I« einigen Gemeinden, in denen aus besonderen Gründen auf Grund einer Genehmigung der Landesversorgungsstelle ausnahmsweise Butter >«bg!liefert werden darf, ist von den zur Butterheistellung zu elassenen IHandwirten, die nicht für den zulässigen Eigenbedarf b. nötigte Butler !gleichfalls restlos, mindest nS aber in der Höhe der jedem einzelnen i Kuhbaltcr berechneten Liefe,unxtschuldigkeit an die dem Kehhaller be- rftimmte Sammelstelle adzultcfern. Tie örtlichen Butterversorgi ir,s- iberechiig en dieser Gemeinden erhalten die ihnen zustehende Menge ! Butter von der Ortssammelstelle gegen die vorgeschr iebenen Butter- marken. Die unmittelbare Abgabe von Butt r an Verbraucher, auch aeschenkwetse, ist verboten. Tst Erlaubnis zur Bulterherstellung wird !bei jedem Mißbrauch alsbald nRdenufm werden.
! Die Lieferungsschuldigkeit <Zvf- k) beträgt von jeder Milchkuh: bei Kuhhaltern von einer 5 uh mit weniger als 5 Hrushaltungs- lMitgliedern je nach den Verhältnissen des einzelnen Betriebes, wobei insbesondere eine etwaige Zlegenhaltung zu br cksich igen ist: j pro Kuh 180- 350 Liter Milch;
ibei Haltern von 3—3 Kühen:
») wenn die Kühe den ganzen für den Betrieb nötigen Spanndienst
leiste» pro Kuh 55" L ter Milch,
i») wenn die Kühe nicht den ganzen Spanndi nst leisten , pro Kuh 7oO Liter Milch,
bei Haltern von 4—6 Köhen:
») wenn die Kühe zum Spanndienst herangezogen werden
pro Kuh SSV Liter Milch, b) wenn die Kühe keinen Spanndieist te sten
pio Kuh 1c 00 Liter Milch, bei Haltern von 7—9 Kühen pio Kuh 1160 tter M>lch,
bei Haltern von 1» u. mehr Kühen pro Kuh 1450 Liier Milch.
In den Gemeinden find öruiche Milchausschüsse ,u bilden. Diese habe« unter anderem dafür zu sorgen, daß die Lieferungsschuldigkeit aus die einzelnen Kuhhalter je nach der M>lchergiedi«kett der Tiere zu den verschiedenen Zeiten höh r oter niederer als der Monandurch- sch»itr berechnet wird. Der Lieferungspflichttge ist nicht b rechtigt, die «uneatlich adzuliefernde Menge nach Belieben aus die einzelnen Monatstage zu verteilen, vielmehr hat er, soweit es die jeweilige Milcher - giöiig elt seiner Kühe zuläßt, täglich mindestens dieselbe Menge Milch abz» iesern und zwar darf d e adzuliefernde Menge keinesfalls, auch wenn das jährliche Mindestsoll schon erreicht ist oder der Milchertrag zurückgeht, heruntersinken bet einem ablieferungSpfl cht gen Halter von :
bei Hallern von 3 3 Küh,n unter 1 - Liter tägl ch » » » 4 6 „ „ 3 „ „
„ „ 3 , „ „
„ „ „ 10 u. mehrKühenunter3 „ „
»au jeder Milchkuh.
Wenn die Kühe mumelkig sind, haben die Kuhhalter entsprechend «eh adzuliefern, damit sie den Ausfall in den Zckten geringerer Milchergiebigk it decken können
Tie zur Herstellung von Butter zugel ssenen Landwirte (vergl Ziffer 3) haben an -teile von 13' ? Liter Milch 1 Pfund Butter an die Sammelstelle abzuliesern
3. In jeder Gemeind^ hat das Schultheißenamt eine Kuhhaltei- liste zu führen. Zum Zwecke der Ergänzung dieser Liste haben die Kuhhalter j de Aei derun., die in der Zahl thier Ha shaltungsange- hörigen oder in der Zahl ihrer Milchkühe etntrifft, alsbald dem Schult- -eißenamt anzuzrigen.
