?Me. Wäre dies der Fall und würden die kleineren Neutralen Staaten die Haftung haben können, daß sie, gegen die willkürlichen Bedrückungen bei Amerika Schutz finden könnten, so würden England und seine Verbün­deten sich vielleicht doch besonnen haben, ob sie ein Ver­fahren zur Anwendung bringen könnten, wie es z. B. Norwegen erdulden mußte und wie es gegen die übrigen Neutralen in steigendem Maße in Uebung gebracht werden soll. Wie es aber auch immer sei, es gehört nun einmal zum Kriegsplan Lloyd Georges, für den Endkampf sich der Neutralen zu versichern, gleichviel ob mit Unterredung oder Gewalt. Ob es ihm durchaus gelingen wird, steht dahin, aber mit der Möglichkeit ist immerhin zu rechten. Zn tatkräftigem Widerstand könnten die Neutralen am ehesten ermutigt werden, wenn sie sehen, daß Deutschland jetzt, wo alles auf dem Spiele steht, auch die letzten Rück­sichten fahren läßt und von seiner Kraft und seinen Wasstu den äußersten Gebrauch macht. Alles Recht ist auf unserer Seite und da müßte es schlimm um das Gute in der Welt stehen, wenn das große deutsche Volk im Endkampf nicht Sieger bliebe.

Die Ereignisse im Westen.

Der sra zösi che Tagesbericht.

WTB. Paris, 12. Jan. Amtlicher Bericht von gestern nach­mittag : In den Argonnen ließen wir bei Fille Morte eine Mine springen, die in den feindlichen Gräben großen Schaden verur­sachte. Aus dem rechten Maasufer wurde ein feindlicher Angriff »egen einen unserer Gräben im Courriereswald nach einem leb­haften Kampfe, in dem der Feind ernste Verluste erlitt, abge­wiesen.

Abends: Artillerietätigkeit im Ober-Elsaß im Woevre und in der Gegend von Verdun. Auf der übrigen Front Ruhe.

Der englische Tagesbericht.

WTB. London, 12. Fan. Heeresbericht von gestern abend: Gestern abend wurde eine Anzahl erfolgreicher kleinerer Unter» nehmungen ausgeführt. Am frühen Morgen hatte eine größere Unternehmung nordöstlich von Beaumont-Hamel einen vollen Erfolg. Ein feindlicher Graben wurde auf einer Front von drei Viertel Meilen erobert und unsere Abteilung dort eingerichtet. Ein feindlicher Gegenangriff wurde nachmittags von unserer Artillerie auf offenem Gelände gefaßt und unter Verlusten zum Scheitern gebracht. Es wurden 176 Gefangene, darunter vier Offiziere, eingebracht. Gestern abend drangen wir in feindliche Gräben nordöstlich Armentieres und nordöstlich von Ppern ein und fügten dem F einde Verluste zu.

Mesopotamien: Nordöstlich Knt el Amara auf dem rechten Tigrisufer setzten wir am Morgen des 10. Januar bei nebligem Wetter unsere Unternehmungen fort und machten den ganzen Tag Fortschritte. Bei Einbruch der Nacht waren wir im Besitz des größten Teiles der türkischen Schützengräben auf dem rechten Tigrisufer in dem Flutzbogen nordöstlich Kut-el-Amara. Die Gefangenenzahl des gestrigen Tages beträgt 178, darunter 7 Offiziere. 2n einem einzigen 300 Pards langem Verbindungs­graben lagen 200 gefallene Türken. Die Lage ist anscheinend an den übrigen Stellen ähnlich.

Aegypten: Unsere Truppen eroberten am 9. Januar eine starke aus 6 Linien von Schützengräben mit 6 Hauptschanzen und einer Zentralschanze bestehende feindliche Stellung, die Rasa (30 Meilen östlich von El Arisch) deckte. Es wurden 1600 Ge­fangene gemacht und 4 Gebirgsgefchütze erbeutet. 600 feindliche Tote und Verwundete blieben in unserer Hand. Eine nach dem Kampf von Schalal <16 Meilen östlich Rasa) heranrückende Hilfs­abteilung wurde festgestellt. Die Abteilung wurde an einem Punkte ungefähr 4 Meilen von Rasa entfernt in eine» Kampf verwickelt und vollständig vernichtet.

