Abschluß des Waffenstillstands im Jahre 1918 am 11. November um 11 Uhr vormittags 3 Minuten lang unterbrochen worden.
Große Echveemofse« i« Berlin.
WTB. Berlin, 10. Nov. Wie die Abendblätter berichten, hat der außerordentliche Schneefall, der auch die ganze Nacht über anhielt, die Abwickelung des Verkehrs in Groß-Berlin stark beeinträchtigt. Die städt. Straßenreinigung konnte, trotzdem 20 M. Tagelohn gezahlt wurden, nicht genügend Arbeiter bekommen, um der Schneemengen Herr zu werden.
Amtliches.
La»t Bekanntmachung des Errahrungsrninistnlurns betr HSchstpreise für Sp,isrkarioff«l» der Erste ISIS vom 7. Novbr. 1919 (Staatsanz. Nr. 257) wurde auf Grund einer Verordnung des Reichswirtschaftsmiristeriums vom 1. Nov. d. I. in Abänderung der Verfügung des Einäh ungs- ministeriums vom 19. Sept. d. I. üb:r die Karioff lv r- forgung im Wirtschaftsjahr 1919/20 (Staatsanz. Nr. 215) folgendes bestimmt:
1. Der Erzcugerhöchstpreis für Herbstkartoffeln der Ernte 1919 wird unter Ewrechnung der bisher in Württemberg gewährten Schnelligkeitsprämie von Mk. 1.75 für jeden bis 15. Dezember gelieferten Zentner auf Mk. 9.75 festgesetzt. Hiezu kommen noch die in § 15 der Verfügung des Ernährungsmivisteriums vom 19. Sept. d. I. über d e Kartoff.lversorgung im Wirtschaftsjahr 1920. bestimmten, je nach der Entfernung gestaffelten Anfuhrgebühren von 20 vis 80 Pfennig.
2. Vorstehende Höchstpreise gelten mit rückwirkerd r Kraft vom 15. Sept. 1919 ab. Den Erzeugern, soweit sie bisher Kartoffeln zu den alten Preisen an den Kommunalverband geliefert haben, ist der Preisunterschied naLzuzahleu. Etwaige Nachzahlungen für Kartoffellicferungen auf Bezugscheine bleiben der Vereinbarung der Bet.iligten überlaffen.
Nagold, 10. Nov. 1919. Oberamt: Münz.
B«rfÜg««g der Fleischversorguugsftelle für Württemberg nnd Hoheuzollerr» über Wild.
vom 6. November 1919 (Staatsanzeiger Nr. 256).
Die VeriLgurg der Flnschversorgnugsstelle für Württemberg und Hohenzollern über Wild vom 12. Sept. 1917 (Staatsanz Nr. 2l7), 22. Juli 1918 (Staatsanz. Nr 171), 9. Okt. 1918 (Staatsanz. Nr. 244) wird auf Grund des Höchstpreisgesetzes ergänzt wie folgt:
§ 13 Ziff. 1 Abschnitt 1 erhält folgend n Zusatz:
Außerdem dürfen für Decke bezw. Balg brs auf weiteres folgende Zuschläge an den Jäger bezahlt werden:
s) für 1 Stück Rehwild bis zu 20 Mk.,
b) für 1 Stück Rot und Damw ld bis zu 60 Mk.,
e) für 1 Hasen im November 1919 bis zu Mk. 2.50.
Nagold, den 10. Nov. 1919. Oberamt: Mün z.
Amtliche Bekanntmachung.
I. - Durch die Ministerialverfügung vom 19. September ds. Js. ist die Verfügung des Ministeriums des Jnmin vom 14. März 1917 über Karioff lsaftmarken (Staatsanzeiger Nr. 62) für das Wirtschaftsjahr l9t9/20 er- neuert trordcn. Dieselbe wird nachstehend bekannt gegeben:
8 1. Kartoffeln und Kartoffelspeisen dürfen in Gast- und Schankwirtschasten, Speiseanstalten, Vereins- und Er- srischungsräumen, Volksküchen und sonstigen Anstalten zur Massenspeisung, sowie in Fremdenheimen und ähnlichen Betrieben nur gegen Kartoffelgastmarken abgegeben und ent- gegenqenommen werden.
