Amtliches.
Höchstpreise für de» Kleinhandel mit Lpeisekarloffelu der Herbsterate ISIS.
Der Preis für die vom Kommunalverband bezw. von der Hemeindeabgabestelle an die Verbraucher gelieferten Kartoffeln (Kleinhandel) beträgt für den Zentner Ml. 9.7S beim unmittelbaren Verkant vom Erzeuger an den Verbraucher Ml. 8.S0.
Als Kleinhandel im Smne dieser Bestimmung gilt der Verkauf an den Verbraucher, beim unmittelbaren Verkauf tzom Erzeuger an den Verbraucher jedoch nur bei Menge« von «icht »ehr als 20 Zentnern.
Nagold, 27. Sept. 1919. Oberamt: Gös A.-V.
Haferdrusch- und Ausfuhrverbot.
Um den zur Vermeidung eines Zusammenbruchs unserer Brotversorgung jetzt dringend notwendigen Ausdrusch von Brotgetreide und Gerste zu fördern, den Haferausdrusch aber einstweilen in den Hintergrund zu drängen, wurde mit Verordnung des Reichsernährungsministcrs vom 1. 9. 19 -aS »uSdresche« von Hafer ohne Genrhmltzvng des KommrrnalverbavdS vor dem 16 Oktober dS. IS. ver boten. Zur Sicherstellung der den Gemeinden auferlegten Lieferpflicht (Z 13 a der Ne'chsgetreideordnimg) wird mit Einverständnis des Reichsernährungsminist rs die Ausfuhr vo« Hafer aus dem Bezirk Nagold ohne ausdrückliche Genehmigung d eSL ommuualverbaudS für die Zeit deS HaferdruschMDM^rrbolea.
Na«A^oen 25. Septbr. 1919. Oberamt: Münz.
Kartoffelversorgung.
Auf Grund der Verfügung der Landeskartoffelstelle über de» unmittelbaren Verkehr mit Kartoffeln zwischen Verbrauchern und Erzeugern vom 12. Sept. (Staatsanz. Nr. 210) und der Verordnung über die Kartoffelversorgung vom 18. Juli 1918 (Reichsges.-Bl. S. 718) wird folgendes bestimmt:
1. Der zulässige Höchstbedarf eines Versorgungsberech- tigteu an Herbstkartoffeln beträgt für die Zeit vom 15. Sept. 1919 bis 17. Juli 1920 (44 Wochen) 2'/° Ztr.
2. Die Gemeindebehörden haben die Namen der versor- aungsberechtigten Haushaltungsvorstände, d. h. der Vor stände der Haushaltungen, die ihren zulässigen Höchstbedarf an Herbstkartoffeln (Ziff. 1) durch eigene Erzeugung voraus- sichtlich nicht vollständig -ecken können und die Zahl der Hausyaltungsmitglieder in einer Haushaltsliste für Kar toffelverteilung einzutragen.
3. Sobald die Liste (Ziff. 2) vollständig angelegt ist, dürfen an die eingetragenen Haushaltungen auf Verlangen Vordrucke zu Bezugsscheinen gegen eine Gebühr von 40 Pfg. abgegeben werden. Die Zeit der Abgabe machen die Ortsbehörden bekannt.
4. Gewerbliche Betriebe wie Bäckereien, Wirtschaften, Fremdenheime dürfen ihren gewerblichen Bedarf nicht durch Bezugsschein decken; Krankenhäuser, Erziehungs- und andere Anstalten sowie Verbrauchervercinigungen bedürfen hiezu der Erlaubnis der Landeskartoffelstelle.
5. Bor der Einreichung eines Bezugsscheins muß sich der Antragsteller versichern, daß der von ihm benannte Kartoffelerzeuger die bestellte Menge liefern will.