Der Krieg Mit Italien.

Der italienische Tagesbericht.

WTB. Rcm» 11. Fan. Amtlicher Bericht von gestern: An der Front in den Jütischen Alpen Tätigkeit der Artillerie und der Bombenwerfer mit Unterbrechungen und Patrouillentätig­keit. Zn Albanien haben wir am 9- Januar Grmeni auf der Straße Ljaskoviki-Koritza besetzt.

Der türkische Krieg.

WTB. Konftantinopel, 1L. Jan. Amtlicher Be­richt von gestern: Nach Artillerievorbereitung, die 48 Stunden dauerte, griffen die Engländer unsere Stellungen in der Gegend von Jman-Muhamed östlich von Kut-el-Amara an. Dem Feind gelang es zuerst, in einigen Teilen unserer vorgeschobenen Gräben Fuß zu fassen. Er wurde dann aber durch einen Gegenangriff gegen Mittag iüberall zurückgeworfen. Ebenso wurde der Feind zurück- geworfen, der uns nach heftiger Artillerievorbereitung mit Bomben an der Felahie front angriff. In der .Umgebung von Harnadan unternahmen wir einen erfolg­reichen Ueberfall gegen einen feindlichen Vorposten, in besten Verlauf wir eine Anzahl Gefangene machten,. 2 Maschinengewehre erbeuteten und die zweite Hindernis­linie des Feindes zerstörten. Der Gegner verlor ungefähr IVO Mann. Kau k as ns fro nt: Kein wichtiges Er­eignis. Wir eröffneten ein überraschendes Feuer gegen mehrere feindliche Schiffe, die sich im Hafen von Meiys befanden. Wir zerstörten durch Volltreffer einen eng­lischen Kreuzer vom DG Yano (Yuno) Ehüe daß dieses Zeic fand, das Feuer zu eröffnen. Das Wrg? des Kreu­zers brennt noch. Ein Torpedoboot, das sich ebenfalls im Hafen befand, entfloh, nachdem ihm durch unser Feuer ein Mast zerbrochen war. Ein anderes Wachschiff von unbekannter Nationalität erhielt, während der Flucht einen Volltreffer und entfernte sich, stark zur Seite überneigend, in südlicher Richtung.

Neues vom Tage.

' München, 12. Jan. Der Landtag ist auf den 3V. Januar einberufen.

Die Kriegstagung des HansaSundes

hat am Mittwoch in Berlin stattgefunden. Der Vor­sitzende Geh. Justizrat Dr. Rieher gedachte der ge­waltigen Arbeit des deutschen Volkes während des Krie­gt? und behandelte die Aufgaben, die nach dem Kriege ans uns warten. Dem Tüchtigen müsse seine Bahn ge- scbasten werden ohne Unterschied des Standes und der Li.nfMon; alle Stände und alle Bevölkerungsgruppen,