4. In die Sammelstelle der Gemeinden ist sowohl die am Platze «fallende als auch die etwa von auswärts eingefühne Milch zu verbringen.
ö. Die Versorgungsberechtigten jeder Gemeinde haben, soweit nicht von der Landesv-.lsorgungsstelle ausdrücklich etwas andeies angeordnet kft, ihre Milch lediglich bet der zuständigen Sammel- oder Abgabestelle zu beziehen. Sind in einer Gemeind: ausnahmsweise mehrere Eammrlstlllen eingerichtet, so darf j.der Versorgun^Sberechtigie die Milch stets und ausschließlich nur von ein und ders lben Sammeloder Abgabestrlle bestehen, der er vom Schultheißenomt oder dem Be- zirkswilchbeamten zugewiesen ist. Der M.lchdezug außer salb der Verbrauchs« gelung, insbesondere unmittelbar von den Kuhhaltern irgend etuer Gemeinde ist verbo en. ^
k. Die Gemeinden sind verpflichtet, diejenige im Gemeindebezirk aufgebrachte Menge Milch, welche nicht für die Deckung des zugelasse- »e« Bedarfs der örtlichen Versorgungsberechtigten erforderlich ist, nach den von der Landesversorgungsstelle zugewiesenen Beda,faxten zur Ausfuhr zu bringen. Nötigenfalls können sie zu diesem Zwecke a f Grund des Gemetndcangehö ig:eitsg>setzes Gemcindedienste in Anspruch »ehmen, vor allem für Fuhr,wecke.
7. Bei Bemessung des Milchbedarfs der örtlichen j Versorgungsberechtigten sind Ziegenhaltungen zu berücksichtigen. Ziegenmilch muß ««gerechnet werden.
Bei der Abgabe von Milch durch die Sammel- bezw. Abgabestellen «» die Verbraucher sind die Verbrauchssätze einzuhalten, die das Ober- awt mit Genehmigung der Landesversorgungsstelle jeweils ausstellr. Die Milchabgabe und der Milchdezug über düse Sätze hinaus st verböte».
8. Jede Beförderung von Milch, die bezweckt, sie von einem Ort « einen andein zu verbringen, ist nur aus Gr.md eines Ausweises
zulä'stg, der vom Ortsvorsteher des Abgangsortes nach dem folgende« Muster ausgrst.llt wird:
MtlchbesörderungsausweiS:
(Name) .
(Wohnort) . .
ist befugt, am . 1» .
Liter Milch von . ..
auf dem Äahnwege ^
mit der Achse
., den . 19.
(Stempel) Schulthetßenamt:
Nicht Zutreffendes zu streichen.
Der Milchb«förderungsausweis wird, sofern nicht besondere Ausnahmen zugelussen sind, nur für die durch die Sam-, elstellen vorzunehmende Ausfuhr des Ueberschuffes der Liefergemetnden ausgestellt. Der Ausweis ist bei der Anlieferung zur Bahnb förderung der Annahmestelle vorzuzeigen, im Uedrigen wahrer,d der Dauer der Beförderung milzufuhren und dem Ueberwachungsbeamtcn auf Verlangen oor- zuweistn Kann ein Ausweis nicht vor g> zeigt werden, so wird die Milch zur Bahnbeförderung nicht angenommen. Kein Ausweis ist erforderlich zur Beförderung der Milch von dem Stall des abgabepflichtigen Kuhhallers zur Sammelstelle.
9. Zuwiderhandlungen ge^en vorstehende Anordnungen find mit Grfängmsstiase bis zu einem Jahre u, d mit Geldstrafe bis zu rOOOl) Mark brzw. mit einer dieser Strafen b.droht. Hienach ist insbesondere die Abgabe und Beförderung von Milch, welche den gegebenen Vorschriften zuwider läuft und für die ein Beförderun^Lscheiii nicht etnge- holt »st, strenger Brstrasuug unterstellt. Neb n der Bestrafung kann auf Einziehung der Erzeugnisse erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung erstreckt, ohne Unterschied, ob sie dem Täler gehören oder nlpt.
