Zur teilweisen Deckung des Bedarfs an Oberkleiöung der in den kriegswichtigen Betrieben, insbesondere auch bei -er Eisenbahn und in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter hat der Kow nunalverband Nagold nach Anordnung der ReichsHekleidungsstelle 302 Anzüge beizusteuern. Die Aufbringung dieser Anzüge soll durch eine

allgemeine Sammlung von getragener Oberkleidung für Männer erfolgen.

- Es wird erwartet, daß die erforderlichen Anzüge im Wege der freiwiSigen Abgabe aufgebracht werde«.

Hochgeschlossene Joppe und Hose sind als Anzug anzusehen; Fracks, Smokings, Leinen, Lüster- und leichte Flanellsachen sowie Uniformen sind jedoch von dieser Abgabe ausgeschlossen. Bei Ablieferung von Foppen, die am Halse geschlossen sind, ist die Ablieferung einer Weste mchi. erforderlich. Statt einer lang-n Hose Kana auch Kniehose von Sportkleidung abgeliefert werden. Auch unverarbeitete Stoffe können zur Abgabe gelangen.

Sollte obige Anzahl Anzüge durch freiwillige Abgabe nicht eingehen, so ist der Kommunaloerband auf Grund der §§ 1 und 2 der Bundes­ratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekieidungsstelle vom 22. März llli? ermächtigt, bezw. gezwungen, Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie eine größere Anzahl Oberkleider besitzen, die Vorlegung eines Verzeichnisses über ihren Bestand an Oberkleidern und an Stoffen, die sich zur Anfertigung solcher eignen, aufzuerlegen, falls sie nicht wenigstens eine» Anzug abliesern sollten. Auch ist der Kommunalverband ermächtigt, die Rich­tigkeit dieser Verzeichnisse nachzuprüfen.

Bei der Abgabe der Kleidungsstücke wird dem Ablieferer eine Bescheinigung erteilt, welche eine amtliche Zusicherung enthält, daß die jetzt^ abgegebenen Oberkleider bei einer im weiteren Verlauf des Krieges etwa notwendig werdenden anderweitigen Einforderung getragener Oderkleider in Anrechnung gebracht werden. Eine Bescheinigung dieser Art wird jedoch demjenigen nicht erteilt, der eine Abgabebescheinigung zwecks Erlangung eines Bezugsscheines ohne Prüfung der Notwendigkeit der Anschaffung aus seinen Wunsch erhalten hat. -

Die abgelieserten Anzüge werden nach einem geordneten Schätzungsoerfahren angemessen bezahlt. Die Abnahmestellen für Mäanerober Kleidung

in Nagold Ehr. Theurer, Kleiderhandlung, in Altensteig Friede. Bötzler, Kleiderhandlung

find angewiesen, für Oberkleidungen, die innerhalb 3 Wochen nach Erlaß dieser Bekanntmachung abgeliesert werden, einen besonderen Zuschlag von 10 Prozent zu den regelmäßigen Schätzungsbeträgen zu bewilligen.

An die wirtschaftlich besser gestellten Einwohner des Oberamtsbezirks wird das dringende Ersuchen gerichtet, diese Sammlung, deren Er­gebnis für das wirtschaftliche Duechhalten unseres D-lkrs im KrieZe von hoher Bedeutung ist. opferfreudig zu unterstützen und möglichst viele Anzüge abzuliesern. Es wird von diesen Kreisen erwartet, daß sie ihre entbehrlichen Oberkleidungen diesem großen Zweck zur Verfügung stellen Gleichzeitig werden die Besitzer größerer Kleid srbestärrd: rrrchdriicklichst auf die Folge» der nichtfreiw! Ligen Ablieferung mindestens eines Anzugs besonders hingewiesen. .

Nagold, den 8. Funi 1918. K. Oberami. Reg.Rat Ko mm ereil.

Gemeinde simwersfels. Die Gemeinde verkauft den Anfall von

Altenßeiz.

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Die Rinde fällt direkt brim Ort, an der Straße «ach Euztal an-

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Freitag, den 14. ds. Mts., abends 6 Uhr

eingereicht werden.

Den 10. Juni 1918.

Schuttheißenamt.

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