Bekanntmachung

Gemäß Z 2 des Gesetzes vom 29. August 1919 (R.-G.-B1. Sette 1491) und mit Zustimmung des Zehnerausschusses der Nationalversammlung wird eine

191

I. Die Höhe der Anleihe beträgt 5 Milliarden, rückzahlbar innerhalb von 80 Jahren laut Tilgungsplan (3 Milliarden während der ersten 40 Jahre und 2 Milliarden während der letzten 40 Jahre).

II. Die Anleihe wird in 5 Millionen Spar-Prämienstücken, das Stück zu M. 1000, ausgegeben und ist in 5 Reihen, die mit lüt. -4, 8, 0, 0, L bezeichnet werden, ein- getellt. Jede Reihe enthält 2500 Gruppen (von 1 bis 2500) und jede Gruppe 400 Nummern (von 1 bis 400).

Ü1. Me Anleihe gelangt unter folgenden Bedingungen zur Zeichnung:

1. Für jedes Spar-Prämienstiick von M. >000 find als Gegenwert Mt. 500. in 5°/» Deutscher Reichsanleihe mit Zinsscheinen, fällig am l. April oder l. Juli 1020, zum Nennwert (siehe Ziffer 2 der untenstehenden Zeichnnngsbcdingnngen) nnd M. 500 in bar einzuzahlen.

2. Die Zuteilung erfolgt entsprechend der Höhe der Zeichnung; jedoch werden die kleinen Zeichnungen von 1 bis 5 Stück vorzugsweise berücksichtigt.

3. Gewinnverlosungen finden zweimal jährlich am 2. Januar und 1. Juli statt (die erste Gewinnvcrlosnng ausnahmsweise im März >920, der nähere Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben); bei jeder Keminnverlosung werden 2500 Gewinne im Benage von M. 25000000 gezogen.

6Z?»pir>nvl(M:

5 Gewinne

zu L

! öi-O 000

5000600

5

SSO 000

25WOOO

5

ZOO 000

1500600

5

200000

4,

1090000

10

159600

/e

1500000

20

..

103 -00

20L0000

SO

V

50600

2500600

100

25000

oe

25M000

200

s'

1V 000

/e

2000600

300

.. »

5000

1500 POO

400

3000

4200000

400

2000

800000

1000

1000

1000060

2500 Gewinne

25000000

4. Die Tilgungsauslosungen finden jährlich M 4. Juli statt Auf jedes zweite getilgte Spar-Priimienftnck entfällt ein mit den Jahren wachsender Bonus von Mk. 1000 bis NN. 4000.

Tilgungsplan:

In de» Jahren

Tilgung

Bonus

Insgesamt

jährlich

Stückzahl

jährlich

Gesamtbetrag

jährlich

Stückzahl

jährlich

im einzelnen

Gesamtbetrag

jährlich

1920-1929

500M

50 000 000

25 000

1000

25 000 000

i 75000000

19301939

75 000 '

75 000 000

37 500

1000

37 500 000

^ 112 500 000

19401949

100 ovo

100 000 000

50000

1000

50 000 000

itzoooooov

1

75 000

75 000 000

37 500

2000

»,75 000 000

ltzooooooo

19601999

50000

soooooco

25 000

4000

AOOOOOOstO

150 M/000

Ein ;edes getilgte Spar-Prämienstück bekommt außerdem einen Zuschlag nör

M. 30 für jedes verflossene Jahr.

^ Die Gesamtzahl der Stücke, auf die ein Gewinn und Bonus entfällt, beträgt jostiik 2900000, d. h."/,, der Zahl der Spar-Prämienstücke.

5. Ein mit einem Gewinn laut Gewinnplan gezogenes Spar-Prämienstück nimmt auch an den späteren Gewinnziehungen bis zu seiner eigenen Tilgungsauslosung teil.

Die Auszahlung der laut Gewinnplan entfallenden Gewinne erfolgt unter Abzug von 10°/a.

6^. Die Gewinne werden 2 Monate nach der Gewinnverlosung (erstmalig jedoch am 1. April 1920), die Tilgungssummen, einschließlich der Zuschläge und des Bonus, am 29. Dezember j. I. gegen Vorlage des Stückes ausgezahlt.

7. Vom Beginn des 20. Jahres ab steht dem Besitzer des Stückes das Recht zu, die Rückzahlung desselben jeweils zum Ende des Jahres bei Jnnehaltung der Kündigungs­frist von einem Jahr zum Tilgungswert, d. h. zum Nennwert samt den zustehenden Zu­schlägen von Ml 50 für jedes verflossene Jahr, unter Abzug von 10°/» zu verlangen.

Nückzahlrmgstabelle

eines Stückes von M. 1V0Ü Lei Tilgung und Kündigung.

Wenn die

Wenn die

Wenn die

Rück-

Rück-

Rück-

Zahlung

bei

bei

zahlung

bei

bei

Zahlung

bet

bei

am Ende

Tilgung

Kündigung

am Ende

Tilgung

Kündigung

am Ende

Tilgung

Kündigung

folgender

folgender

folgender

Jahre

Jahre

Jahre

erfolgt

-

erfolgt

erfolgt

1

1050

30

2500

2250

60

4000

3600

5

1250

35

2750

2475

65

4250

3825

10

1500

40

3000

2700

70

4500

4050

15

1750

45

3250

2925

75

4750

4275

20

2000

1800 ,

50

3500

3150

80

5000

25

2250

2025

375Y

3375

8. Sollte vor Ablauf von Jahren eine neue gleichartige Spar-Prämienanleihe zur Ausgabe gelangen, so haben die Inhalt der Spar-Prämienstücke dieser Anleihe da- Zeichungsvorrecht.

