darin erkannte das Gericht keine genügende Deklaration. Der Käufer darf, wie der Sachverständige ausführte, auch selbst beim Einkauf von nur V» Pfund über die Zusammensetzung der Marmelade nicht in Unkenntnis gelasten werden. Auch bei Zeitungsangeboten muß die Bezeichnung der Marmelade derart sein, daß Zweifel über ihre Beschaffenheit nicht bestehen können. Die Verkäuferin wurde, da ihr ein absichtliches Verschulden nicht nachgewiesen werden konnte, sreigesprochen. Der Angeklagte dagegen wurde auf Grund von 8 10 Z. 2 des Nahrungsmittelgesetzes, — „wer wissenschaftlich Nahrungs- oder Genußmittel, welche verdorben oder nachgemacht oder verfälscht sind, unter Verschweigung dieses Umstands verkauft, oder unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung feilhält" — zu einer Geldstrafe und Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt.
Für die Schriftleitung verantwortlich: Paul Kirchner.
Druck und Verlag der A. Orlschläger'schen Buchdruckerei.