Die Herren Ortsvorsteher wollen Vorstehendes beachten und in ortsüblicher Weise brkannimachen lassen.
Nagold, 18. Dcz. I9i9. Obcramtr Münz.
Schlachtung von Ziegen.
Die Schlachtungen von Ziegen nehmen in letzter Zeit elne im Interesse der Milchoerjorgung bedenkliche Ausdeh.ung an. Es ist daher Veranlassung gegeben darauf hiazuweisea, daß weibliche Z ege, ginubsätzirch »ichl g schlachtet wer. vea bü fen. Ausnahmen von dem Schtachlverbot dürfen nur durch die OitSvorstrher in besonderen Fällen durch Ausst Uung eiins Fretgavescheins beim Vorltegen eines drmgknden wiltjchaiillchen Bedürfnisses zugetassm werben. Eia solches Beoü.fnis kann im Allgemeinen nur angenommen werden, wenn die Z ege sich in einem Z»stand brfindet, der ihre Erhaltung für Nutz uvd Zuchrzwecke nichr als erwünscht erscheinen läßt. Der Freigavejchein ist bei jedem Besitzwechsel ^gleichzeitig mit de« Tier zu übergeben und vor der Schlachten,g dem Fleischbeschauer vorzulegen. Bet Versendung der Tiere mit der Post oder Elseubahn ist der Freitjabcschein den Versandpapieren anzuschüeßen.
Die Herren Orts Vorsteher weiden crsuchl, Vorstehendes ortsüblich bekannt machen und die Et, Haltung der Vorschrift durch die örtliche Poltzüorgaue überwachen z« lassen.
Die Landjäger weiden teauftiagt, d.r Sache gleichfalls Augenmerk zu schmk.n und Zuwiderhandlungen alsbald zur Anzeige z« bringen.
Nagold, 19. Dezbr. 1919. Oberamt: Münz.
Landesnachrichte«.
Nttr»»»r>« 33. Dezember l»1»
' Weihnachtsfeier. - Den Ai fang der Vereins-Weih rachtssetcrn bildete wkder die Ehrt st fei er der evaag. Jugendvereine. DerZadrarg war so groß, daß man schon vor der argesttz en Zeii vergeblich Ei. laß an der Pforte des Jugendheims suchte und der Brougicrsaal dicht gefüllt war. Die Vorführungen des Jungfrauenveretns und des Jünglings Vereins waren recht nett, insbesondere haben die Jungfrauen ihre Sache srhr gut gemacht. Die Besucher waren über die Darbietung-m, die zum Teil sehr fröhlicher Art waren und große Heiterkeit Hervorriesen wohlbefriedigt, gewiß auch die Mitglieder der Vereine selbst über ihre wohlgelungene Feier, die sie schon seit Wochen in Anspruch naöm.
' Die g'plauie El«fSH-v«g der FamMeuhUf« bet -er Allgem. Ort-kranke»kaff: für de« Bezirk Nagold.
