Ws u»»

(

^ -

L

ArieaSkostcm :men neuen Kredit vvn 12 Milliarde» MaÄ! verla::oon. l

Gege« die Dienstpflicht in Irianv.

London, 16. April. In einer Rede in Tnllcimore ^Irland) erklärte Devalera, durch eine Politik der Drmnnheiten habe Cmglaiü) sich die Hilfe waffengeübter Glander verscherzt, die zahlreicher seien, als die Weo- 'Mehrung d«S Mannschaftsgesetzes. Die Irländer könnte» MlL «mnal sterbm, und wenn eS sein müsse, zögen sie es vor, zu Hause (im Kampf gepen die Engländer) als in Frankreich zu fallen.

Berlin» 16. April. Dr. Kurt Köhler, bisher Leiter des Pressedienstes beim Reichiswirtschaftsamt, tritt Äs Geschäftsführer in dm Hansabund ein, während der frühere Geschäftsführer, Regierungsrat Professor Dr. Lei-, diq, zur Wahl in daL Direktorium vorgeMagen wer­den soll. ^ '

Berlin, 16. April. Staaksfekretär Vvn Kühl- urann hat seinen Aufenthalt im Großen Hauptquar­tier, nw e» dem Reichskanzler Vortrag HM, verlängert.

Der Rücktritt CzerninS.

Berlin, 16. April. Ter Rücktritt Ezernins hat hier überrascht und er wird jedenfalls insofern be­dauert, als Czernin gegenüber deutschfeindlichen Agita- tationm gewisser Kreise in Oesterreich-Ungarn streng bundestreu blieb. Auch die deutsch-nationalen Kreise Oesterreichs sehen Czernin ungern scheiden. Tie politische Lage in Oesterreich erscheint wenig geklärt. Vielfach er­wartet man auch den Rücktritt des ungarischen Minister­präsidenten Wecker le, dessen Wahlreform kaum Aus­sicht auf Annahme im ungarischen Parlament hat.

DieKriegszeitung" meldet: Clemenceaus Prefse- pureau läßt mitteilen, die Regierung werde, falls erfor­derlich, neue Dokumente aus der Mappe des Prinzen von Parma veröffentlichen. Nach demPetit Journal" weilt Prinz Sixtus seit Anfang März nicht mehr auf französischem und englischem Boden, was es der fran­zösischen Regierung unmöglich machte, den Prinzen um Vorlegung des Origi.ralbriefes des Kaisers Karl aus­zufordern. Auch dem belgischen Roten Kreuz ist der jetzige Aufenthalt des Prinzen unbekannt.

Paris, 16. April. DerTemps" schreibt, es werden schwere parlamentarische Kämpfe erwartet, da, hjc Sozialisten Clemenceau stürzen wollen.

Die Selbstverwaltung Irlands.

Amsterdam, 16. April. (Reuter.) Tie Arbeiter- Minister hatten gestern mit Lloyd George eine Unters redung über die Homerulefrage und die Anwendung der! Dienstpflicht in Irland. Wie verlautet, setzten sich diese! Minister auch dafür ein, daß Irland die Selbstverwaltung gewährt werde, bevor die Dienstpflicht, der sie nicht entgegentreten, dort eingeführt werde.

Gibraltar.

, Madrid, 16. April. Zahlreiche spanische Blätter ! stimmen lebhaft einem Artikel derKöln. Ztg" zu, der Drsführt, daß Gibraltar und Tanger zu Spanien gehöre Md daß Deutschland sich beim Friedensfchluß zum Ver­teidiger der spanischen Interessen machen werde. DaS Blatt des früherer! liberalen Ministerpräsidenten Roma-z uones wendet sich gegen dm Artikel" die Frage könne! nur im Einverständnis mit England und Frankreichs gelöst werden. ...

Reichstag.

Mt

Berlin, 16. April.

Zu Beginn der heute nachmittag 2.13 Uhr eröffne:«« Sitzung gedenkt Vizepräsident der Siege des deutschen Heere« im Westen. Unter den Anfragen befindet sich diejenige des des Wg. Geck (Soz.) bstr. Derständigmig mit dem Feind« über Sicherung offener Städte vor Fliegerangriffen. Lin R»- gltrungsvertreter sagt die Prüfung der Frag« zu.

Sodann wird die Beratung des mündlichen Berichts des Hauptausschusses über Anträge auf Erlaß einer Bundesrats­verordnung betreffend die Ueberwachung der für de» He eres bedarf arbeitenden Bctriete (Daimsttfl fortgesetzt.

