Bekanntmachung

des stell». Generalkommandos XIII. Armeekorps.

betreffend die über die Reichsgrenze* mitznnehmende» Schriften und Drucksache»

1) Reisende dürfen grnndsätzlich keinerlei Schriften oder Drucksachen mit über die Reichsgrenze nehmen.

2) Briefe, Postkarten und sonstige Aufzeichnungen, die Mitteilungen an ejnen anderen enthalten, sind auf dem ordentlichen Postweg zu leiten.

3) Ausnahme:

Schriften und Drucksachen, insbesondere Geschäftspapiere, dürfen aus­nahmsweise mitgenommen werden,

a) wenn ihre Mitnahme zur Erfüllung des Reisezwecks unbedingt erforderlich ist,

b) wenn sie auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt sind und

c) vor der Grenzüberschreitung amtlich geprüft werden.

4) Zur Vermeidung von Unzuträgltchkeite« an der Greuzübergaugsstelle ist es geboten, daß der Reisende die nach 3) mitzunehmenden Schrif­ten und Drucksachen vor dem Antritt der Reise amtlich prüfe« und eiufiegeln läßt.

Zu diesem Zweck wendet er sich innerhalb des Korpsbereichs münd­lich oder schriftlich an

die militärische Prüfungsstelle Stuttgart, Haupipostgebäude Zimmer 38,

oder

die militärische Posiüberwachungsstelle Friedrichshafen, Post­gebäude,

oder, wenn er den Balkanzug benützt, an

die militärische Postüberwachungsstelle Stuttgart, Fried- richstraße 13.

5) Der Reisende kann nur dann erwarten, daß die Mitnahme der Schrif­ten usw. keinen weiteren Schwierigkeiten an der Grenze begegnet, wenn Siegel n«d Hülle gänzlich unbeschädigt sind.

Stuttgart, den 12. Mai 19 l 6. 1

Der stellt», kommandierende General

v. Schäfer.

K. Ferslamt MWsMmuer.

Nadelstamm-

Holz-Verkauf

ans dem Stock im schriftliche« Aufstreich.

Am Samstag, den SV. Mai »orm. 10 Uhr aus Staatswald Abtlg. Ist Härenwies und 140 Findel­buckel: 2 Lose Nadelstammholz (80 bezw. 60"/-> Fichten) geschätzt zu Fm: 265 I II'. und 135 IV/VI. Klasse. Die bedingungslosen Angebote aus die einzelnen Lose in Prozenten des Taxpreises ausgedrückt, sind bis zu obengenannter Zeit beim Forstamt einzureichen. Die Eröffnung derselben findet um 10'/4 Uhr Vorm, im Schwanen in Pfalzgrafenweiler statt. Losverzeichmsfe unentgeltlich von der Geschäftsstelle für Holzverkauf Kgl. Forstdirektion in Stuttgart.

K. F-rsta«t MMchnmiler.

Reisig- und Stock-Holz-

'Unter Reichsgrenzr ist die verfassungsmäßig festgelegte Grenze des Deutsche» Reiches zu verstehen.

Verfügung

des stellt». Generalkommandos XIII. (K. W) ArnOeekorpS

Auf Grund des § 9b des Gesetzes über dey Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 verfüge ich:

1. Wer es unbefugt unternimmt, Briefe, Postkarten oder schriftliche oder gedruckt Aufzeichnungen, die Briefe oder Postkarten zu vertreten be­stimmt sind, unter Umgehung des ordentlichen Postweges von oder nach dem Ausland über die Reichsgrenzs') zu bringen, wird mit Gefängnis bestraft.

Sind mildernde Umständen vorhanden, so kann auf Haft oder auf Geldstrafe bis zu 150 Mark erkannt werd.n.

2. Reisende, die die Reichsgrenze') überschreiten, sind verpflichtet, alle Schriften, Drucksachen oder Aufzeichnungen, die sie bei sich führen oder in ihrem Gepäck befördern, an der Grenzstelle oorzulegen, desgleichen etwaige Umschläge, Pakete, Koffer, worin solche Schriften usw. amtlich verschlossen sind. Dasselbe gilt für Karten, Zeichnungen technischer Art, Pläne, Geländeabbildungen? Films oder sonstige bildliche Wiedergaben von Gegenständen.

Wer es ungeachtet einer Aufforderung einer Militärperson oder eines Beamten des Grenzschutzes unterläßt die in Absatz 1 bezerchneten Gegenstände vorzulegen, wird mit Gefängnis bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Haft oder auf Geldstrafe bis zu 1500 Mk. erkannt werden.

3- Die Bekanntmachung über den Schmuggel von Briefen und Schriftstücken vom 19. 12. 19! 4 ist aufgehoben.

Stuttgart, den 12. Mai 1916.

Am Donnerstag, den 18. Mai 1S1V, Nachm. 2 Uhr in der Teich­weghütte aus Staatswald Abtlg. 72 Hint. Baumplatz und Scheidholz der Hüten Edelwetler und Gröm- bach 13 Lose unaufbereüctes Nadelholzreisig und 4 Lose Stockholz im Boden;

Abends 6 Uhr im Schwanen in Kiilberbronn aus Abtlg. 124 Hin:.! Jgelsbergermiß, 139 und 144. Unt.! und Ob. Dreilacheustein, 142 Ob. ^ Steinacherteich, 143 Ob. Altverhäng! und Scheidholz der Huren Hall­wangen, Herzogsweiler, Kälberbronn! und Pfalzgrafenweiler -^ - 162 Rm.; Nadelholz Reisig auf Haufen, ca. 15 f Lose unaufbereiletes Reisig und 3! Lose Stockholz im Boden.

Altensteig. Frisch eingetroffen:

fst. bayrischer

bei

Der'stellt», kommandierende General

v. Schäfer.

') Unter Reichsgrenze ist die verfassungsmäßig festgelegte Grenze des Deutschen Reiches zu verstehen.

8888888888881888888888888 W UtKllßtSiF. D

Chr. Burghard jr.

Altensteig.

sind wieder frisch eingetroffen und empfehle ich

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Am Mittwoch, den 17. Mai ds. 3s.

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Diehmarkt

statt.

Den 9. Mai 1916.

Stadtschulth.-Amt.

Altensteig.

der Mchtengerbrinde aus den Siadtwaldüngen Hag- und Enzwald vergibt die

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Anträge zum Führen nimmt bis Mittwoch abend entgegen.

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