Am grstltgen Sonntag Nachmittag fand im Saal deS „Grünen Baum* hier ein Vortrag von Krankenkaffeu- vei Walter Len? aus Nagold über „Einführung der Familien Hilfe" stau, zu welcher die Ver. Gewerk- schasten und der Ev. Arbeiterverein die Arbeiterschaft uno dre Arbeitgeber cingrladen halten. Der Besuch war ein sehr schwacher und wks neben stiur einigen Arbeitgebern fast ausschließlich Kassenmitglieder auf. Graveur Koch lettete dte Versammlung. Er wies in seinen einleitenden Worten darauf hm, daß in Württemberg bereits 17 Kran- keukaffen die Famttienhttfe eingeführt hätte« und daß man auch tn unserem Brzirk den Ausbau der Krankenkaffe t« dieser R chlung anstr.be. Krankenkassenverwalter Lenz referierte sodann über daS erwähnte Thcma und führte u. a. aus, daß es nach dem Weltkriege nötiger als je sei für alle diejenigen Personen zu sorgen, deren Verdienst nicht ausreiche für sich und ihre Familie zu sorgen. Dte Wünsche der Arbeiterschaft, dte Fürsorge auch auf dte Famtlie ausz»dehnen, seien begreiflichste Fürsoigesür Mutter und K.ndcr notwendig. Eine obligatorische Einführung der Familteuhitse sä vorgesehen. Zunächst ist sie aber den Kassen frelgestcllt. Eine Neuou>t.uag des ganzen Versicherungswesens siehe tn Aussicht. Jnsb.sondere sei eine gewaltige Ausdehnung des Personeukrelses voigesehen, sodaß silbst Gewelb.tretbende, Unternehmer u.id Landwirte in dte Versicherung ges-tzllch emgeschtofs.n werden. Der Redner schilderte dann Me Möglichkeiten des Ausbaus irr FamtUea- hilfe und verbreitere sich über die finanziellen Folge« derselben. Die Kosten der Famiüenhilfe seien entweoer ducch eine allgemeine Erhöhung der Kassenbctträge oder ducch emen Zusatzbettrag der N»tzateßer zu decke«. Vom sozialen Standpunkt aus sei einer allgemeinen Erhöhung der Knffen- teilräve d.r Vorzug zu geben. Auch die Kassen, weiche dte Famil enhitse bereits etageführt haben, halten von ver gesetzlich erlaubte« Erhebung von Zusatzbettiägrn abgesehen. Herr Lenz zeigte in allgemeinen Umrissen, wie sich der Rechenschaftsbericht für oaS Jahr I9i9 gestaltet. Wenn die Ausgabe« der Kasse dtesetoen blieben wie tn diesem Jahr, dann käme man mit den Beitragen aus. Dies sei aber nicht der Fall, da die Aerzte 40—45»/„, die Dentisten 100°/o mehr als seither verlangen. Dazu kommen ver- mehrte Kosten in der Krankcnhausbehandlung und für Wochenhilfe, sowie erhöhte Veiwaltungskoften. Infolge der Erhöhung des Umsatzes müsse auch dte gesetzliche Rücklage erhöht werden Alles zusammen ergebe voraussichtlich im nächsten Jahr eine Mehraustage von 86000 Mk. «ad zwar ohne Einführung der Famtlienhilfe. E.ne Erhöhung der Beiträge um 1'/^/« sei schon dadurch nicht zu umgehen, sodaß anstatt künftig 5'/»"/<» z« erheben seien.
Komme die Fanultcrihttfe zur Einführung, so sei ein weiterer Aufwand von 33 000 Mk. bis 35000 notwendig, so daß der seitherige Prozentsatz von 4'/z aus insgesamt 6/»°/g erhöht werden mühte, was für den Versicherten 20 Pfg. mehr Beitrag wöchentlich, im ganzen Jahr rund 10 Mk. mehr ausmache. Dte Krankenkasse steht also vor der Entscheidung 1. ob dte Familienhlse eingesüyrt werden.solle und 2. ob dte dadurch entstehenden Mehrausgaben durch Zusatzbrilräge der Nutznießer oder durch eme allgemeine Umlage auf die Beitrage aller Versicherten ausgebracht weiden sollen. Der Redner trat für letzteres ein. ALU etuer Erläutern, g der Wochenhilfe schloß er seine mit lebhaftem Verfall aufgevommenen Aussührungen, für die ihm der Vorsitz nde den Dank zum Ausdruck brachte. Bei der sich anschließenden Diskussion kam der einmütige Wille zur Einführung der Famlien Hilfe zum Ausdruck. Zum Schluß der Versammlung wurde, nachdem vorher schon darüber gesprochen wurde, die Notwendigkeit eines Kiau kenhausbam s in Alter steig betont.
vL8 KkdkMM voll Lkltölldoop.