Die beteiligten Kommunalverbände haben ohne Verzug die näheren Bestimmungen und Einrichtungen zu treffen.
Die Regelung kann den Gemeinden für ihre Bezirke überlaffen werden; Gemeinden, die nach der letzten Zählung mehr als 10000 Einwohner haben, können die Uebertragung verlangen.
Z 3. Die Abgabe von Kartoffelgastmarken durch die Kommunalverbände oder die Gemeinden (oergl. 8 1 Abs. 3) an die Verbraucher erfolgt unter Anrechnung auf die den Verbrauchern zustehende Karloffelmenge, sonach entweder gegen Ablieferung einer entsprechenden Menge von Speise- kartoffeln oder gegen Rückgabe von Kartoffelmarken gleichen Bezugsweits an den Kommunalveiband oder die Gemeinde oder, sofern diese Marken für den Rest des Wirtschaft.jahres noch nicht ausgegeben oder überhaupt Kartoffelmarkenj nicht eingeführt sind, durch Aufrechnung auf den dem Verbraucher noch zustehenden Bedarfsanteil.
8 3. Tie Württ. Landeskartoffelstelle Verwaltungsabteilung gibt für den Reiseverkehr innerhalb Württembergs gegen Ersatz der Selbstkosten auf Antrag an die Kommunalverbände und Gemeinden (vergl. 8 1 Abs. 3) Landeskartoffelgastmarken aus. Diese sind nur für den Gebrauch in Gast- und Sckankwirtschaften bestimmt; sie dürfen von den Kom- munakverbänden und Gemeinden gleichfalls nur unter Anrechnung auf die dem Verbraucher zustehende Kartoffelmenge entsprechend den Vorschriften in 8 3 abgegeben werden.
8 4. Der Bezugswert der an die Ueberschußkommunal- verbände und deren Gemeinden abgegebenen Landeskartoffel» gastma'ken wird von der Landrskartoffelstelle, Verwaltungs- abteilung als Ablieferungsschuldigkeit dieser Kommunalverbände vorgemerkt; der Bezugswert der von den Bedarfskommunalverbänden und ihren Gemeinden bezogenen Landes- kartoff-lgastmarken wird als Empfang auf den Lieferungs- ansp'uch dieser Bezirke angerechnet.
Die in einem Kommunalverhandsbezirk von den Inhabern der in ß t genannten Betriebe zurückgegebenen Landeskartoffelgastmarken sind monatlich an die Landeskartoffelstelle, Ver- waltungsabteilung zur Berechnung einzusenden.
8 5. An Personen, die keinem Württ. Kommunalverband angekören, dürfen in den in 8 1 bezeichnten Betrieben Kartoffeln und Kartoffelspeisen nur abgegeben werden, wenn sie ihre auf einen uichtwü: Itcmbergischen Kommunalverband lautende Reichsfleischkarte vorzeigen. In diesen Fällen darf zu einer w.ahlzeu nicht mehr als ^ Pfund Kartoffeln abgegeben werden.
8 6. Die von den Kommunalverbänden und den beteiligten Gemeinden zur Durchführung vorstehender Bestimmungen erlassenen Anordnungen bedürfen der Genehmigung der Landeskartoffelstelle, Verwaltungsabteilung.
§ 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen dieser Verfügung werden nach 8 8 der Verordnung des Reichsernährungsministers über Kartoffeln vom 4. Sept. 1919 (Reichsges. Bl. S. 1511) mit Geldstrafe bis zu Mk. 150.— oder mit H, ft bestraft, soweit nicht Verfehlung»» im Sinne des 8 18 der Bu> desratsverordnung über die Karloffeloersorgung vom 18. Juli 1918 vorliegen. Im letzteren Falle tritt Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr und Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. oder einer dieser Strafen ein.
Neben der Strafe können dis Vorräte, ouf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
Bei vorsätzlichem Verschweigen, Beiseiteschaffen, Veräußern oder Verfüttern von Speisekartoffeln muß die Geldstrafe, wenn aus chlußlich auf sie erkannt wird, mindestens dem zwanzigfachen Wert der Vorräte gleichkommen, auf die sich die strafbare Handlung bezieht.
