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Nr. 280

Lnsgabe i« Mtessteig-Stsdr.

Samstag, bsrr 25. Oktober.

AMtSblatt für Pfalzgrasruweiler.

1913.

Der Dersicherungsstempel.

Mit dein 1. Oktober tritt der Reichsstempel über Versicherungen ins Leben. Bisher unterlagen Hie Versicherungen einzelstaatlicher Besteuerung'. Diese stimmte weder in der Höhe der Belastung noch auch nur in den Besteuerungsgrundsätzen über­ein. Als unbillige Härte wurde es von den Ver­sicherungsgesellschaften immer empfunden, daß die einzelstaatliche Ordnung der Möglichkeit mehrfacher Besteuerung desselben Versicherungsganges Raum ließ. Indem die Landesabgabe zumeist zu ent­richten ist nicht nur da, wo die Versicherungsur­kunde ausgestellt oder ausgehängt wird, sondern auch dort, wo die versicherten Gegenstände sich be­finden, wird in Fällen, in denen die Urkunde im .Geltungsbereiche des einen Landesgesetzes errichtet wird und die versicherten Gegenstände im Gelt­ungsbereich eines anderen Landesgesetzes liegen, eine doppelte Steuerpflicht ausgelöst, und zu dieser könnte eine weitere Steuerpflicht sich gesellen, wann etwa während der Dauer der Versicherung deren Gegenstände in den Geltungsbereich eines dritten Steuergesetzes gelangen. Diese Gefahr wehrfacher Besteuerung zu vermeiden, haben sich einzelne Bun­desstaaten durch Abschluß von Gegenseitigkeitsver­trägen angelegen sein lassen. Dieser Zustand hat aber nicht befriedigt. In wesentlich verstärktem Maße ist daher, seit für das Versicherungswesen der wirtschaftlichen Einheitlichkeit des Reichsgebiets Rechnung getragen worden ist, der Wunsch hervor­getreten, die bestehenden Unstimmigkeiten dadurch zu beseitigen, daß auch in steuerlicher Hinsicht das Versicherungswesen einem einheitlichen Rechte un­terstellt wird. Das Reich nimmt den Versicherungs­stempel ganz, indem weder allgemein künftig ein­zelstaatliche Stempelabgaben zugelassen noch auch nur der einzelstaatliche!, Gesetzgebung für diejenigen Versicherungszweigp Raum bleibt, die von dem Reichsgesetz mit einer Abgabe nicht belegt sind. Der Reichsstempelabgaben werden unterworfen alle Versicherungen, die im Inland befindliche Gegen­stände betreffen oder mit Personen abgeschlossen worden sind, die im Inland ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben. Damit wird das aus­ländische Geschäft der inländischen Versicherungsge­sellschaften von der steuerlichen Erfassung ausge­schlossen, andererseits das inländische Geschäft aus­ländischer Versicherungsgesellschaften auch insoweit in die Besteuerung einbezogen, als es unmittelbar vom Ansland mit einem inländischen Versicherungs­nehmer getätigt wird, ohne daß die ausländische Gesellschaft im Inland auch nur durch einen Be­vollmächtigten irgendwelcher Art vertreten wird. Ob die Versicherung von Privatanstalten oder öf­fentlichen Anstalten betrieben wird, ist ohne Be­lang. Ebensowenig, kommt es daraus an, ab der Versicherer ein Einzelunternehmer oder ob er eine Personenvereinigung oder eine Anstalt ist und welche Rechtsform die Vereinigung oder Anstalt hat. Be­freit ist die gesamte Sozialversicherung, Versicher­ungen von Bediensteten und Arbeitern gegen To­desfall oder Körperverletzung im Gewerbebetrieb, Krankenversicherungen, Arbeitslosen- und Stellenlo­sigkeitsversicherung; außerdem sind in die Steuer­pflicht nicht einbezogen die Rückversicherung- Ha­gel- und Viehversicherung und zur Schonung we­nig bemittelter Versicherungsnehmer Versicherungen über geringfügige Summen. Träger der Steuer­pflicht ist der Versicherungsnehmer mit der Maß­gabe, daß die Steuer von dem Versicherer oder dessen Bevollmächtigten zu entrichten ist. Die Ver­anlagung und Erhebung der Abgabe knüpft an die Beurkundungen über die Zahlung des Versicher­ungsentgelts an.. Aus der Feuerversicherung von Mobiliar wird ein Gesamtertrag von 24 440000 Mark, von Immobilien von 5 150 000 Mk., der .Einbruchsdiebstahl- und Glasversicherungi von 1050000 Mark, Transport- und Seeversicherung von 840000 Mark, der Lebensversicherung von 4 620000 Mk., der Unfall- und Haftpflichtversicher­ung von 610000 Mk., sonstigen Versicherungen von 10000 Mk., zusammen 36 720 000 Mk. geschätzt.

