5°/° Deutsche Reichsschahanweisungen 5°/« DeuWe Reichsanleihe,unkünäbarbisi.Okt. 1924 .

Wegsanleihen.)

Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden 5° » Reichsschatzanweisungen und S > Schuldverschreibungen der Reichsanleihe hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.

Bedingungen.

1. Zeichnuugsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden bis einschließlich

Sonnabend, den IS. September, mittags 1 Uhr

Altcnstcig-Stadt.

Der heurige Obst-Ertrag

von den ftädt. Straheubäumen kommt am Bioutag, den 14.

Sept. 1814 im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf.

Zusammenkunft vorm. 8 Uhr beim Bahnhof für die Talstraße, Gartenstraße, Egenhauser- und Spielbergerstraße, sodann Schloßberg, Turnersteige und Pfalzgrafenweilerstraße. Nachmittags 3 Uhr Karls-, Schiller- und Altensteig-Dorfer-Straße.

Liebhaber sind eingeladen.

Den 11. September 1914.

Stadtpflege: Lutz.

Altensteig.

bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin und bei allen Reichsbank-Hauptstellen, Reichsbankstelle« und Reichsbank-Nebenstellen mit Kafseneiurichtung entgezengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlnng (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central-Genossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hanptbank in Nürnberg und ihrer Zmeiganstalten, sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, jeder deutschen öffentlichen Spar­kasse sowie jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft erfolgen.

2. Die Schatzantveisungen werden in Höhe von Mark 1000000000 aufgelegt. Sie sind eingeteilt in 5 Serien zu je 200 Millionen Mark und ausgefertigt in Stücken zu: 100000, 50 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Oktober 1914, der erste Zinsschein ist am 1. April 1915 fällig.

Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie zum 1. Oktober 1918, 1. April 1919, l. Oktober 1919, 1. April 1920 und 1. Oktober 1920. Die Auslosungen finden im April und Oktober jedes Jahres, erstmals im April 1918 statt; die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Oktober bezw. 1. April.

Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich.

3. Die Reich sauleihe ist in derselben Stückeeinteilung von 100 000 bis 100 Mark ausgefertigt und mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinstsrmincn wie die Schatzanweisungen ausgestattet.

4. Der Zeichnungspreis beträgt:

a) für diejenigen Stücke der Reichsauleihe, die mit Sperre bis 15. April 1915 in das Reichsschuldbuch einzutragen sind, S7,30 M. für je 100 M. Nennwert t>) für alle übrigen Stücke der Reichsanleihe und für die Schahauweisuugeu 87,50 Mark für je 100 Mark Nennwert

5. Die zugeteilten Stücke an Reichsschatzanweisungen sowohl wie an Reichsanleihs werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Okiober 1915 voll­ständig kostensrei aufbswahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt, der Zeichner kann sein Depot jederzeit auch vor Ablauf dieser Frist zurücknehmen. Die über vollgezahlte Beträge ausgefertigten Depotscheine werden bei den Darlehenskassen wie die Stücke selbst beliehen.

6. Zeichnungsscheine sind bei allen Reichsbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen und Lebens- versicherungsgesellschaslen zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungs­scheinen erfolgen, und zwar brieflich mit etwa folgendem Wortlaut:

.Auf Grund der öffentlich bekanntgemachten Bedingungen zeichne ich:

nom. Mark 7- ... , .'. ^ 5°/° Reichsschatzanweisuugen

nom. Mark -> ---- . ^ 5°/» Reichsanleiye

und verpflichte mich zu deren Abnahme oder zur Abnahme desjenigen geringeren Betrages, der mir auf Grund gegenwärtiger Anmeldung zugeteilt wird.

/ Soweit meine Zeichnung auf Schatzanweisungen bei der Zuteilung nicht berücksichtigt wird, l bin ich einverstanden, daß statt Schatzanweisungen auch Reichsanleihe zugeteilt wird.

^Das Nicht- z k, ' rr '-K f Ich bitte um Zuteilung von Reichsanleihe, die mit Sperre bis 15. April

zutreffendeist I915fürmich in das Reichsschuldbuch einzutragen ist, zum Preise von 87,30 M.

jfortzulassen ) "Us or y . ^ Ich bitte um Zuteilung von Stücken zum Preise von 87,50 Mk.

k Die mir auf meine Zeichnung zugeteilten Stücke sind dem Kontor der Reichshauptbank für ^ Wertpapiere in Berlin zur Aufbewahrung und Verwaltung zu übergeben."

7. Die Zuteilung erfolgt tunlichst bald nach der Zeichnung. Ueber die Höhe der Zuteilung entscheidet das Ermessen der Zeichnungsstelle.

Anmeldungen auf bestimmte Stücke und Serien können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies mit den Interessen der andern Zeichner venräglich erscheint.

8. Die Zeichner können die ihnen zugeieilten Beträge vom Zuteilungstage ab jederzeit voll bezahlen; sie sind jedoch verpflichtet:

40°/o des zugeteilten Betrages spätestens am 5. Oktober d. I.

30°/g , . , , . 26. Oktober d. I.

30° g » . . » » 25. November d. I.

zu bezahlen. Beträge bis 1000 Mk. einschließlich sind bis zum 5. Oktober d. I. ungeteit zu berichtigen.

9. Die Zeichner erhalten vom Rrichsbank-Direktorium ausgestellte Zwischenscheine, über deren Umtausch in Schuldverschreibungen bezw. Schatzanweisungen das Erforderliche öffentlich bekanntgemacht werden wird.

Berlin, im September 1914.

Reichsbank-Direktorium.

Havenstein. v. Grimm.

Wir nestmen ^nmelckunZen auk sie bi8 LsmstaA, den 19. September 1914 ru 2eicstnunZ sukliegenden

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(Xriegssiilküikn)

ru Originalkursen vollständig spesenfrei entgegen. Die Stücke lauten über stlark 100 bis Idark 100 000. lästere Auskunft über diese Xriegsanleiken vird gern erteilt.

Oewerbedank NaKolä 6.0. m.d.H.

Oetzsrünäel 1865

beim alten Kirchturm. sssrnsprscksr str. 28. Postscheckkonto ktr. 402.

unter Verrechnung von 5°/o Stück- zinsen.

Infolge des großen Mehlattfschlags sieht sich die Bäckerge-- nossenschaft genötigt, von heute ab folgende

Preise festzufetzen:

1 Laib Schwarzbrot 56 Pfg.

1 lang Schwarzbrot 30 Pfg.

1 rund Weißbrot 34 Pfg.

1 lang Weißbrot 17 Pfg.

Bei dem Kleinbrot fallt die bisherige Dreingabe weg.

Die Bäckergenoffenschaft.

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Ter Versandt wird auf Wunsch gerne besorgt.

C. W. Lutz Nachfolger

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