II. Unter Bezugnahme auf vorstehende Ministerialverfügung wird angeordnet:
1. Für den Verkehr innerhalb des Bezirks werden keine besonderen Karloffelgastmarken ausgegeben, sondern es werden nur die zunächst für den Reiseverkehr bestimmten
Vas KckkiiMZ soll LLltzlldW.
Roman von H. Hill.
(9. Fortsetzung). (Nachdruck verboten).
„Mochtest du mir gefälligst Mitteilen, welcher Art Las Geschäft ist, das dieser Herr Weyrather betreibt?"
Es dauerte merkwürdig lange, bis die Antwort kam. Einige Augenblicke sah Herbert von Letzow verlegen zu Boden; dann aber reckte er seine schlanke Gestalt und warf den hübschen Kopf zurück.
„Er ist Juwelier, Vater!"
Die Ader auf der Stirn des Freiherrn schwoll bedenklich an, und die Finger seiner Rechten trommelten erregt auf der Schreibtischplatte.
„Wie kommst du dazu, bei «nein Juwelier Schulden zu machen? — Und was und für wen hast du bei ihm gekauft?"
Herbert erbleichte bei dem Verhör, das da mit ihm an- j gestellt wurde. Noch ein wenig höher reckte sich seine Gestalt, - aber seine Antwort klang jetzt fest und bestimmt. !
„Ich habe bei ihm verschiedene Ringe und andere Schmuck- - stücke gekauft. — Die Antwort auf deine zweite Frage wirst ! vu mir wohl sreundlichst erlassen, Vater?" >
Der Freiherr atmete schwer. !
„In der Tat — ich habe kein Interesse daran, den Namen j des Weibes zu erfahren, das sich von dir mit Brillanten . beschenken ließ, die du nicht bezahlst," sagte er scharf. „Aber , sie hat das ja wahrscheinlich nicht gewußt — hat dich für einen i Millionär gehalten, für den die paar Tausende nur eine- Lavpalie bedeuten! Großartig genug sollst du ja in Berlin aufgetreten sein."
Herbert von Letzow war bei seinen Worten ein wenig zusammengezuckt; aber er blickte dem Vater fest und ruhig in die Augen.
„Verzeih, wenn ich einen Irrtum berichtige, in dem du dich anscheinend befindest, lieber Vater," sagte er ruhig. „Ich bedauere, daß sich der Wann an dich, anstatt an mich gewendet hat. Denn daß ich ihn nicht sogleich bezahlte, war lediglich eine Bequemlichkeit — und er drängte mir seinen Kredit ja förmlich aus. Das Geld, das ich ihm schulde, habe ich im Besitz. Und ich werde es dem Mann noch heute zukommen lasten."
Der Freiherr von Levow atmete tief auf und strich sich mit der Hand über die Stirn.
„In diesem Punkte habe ich dir also unrecht getan," sagte er kurz. „Es freut mich. Denn ich wäre nicht in der Lage gewesen, dir das Geld zu geben."
Bestürzt sah ihn Herbert an.
„Verzeih, Vaier — aber das ist doch wohl nur ein Scherz," sagie er beklommen. „Tenn es handelt sich in diesem Falle doch wirklich nur um eine Lappalie."
„Es handelt sich um sechstausend Mark! — Und ich meine es bitter ernst. Sechstausend Mark sind heute keine Kleinigkeit mehr für mich, und ich wiederhole dir, daß es mir einfach unmöglich gewesen wäre, sie für etwas Derartiges auszugeben.
— Ich faoe dir das, damit du es dir für die Zukunft zur Lehre nimmst. Und ich bin leider genötigt, auch deinen Zuschuß ganz wesentlich eiuzuschränken."
Es wurdesthm offenbar sehr schwer, das alles auszusprechen. Und Herbert von Letzow glaubte sich nie in einer peinlicheren Situation befunden zu haben.
„Ich — ich verstehe das alles noch nicht so recht, lieber Vater," brachte er miihsam hervor. „Ich war in der Tat der Meinung, daß du — daß wir — nun, eben daß wir reich wären, und deine Eröffnungen treffen mich daher ganz unvorbereitet. Es ist ja selbstverständlich» daß ich mich in Zukunft auf das Aeußerste einschränken werde, wenn du
— nachdem du mir das gesagt. Aber möchtest du mir nicht Mitteilen, wie es in Wahrheit um uns steht?"