Steuerbegünstigungen der Spar-Prannertanleihe:

L) Befreiung eines Besitzes mS zu 25 Stück von der Nachlaßsteuer mch bezügfich derselben Stücke von der Eroanfallsteuer. Keine Nachlaß- oder Ew- ansallsteuer für die auf den Namen Dritter bei der Reichsbank oder and vom Reichsministet der Finanzen noch zu benennendem. Stellen aus 5 Jayre mehr oder auf Todesfall hinterlegten Stücke (bis IO-Stück für ;ede emz dritte Person).

b) Der VermögenszuMcÄ, der sich üUS dM Besitze der Anls^d^ über dem bei der Erwerbung'r Stücke anzunehm^den Vermögens«^ * " '

unterliegt nicht der Besitzsteuer (Vermögenszuwachssteuer). . ^

Der Neberschnß des BeräußerungZwertes über den Tilgungswert bleibk »n. vott der Kapitalertragssteuer. ,

Die dem Besitzer der Stücke auf Grsisid der vorstehenden. Bestimmungeü unter, all, 3, 4 zustehenhen Leistungen sowie der aus dem Verkauf der Stücke erzielte Gewinn unterliegen im Gewinnjahre weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragssteuer.

ä) Bei jeder Art der Besteuerung werden die PrSmienstücke bei einer Stückzahl bis zu 50 Stück höchstens zum Nennwert, vom 20. Jahre ab zum Kündigungswerte bewertet.

O

1. AmlMlNestelleN. Zsichnungsstsllen find hie Reichsbank und die im offiziellen ZeichnunqS-

proiprtt aufgckührteii Geldinstitute. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung jeder Bank, jedes Bankiers, jeder Sparkasse und Kreditgenossenschaft erfolgen.

Zeichnungen werden

W Nl-niU, de« iv.. dir MtWih. de« 28. NmEr M

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«ntgegengenommev. Früherer Zeichnungsschluß bleibt Vorbehalten.

2. Zkichnungsp^is. Der Preis für jedes Spar-Prämienstück betrügt 1000. Hiervon sind

üstO in 5°/«» Deutscher Reichsanleihe zum Nennwert berechnet und M SM in bar zu begleichen ' Di« mit Zaauar^Zuli - Zinsen ausgestatteten Reichsanleihestücke sind mit Zinsscheinen Mlg am l.vJuli 1920. hie mit AprilOktober-Zinsen ausgostatteten Stücks mit Zinsscheinen billig -m7.^«pril 1S20, eittzüreichen. Den Einliekerern von 5°i» Reichsanleihe nnt AprilOltober- Zmsschemen werden ans ihre alten Anleihen Stückzinsen für SO Tage 1,25°/» vergütet.

3. SichklHbstsbestöllUNg. Bei der Zeichnung hat jeder Zeichner «ine Sicherheit von 10°/, des

gezeichnete» Betrages mit M 100 sür jedes Prämienstück in bar zu hinterlegea.

4. Zuteilung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dein ZeichnunqSschluß statt. . Verteilung bestimmt das Reichsfinanzministerium. '

Die Art der,

5. Bezahlung. Die Zeichner sind verpflichtet, die zugeteilten Beträge bis zum 29 . Dezember d. I.- zu begleichen. Die Begleichung hat bei derjenigen Stelle zu ersolaen, bei der die Zeichnung anae« meldet worden ist. -2 »

6 .

7.

_ , ---w»»>-»>t^wtverungen zur «egwnyung verwenser werden, so ist sogleich nach

Erhalt der Zuteilung ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschulden­verwaltung, Berlin 8V 68. Oranienstraße 92/94, zu richten. Der Antrag muß einen auf die B«. gleichung der Spar-Prämienstücke hinweisendenVermerk enthalten und spätestens am 20.Dezemberd. I. be, der Rerchsschuldenverwaltung eingehen. Vordrucke zu solchen Anträgen mit Formvorschriften sind be, allen Zeichnungs- und Vermittlungsstellen zu haben. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, di« nur zur Begleichung von Spar-Prämienstücken geeignet sind, ohne Zinsbogen ausgereicht. Die AuS- rerchung erfolgt gebührenirei und portofrei als Neichsdienstsache. Diese'Schuldverschreibungen sind späte- stens bis zum 20. März 1920 den in Absatz 1 genannten Zeichnungs- oder Vermittlungsstellen einzureichen.

Ausgabe der Stücke. Die Ausgabe der PrSmienstücke erfolgt im Februar 1920; Schuld- buchgläubrger erhalten erforderlichenfalls bis zur ersten Gewinnverlosung im März ». I. durch ihr« Vermittlungsstellen Nuinmernaufgabe. Hwi^chenscheme stnd nicht vorgesehen.

Kriegsanleihen. Die Reichsbank wird, soweit möglich, unentgeltlich« Stücke von höherem Nennwert als M. S00 in kleine Stücke tausche»'

Berlin» rm November 1919.

Reichsfinanzministerium

Anleihe-Abteil«»?.

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