Adg. Kcinath (Rail.): Das Gerichtsurteil über dile Frage der gefälschten Kalkulation muß abgewartet werden. Das Verfahren wegen Landesverrats ist eingestellt worden. Den Resolutionen stimmen wir zu, weil vurckste der vergiß tung größere Machtmittel clngeräumt werden. Allgemein schärfer gegen die Industrie vorzugehen, dazu scheint uns ein aus«! reichender Grund nicht vorhanden zu sein. Große Teile der, (Industrie sind an den Kricgsgewinncn nicht beteiligt gewesen.. In erster Linie sollten sich die Behörden der Preissteigerung enthalten. Eine Militarisiemng der Betrieb« lehnen wir ab. Die Vorlegung der Geschäftsbücher wollen wir so verstehen, haß sie erfolgen muß, wenn genügender Verdacht vorliegt,' baß etwas nicht in Ordnung ist. Eine Vermruhigung de» Industrie ist zu vermeiden.

Abg. Schiele (Kons.): MH ich lehn« es ab, scharfe, verallgemeinernder Vorwürfe gegen die Industrie zu erheben. Will man der Industrie gleichmäßige Gewinn« garantiere», so bedeute! das eine zwangsweise Zurückhaltung des technischen ! Fortschritts. In England sind die Verhältnisse noch viel !krasser. Liegt bei den Daimlerwerken ein Betrugsversuch oder Kriegswucher vor, so stehen sie nicht nur außerhalb ihres Berufsstandes, sondern sind auch unserer Verurteilung gewiß. Wir sehen jetzt, wohin die Sozialisierung der Wirtschaft, lührti Wenn wir nicht dafür sorgen, daß der freie Wett­bewerb wieder zu seinem Recht kommt, dann kommen wir dem Ausland gegenüber in eine sehr schwierige Lage für die Zeit des Friedens. Die Arbettsfceudigkeit der Industrie darf nicht vermindert werden. (Beifall.)

Abg. Mumm (D. Frakt.): Es ist kein Wunder, daß üch in diesem Kriege neben dem Helden- auch der Händler- Leist regt. Vor Verallgemeinerungen muß indessen gewarnt Werden. Schuld daran ist auch de« Reichstag, der stllherc Resolutionen, .die Abhilfe schaff«, wallten, nicht ^angenommen

Hat- .

D« Hfingfenttl des ReWttaoß wmreü Mcri bis 4.-Arni dauern, ..

Das unerhört Große,Riese«- Hape m seinen Ausmaße« >nL Zahlen ist an diesem Völker- krirg da» Lgpifche. Und l» hat er auch au die Gek-Krast der Ratio« Anforderung?« gepellt, bei deue« die Riese»- simane einer Milliarde di» rech«ende Zister wurde.

ZSr dar deutsche Botst bleibt es sm Ruhmesblatt seiner Geschichte, daß es auf Gregs Drohmig mit densilbernen Angeln" eine Antwort ?u gebe« vermochte, die alle Wett in Erstaunen versetzte ^ ^

ilüsrcken

dentschrnAeiches. Dienuge- henrr Ziffer von mehr als 72 Milliarden bracht« die Mobilmachung deutscher Zinaujstrafi i» der Rie je na tbM von sieben großen Reichs-Anleihe«. Der Opferst««, dm hier so wunderbar bewiesen wurde, muß sich «rch bei dar neuen Kriegs-Anleihe wieder«« glänzend bewähr« »ud dem Vaterland« »««»Milliarde» ged««, aas dag es bis M Lude de« schweren Kampf « Ehre» heKchv

Di's3.Ank«>kL cksck nickt 2mäcktt»ibW-?

16.

Amtliche».

H««p»eise u»A Liefsr««E.

Das Kgl Oberamt Nazold macht bekannt: Durch die bisherigen Veröffentlichungen in d»n Zeitungen ist viel­fach eine unrichtige Auffassung über die Bezahluig der be­sonderen Vergütung für Mehrlieferungen von Heu zu Tage getreten. Insbesondere die Meinung verbreitet, daß den Erzeugern von jetzt an für alle Heulieferungen diese beson- dere Vergüt«!'.- zukommt. Zur Aufklärung wird daher mit­geteilt. daß die besondere Vergütung nur gewährt wird für Lieferungen, die über das Lieferungssoll de- Kommunal- verbandS hinaus erfolgt sind. Eine allgemeine Erhöhung der Höchstpreise für He« ist nicht erfolgt und steht nicht bevor.