: nicht nur die Landwirtschaft müßten künftig vom Staate i als völlig gleichberechtigt behandelt werden. (Von einer Bevorzugung der Landwirtschaft kann man aber üilliger- i weise dock wohl kaum sprechen!) Daher müsse auch das i preußische Landtagswahlrccht durch eine geheime direkte Pluralwahl ersetzt werden. Ueber die Kriegslage äußerte sich der Redner: er habe die Uebcrzeugung, daß der Friede auf dem Marsche sei. Bezüglich des Tauch­boot krieg s werde man aber nicht vergessen dürfen, daß in schicksalsschwerer Stunde auch das Wagen zur Pflich: werde. Die Notwendigkeit, den Krieg durch das wohl allein sich bietende Mittel abznkürzen, werde die Anwendung dieses Mittels trotz aller Bedenken vorschrci- j ben. Hinsichtlich der Bedingungen des späteren Friedens l werden wir das durchzusetzen versuchen müssen, was von militärischen, politischen und wirtschaftlichen Gesichts­punkten aus zur Sicherung unserer politischen und wirt­schaftlichen Bewegungs- und Entwickclnngssreiheit erfor­derlich ist. Von diesem Grundsatz kann auch für Bel­gien keine Ausnahme gemacht werden, auch wenn etwa hier die rechtliche Formier Annexion mit Rücksicht auf unsere eigenen innerpolitischen Interessen, die allein entscheidend sein müssen, nicht gewählt werden sollte. Es ist erfreulich, daß der Hansabund sich nun auch zu dieser Neberzeugung durchgernngen hat; es ist noch nicht so lange her, daß Herr Dr. Nießer sowohl hinsichtlich der Tauchboote als auch Belgiens einen ganz anderen Standpunkt eingenommen hat. Die Reihe der Berichte überDie deutschen Berufsstände und der Krieg, Kriegs- anfgaben und Friedensaussichten" eröffnete Reichstags­abgeordneter Dr. Böhme, der die schweren Sorgen und die Last der Kftiegsarbeit in der Landwirtschaft schilderte. Ueber die Kriegsaufgaben der Industrie sprach Jnstizrat Dr. Waldschmidt, der einen zu­kunftsfrohen Ausblick auf die unverwüstliche Lebenskraft der deutschen Industrie eröffnete. Der Vorsitzende der Handwerkskammer Berlin, Obermeister Rahardt be­richtete über die Lage des deutschen Handwerks, das fast i/8 seiner Angehörigen und Hs seines Lehrlingsnach- wnchies dem vaterländischen Dienste hingegeben Habe. Auch hier aber habe deutsche Zähigkeit und deutsche Organi­sationskraft geholfen, dem Handwerk die Grundlagen zu neuem Gedeihen zu schaffen. Der zweite Vorsitzende des Hansabnndes, Witthoefst-Hamburg, gab eine Dar­stellung der Vergewaltigungen, die der deutsche Außen­handel durch unsere Gegner erleidet. Der Handel sei aber auch vielfach an der Mitarbeit zur Kriegsarbeit ansgeschaltet. Die UebÄgangszeit solle möglichst abge­kürzt werden. Die Lage des Kleinhandels während des Krieges schilderte der Vorsitzende des Verbandes deut­scher Detailgeschäfte der Textilbranche, Saeltzer-Han- ! niover, der dem deutschen Kleinhandel nach dem Frieden eine günstige Zukunft vorhersagte. Der Abg. DP. Nau­mann sprach nachmittags überMitteleuropa und die deutsche Weltpolitik". Er forderte, daß am Schluß der Uebergangswirtschaft der friedliche Eintritt Mitteleuropas in die neue entstehende Weltwirtschaft zu erstreben sei, da Mitteleuropa auch bei Neugewinnung seiner Kolonien niemals den Gedanken einer abgeschlossenen Eigenwirt­schaft durchführen könne. Reichstagsabg. von Richt- hofcn pries unter Hinweis auf die Bedeutung unseres internationalen insbesondere überseeischen Handel? ne Stärke der deutschen Weltpolitik.

Verkehr mit Web», Wirk-, Ltrick- vud

Schuhware«.

Infolge der übermäßigen Versorgung des Publikums mit Schnhwaren ist der Verkehr niit Schnhwaren durch Bundesratsverordmmg vom 23. 12. 16 (RGBl. S. 1417 u. St.Anz. Nr. 304) der Reichsbeklerdungsstelle unterstellt worden.

Hienach ist im wesentlichen folgendes bestimmt:

1. Schnhwaren im Sinn der Verordnung sind solche, die ganz oder zum Teil aus Leder, Web- Wirk- oder Strickwaren, Filz oder filzartigen Stoffen bestehen.

2. Getragene Kleidungs- und Wäschestücke und getra­gene Suhwsren dürfen entgeltlich nur veräußert werden,

von den behördlich zugelassenen Personen und Stellen, von anderen Personen an die behördlich zugelassenen Personen und Stellen.

Getragene Kleidungs- und Wäschestücke und getragene Schnhwaren dürfen nur die behördlich zugelassenen Perso­nen und Stellen gewerbsmäßig erwerben.

Die Durchführung des Erwerbs der Bearbeitung und Veräußerung getragener Kleidungs- und Wäschestücke und getragene Schnhwaren ist der Amtskörperschaft übertragen.

3. Wer mit Web-, Wirk-, Strick- und Schnhwaren handelt, darf sie nur gegen Bezugsschein an die Verbrau­cher überlassen. Der Gewerbetreibende darf den Preis erst nach Empfang des behördlich ansgefertigten Bezugscheins ganz oder teilweise fordern oder aimehmen.

