I!t.d'

Bekanntmachung

des Arellv. Generalkommandos XI!I. A.K bete. Cinzrtffe in das Militäreiseubahnweseu.

Sämtliche von der Linienkommandantur IV erlassenen Anordnungen detr. das militärische Transportwesen auf den württ. Sraatseisenbahnen find im Einvernehmen mit dem Ssldatenrat getroffen und unbedingt aus­zuführen.

Kein örtlicher Soldatenrat ist berechtigt, in Bezug auf die Militär. Benützung der Eisenbahn, Anordnungen zu treffen od-r auf andere Weise in den Bahnbetrieb einzugreifen.

Es werden daher alle militärischen Dienststellen und örtlichen Sol­datenräte angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß Eingriffe in den Dienst­betrieb der Militäreisenbahnbehörden, wie sie seitens örtlicher Soldaten­räte schon vorgekommen sind, unbedingt im Interesse der ungestörten Ab­wicklung der Bahntransporte unterbleiben, da dadurch unabsehbares Un heil angerichtet werden kann, selbst wenn die beste Absicht oorliegt.

Der Soldatenrat. I. A.:

I. A. Linse. Stroebel.

Stuttgart, den 2. Dez. 1Sl8.

Bekanntmachung

des württ Krieg smiuifteriums

Nr. 41 908 K. 18 W.K.

Alle Zivilbehörden (Oberämter, Schultheiß-mämter, Ortspolizeibe­hörden) werden ersucht, über Liegeplätze schadhaft gewordener, verlassener Heereskcaftfahrzeuge unter Benennung der Erkennungsnummer und etwa vorliegenden Beschädigungen Mitteilung an den Kraftfahroffizier beim Kriegsministerium (Fernsprecher 12 450) zu machen, damit zur Bergung dieses wertvollen, für die Uebergangswirtschaft unentbehrlichen Gerätes geschritten werden kann. Vorläufige befehlsmäßige Bergung: Sicherung gegen Witterungseinslüsse durch Ablassen des Kühlwassers und Abdccken, gegen Diebstahl durch geeignete Unterbringung und Entfernung abnehm­barer Teile ist dringend erwünscht.

Gleichzeitig wird wiederholt vor Ankauf solcher Fahrzeuge u. deren Bestandteile sowie vorhandenen Betriebsstoff. Bereisung, Werzeug gewarnt.

Der Leiter des Kriegswesens: Fischer.

Bekanntmachung

-etr. Ausdehnung der Dersicherungspflicht und Bersicherungsberechtrgung in der Krankenversicherung.

Durch die Verordnung des Rats der Volksdeaufcragten und des Staatssekretärs des Reichsarbeitsamts vom 22. 11. 1918 sind vom 2. 12. 1918 an die seither infolge Ueberschreitens eines Jahresarbeitsver­dienstes von 2500 Mk. befreit gewesenen Betriebsbsamten, Werkmeister, Handlungsgehilfen, Lehrer usw. versichecungspflichtig geworden, wenn ne nicht mehr als 5000 Mark Jahreseinkommen beziehen. Bei einem Jah­reseinkommen von mehr als 5000 Mk. können sie sich nach 8 313 RVO. freiwillig weiterversichern. Sie können dann in eine niedrigere Lohnstufe übertreten, aber nur mit Zustimmung des Kassenvorstandes. Diejenigen Kassenmitglieder, die während des Krieges infolge Ueberschreitens der Ein­kommensgrenze von 2500 Mk. bezw. 4000 Mk. aus der Kasse ausge­schieden sind, können innerhalb 6 Wochen vom T Dezbr. 1918 an gerechnet nach 8 313 RVO. ihre Wiederaufnahme in die betreffende Krankenkasse beantragen, sofern sie nicht jetzt sowieso verücherungspflichtiz durch diese Verodnung geworden sind. Die Kaffe kann diesen Berechtig­ten, wenn sie sich zum Beitritt melden,' ärztlich untersuchen lassen.

Die Anmeldung der nach dieser Verordnung Versicherungspflichtigen hat bis späteftess 12. Dezember ds. Js. auf gewöhnlichem Melde­vordruck bei der Kaffe zu erfolgen.

Nagold, den 5. Dezember 1918.

Allgem. Grtskrankenkasse:

WMMW

zur Trauerfeier der Gebr. Schmerle?

in Göttekfirrgeu.

Anmeldungen bis morgen Samstag Abend erwünscht. Abfahct '/-kl Uhr.

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Pfalzgrafenweiler.

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Schriftliche Angebote bis 12. ds. Mts., vorm. 10 Uhr an

Stadtpflege.

Aichelberg.

Ein Paar prima

Ziig-We»

mit Kälberzähnen, 24 Ztr. schwer, hat wegen Anschaffung von Pferden zu verkaufen

Gustav Frey.

Altenstetg.

Gutes

ildsett

ist zu haben bei

I. Wurster.

Vors, des Vorstands:

Wilh. Ben,.

Verwalter Stllv. L. Lenz.

für heimkehrende Krieger

empfiehlt die

Egenhausen.

Danksagung.

Für die uns bei dem unerwarteten Hinscheiden unseres lieben Vaters, Großvaters und Schwiegervaters

Adam Rath

erwiesene Teilnahme, sowie sür die zahlreiche Begleitung zur letzten Ruhe­stätte des Entschlafenen sagen herzlichsten Dank

die trauernden Hinterbliebenen.

Alteufteig

Loäeran^eige.

Allen Verwandten, Freunden und Bekannten machen wir die schmerzliche Mitteilung, daß auch unser zweiter, trcubesorgier, lieber, guter Sohn und Bruder

Schütze Eugen Hammer

Jnf.-Regt. 121

im Alter von 19 Jahren, in der Champagne, sein Miges Leben opfern mußte.

Im Namen der tiefttauernden Hinterbliebenen

Familie Zohs. Hammer. Taglöhner.

Trauergottesdienst in der Methodistenkapelle, Sonntag Morgen um */z10 Uhr, Prediger Gebhardt.

Gimmersfe'd.

Loäez-M^eige.

Schmerzerfüllt teilen wir Verwandten, Freunden und Bekannten mit, daß es Gott gefallen hat, meinen lieben Sohn, unfern lieben Bruder, Schwager, Onlel und Neffe

3oh. Gg. Schaible

am 5. Dez., nachm. 2^/- Uhr im Alter von 35 Jahren, nach langem, schwerem Leiden zu sich zu rufen.

Um stille Teilnahme bittet im Namen der trauernden Hinterbliebenen

die Mutter:

Barbara Schaible Witwe.

Beerdigung Sonntag Vormittag V?10 Uhr.

Aichelberg.

LoäessnMge.

Schmerzerfüllt machen wir Verwandten und Bekannten die traurige Mitteilung, daß unser lieber Sohn und Bruder

Schütze Ernst Schaible

im Alter von 20 Jahren, infolge eines Artilleciegeschosses den Heldentod am 1. November fürs Vaterland erlitten hat, und seinem Bruder Adam im Tode nachgefolgt ist.

In tiefer Trauer:

I. Gg. Schaible mit Frau.

Trauergoitesdienst am Sonntag, den 8. Dezember, nachm. 1*/- Uhr.