Roman von H. Hill.
(35. Fortsetzung). (Nachdruck verboten).
Er streckte ihm mit herrlicher Fre»nhriche-it >)(» y-rpig- .^Rechte entgegen, und Rudolf zögerte nicht lange, einzuschlagen, s Heinz von Melten war ja der erste, der seit jenem Schreckens- sÄlge mit ihm wie mit einem Gleichstehenden sprach, der irrste, auf dessen Gesicht er nicht jenen schrecklichen Ausdruck einer inneren Verlegenheit und einer ängstlichen Abwehr laS, Len sein mißtrauisches Auge noch bei jedem wahrgenommen, mit wem er in den drei letzten Tagen zusammengekommen ! war. Er war der erste, der in offensichtlich redlicher Absicht zu ihm kam, der erste, der es ruhig und offen aussprach, ivaß er an seine Unschuld glaubte. Wie hätte sein Herz sich 'da verschließen können! Zudem gefiel ihm Melken außerordentlich. Ein ruhiger, sicherer Ernst sprach aus den klaren Augen, scharfer Geist und Energie prägte sich in den charakteristischen Zügen seines Gesichts aus. Er fühlte es — zu « diesem Mann durfte und konnte man Vertrauen haben.
Sie schüttelten sich herzlich die. Hände und blickten sich fest in die Augen. Dabei wob sich ein unsichtbares Band gegenseitigen Verstehens zwischen ihnen — in den Blicken des einen las es der andere, daß sie zu Freunden geschaffen waren, daß sie in diesem Augenblick tatsächlich schon Freunde waren.
.Ich vertraue Ihnen,* sagte Rudolf Mellentin kurz. .Und ich will es Ihnen glauben, daß Sie in guter Absicht und mit dem Willen gekommen sind, mir beizustehen. Aber ich fürchte, Ihre Freundschaft wird auf eine harte Probe gestellt werden. Man wird mich ohne Zweifel verhaften, und ich werde in den Augen der Welk als der Mörder meines OnkelS dasteheN *
Heinz von Melten zuckte die Achseln.
.Nach dem, was ich gehört hatte, erschien mir"das in keinem Augenblick zweifelhaft l* sagte er. .Sie werden es rlchig tragen müssen. Und nach dem Plan, den ich mir zurechtgelegt habe, erscheint mir Ihre Verhaftung sogar als wichtig und für unsere Zwecke nützlich/'
Rudolf sah ein wenig nwicher drein. ^
».. .Wieso?" fragte er. .Ich verstehe nicht recht —" ^
' .Warten Sie — ich werde es Ihnen erklären. Ihr Onkel ist ja zweifellos ermordet worden, und zwar in der gemeinsten und raffiniertesten Weise. Die Geschichte mit der Tür und alle sonstigen Umstände sprechen dafür, daß der Täter ungemein geschickt und umsichtig zu Wecke gegangen sein muß
— oder aber, daß er Komplizen gehabt hat, die ihm behilflich
gewesen sind. Ein solcher Verbrecher ist natürlich schwer zu fangen, und er wird klug genug sein, sich nicht zu verraten. Solange Sie auf freiem Fuße sind, und solange Sie nicht halbwegs überführt scheinen, wird er sicherlich alles tun, sich selbst in Sicherheit zu bringen und seine Spuren noch mehr zu verwischen. Sind Sie aber verhaftet, hat er viel weniger zu fürchten, daß man auf ihn als den Täter raten könne, und wird vielleicht weniger vorsichtig sein, etwaigen Nachforschungen weniger ängstlich aus dem Wege gehen. — Aber verlieren wir keine Zeit mehr I Wenn Sie so freundlich sein wollten, mir einige Fragen zu beantworten. Sie wissen nicht, ob der Verstorbene einen Feind gehabt?" '
Mellentin zuckte die Achseln. ,
„Einen:Feind, dem man etwas derartiges zutrauen dürfte, kenne ich in der Tat nicht! Katenhusen hat sich mit einigen Leuten schlecht gestanden — ja; aber man konnte da von einer Todfeindschaft nicht reden. Und dann bin ich ja selber noch nicht lange hier, kenne also die Verhältnisse auch nicht sehr genau." '
„Hatte Herr Katenhnsen keine anderen Verwandten als Sie?" -
.Gewiß I f—- Er hat einen Bruder, der augenblicklich ebenfalls hier auf Katenhoop weilt. Er ist gestern auf meine telegraphische Benachrichtigung eingetroffen."