Gt»schr««ku»g da- BersdromchS elektrische»

I. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung hat am 2. November 19 l7 eine Bekanntmachung über di« Ein­schränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit erlass,n (Staat-anzeiger vom 24. Dez. 1917 Nr. 301). il. Das W. Küegsmimstermm und das Ministerium des Innern machen hiezu am 22. vor. Monats Staats- anzei-er Nr. 101 bekannt, daß ihre am 6. Nov. 1917 im StaatSanzeiger Nr. 263 Beil, erlassenen An­ordnungen über die Einschränkung des Verbrauchs elekt­rischer Arbeit als AusfthrungSbestimmungrn für Würt­temberg zu der unter I erwähnten Bekanntmachung deS ReiÄskommiffa's für Kohlenverteilun- zu gelten haben.

Diese lauten:

Z 1 llmtsng Ser Einschränkung.

1. Me an ein Elektrizitätswerk angeschlossenen Abnehmer dürfen geg nüb,r der im entsprechenden Mon t des Iah:eS ISIS entnom­menen Menac bis auf weiteres »erdrauchrn: s) lür Leleucbtung

bei einem Monat«,c,brauch v. elektrischer Arbeit bis zu 10 Kilo­wattstunden nicht mehr al» die gleicht Menge, bis zu NO Kilowatt­stunden nicht mehr als SO v. Hundert, bis zu 30 K low «stunden n cht mehr alS 80 v. Hundert, über SO Kilowattstunden nicht mehr als 70 v. Hundert,

d) kür sonstige Zwecke

nicht mein' ov SO vom Hundert

Findet die Ablesung der EkttttzitiitSzähler in anderen Zeiträumen statt, oder werden andere verrechnungSarten benutzt, wie z. B. Nünz- zähler oder Pauschzebühren, so ist die Einschränkung sinngemäß in entsprechendem Umtang durchznführen.

>2) Die vom Kriegtmii istcrkun bestellten örtlich zuständigen Ver­trauensmänner hoben dafür zu sorgen, daß den Abnehmern die ihnen hiernach, j den Monat zustande Menge jeweils zum voraus be- zeichnet wir'-, soweit die? die Verhältnisse gestatten.

(3', Abnehmer, die entweder in dem entsprechenden Zeitraum brS Jahres ISIs nachweislich keine elektrische Arbeit bezogen haben oder bere is im Jahre ISIS nachweislich Ve brauchSeinschränkungen vorgenommcn haben »der bei denen die Bedorfsoerhältnisse gegenüber 19!« sich wesei ttich geänden haben, wird die zulässige VerorauchS- mcnge auf Antrag durch den Vertrauensmann festges tzt.

4 Die offenst che Beleuchtung ist auf das äußerste einzuschränken, die nähe en Aoo dnungen t iffr die Ortepoll,eib Hörde im Einverneh­men mit dem Vertrauensmann. Die Beleuchtung in den Wirtschaf, s- rSumen der Gasthöfe, in Wurschaften, > affee- und Speisewirtschafien, Versammlungsräumen, Theatern, (mtt Ausnahme der B- Hne), Lickt- spielhäusern Warenhäusern und Ladengeschäften aller -Sri (einichl. der Schaufenstei), Treppenhäuser und Vorplätzen ist soweit etnzu- schränstn. al« cS die Verhältnisse irgend gestatten; keinesfalls darf sie stärker sein, a s daß gerade noch gelesen werden kann. Auch in Büro- und K nz>eirä-men ist auf möglichst sparsame Beleuchtung Bedacht zu nehmen. Die überflüssigen Lampen sind obzunehwen und vom Besitzer zu v'rwahren- In den Fremdenzimmern der G sthöfe darf nur eine Lampe benützbar bleiben, s ie Gemeindebehörden haben Zeiten festzuietzen, in denen die Strohmentnahme zu den vorstehend aufgcfüh ten Zwecken verboten ist. A-endS hat diese Sperre späte­stens um 11 Uhr zu beginnen.

(S) Verboten ist jede Art von Lichtreklame, die Schaufensterbeleoch» tung n ch Ladenschluß, sowie die Benützung von Beleuchtungskörpern und Widerständen zu Raumheizzwecken. Die Benützung elektrischer WarmwasserderkitungSanlagen und Raumheizvorrichtunge« ist ver­boten, Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmigung des Ver­trauensmannes.