8. Der Antragsteller hat alle 3 Ausfertigungen des Bezugsscheins (ä, 8 und 6) wahrheitsgetreu auszufülleu, bei der Gemeindebehörde seines Wohnorts einzureichen und dabet den Ertrag seiner eigenen Kartoffelernte auf Grund gewissenhafter Schätzung anzugeben. Ausgefülltr Bezugs scheine müffen spätestens bis 18. Oktober 1919 eingereicht werden.
7. Die Gemeindebehörden haben die Angaben nachzu- j prüfen, zu hohe Bestellungen zu kürzen, die Prüfung auf alle» 3 Ausfertigungen zu beurkunden und den geschätzten !
Prinzetzche«.
Roman von Wilhelm v. Trotha.
(Fortsetzung.) (Nachdruck verboten .
7. Kapitel.
Al» der Prinz, noch vollkommen erschüttert von dem' Lorgefallenen, denn er konnte dem ohnmächtigen Mädchen ja gar nichts zur Beruhigung sagen, im Schloß wieder aukam, nachdem er für die Heimbesörderung Elisabeths Sorge getragen hatte, erschien Loewenstein bei Ihm und teilte ihm mit, daß der Fürst ihn zu sprechen wünsche: Prinz Egon war in diesem Augenblick diese Botschaft höchst unwillkommen, und jo fragte er seinen Freund und Adjutanten, der dem Prinzen übrigens seine Gemütsverfassung ansah, nur deren Grund nicht kannte:
„Seine Hoheit macht« di« Sache allerdings sehr »ringlich."
„So? Wirklich?-
„Gut, Walter, dann melde ihm mein sofortiges Kom- «en an, ich will nur meine nassen Kleider mit trockenen vertauschen, dann werde ich erscheinen.
Der Adjutant verließ kopfschüttelnd den Freund, und als er nach kaum einer Viertelstunde den Prinzen bei dem Fürsten anmeldete, sah er dem anderen nichts von der vorhin wahrnehmbaren starken Erregung mehr an.
„Ah, Egon, da bist du ja! Freut mich! Siehst ein wenig angegriffen aus. Wird sich ja wieder geben, warst arg durchgenäßt im Walde. Na, einem jungen, kräftigen Manne wie dir wird so eine kleine kalte Dusche nichts schaden! Apropos, mein Junge, was ich sagen wollt«.— Hm, tjq, da setz dich mal hin, nimm 'ne Zigarre, e« plaudert sich dabei immer besser und freierl So, nun brennt sie ja! — Also, was ich da mit dir besprechen wollte — du, ja. daß dies« furchtbar« Tragödie in Sera» jewo bi« allerweiteften Kreise zu schlagen beginn^ und ba muß ich mit dir mancherlei berede». AH» da Hege» mir zwei Ving« belonbe», «» >
Eigenertrag des Aniragsstellers, sowie die auf dem Bezugsschein angegebene Menge in der Kartoffelverteilungsliste zu vermerken. Die Ausfertigung haben sie sodann an die Gemeindebehörde des Kartoffelerzeugers, die Ausfertigung 8 an die Landeskartoffelstelle, Geschäftsabteilung Stuttgart, die Ausfertigung 6 an den Antragsstcller auszusolgen.
8. Die Ausfertigung O ist als Versavdschein dem Frachtbrief anzuschließen, bei Beförderung mit Fuhrwerk ist sie vom Ortsoorsteher des Kartoffelerzeugers mit einem Vermerk über den Besörderungstag zu versehen und als Be förderungsschein vom Frachtführer mitzuführen. Der Versand von Kartoffeln auf Bezugschein ist nur bis 30. Nov. zulässig.
9. Wird auf den Bezugsschein nicht oder nur teilweise geliefert, so hat dies der Versorgungsberechtigte durch Vor. läge des Frachtbriefs usw. seiner Gemeindebehörde nachzu weisen und diese hat es dcr Landeskartoffelstelle anzuzeigen.
10. Die Gemeindebehörde des Kartoffelerzeugers hat die bei ihr einkommenden Bezugscheine ^ zu sammeln und in ein Verzeichnis etnzutragen.