4. Der Bezugsschein wird dem Verbraucher nur im Bedarfsfall und nur auf Antrag von der Gemeindebehörde erteilt. Der Antragsteller, muß die Notwendigkeit der An­schaffung auf Verlangen' dartmi. Der Bezugsschein ist nicht übertragbar und gibt kein Recht auf Lieferung der benötigten Ware.

5. Die Abgabe oder Einsendung der Bezugsscheine an die Gemeindebehörden oder Prüfungsstellen durch die Ver­käufer ist vom 15. Januar 1917 sn verboten.

6. Verboten ist ferner zu Zwecken des Wettbewerbs in Zeitungsanzeigen oder ärmeren Bekanntmachungen die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind, insbesondere durch Bekanntmachungen im Schaufenster oder in sonstigen Geschäftsräumen, in einer für die Oeffentlichkeit erkennbaren

, Weise auf die Bezugscheinsreiheit oder die Bezngschemre- gelung hinzuweisen.

' 7. Die Gewerbetreibenden haben die empfangenen Be-

! zngsschcine durch deutlichen Vermerk ungültig zu machen ! (Lochen und dergl.), die ungültigen Scheine zu sammeln ^ und am 1. jeden Monats der Gemeindebehörde ihres s Wohnorts abzllliesern.

> 8. Bezugsscheine für die nachstehend aufgeführten Lux.-rs-

! Schnhwaren können ohne Prüfung der Notwendigkeit der ! Anschaffung erteilt werden, wenn der Antragsteller durch i Vorlegung einer Abgabebeschcinigung einer der von der i Reichsbekleidungsstelle zu bestimmenden Annahmestellen nach­weist, daß er dieser ein von ihm getragenes gebrauchs­fähiges Paar Schuhe oder Stiefel, deren Unterboden aus Leder besteht, entgeltlich oder unentgeltlich überlassen hat.

Auf einem derartigen Bezugsschein müssen die Luxus- Schuhwaren nach dem Wortlaut des nachstehenden Verzeich­nisses angegeben sein. Wer mit Schnhwaren Gewerbe treibt, darf gegen einen derartigen Bezugsschein nur ein Paar der im nachstehenden Verzeichnis aufgeführten Luxns-Schuhwaren an Verbraucher zu Eigentum oder zur Benutzung überlassen.

Das Nähere, insbesondere die Beschränkung der 'Paar­zahl, für die derartige Bezugsscheine ausgestellt werden können, bestimmt die Neichsbekleidungsstelle.

Verzeichnis der Luxus-Schuhware«.

a) Schnhwaren, deren Schäfte ganz oder zum Teil ans seinicubigem echten Ziegenleder (Chevreau) oder aus feinfarbigem Kalblcder oder Lackleder (nicht Lscktnch) jeder Art bestehen.

i Dazu gehören nicht Schnhwaren, die nur Lackleder-

s Vorderkappen haben, sowie Schnhwaren, deren Schäfte aus braunem Ziegenfeder <Chevreau) oder braunem Kalbleder, ohne Rücksicht auf oie Farbentöne, bestehen.

b) Gcsellschasts- oder Tanzschuhe ans Lackleder (nicht Lacktuch!, Seide, Atlas, Brokat oder Sammet.

c) Hausschuhe oder Pantoffel mit Absätzen von mehr als 3 cm Höhe, oeren Schäfte aus Seide, Atlas, Brokat, Sammet, Lackleder (nicht Lacktuch) oder Wildleder (Sämisch-Leder bestehen.

ci) Reitstiefel, deren Schäfte ganz oder zum Teil aus Lackleder bestehen.

9. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, die bereits seit 27. Dez. in Kraft sind, sind strafbar. Auch können Betriebe geschlossen werden, deren Unternehmer oder Leiter sich in der Durchführung dieser Vorschriften unzuver­lässig zeigen.

HOL

-illenrreis, 13. Januar 1917.

Die württ. Verlustliste Nr. 328 enthält n. a. folgende Namen: Gefr. Friedrich Dieterle, Dnrrweiler l. verw. v. d. Tr. Gottfried Erhard!, Holzbronn, bisher vermißt in Gefgsch. Erhardt Haselmaier, Ebershardt, l. verw. b. d. Tr.