(S) Zum Ersatz der durch die Eimchränkung nach 8 1 Ziff. 1 auSfaüe den Stromliefeiung andere »>t Kohle oder Treiböl arbeitende Kraftquellen in Betrieb oder in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

i Nur »u? besonders dringenden Gründen kann vorübergehend und mit j r-cm Vorbehalt jcberzeitigrn Widerrufs eine solche Inbetriebnahme vom l Kriegswimsterium gestatt't werben.

8 3. ffriegswictztige «elriebe.

! (1) Die Bestimmungen des § 1 geUrn «uch für kriegswichtige Be-

l triebe mtt der Abweichung, daß Busnah««» der Genetzmignng des ! Krie,. -iministcriurns b-dürfen.

i (2) Men ««werblichen Kene'-«rn «ird unterlagt, »Lne vorherige i Genehmigung ves K i'äs»in>steruuns, pcne,S«»a>f'und Rohstoffsstlle, Aufträge anzunebmen, durch die eine Erhöhung des Verbrauchs über ^ den durch diese Vo.schrrfien zugeb lligteu Betrag h«auS bedingt ist. ^ Diese Bestimmung gilt sinngemäß »«ch für dt« Herstellung von Ge- ^ genst-ndeir, die auf Lager genommen werden.

(s) Alle Abnehmer elektrischer Arbeit haben sich den zur Sicher«

. stellung des Betrieb« d r Elektiptät.»rrke nötig werdenden weiteren Maßnahmen, intbeio, bk« den Nnord ung n zur Verminderung der Kraftentnuhme während der Hauptbelcuchüinßsreit und den Anord­nung, n zur Erzielung einer gleichmäß gen Beiostung und Ausnütz­ung der W rke zu unterwerfen. D, se Maßnahmen dedürf-n, soweit sie nicht vom Kriegsministerium selbst getroffen werden, der Geneh­migung des Krtegsmini ettums.

8 » tttusurcdiüske « krwriteruugev.

(1) Reue Anschluss« > nd Erweiterungen bestehender Anlagen, ins­besondere «och die Reuaufstellung v n et-Höschen Warmwasserbereb- tuvgsanlascn und Rauwhelrvorttchtungen, stick verboten.

«Lj Ausnahmen kann bei Anlagen bis zu i 0 k V Anschlußwert der Vertrauensmann in außergewöhnlich dringenden Fällen widerruf­lich zulefstn, soian e dadurch die eistungsfähigkeit des ElektriMts- werts nicht unzulässig beanspruckt wird. Bei größeren Anschlüssen sind An rüge an das Kriegsministerium zu richten.

(!) Bei Unteroerte'lern elektrischer Arbeit ist die Zulassung von Ausnahmcn für »euanscklüsse und Erweiterungen außerdem an dte Zustimmung des stromliesernden Hauptwe kS gebunden.

(4, In Streitfällen aus Ziff. 2 und S entscheidet das Kriegs- mln sterium.

ick- Dre Verlegung von Betrieben mit Bedarf an elektrischer Arbeit in Gebiete anderer El ktrizitätswerke d-darf der Genehmigung des Kriegsmimsteriums. Anträge sind vor Inangriffnahme der Verlegung zu stellen-

8 4. llerantwottllcbkelt «nll 5tr,N>erlim«unge».

(1) Für die Einhaltung dir Bestimmungen von 88 1 und 3 find die B-trstbsleiter, Werkmeister, Fach- «ck Hilfsarbeiter, sowie die sonstigen Angestellten der Verbraucher, jeder in seinem Arbeitsbereich witvera- tworrlich.

(2) Für jede über die zugelaffene Menge hinaus vertzrc uchte Kilo­wattstunde wird durch daS Elektrizi Ltswerk c»n Zuschlag »on SO Pf. erhoben.

(3> Wird trotz erfolgter Vermarvuna den Bestimmungen dieser Bekanntmachung wiederholt zuwidergehandelt, so werden die Ver­braucher, bei Zuwiderhandlung gegen 8 3 auch die Einrichter, mit Ge­fängnis bis zu Anrm Jahr und mir Gelbst,afe bis zu 10 000 Mk. oder mit einer tiestr Strafen bestraft (8 6 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über Elektrizität und GaS usw. vom 3 Oktober tS17).

(4) Außerdem kann bei Ueberschrcitung deS zugelaffene» Verbrauchs dte Absperrung der Zuleitung vom Vertrauensmann angcordnct werden.

8 ü. StscbältrgÄng.