11. Erzeuger mit einer Anbaufläche von 1 du und darüber dürfen nicht mehr als die Hälfte ihres Ertrags auf Bezugscheine abgeben; dies ist ihnen vom Ortsvorsteher zu eröffnen.
12. Zuwiderhandlungen sind mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bedroht; neben der Strafe können die Vor rate, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden.
13. Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, dft Haushaltungslisten baldwö glichst anzulegen und so dann bis spätestens 1. Oktober behuis Feststellung der Zahl der Bezugsscheinvordrucke zu berichten:
a) wie viel Haushaltungsvorstände ihre Kartoffeln unmittelbar von den Landwirten beziehen wollen ;
b) die Gesamtzahl der kartoffelbezugsberechtigten Personen in der Gemeinde;
o) den Geiamtkartoffelbedarf dieser Personen (Z ff. b) unter Zugrundleguug von 2'/- Zentner pro Kopf,
ch die Zahl dcr Selbstversorger;
e) die Zahl der Versorgung?berechtigten.
Für den unmittelbaren Kartoffelverkehr zwischen Verbraucher und Erzeuger innerhalb deS OberamtSbezirkS Nagold wird folgendes a-geordnet:
1. Für den Verkehr zwischen verschiedenen Gemeinden des Oberamtsbeztrks Nagold sind ebenfalls Bezugsscheine erforderlich.
2. Sofern Verbraucher und Erzeuger in verschiedenen Gemeinden des Oberamtsbezirks wohnen, ist die Ausfertigung 6 an dir Bezirksversorgungsstelle, also nicht an die Landeskartoffelstelle einzusenden.
3. Wohnen Erzeuger und Verbraucher in einer Gemeinde, so ist nur vie Ausfertigung ^ und 6 des Bezugsscheins zu verwenden. Die Abgabe darf erst erfolgen, wenn von der Gemeindebehörde auf die Ausfertigung 6 der Tag des Bezugs eingetragen ist. Die Ausfertigung 6 hat der Verbraucher während des Transports mitzuführen und spätestens an dem auf die Beförderung folgenden Tag dem Schultheißenamt abzuliefern.
4. Die Schultheißenämter körnen für den Verkehr zwischen Erzeuger und Verbraucher in der eigenen Gemeinde eine abweichende Regelung vornehmen, insbesondere die Bezugscheine Wegfällen lassen, wenn die nötigen Vorkehrungen getroffen werden, daß die Verbraucher nicht mehr als 2'/- Zentner auf den Kopf eindccken können. Sofern die Gemeinde hievon Gebrauch macht und nicht etwa die Zuteilung der Kartoffeln selbst vonnmmt, muß mindestens verlangt
Herzen. Du weiht ja, wie es mit der Thron- folgesrage steht, und so ganz auf den Kopf gefallen wirst du ja auch nicht sein, nicht bemerkt zu haben» was die Ankunft unserer Gäste zu bedeuten hat, oder sagen wir besser: bedeuten kann l Na na, liebster Egon, du brauchst nicht so rot und nervös zu werden! Sollte mich freuen, wenn da alles sich so anspinnen und auch erledigen würde, wie ich's, offen gestanden, ja sehr gerne sehen würde. Also, lieber Neffe, hast du schon irgendwelche Schritte getan?-
„Nein, Onkel, nichts was-
„Na schön, also dann wäre das in Anbetracht der Lage und der Zeit wohl nun ganz wünschenswert. Die politische Lage, so ist mir heute aus Berlin telegraphiert worden, beginnt sich zu verdunkeln, und da ist die Zeit für Amouren uns sehr knapp bemessen. Du verstehst, was ich damit sagen will, denn es beginnt in der Luft nach
Pulver zu riechen und-na, Egon, du kennst mich
