Natürlich? Farbstoffe ^gen Anilinfarben. Allenthalben in der Welt macht sich der Manqel an deutschen Farbstoffen gel- tend besonders für Textilindustrien. Sn kurzer Zeit - Jahr- zehnte nur haben ja unsere synthetischen Farbstoffe auf dem Markt die früher gebräuchlichen natürlichen verdrängt. Nicht allein hörte die Zufuhr der natürlichen Farbstoffe aus Indien oder Südamerika auf. verschwand Indigo bei uns fast aus dem Handel blieb a nderes, etwa Orlecm. Ward (blau) und Krapp (rot) nur auf ganz gewisse Zwecke beschränkst sogar m d en Ur- prungslündern dieser Farbstoffe wurde die Einfuhr der Anilin, färben zu einem zunehmenden Bedürfnis. Setzt greift man in den Industrien Indiens und Südamerikas auf die einheimischen Farbstoffe zurück. Nach französischen Quellen hat die brasilia­nische Textilindustrie besonders unter dem Mangel deutscher Zufuhr an Farbstoff zu leiden und man hat sich deshalb be­raubt die natürlichen Farbstoffe wieder zur Gewinnung im Tro­tz » heranzuziehen. Indigo wird dafür erhöht angcbaut, Fa­briken verarbeiten die Farbhölzer. Und angeblich sind die Erfolge erfreulich für die Industrie, ja die französischen Quellen spre- ch-n von einer zukünftige» Unabhängigkeit von Deutschlands Er­zeugung Das neueste ist dann in Argentinien eine Entdeckung gewesen die patentiert und von Fabriken .erworben sein soll, nämlich Herstellung eines Farbstoffs aus dem Johannis - brotbaum, für die nun beträchtliches Kapital eingesetzt ist. Die indische Regierung veranl.'.tzte planmäßig die Distrikts- und Forstbeamten, Erkundigungen Uber Vorkommen und Ge­brauch natürlicher Farbstoffe einzuziehen. Die Berichte waren nicht erfreulich, denn gerade in Indien ist die Heimarbeit (Flechterei und dergl.) ebenso wie die große Textilindustrie in Bombav längst an Anilinfarbe gewöhnt. Es er olgte sodann im Austrag die Sammlung und Aufspeicherung aller häufigen natürlichen' Farbstoffe, die im wissenschaftlichen Institut von Bangalore geprüft werden sollte». Die Aufmerksamkeit r:ch.et sich hierbei auf folgende Stoffe: Annatto-Samen, das ist Bixa Orellana. der überall jetzt in den Tropen verbreitete Strauch, der in Samen und Wurzeln einen prachtvoll roten Farbstoff Qrellan oder Orlean, enthält, der heute nur noch zum Färben von Käse, Butter. Schokolade, Wachs, dient, srüh-r oder sür Wolle und Kaliko gebräuchlich war: S a n d e I- oder Santel-Holz, auch Sappan oder indisches Notholz (fal­sches .Sandelholz) genannt, Kernholz von Laesalpinia Sappan, mit dem roten Brasilin, das in der Färberei van Geweben dienen kann, zumeist sür Tinte und Lack bunitz: wurde: und cüdlich natürlicher Indigo, der längst erhebliche AiwmM- nähme in Indien während der Krieges austneist. , Juki che Berichte nennen noch mehr Stoffe, aber meist mit englijch-indiscyen Namen, di«- in unserer Warenkunde fremd sind, vielte.cht auch in Wiiktchkcit stosflicy unserer Wissenschaft neu smd. Das sind Chauwurzel. Vemhadanrinde, Munjeet usw. Das !>nd beachtenswerte Bestrebungen. Nur, das; auch hier sich schon wichtige und kaum mberivindlich erscheinende Hemmnisse er­geben haben. Es ist nicht mögtich gewesen, alle die seinen Töne zu erzielen, die die Anilinfarben für die Stoff-Färberei bieten, vor allem also für die Kattune, die in Bombay er- «zeugt werden und großen Absatz an allen Küsten des Ozenim linden

