Amtliche Bekanntmachungen.

Schonzeit für Neschen und Regenbogenforelle«.

Es wird hiermit bekanntgegeben, daß die Schonzeit für Aeschen und R'genbogenforellen am 1. März begonnen hat und bi- 30. April dauert.

Die Schonzeit hat die Wrkrng, daß während derselben ausschl eßlich der erste» drei T r-s die geschützten F sche weder gefangen noch feilgeboten noch verkauft oder tu Wirt­schaften verabreicht werden dürfen.

Sollten solche Fische zufällig gefangen werden, so sind sie sofort wieder in dasselbe Wrssec frei einzufttze».

Während der Schonzeit und während weiterer se HS Wochen nach beendeter Lrichzeit, somit bis zum 11. J»ni dürfen ferner keine 8«te« in solche Fischwaffer zugelasf n werden, in welchen die betreffenden Fische sich vortzerr'chend aufh .lten, sofern diese Fischwaffer nicht Gemeinden zur Benützung stehen und von der Gemeindebehörde hiezu Erlaubnis erteilt worden ist.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden 8 nach Art. 39 Ziffer 2 Pol. Str. Ges. mit Geldstrafe bis zu ß 4b Mark bestraft. ^

Die OrtSpolizribehöcde« wollen vorstehende Bekannt- A machung noch in orteüolicher Weise zur Kenntnis der Fischer A und der Gutenbesitzer bringen. v

Nagold, den 2. April 1921. Oberamt: Münz.

MarnitmAiig.

Durch Beschluß der Verbandsversammlung vom 19. März ds. 3s. wurde das Installationsmonopol des Verbands aus 1. April ds. 3s. aufgehoben mit der Maßgabe, daß in Zukunft sämtliche Innen­einrichtungen in freier Konkurrenz durch die zu­gelassenen Installateure oder durch den Verband ausgeführt werden können, es ist jedoch jede Neu­anlage oder Erweiterung vor deren Ausführung nach wie vor rechtsverbindlich anzumelden und seitens des Verbands zu genehmigen. Zuwider­handlungen haben eine Konventionalstrafe bis zu Mk. 500. sowie Stromentzug zur Folge und es ist der Verbandsleitung zur Pflicht gemacht, gegen jede Uebertretung unnachsichtlich vorzugehen, da sonst eine geordnete Geschäfts- und Betriebs­führung unmöglich ist. Die zugelasfmen Installa­teure erhalten Ausweise und es liegt im Interesse jedes einzelnen Abnehmers, sich durch Einsichtnahme des Ausweises zu überzeugen, daß der betr. In­stallateur beim Verband zugelassen ist. Die allgemein verbreitete Ansicht, daß nunmehr jede beliebige Person elektrische Arbeiten ausführen dürfe, ist eine durchaus irrige, worauf noch besonders hinge- wkesen wird.

Station Teinuch, 2. April 1921.

SkmiudembM-ElektrWlMkd TeiNüch-Slatisil lS. L T.)

Gangenwald.

Saalkartoffel

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Zur gefl. Beachtung!

Wenn man etwas zu verkaufen hat oder etwas kaufen will, so ist eS ein gewaltiger Unterschied, ob man einen Käufer, bezw. ein Angebot hat oder zehn.

Oft erfährt man erst hinterher, daß man ein Objekt viel bester hätte verkaufen können oder

. daß man viel günstiger gekauft hätte, wenn man nicht gerade nur auf den einen Käufer oder Verkäufer angewiesen ge­wesen wäre. Es verlohnt sich des­halb immer, die Verkaufs- und Kaufsmöglichkeiten durch eine Anzeige in der Zeitung zu vergrößern. Inserate fin­den in der Schwarz- wälderTageszeitung AuS den Tannen die weiteste Verbreitung

«. haben I

best.Tr- folgt

s Fgelsberg. _^

Farr-n-Verkauf.

Wegen E itbehrlichkeit setzt die Gemeinde einen 1V- bis 2 Jahre alten

WM- Zuchtsarren "MW M

mit Schein I!. Klaffe, unter 2 die Wahl, zum Verkauf aus.

GemetnderKt.

Gompelfcherrer.

Wegen Aufgabe der Farrenhaltung setze ich einen schönen 18 Monate alten

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mit jeder Garantie dem Verkauf aus.

Georg Theurer

zum

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Derjenige, welcher im Februar

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an der alten Kropfsteige weggeführt

hat, wolle sich sofort mit mir in Verbindung setzen, bei Vermeidung von Anzeige. Karl Pfeifle.

Berneck.

Todes - Anzeige

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Teilnehmenden Freunden und Bekannten geben wir die schmerzliche Nachricht, daß unsre treu­besorgte, geliebte Gattin, Mutter, Schwester und Schwägerin

Marie Frey

g«b Leeger

heute Nacht von ihrem schweren Leiden durch einen sanften Tod erlöst wurde.

Im Namen der Hinterbliebenen der schwergebeugte Gatte:

«-arg Frey.

Beerdigung Dienstag Mittag 2 Uhr.

VersauWAeln

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empfiehlt billigst alle Torte« gute keimfähige

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Rohrdorf: Martin Wagner, ! Landwirt.