Handwerkskammer Reutlingen.

Handwerker!

Der unserem deutschen Vaterlands in ruchloser Weise aufgezwungene Krieg hat bereits »u Hemmungen unseres Wirtschaftslebens geführt, die in hohem Maße auch auf das selbständige Handwerk einwirken.

Diese schädigenden Wirkungen des Krieges auf ein erträgliches Maß zurückzuführen ist eine Hauptaufgabe der Berufsorganisationen des Handwerks.

Die Handwerkskammer als die durch Reichsgesetz berufene Behörde zur Vertretung der Interessen des Handwerks hat seit Ausbruch des Krieges in diesem Sinne gewirkt und wird auch weiterhin alle ihre Kräfte zur Verfolgung dieses Zieles einsetzen. Dazu ist aber absolut notwendig, daß die Innungen, Gewerbevereine, Genossenschaften «sw. uns über alle wichtigen Vorgänge aus dem Gebiete des Gewerbelebens insbesondere über die Vorgänge auf dem Rohstoffmarkt (Preissteigerungen) berichten und auf dem Laufenden halten. Nur aus diese Weise ist es möglich, notwendig werdende Schutzmaßnahmen der Staatsregierung zur Durch­führung vorzulegen.

Die Handwerkskammer ist aber auch die gegebene

Beratungsstelle

für alle Handwerker und die Hinterbliebenen ausmarschierter Handwerker. In allen handwerklichen und gewerberechtlichen Fragen sowie in Bezug auf die infolge des Kriegs erlassenen Notgesetze erteilt die Geschäftsstelle der Handwerkskammer, die nach wie vor vom Handwerkskammersekretär Hermann geführt wird, unentgeltlich Auskunft und Beratung.

Die Lehrftelleuvermittluug

der Kammer ist ebenfalls zur unentgeltlichen Vermittlung von Lehrstellen insbesondere für solche Lehrlinge, die infolge Einberufung des Lehrherrn entlassen werden, bereit und bittet um Meldung von Lehrherreu, die solche Lehrlinge auszulernen bereit sind.

Das BerdiugungSamt

der Kammer steht zur Unterstützung submittierender Handwerker ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung. Dringende Angelegenheiten können anch telefonisch (Reutlingen 338> erlevigt werden.

Reutlingen, 19. August 19 l4.

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K. Vollmer. K. Hermann.

Handwerkskammer Reutlingen.

A« unsere Mitbürger

richten wir das dringende Ersuchen:

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Jeder Zahlungskräftige muß es als eine Ehrenpflicht betrachten, die Rechnungen der Geschäftsleute nach Möglichkeit sofort zu bezahle«, damit die Geschäfte nicht gezwungen sind, aus Mangel an Mitteln ihren Betrieb einzustellen und ihre Angestellten zu entlassen.

Sollten sich aber wider Erwarten doch Leute finden, die lediglich aus krassem Eigennutz keine Zahlung leisten wollen, obwohl sie es könnten, so ersuchen wir die Handwerker uns die Adresse dieser Personen mit Rechnungsbeleg mitzuteilen, damit wir gegen dieselben vorgehen und sie an d n Pranger stellen können.

Es gibt aber auch viele Schuldner, die unverschuldet durch den Krieg, nicht mehr in der Lage sind, ihren Verpflichtungen in gewohnter Weise nachzukommen. Solche Schuldner empfinden es vielfach als mit ihrem Ehrgefühl unvereinbar, daß sie sich nun infolge des vom Bundesrat erlassenen Notgesetzes betr. den gerichtlichen Zahlungsaufschub an das Gericht um Stundung wenden und zugleich sin Urteil über sich ergehen lassen müssen. Sie befürchten dadurch eine Untergrabung ihres Kredits. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Einrichtung zur Herbeiführung einer

außergerichtlichen Gtuudung

zu treffen. Für das Handwerk ist hiefür die Handwerkskammer die ge­gebene Stelle.

Auf Ansuchen der Handwerker, soweit sie Gläubiger oder Schuldner find, ist die Geschäftsstelle der Handwerkskammer bereit, für diese aus

eine außergerichtliche Bewilligung annehmbarer Zahlungsfristen hin­zuwirken.

Den Schuldnern wird hiedurch erspart, daß sich das Gericht über­haupt mit der Sache besaßt.

Die Gerichte werden dadurch ganz außerordentlich entlastet. Das Odium des gerichtlichen Zahlungsaufschubs wird ganz bedeutend gemildert.

Die Geschäftsstelle der Handwerkskammer ist in Reutlingen, Nürtinger- hofstraße 12, Telefon 338.

Der Vorstand der Handwerkskammer:

K. Vollmer. K. Hermann.

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Katholischer Gottesdienst in Altenftciß

Sonntag, den 22. August, vorm.

10 Uhr Kriegsbctstimde.

Montag, den 23. August, vorm. Gottesdienst.

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