Dieser Betrag mindert sich für die Zeit bis 30. September 1916 um den ganzen Betrag und bis 30. September 1919 um die Hälfte der bisherigen Jahreseinnahme der Bundesstaaten, die schätzungs­weise mit 6 Millionen Mark angenommen wird, so daß als Jahresertrag verbleiben für die Zeit vom 1. Oktober 1913 bis 30. Sept. 1916 30 Mil­lionen Mark und von 1. Okt. bis 30. Sept. 1919 33 Millionen Mark. Der Steuersatz ist nach der Höhe der Versicherungssumme bemessen, die Abgabe wird für den Zeitraum erhoben, auf den die Prä­mienzahlung sich bezieht, und zwar im voraus. Als Ort der Steuerentrichtung ist dis Verwendung von Vordrucken oder Stempelmarken vorgesehen. Die näheren Bestimmungen über die Erhebung, trifft der Bundesrat.

Gegen Schund und Schmutz.

Verstärkter gesetzlicher Schutz gegen Schund und Schmutz in Wort und Bild wird neuerdings von vielen Seiten gefordert. Auch die Reichstagsmehr­heit hat sich bereits dafür ausgesprochen. Aber auch bei vermehrter Staatshilfe bleibt doch die Selbsthilfe die Hauptsache, daß nämlich jeder ein­zelne in dem Bereiche, für den er verantwortlich ist, also zunächst vor allem in der Familie, dazu beitrage, gedruckte und bildliche Schunderzeugnisse fernzuhalten, damit so wahr werde das gute Wort: Ein jeder kehre vor seiner Tür, und rein ist jedes Stadtquartier!

Aus den Weg nach diesem Ziele drängt die Erkenntnis der schweren Gefahren, die der Gesamt­wohlfahrt unseres Volkes aus dem Schund und Schmutz in Wort und Bild drohen. Zur Volksge­sundheit gehört nicht bloß die des Körpers, son­dern auch die des Geistes. ^ Wie zur Währung der körperlichen Gesundheit mit gutem Recht die Nahrungsmittelfälschung bekämpft und geahndet wird, so beansprucht nicht minder die Pflege des sittlichen Wohls die Abwehr von Schriften und Vorführungen jeglicher Art, die gegen dieses Wohl freveln. Wären alle, die lesen können, die Heran­wachsenden wie die Erwachsenen, so sittlich reif, so innerlich gefestigt und stark, daß sie ganz von selber, aus eigenem Urteil und Widerwillen, alle Schund- und Schmutzwaren, die ihnen zur geisti­gen Speise an geboten und vorgesetzt werden, eben­so wie augenfällig verdorbene und verderbliche Rahrungsstoffe ablehnten und verachteten, so würde es besonderer Maßnahmen gegen schlechte und ver­derbliche Schriften und Bilder nicht bedürfen, weil ja solche weder Käufer noch Leser finden könnten. Aber dem ist mit Nichten so. Gerade die ge­fährlichsten Schriften und bildlichen Darstellungen finden weithin Verbreitung und Zuspruch. Die Fälle sind nicht selten, daß Schundwerke Millionen von Abnehmern erzielen und den Verlegern Mil­lionen einbringen. Es wird angenommen, daß in Deutschland alljährlich 50 Millionen Mark für schlechte Druckwaren ausgegeben werden. Ein ein­ziger großstädtischer Verlag, der sich mit der Her­stellung und dem Vertrieb 'von Hintertreppenroma­nen, Traum-, Geister- und Gespensterbüchern be­faßt, hat nach eigener Angabe in einem Jahre nicht weniger als 25 Millionen im Umherziehen vertriebener Hefte abgesetzt.