ja, ich bin ein Mann von geraden Worten. Also da komme ich zu dem zweiten Punkt — -en ersten wirst du ja durch meine ziemlich unverblümten Andeutungen verstanden haben —, also ich muß bei einem eventuellen Kriegsausbruch daran denken, dich so placieren zu lassen, daß dein Leben nicht gerade in der allervordersten Linie menschlichen Zufälligkeiten, wie sie ein Krieg mit sich bringt, ausgesetzt ist. Ich möchte also deine Enthebung bei deinem Truppenkommanvo beantragen.-
„Aber Onkel, Hoheit, da» kann doch dein Ernst nicht sein?-
„Doch doch, lieber Egon, es wird mir wohl nicht» anderes übrigbleiben. Nun, du wirst deinen militärischen Fädigkeiten gemäß nicht etwa kaltgestellt werden, beileibe nicht, das würde sich auch nicht mit den Traditionen unserer deutschen Fürstenhäuser vertragen» aber ein Thronerbe ist nun eben ein Mann, der eines gewissen Schutze» bedarf; ja, und da wollte ich dich bitten: denk dir mal was aus, wo du wohl hinpassen könntest. So, das wären die beiden Dinge, über die ich mit dir sprechen wollte. Gib mir heute oder morgen, so lange hat's noch Zeit, Bescheid.- Onkel und Neffe erhoben sich dann. Prinz Egon wollte noch etwas sagen, denn jetzt erst hatte er sich so west gesammelt, dies zu tun, aber der andere schien augenblicklich keine große Lust zu verspüren, mehr über di« Angelegenheiten zu sprechen, und so trennte« sich di«
werden, daß der liefernde Erzeuger in die Haushaltungslisten eingetragen wird. Außerdem ist die gesamte Menge der von den Erzeugern an die Verbraucher der eigenen Gemeinde abgegebenen Kartoffeln festzustellen und bis 30. November d. I. dem Oberamt anzuzeigen.
Nagold, den 25. Sept. 1-19. Oberamt: M sin z.
Landesnachrichten.
Ulteaelelg, 37. September 1«i» Befitzwechfek. Das Wohnhaus vo« Frau Verwaltungsaktuar Maier hier, ging in den Besitz von Sparkasfier Walz hier über.
Zu den hohe« Schahpreife» schreibt »ns die Freie Schuhmacherinnung Nagold: Seit Mitte August sind ganz außerordentliche Preissteigerungen für Leder eingetreten. Die Schuh- machermeister stehen dieser Verteuerung, die allgemein überrascht hat, völlig machtlos gegenüber. Sie müffen den Gerbereien diese Preise zahlen, wenn sie überhaupt Leder bekommen wollen. Die Schuhmachermeister wenden sich entschieden gegen die vielfach laut werdenden Beschuldigungen, daß ste die Prestverleurer seien. Das trifft keinesfalls zu. Die Kalkulationen der Schuhmachermeister entsprechen durchaus den heutigen Verhäiuiiffen. (Siehe Anzeige in der heutigen Nummer.)
Die Zuckerstouer wird bekanntlich von 14 auf 30 Mark für den Doppelzentner erhöht; die Steuereinnahme soll dadurch von 160 aus 340 Millionen Mark gesteigert werden. Das Pfund Zucker wird sich um 8 Pfg. verteuern.
— Vom Znckerprcis. Ter Verein Deutscher Znk- kcrindustrieller verlangt in einer Eingabe an den ReichiS- wirtschaftsminD'r die Festsetzung des Rohzuckerpreises auf 65 Mark für den Zentner und 6 Mark pro 1 Zentner Zuckerrüben.
— 4vjähriges Jubiläum des Reichsgerichts.
Am 1. Oktober ds. Js. werden es 40 Jahre, daß tuS Reichsgericht, der gemeinsame oberste Gerichtshof für das gesamte deutsche Reich, in Leipzig eröffnet wurde.