Verkauf von Schlachtvieh. Das Württ. lanvwirftchaftl. Wochenblatt schreibt:Das Angebot von Schlachtvieh (Rind­vieh) ist seit längerer Zeit in Württemberg so groß, daß der Bedarf für die Zivilbevölkerung »ach Maßgabe der zugelassenen Schlachtungen und die Anforderungen der Heeresverwaltung nicht nur reichlich gedeckt werden können, fondern daß sogar Schlacht­vieh in einem das württembergisch« Kontingent überschreitenden Umfang zur Ablieferung kommt. Daß letzteres nicht erwünscht ist, steht außer Frage, denn es werden im Laufe des Wirt­schaftsjahres »och Zeiten kommen, in denen andere Lebensmittel knapper sein werden, als sie gegenwärtig sind, und man ge­nötigt sein wird, sür die Bevölkerung Fleisch in größeren Men­gen zur Verfügung zu stellen. Dem Vernehmen nach ist das reichliche Angebot von Schlachtvieh unter anderem darauf zurück­zuführen, daß auf dem Lande das Gerücht verbreitet ist und von Personen, die Interesse daran haben, Vieh zu einem für sie gewinnbringenden Preis in möglichst großer Zahl zu kaufen, teilweise genährt wird, es werden die bestehenden Höchstpreise für Schlachtvieh von der Fleischversorgungsstelle in nächster Zeit noch weiter heruntergesetzt werden. Solchen Gerüchten ist kein Glauben beizumessen, es werden vielmehr die Landwirte Gelegenheit haben, ihr Vieh auch in Zukunft in durchaus angemessener Weise zu verwerten. Zu einem nicht durch die Futterverhäitnisse gebotenen Absatz von Vieh liegt da­her für den Landwirt nicht der aeringste Anlaß vor. Be­sonders bedauerlich ist, daß in der Zeit vom 1. September bis 1. Dezember 1916 die Z ahl der Kühe in Württemberg einen weiteren, nicht ganz unerheblichen Rückgang erfahren hat, der verhältnismäßig größer ist, als in unserem Nachbarlande Ba­den, während in Bayern sogar eine erfreuliche Zunahme der Zahl der Kühe zu verzeichnen ist. Einer weiteren Abnahme des Kuhbestandcs muß im Interesse der Gewinnung von Milch und Milcherzeugnissen sowie der Ergänzung des Vichstands (Nqchzucht) ein Riegel vorgeschoben werden. Auch muß für die Ergänzung des Kuhbcstands dadurch gesorgt werden, Lch sich die Landwirte bei dem Absatz von zuchttauglichen Kal- oinnen Beschränkung auferlegen. Dasselbe empfiehlt sich hin­sichtlich des Verkaufs von Kühen zur Schlachtung, zumal mit Bestimmtheit zu erwarten ist, daß die Schweinehaltung ange­sichts des Futtermittelmangels eine rückläufige Bewegung neh- men wird.

Marineopfertag. Durch Aufrundung aus den Mitteln des Württ. Landesverbands sind dem Präsidium des Deutschen Flottenvereins 400 000 Mk. als Gesamt­ergebnis des Marineopfertags in Württemberg überwiesen worden.

Reformulionsfeier. Ein gemeinschaftlicher Er­laß des Konsistoriums und des Oberschulrats, sowie eine Bekanntmachung der Ministerialabteilnng für die höheren Schulen treffen Bestimmungen über die Behandlung der vierten Jahrhundertfeier der Reformation im Religions­unterricht und Geschichtsunterricht der evang. Volksschule, Fortbildungs- und Sonntagsschule sowie im evang. Reli­gionsunterricht der böberen Schulen. -

Verkehr mit Stroh und Häcksel. Die Güter- ubsertigunasstellen der Eisenbahn dürfen die Versendung von Stroh nur übernehmen, soweit der Verlader bei- bringr: den Nachweis, daß das Stroh unmittelbar an die Heeresverwaltung oder die Marineverwaltung abgeietzt wird oder eine Bescheinigung (z. B. in Form eines Ab- rufjcheines) der Bezugsvereinigung darüber, daß die Ver-