Wie leicht empfänglich ist namentlich die Ju­gend! Für das Edle ünd Schöne, aber auch für das Schlechte, Verführerische, das sie, selbst wenn gute Erziehung ihr die Waffen dagegen verleihen, als solches nicht immer sofort zu erkennen und von sich zu weisen vermag. Wie oft schon ist durch Gerichtsverhandlungen über jugendliche Missetaten erwiesen worden, daß dazu per Keim durch Schrif­ten gelegt worden ist, die 'mit breitem Behagen wüste Abenteurer oder gar gemeine Verbrecher gleichsam wie Helden und Vorbilder schildern! Ge­wiß kommt es nicht immer so weit, daß sich die Eindrücke, die jugendliche Gemüter von dem Schund und Schmutz in Wort und Bild empfan­gen, in die Tat Umsätzen, die sogar schließlich

gerichtliche Sühne erheischt; aber es ist an zer­rüttender und vergiftender Wirkung schon mehr als genug, wenn Sinn und Geschmack von dem Natürlichen und Gesunden abgelenkt und heillos! perdorben werden, wenn die Einbildungskraft dar­an gewöhnt wird, sich in der Vorstellung des! Schaurigen und Scheußlichen, des Entarteten Und Verkommenen zu ergehen.

Groß genug schon ist die Gefahr, wenn der Inhalt von Schriften und Theaterparbietungen so beschaffen ist, daß dadurch der Hang zu einer ollem Hohen und Idealen abgekehrten Lebensan- schauung und Lebensführung gefördert wird, die ausschließlich auf die Befriedigung aller niederen Triebe und Bedürfnisse ausgeht und dazu ver- hilft, daß liederliche Gesinnungen überwuchern, die Familienbande sich lockern und die guten Sitten untergraben und in Verfall gebracht werden. Un- > säglich viel wird heute bei Volk und Jugend, in der Familie und im öffentlichen Leben im Namen von Kunst und sogenannter Literatur gesündigt, insonderheit durch zügellose Witzblätter, "die, was seither als unantastbar und verehrungswürdig an­gesehen wurde, in den Schmutz oder Witzelei" und Spötterei ziehen.

Gegen Schund und Schmutz in Wort und Bild' gelte die gute Regel, daß für die geistige Ju­gend- und Volksnahrung das Beste gerade gut ge­nug ist. Lieber wenig, aber Auserlesenes, als viel, das wertlos oder gar schlecht ist!

Rundschau.

Ter 2. Krupp-Prozeß

begann am Donnerstag früh vor der 11. Straf­kammer des Landgerichts 1 in Berlin. Angeklagt sind der Bürovorstand Brandt und Direktor Eccius. Gegen beide Angeklagte wird der Vorwurf der Bestechung aus Z 333 des Strafgesetzbuchs erho­ben. Brandt allein wird außerdem beschuldigt, gegen Z 4 des Gesetzes bezüglich den Verrat militä­rischer Geheimnisse verstoßen zu haben. Es sind viele Sachverständige und Zeugen geladen.

Neue militärische Luftschiffe.

In nächster Zeit soll eine Vernehmung, der Luftflotte der Armee um vier neue Schiffe statt­finden. Die Abnahme eines neuen Parseval, der den NamenP. 4" erhalten soll, steht unmittelbar bevor. Die Werkstättenfahrten des Luftschiffes ha­ben bereits begonnen, voraussichtlich wird die mi­litärische Abnahmekommission in der nächsten Woche in Bitterfeld eintreffen. - Das neue Militärluft- scbiffM. 4" hat sich bei den bisherigen Probe­fahrten ausgezeichnet bewährt und eine Geschwin­digkeit von über 20 Sekundenmetern erreicht. Es dürfte demnächst in die Luftflotte einrangiert wer­den und zunächst in Berlin verbleiben. Weiter wird in den nächsten Wochen die Abnahme eines neuen Zeppelin, desZ. 6", vor sich gehen. In acht bis zehn Wochen ist auch die Abnahme eines neuen Schütte-Lanz vorgesehen, der zum Ersatz des bei Schneidemühl am 16. Juli ds. Js. zerstörtenS. L. "-Luftschiffs bestimmt ist.

Ein Militärbefreiungsfchwindel in Oesterreich.

Ueber den Militärschmuggel der Canadischen Pacific-Gesellschaft werden aufsehenerregende Dinge gemeldet. Darnach soll die Pacific-Gesellschaft diei Ausfuhr" militärischer Personen aus Oesterreich planmäßig betrieben haben und dabei nicht aus! eigener Initiative, sondern in fremdem Sold ge­handelt haben. Die Leute hatten ausnahmslos rus­sische Pässe, die ganz ordnungsmäßig ansgefertigt worden waren und die Pacific-Gesellschaft hat von Rußland beständig Unterstützung erfahren. Es.soll sich bei der ganzen Angelegenheit um eine be­wußt und systematisch durchgesührte Lchädigsing der österreichisch-ungarischen Wehrvorlage auf rus­sische Veranlassung und in russischem Solde gehan­delt haben. Kaiser Franz Joseph soll über die nähe­ren Daten, die die Untersuchung ergaben, sehr niedergeschlagen sein.