— Einreise »ach Italien. Tie italienischen Aus- landsbehörden sind neuerdings ermächtigt worden, Erlaubnisbescheinigungen zur Einreise nach Italien auf Grund der Auskünfte zu erteilen, die sie sich selbst über die Personen, die sich nach Italien zu begeben wünschen, zu beschaffen haben. Einreiseanträge sind an den Kgl. italienischen politischen Kommissar in Berlin zu richten. Einreiseerlaubnis wird nur auf ganz gewichtige Gründe hin erteilt.
— Gewitter. Am Samstag nachmittag zogen mehrere Gewitter, die von Regenfällen begleitet waren, über das Land. Die alte Wetterregel, daß an Bartholomär (24. August) die Gewitter heimziehen, trifft in diesem warmen Herbst nicht zu.
— Heimkehr der Kriegsgefangenen. Am Sonn- kag kam ein Zug mit Kriegsgefangenen in dem Durchgangslager Eglosheim (Ludwigsburg) an.
Aus der Durchfahrt durch Belgien wurden deutsche Kriegsgefangene vom Pöbel angegriffen. Bis jetzt sind in Köln 26 Verletzte festgestellt worden. Die Reichsregierung hat gegen diese unglaubliche Rohheit scharfe» Einspruch bei der belgischen Regierung erhoben.
— Die Einstellung der Sonntagspersonenzüge soll in Württemberg, Baden, Bayern und Preußen im November durchgeführt werden. Wenn sich jedoch die Kohlenzufuhr nicht bessert, ist mit der Möglichkeit zu rechne«, daß die Maßregel wenigstens in WüEemberg und Ba* den schon mit dem Winterfahrplan am 5. Oktober t« Kraft treten muß.
seiden mit einem nichtssagenden Händedruck. Der eine, der girrst, glaubte, er habe erreicht, was er wollte, und der andere, der noch ganz gefangen war von den Vorgängen da draußen im kühlen Tann, über den nun wieder die Sonne ihre goldenen Strahlen auswarf, mußte nun zu einem Entschluß kommen, dessen Ausführung auch nicht mehr lange auf sich warten lassen durfte. Prinz Egon winkte seinen im Vorzimmer auf ihn wartenden Adjutanten heran und sagte ihm: .
„Walter, geh einmal hinüber zu Prinzessin Irene und frage sie, wann ich sie einmal allein für «in paar Minute» sprechen kannl-
Loewenstetn ging und kam schon nach et« paar Minuten mit dem Bescheid zurück, daß sich dt« Prinzessin freuen würde, ihren Vetter, den Prinzen, zu sehen. Sie sei im Rosengarten.
„Walter, alter Junge, tu mir einen Befalle«, fahr hinüber nach Eckolsaue und erkundige dich nach dem Ergehen von Fräulein von Hollerl- „Nanu, ist ste krank?-
„Ich weiß es nicht, geh und bringe mir dann bald Nachricht!"
Fortsetzung folgt.
Humoristisches.
Schwedischer Humor. Die junge Frau saß tränenüberströmt da, als ihre Freundin sie besuchte.
„Aber Kind," sagte diese teilnahmsvoll, „was fehlt dir?^
Die junge Frau trocknete sich die Augen und oersucht« ruhig zu sein.
„Du weißt," begann sie, „daß mein Mann aus acht Tag« in Geschäften fortgereist ist."
„Ja.- aber darum brauchst du doch nicht zu weinen. Ge wird schon pünktlich zurückkommen."
„Er schreibt mir regelmäßig." erzählte die jung« Fra» weiter,- „und in seinem letzten Brief sagte er,-, daß er täglich mein Bild vornimmt und es küßt."
„Das ist doch schön von ihm. Darüber kannst du dich doch freuen."
„Nein,- siehst du." schluchzte die junge Frau, „vor seiner Abreise nahm ich . . . mein Bild aus seiner Tasche, bloß zum Scherz,- und steckte Mamas Bild dafür hinein!"