Rumänische Greuel. Die fortgesetzten Untersuchungen über rumänische Untaten in Siebenbürgen ergeben weiteres furcht­bares Auklagematerial. So bestätigen die eidlichen Aussagen von 15 Zeugen den folgenden Vorgang: Am 26. September

gerieten von'einer vorgeschobenen Abteilung der S. Kompagnie des bayerischen Leibregiments 37 Mann südlich der Eisenbahn­brücke am Roten Turm-Paß in rumänische Gefangenschaft. Sie wurden von den Rumänen ausgeplündert und mißhandelt, aus- esprochenermaßen aus Rache sür die schweren Verluste, die en Rumänen in den vorausgegangenen Gefechten zugefügt wurden. Am nächsten Morgen wurden die Gefangenen an ein nahegelegenes Flußbett geführt und von einer rumänischen Ab. teilung unter dem Kommando eines älteren Lffiziers unter regelrechtes Schützenfeuer genommen. 10 Mann brachen sofort tot zusammen, 12 wurden sehr schwer verwundet. Nur das plötz- lich einsctzend« deutsche Maschinengeivehrfeuer verhinderte die Nie- dcrmctzelung der sämtlichen wehrlosen Gefangenen und veranlaßte die Rumänen zu kopfloser Flucht.

Handel und Verkehr.

(-) Stuttgart. 31. Qkt. Obstmarkt. Der heutige Obst« aroßmarkt war müßig beschickt, meist mit geringer Ware, um deren PresBewertung lebhafte Auseinandersetzungen stattfandcn. Die Händler berufen sich einheitlich darauf, das; an den Haupt- erzeugum Sorten ein Aufkäufer den andern überbietet. Andere kvürtt. Märkte scheinen mit ihren Obstpreisen erheblich über die Stuttgarter Richtpreise hinars^ugehen. Der hiesige Markt hat den Nachteil davon, die beste Ware kommt nicht hierher Wenigstei s nicht auf den Markt und für geringe werden bei 'der großen Nachfrage unberechtigt hohe Preise gefordert. In zahlreiclM Fällen konnte festgestellt werden, daß die Apfel­körbehcrgerichtet" waren, d.. h. die Früchte zeigten sich oben schöner, a's unten im Korb. Das kaufende Publikum sollte ,:ch bei derartigen Fällen sie s an die Marktkontrolle wende», d:e schonums'os gegen solche Uebervortcilung vorgeht. Brüsseler Weintrauben kommen'reichlich; sie werden ab Grenze zu 70 Pfennig für des Kilo unverzollt bezogen und hier im Klein- verkaut zu 95 Pfennig b s Mk. 1,50 für das Pstind verkauft, wie eine in d«w letzten Tagen vorgenommene Kontrolle in den Obstläden ergab.

Die Zufilhr auf dem Gemüsemarkt war ebenfal r nur mäßig, der Absatz flott, dt: Nachfrage konnte in den meisten Gemüsen gedeckt werden.

Letzte Nachrichten.

WTB. Berlin, 31. Okt. (Amtlich ) Das Unterseebo.it U 53 ist von seiner Unternehmung über den Atlantisch::: Ozean wohlbehalten in die Heimat zurückgekehrt.

WTB. Sigmaringen, 1. Nov. Der Fürst von Hoh n zollern verließ gestern Sigmaringen, um sich nach bcr stebenbürgischen Front zu einem Besuch bei den ge,zu Rumänien kämpfenden Truppen zu begeben.

WTB. Rom. 1. Nov. (Agenzia Stefan!.) Der italienische Botschafter in Paris, Tittvni, hat, da er, obgleich wiederhergestellt, den Winter in einem milden Kst ' a zubringeu muß, um seine Entlassung nachgesucht. T r

Ministerrat nahm die Entlassung mit Bedauern an M ernannt« Tittoni zum Zeichen der Anerkennung seiner dem Lande geleisteten Dienste zum Staatsminister.

WTB. Berlin, 1. Nov. Aus London wird, einem Notterdamer Telegramm desBerliner Tageblatts" zu­folge gemeldet, in maßgebenden rumänischen Kreisen seien Nachrichten emgetroffcn, nach denen anzunehmen ist, daß eine neue Gruppierung -es rumänischen Heeres und die durch Rußland erteilte sehr bedeutende Hilfe bald eine Umgestaltung der Lage herbeiführen werden.

WTB. Berlin, 1. Nov. Wie dieBerliner Morgen­post" hört, hat lautSecolo" Rumänien ans diplomati­schem Wege vom Vierverband Kanonen und Munition ver­langt.