(1) Alle die vorstehenden Bestimmungen betreffenden Anträge sind an den örtlich zuständigen Vertrauensmann zu richten, der sie pegebe- ner falls an daS Krieg sminlsteri. m, Kriegsbldarf- und Rohstoffstellt, Referat für Elektrizität und Gas (abgekürzt Kribero L.), Stuttgart, Gafihof Silber, weiterleitet.

(2 Beschwerden find unmittelbar an di se Stelle zu richten.

HI. Auf Grund deS 8 S der unter I erwähnten Bekanntmachung erläßt der Vorstand deS Kommunalverbands Nagold im Einvernehmen mit den zuständigen Vertrauensmännern mit sofortiger Wirkung fol­gende für den Bezirk Nagold geltenden Vorschriften:

») Moto« für gewerbliche Zwecke «in kri gSwtchtigen Betrieben mit Genehmigung des K. KrtegSmimstcrlums) dürfen vvn 68 Uhr morgens und d S Uhr abend- nicht betrieb n we ben.

Ausnahmen (Erweiterungen oder Einschränkungen) werden vor« B rtrauensmann des bctr. Elcktr-zltätewerk s gestattet. Für daS Elektrzirärewerk Glatten-W-itcnburg ist Herr Direktor Zippltes in Glatt> n, für das der Stadtgemer de Alicnstcig und des C. Kemps in Edh uien ist Herr Direktor Woh bald in Nagold, für alle übrigen Elektrijit- t«werke des Bezirks ist Herr Direktor Denzinger-Teinach als Vertrauensmann bestimmt.

Es wi.d empfohlen, elektrische Motore möglichst in der Nacht zu benutz-n, wenn die Elektrizitätswerke mit Wasser betiiebrn werden.

b) Motore für lan: wirtschaftliche Zw cke dürfen unter keinen Um- stä- den in der Lichtperiodc (s. auch die bejonder n Lieferungsbeding­ungen für den Strom der Elekrtznät werke) laufen.

ES empfiehlt sich den Gebrauch auf den Sonntag außerhalb der Ltchtpe ioden und an W rltagen auf die Zeiten von 131 Uhr mit­tags und achts von 9 Uhr ab bis mo gcnS 6 Uhr zu verlegen.

In diing nden Notfällen kann der Vertrauensmann die erforder­lichen Mußnahm n an rdnen.

o) Motore für Pumpwerke dritten nur nachts von 9 Uhr bis 6 Uhr nro-gens belr eben werden. Ausnahmen kann der betr. Der- trauensm nn gestatten.

ä) stauschal-Lichtabnehmer werden zur äußersten Einschränkung auffef rderr. Die Oiispolizeibehörden haben dies genz besonders zu überwach-n. Bei Mißbrauch wird der Strom entzogen.

«) El ktrische Bügeleisen und Kochapparate dürfen von 5 Uhr bis S Uhr abends nicht benutzt werden.

Vl. St.bfbeftinmangen:

Wer trotz bsonderer Warnung den unter HI»-«» genannten Voisäwften und d,n Anordnungen des Ve trauensmanmS zuwider­handelt, wird m't Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Gcidfir fe bis zu io OVO Mk. oder mit einer dieser Srafcn bestraft. Tie Strafver- . folgung tritt auf Antrag ein. Anlragsberechti.t ist der Vorstand des Kommunalverban S.

Lanöesnacyrichten.

17. April rsi»

Hand anfs Herz!

Hand aufs Herz, ihr deutschen Brüdrr!

Hand aufs Herz, ihr deutschen Frauen!

Alle Deutschen Hoch und Niedsr

Müssen mit am Siege bauen!

Land aufs Herz! Es geht ums Leben!

Hand aufs Herz! Wer Opfer brachte,

Muß nun ireu das Letzte geben,

Hand aufs Herz! Denkt an dieAchte"!

Franz Groshol-.

* E«tlassu»ß >«r La«hst«rnüeu1e der Jahrganges 1869. Die nach dem Erlaß vom 1. April 1918 zu ent­lassenden Lsndsturmleute des Feldheeres, die sich zurzeit alt Beurlaubte usw. in der Heimat aushalten, sind von der Verpflichtung zur Rückkehr in ihre Feldstellen usw. entbunden und haben sich bei den zuständig: Ersetzforma- ttonen zweckt Entlassung einzufinden. Letzten' sind >ru»d- sätzlich auch für die Entlassung der im Felde befindlichen Landsturmlrute zuständig.