Die Finger des Freiherrn begannen wieder, einen Marsch auf der Schreibtischplatte zu trommeln.
„Wozu?" sagte er kurz. „Helsen könntest du doch nicht. Nnd es ist genug, wenn ich mir den Kopf damit beschwere. Nur die Geschichte mit den Brillanten hat mich veranlaßt, mit dir über diese Dinge zu reden- - Daß ich's dir offen sage
— «»hat mich an» einer schweren, einer sehr schwere» Sorge befreit, daß du däS Geld hast! Bezahlen hatte ich den Krempel ja sonst doch müssen — und ich hätte zsi« Wucherer gehen müssen, mir das Geld zu holen."
„Vater!" Herbert schrie beinahe auf. ,-zeder Mensch, jede Bank hätte dir doch sicherlich eine zehnfach grüße» Summe ohne weiteres aus Grrisenhagen vorgestreckt."
„Nein!" kam es kurz zurück. „Denn Grerfenhage» ist, bereits überschuldet. Und ich werde einen wesentlichen TeL des Waldbestandes verkaufen müssen, um es zu halten."
Landeskartoffelgastmarkcn verwendet. Diese sind bei den Gemeinden, die sie von der Bezirksversorgungsstelle beziehen, erhältlich gegen Anrechnung auf die den Verbrauchern zu- ftehende Kartoffelmenge (s. I 8 2 oben).
3. Die Kartenabgabestelle der Gemeinden haben über die Abgabe der Karloffelgastmarken Verzeichnisse oder besondere Abgabekarten zu führen, sowie die gegen Abgabe der Kartoffelmarken abgelieferten entsprechenden Mengen von'Speisekartoffeln entgegenzunehmen und zu verzeichnen bezw. die betreffenden Mengen, falls der Verbraucher noch nicht im Besitz der ihm zustehenden Kartoffelmenge ist, auf den dem Verbraucher noch zustehenden Bedarfsanteil aufzurechnen.
3. Die in I 8 1 genannten Betriebe haben die von den Gästen eingenommenen Kartoffelgastmarken bis zum dritten Tage jeden Monats der Kartenabgabestelle einzureichen. Die Kartenabgabestellen haben sie bis zum achten Tage jeden Monats mit einer Anzeige über die ausgegebenen und abgelieferten Karloffelgastmarken der Bezirksversorgungsstelle behufs Vorlage an die Landeskartoffelstelle einzusenden.
4. Soweit eine Versorgung der Gast- und Schaakwirt- schastev, Speiseanstalten, Vereins- und Erfrischungsiäume, Volksküchen und sonstigen Anstalten zur Maffenspeisung, der Fremdenheime und ähnlichen Betriebe, seiens sie nur gewerblicher oder gemeinnütziger Art, als nötig erscheint, wird ihnen auf Antrag eine für den Bedarf eines kurzen Zeitraums, höchstens eines Monats, ausreichende Kw toffelmenge zugewiesen. Mit diesem Vorrat an Speisekartoffeln muß das Unternehmen das ganze Wirtschaftsjahr hindurch ohne jeden weiteren Zuschuß ausreichen, da gegen den Umtausch der von den Gälten für die Verabreichung von Kartoffelgerichtenabgegebenen Karloffelgastmarken dem betreffenden Unternehmen von der versorgungspflichtigen Gemeinde immer wieder Speisekartoffeln zu liefern sind.
Etwaige Anträge auf Zuweisung von solchen Vorschriften an Speisekartoffeln sind an die Bezirksversorgungsstelle ein- zureichen. Bezugsscheine dürfen für diesen Zweck nicht ausgegeben werden.
Nagold, 10. Nov. ISIS. Oberamt: Münz.
Allkeirtei«, 11. November 1»r»
Ervavvt wsrde Amtsrichter Benz von Nagold zum dierstoussichiföhrenden Amtsrichter, mit der Amtsbe zeichrunn Oberom Züchter, in Langenburg.
