Bekanntmachung
Gemäß Z 2 des Gesetzes vom 29. August 1919 (R.-G.-B1. Sette 1491) und mit Zustimmung des Zehnerausschusses der Nationalversammlung wird eine
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I. Die Höhe der Anleihe beträgt 5 Milliarden, rückzahlbar innerhalb von 80 Jahren laut Tilgungsplan (3 Milliarden während der ersten 40 Jahre und 2 Milliarden während der letzten 40 Jahre).
II. Die Anleihe wird in 5 Millionen Spar-Prämienstücken, das Stück zu M. 1000, ausgegeben und ist in 5 Reihen, die mit lüt. -4, 8, 0, 0, L bezeichnet werden, ein- getellt. Jede Reihe enthält 2500 Gruppen (von 1 bis 2500) und jede Gruppe 400 Nummern (von 1 bis 400).
Ü1. Me Anleihe gelangt unter folgenden Bedingungen zur Zeichnung:
1. Für jedes Spar-Prämienstiick von M. >000 find als Gegenwert Mt. 500. in 5°/» Deutscher Reichsanleihe mit Zinsscheinen, fällig am l. April oder l. Juli 1020, zum Nennwert (siehe Ziffer 2 der untenstehenden Zeichnnngsbcdingnngen) nnd M. 500 in bar einzuzahlen.
2. Die Zuteilung erfolgt entsprechend der Höhe der Zeichnung; jedoch werden die kleinen Zeichnungen von 1 bis 5 Stück vorzugsweise berücksichtigt.
3. Gewinnverlosungen finden zweimal jährlich am 2. Januar und 1. Juli statt (die erste Gewinnvcrlosnng ausnahmsweise im März >920, der nähere Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben); bei jeder Keminnverlosung werden 2500 Gewinne im Benage von M. 25000000 gezogen.
6Z?»pir>nvl(M:
5 Gewinne
zu L
! öi-O 000
5000600
5
SSO 000
25WOOO
5
ZOO 000
1500600
5
200000
4,
1090000
10
159600
/e
1500000
20
..
103 -00
20L0000
SO
V
50600
2500600
100
25000
oe
25M000
200
s'
1V 000
/e
2000600
300
.. »
5000
1500 POO
400
3000
4200000
400
2000
800000
1000
1000
1000060
2500 Gewinne
25000000
4. Die Tilgungsauslosungen finden jährlich M 4. Juli statt Auf jedes zweite getilgte Spar-Priimienftnck entfällt ein mit den Jahren wachsender Bonus von Mk. 1000 bis NN. 4000.
Tilgungsplan:
In de» Jahren
Tilgung
Bonus
Insgesamt
jährlich
Stückzahl
jährlich
Gesamtbetrag
jährlich
Stückzahl
jährlich
im einzelnen
Gesamtbetrag
jährlich
1920-1929
500M
50 000 000
25 000
1000
25 000 000
i 75000000
1930—1939
75 000 '
75 000 000
37 500
1000
37 500 000
^ 112 500 000
1940—1949
100 ovo
100 000 000
50000
1000
50 000 000
itzoooooov
— 1
75 000
75 000 000
37 500
2000
»,75 000 000
ltzooooooo
1960—1999
50000
soooooco
25 000
4000
AOOOOOOstO
150 M/000
Ein ;edes getilgte Spar-Prämienstück bekommt außerdem einen Zuschlag nör
M. 30 für jedes verflossene Jahr.
^ Die Gesamtzahl der Stücke, auf die ein Gewinn und Bonus entfällt, beträgt jostiik 2900000, d. h. bä"/,, der Zahl der Spar-Prämienstücke.
5. Ein mit einem Gewinn laut Gewinnplan gezogenes Spar-Prämienstück nimmt auch an den späteren Gewinnziehungen bis zu seiner eigenen Tilgungsauslosung teil.
Die Auszahlung der laut Gewinnplan entfallenden Gewinne erfolgt unter Abzug von 10°/a.
6^. Die Gewinne werden 2 Monate nach der Gewinnverlosung (erstmalig jedoch am 1. April 1920), die Tilgungssummen, einschließlich der Zuschläge und des Bonus, am 29. Dezember j. I. gegen Vorlage des Stückes ausgezahlt.
7. Vom Beginn des 20. Jahres ab steht dem Besitzer des Stückes das Recht zu, die Rückzahlung desselben jeweils zum Ende des Jahres bei Jnnehaltung der Kündigungsfrist von einem Jahr zum Tilgungswert, d. h. zum Nennwert samt den zustehenden Zuschlägen von Ml 50 für jedes verflossene Jahr, unter Abzug von 10°/» zu verlangen.
Nückzahlrmgstabelle
eines Stückes von M. 1V0Ü Lei Tilgung und Kündigung.
Wenn die
Wenn die
Wenn die
Rück-
Rück-
Rück-
Zahlung
bei
bei
zahlung
bei
bei
Zahlung
bet
bei
am Ende
Tilgung
Kündigung
am Ende
Tilgung
Kündigung
am Ende
Tilgung
Kündigung
folgender
folgender
folgender
Jahre
Jahre
Jahre
erfolgt
-
erfolgt
erfolgt
1
1050
30
2500
2250
60
4000
3600
5
1250
—
35
2750
2475
65
4250
3825
10
1500
—
40
3000
2700
70
4500
4050
15
1750
—
45
3250
2925
75
4750
4275
20
2000
1800 ,
50
3500
3150
80
5000
25
2250
2025
375Y
3375
8. Sollte vor Ablauf von 1Ö Jahren eine neue gleichartige Spar-Prämienanleihe zur Ausgabe gelangen, so haben die Inhalt der Spar-Prämienstücke dieser Anleihe da- Zeichungsvorrecht.