WTB. Berlin, 1. Nov. Zur glücklichen Heimkehr des deutschen UnterseebootesU 53" von seiner Unter­nehmung über den Atlantischen Ozean schreibt diePost": Eine Wikingerfahrt deurschcr Helden hat ein ruhmreiches, glückliches Ende gefunden. Ganz Deutschland neigt sich grüßend vor den Helden, die die schwarz-weiß-rote Flagge an der amerikanischen Küste dem Feind und den Neutralen gezeigt und erfolggekrönt wieder in die Heimat geführt haben.

WTB. Berlin, 31. Ott. Eines unserer kürzlich ans dem Mittelmeer zurückgekehrten Unterseeboote ist bei der Führung des Handelskriegs wiederholt von bewaffneten Dampfern angriffsweise oder bei der Einleitung der Aus­übung des Untersuchungsrechts und zwar nicht weniger als siebenmal beschaffen worden. Es handelt sich fast stets um englische Dampfer, die durchweg ein oder zwei moderne 7,5 Zentimetergeschütze führten. Auf dasselbe Boot war übrigens be: der vorausgegangenen mehrwöchigen gleichfalls im Mittelmeer vorgenommenen Unternehmung nicht weniger als sechsmal Feuer durch feindliche Dampfer eröffnet worden. Es gelang aber jedesmal, wie bei der letzten Unternehmung, der Geschicklichkeit und Geistesgegenwart des Kommandanten und seiner Bootsbesatzung sich dem feindlichen Feuer recht­zeitig zu entziehen.

. ^-matzlicheS Wetter.

Die Störungen Haben eher wieder etwas Angenommen. Für Donnerstag und Freitag ist deshalb fortgesetzt unbe­ständiges, wenn auch vorwiegend trockenes und mäßig kühles Wetter zu erwarten.

Für die Schriftleitung verantwortlich: Ludwig Lauk.

Druck und Verlag der W. Rleker'schen Buchdruckerei Altensteig.

Bekanntmachung

des stellt». Generalkommandos XIII. (K. W ) Armeekorps.

Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand in Verbindung mit dem Reichsgesetz vom 11. Dezember 1915 (R.G.Kl. S. 813) wird Nachstehendes verfügt:

Das Milführen von Waffen, insbesondere von Schußwaffen und von im Griff feststehenden oder mittels einer Vorrichtung feststellbaren Stichwaffen ist verboten:

1. Personen unter achtzehn Jahren, sowie geisteskranken Personen;

3. Personen, die unter-Polizeiaufsicht stehen;

3. Personen, die wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt worden sind, wenn in dem Urteil auf die Einziehung einer von ihnen zur Begehung des Verbrechens oder Vergehens gebrauchten oder bestimmten Waffe erkannt worden ist, auf die Dauer von fünf Jahren;

4. Landstreichern u. allen nach Zigeunerart umherziehenden Personen.

Im Falle des Abs. 1 Nr. 3 tritt das Verbot mit der Rechtskraft

des Urteils ein; die Zeit von fünf Jahren wird bei Freiheitsstrafen von dem Tage an berechnet, an dem die Freiheitsstrafe verbüßt, verjährt oder erlassen ist.

Personen die wegen gewohnheitsmäßiger Arbeitsscheu, Bettelei oder Trunksucht übel berüchtigt sind, kann durch Verfügung des Oberamts des Wohn- oder Aufenthaltsorts das Mitführen von Waffen für die Dauer des Kriegszustands überhaupt oder unter Beschränkung auf bestimmte Ar­ten von Waffen verboten werden.

Soweit die in Abs. 1 genannten Personen vermöge öffentlichen Be­rufs zum Waffentragen berechtigt oder durch Verfügung des Oberamts ihres Wohn- oder Aufenthaltsorts hiezu ermächtigt sind, greift das Ver­bot nicht Platz.

Wer dem Verbot zuwider Waffen mit sich führt oder Personen, die seiner Gewalt und Aufsicht unterworfen sind, von dem verbotenen Mit­führen von Waffen abzuhalten unterläßt, wird, soweit nicht die bestehen­den Gesetze eine schwerere Strafe androhen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Hast oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

Stntt-art, 28. Oktober 1916.

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