X Ortsbücherei betr. Wir möchten nicht unterlassen auch an dieser Stelle die hics. Einwohnerschaft auf die hier besteherde Ortsbücherei aufmerksam zu machen. Sie kann sich im Krcis der Ortsbüchereien sehen lassen; denn st: zählt annähernd 800 Bä' de. Und wir finden gute Name: — Rosegaer, Raabe, Hcyse, Frerffen, Gottfried Keller, Freitag, Tolstoi etc. etc —, sodaß auch veiwöhnte L:s r wohl passenden Lesestoff finden können. Die Bücherei wtid jährlich durch Zukauf vermehrt. Dank oem Entgegenkom men der bürgerlichen Kollegien steht jedes Jchr eine nette Summe zur Verfügung ; auch wird ein ansehnlich r Betrag aus der SLulkaffe jährlich zur Beschaffung von Jugend - schriften verwendet. Auffallend selien sind Zuwendungen aus den Reihen der Geweindegenoffen. Und doch bin ich überzeugt, daß in manchem Schrank ein gutes Buch ver staubt, das^ einmal gelesen, auf die Seite gestellt wurde, oder daß Jugendschrtften noch in irgend einem Winkel herumliegen, die „man" jetzt nimmer liest. Für solche Bücher hat die Ortsbücherei Verwendung und nimmt Stiftungen gerne entgegen Die Verwalt»,g derselben haben Reklor Jetter und Hauptlehrer Kächele in den Händen. Wegen Entnahme von Büchern wende man sich an letzteren, siche übrigens die Anzeige im heuiigen Blatt.
Es war dem Studenten, als drehe sich das Ummer » nem tollen Wirbel um ihn her. Greifenhagen überschuwet
- und der Wald, sein herrlicher, geliebter Wald sollte ver- mst werden! Und wie eine eisige Faust grys es nach fernem erzen: das hast du zum nicht geringen Teil selbst verbuchet - hast Tausende und Tausende verpraßt und ver- chelt, ohne zu fragen, woher der sie nahm, der so freigebig gab!
Daß es ihm der Vater heute nicht vorwarf, dafür wcn^
- ihm von ganzem Herzen dankbar. Nnd im ersten Jmpm» inen Leichtsinn wieder gutzurnache», sagte er :
Wenn es so steht werde ich mein Studium natürlich berhaupt aufgeben, Vater ! - Ich werde irgend eme» raktischen Beruf ergreifen, in dem man sich Nicht jahrelang lit einer unbezahlten, oder doch so gut wie gar nicht ihlten Stellung begnügen muß, die überdies noch groß« esellschastliche Ansprüche an den Inhaber stellt.
Der Gutsherr von Greifenhagen lächelte.
„Du siehst die Dinge doch ein wenig zu schwarz cm, leber Sohn," sagte er. „Ick hätte dich natürlich nM roße Summen vergeuden lassen, wenn dies das Ende Me sein können. Stein, du wirst ruhig wieder nach Berlm uri-ckkehren; oder besser noch, du gehst irgendwo anders hm
- nach Bonn oder Heidelberg meinetwegen. Und ich Ham ,as feste Vertrauen zu dir, daß du dich nach ber: Decke trecken wirst, daß du dich mit dem begnügst, was ich d« ;eben kann, und derartige dumme Streiche, wie diese Brillanten- Keschichte einer war, in Zukunft unlerläßt."
.Ich brauche dir das wohl nicht erst ausdrücklich Pt versprechen! - Aber was du da sagtest, das mit de« Wald — ist das nicht zu vermeiden, Vater? — Muffe» wir wirklich den Wald verkaufen?" . .
Der Freiherr von Letzow l,eß sich schwer m «neu Sessel
^.Es geht nicht anders. Junge/" sagte er dumpf. .Und mache m« um des Himmels willen die Sache nicht noch schwerer. Du kannst es dir ;a nicht denken, was mich dl« Geschichte an Kämpfen und Leiden gekostet hat. Jeder Stam« ist mir ja ans Herz gewachsen - und daß es gerade d« Fremdling sein mug, der unseren Grund und Boden b«. kommt — es hat mich genug schlaflose Nackte gekostet!
In Herberts Zügen spiegelte sich lebhaftes Erschrecke«.
Fortsetzung folgt.