Steuerbegünstigungen der Spar-Prannertanleihe:
L) Befreiung eines Besitzes mS zu 25 Stück von der Nachlaßsteuer mch bezügfich derselben Stücke von der Eroanfallsteuer. Keine Nachlaß- oder Ew- ansallsteuer für die auf den Namen Dritter bei der Reichsbank oder and vom Reichsministet der Finanzen noch zu benennendem. Stellen aus 5 Jayre mehr oder auf Todesfall hinterlegten Stücke (bis IO-Stück für ;ede emz dritte Person).
b) Der VermögenszuMcÄ, der sich üUS dM Besitze der Anls^d^ über dem bei der Erwerbung dö'r Stücke anzunehm^den Vermögens«^ * " '
unterliegt nicht der Besitzsteuer (Vermögenszuwachssteuer). . ^
Der Neberschnß des BeräußerungZwertes über den Tilgungswert bleibk »n. vott der Kapitalertragssteuer. ,
Die dem Besitzer der Stücke auf Grsisid der vorstehenden. Bestimmungeü unter, all, 3, 4 zustehenhen Leistungen sowie der aus dem Verkauf der Stücke erzielte Gewinn unterliegen im Gewinnjahre weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragssteuer.
ä) Bei jeder Art der Besteuerung werden die PrSmienstücke bei einer Stückzahl bis zu 50 Stück höchstens zum Nennwert, vom 20. Jahre ab zum Kündigungswerte bewertet.
O
1. AmlMlNestelleN. Zsichnungsstsllen find hie Reichsbank und die im offiziellen ZeichnunqS-
proiprtt aufgckührteii Geldinstitute. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung jeder Bank, jedes Bankiers, jeder Sparkasse und Kreditgenossenschaft erfolgen.
Zeichnungen werden
W Nl-niU, de« iv.. dir MtWih. de« 28. NmEr M
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«ntgegengenommev. Früherer Zeichnungsschluß bleibt Vorbehalten.
2. Zkichnungsp^is. Der Preis für jedes Spar-Prämienstück betrügt 1000. Hiervon sind
üstO in 5°/«» Deutscher Reichsanleihe zum Nennwert berechnet und M SM in bar zu begleichen ' Di« mit Zaauar^Zuli - Zinsen ausgestatteten Reichsanleihestücke sind mit Zinsscheinen Mlg am l.vJuli 1920. hie mit April—Oktober-Zinsen ausgostatteten Stücks mit Zinsscheinen billig -m7.^«pril 1S20, eittzüreichen. Den Einliekerern von 5°i» Reichsanleihe nnt April—Oltober- Zmsschemen werden ans ihre alten Anleihen Stückzinsen für SO Tage — 1,25°/» vergütet.
3. SichklHbstsbestöllUNg. Bei der Zeichnung hat jeder Zeichner «ine Sicherheit von 10°/, des
gezeichnete» Betrages mit M 100 sür jedes Prämienstück in bar zu hinterlegea.
4. Zuteilung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dein ZeichnunqSschluß statt. . Verteilung bestimmt das Reichsfinanzministerium. '
Die Art der,
5. Bezahlung. Die Zeichner sind verpflichtet, die zugeteilten Beträge bis zum 29 . Dezember d. I.- zu begleichen. Die Begleichung hat bei derjenigen Stelle zu ersolaen, bei der die Zeichnung anae« meldet worden ist. -2 »
6 .
7.
_ , ---w»»>-»>t^wtverungen zur «egwnyung verwenser werden, so ist sogleich nach
Erhalt der Zuteilung ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschuldenverwaltung, Berlin 8V 68. Oranienstraße 92/94, zu richten. Der Antrag muß einen auf die B«. gleichung der Spar-Prämienstücke hinweisendenVermerk enthalten und spätestens am 20.Dezemberd. I. be, der Rerchsschuldenverwaltung eingehen. Vordrucke zu solchen Anträgen mit Formvorschriften sind be, allen Zeichnungs- und Vermittlungsstellen zu haben. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, di« nur zur Begleichung von Spar-Prämienstücken geeignet sind, ohne Zinsbogen ausgereicht. Die AuS- rerchung erfolgt gebührenirei und portofrei als Neichsdienstsache. Diese'Schuldverschreibungen sind späte- stens bis zum 20. März 1920 den in Absatz 1 genannten Zeichnungs- oder Vermittlungsstellen einzureichen.
Ausgabe der Stücke. Die Ausgabe der PrSmienstücke erfolgt im Februar 1920; Schuld- buchgläubrger erhalten erforderlichenfalls bis zur ersten Gewinnverlosung im März ». I. durch ihr« Vermittlungsstellen Nuinmernaufgabe. Hwi^chenscheme stnd nicht vorgesehen.
Kriegsanleihen. Die Reichsbank wird, soweit möglich, unentgeltlich« Stücke von höherem Nennwert als M. S00 in kleine Stücke tausche»'
Berlin» rm November 1919.
Reichsfinanzministerium
Anleihe-Abteil«»?.
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