.Ah! — Und was, wenn ich fragen darf ist dieser Bruder?' i
^ .Er ist Gefängnisgeistlicher in dem Zuchthaus zu M."
Meltens Blicke schweiften zu dem Kruzifix hinüber. '
.Daher jener Wandschmuck!" sagte er und deutete aus das Bildwerk .Vermutlich ein älterer Herr?" :
, .Jawohl! Er ist hoch in den Fünfzigern."
- Nachdenklich blickte Melten vor sich nieder. Dana meinte er:
„Katenhusen hat Sie also zu seinem Universalerben eingesetzt ?" !
„Doch nicht! Davon ist niemals die Rede gewesen/ Er hat mir den Hof und das nötige Betriebskapital hinter- lassen; alles andere hat sein Bruder geerbt."
L. „So, so! Und das Testament'ist bereits vollstreckt?"'
„Jawohl! Es wurde gestern eröffnet. Und da sich mei»( Onkel mit dem Inhalt des Testamentes einverstanden erklärt«^ und außer unS beiden kein Blutsverwandter Vorhände» iA so konnten wir die Erbschaft sofort anlretcn." ,
Melten ging im Zimmer aus und nieder.
„Und das VerhÄtnis zwischen den beiden Brüdens war es gut oder schlecht?" :
„Aeußerlicd jedenfalls daS denkbar beste. Sie kamen ntchti eben häufig zusammen, aber sie waren dann stets sehr aufmerksam und liebevoll gegeneinander. Mein Onkel Friedrich war jedenfalls der einzige, für den Katenhusen ein wärmeres Gefühl hatte, und vor dem er vor allem Respekt hatte. Mi« anderen Menschen verachtete und haßte er geradezu." z „Und wie verhält sich Ihr Onkel zu dem Geschehnis?"
/ „Das heißt. Sie wollen fragen, ob er mich für schuldi- halt oder nicht? Er ist voll der herzlichsten Liebe für mich^ und er ist außer Ihnen bis jetzt der einzige, der «s^ offe» ausgesprochen hat, daß er den Verdacht gegen mich für u» begründet und töricht hält. Schon darin, daß er es billigt^ ja geradezu wollte, daß ich die Erbschaft des Toten annah« — wozu ich mich nach dem Streit zwischen meinem Onkck und mir nicht für berechtigt hielt — zeigte er seine ante Meinung. Und ich habe es eigentlich nur seinem Eintreten für meine Unschuld zu verdanken, daß ich noch nicht ver»^ haftet worden bin."
„Aber Sie glauben, daß diese Verhaftung doch «och kommen wird?"
!, „Sicherlich!"
.Wieder blickte Melten «ne Weil« nachdenklich vor sich nieder. Dann sagte er:
„Ich kann Ihnen vorläufig keinen anderen Rat gebe« als den, den Kops oben zu behalten, was auch immer Schweres für Sie kommen mag. Eine Verhaftung ist noch; keine Verurteilung, und bis zu einer solchen werden wir es; nicht kommen lassen. Sie glauben nicht, mir noch irgend« einen Fingerzeig geben zu können, wo ich mit «e«e« Stach» sorschungen einzusetzen habe?"
Augenblicke lang blickte Rudolf unschlüssig durch doA Fenster. Dann aber schüttelte er den Kopf.
„Nein!' sagte er bestimmt. „Ich kann Ihnen nichW weit»; kaaen.".
Fortsetzung folgt.