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^te 276 . Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Calw. 87 . Jahrgang.

Erscheinungsweise: Omal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im OberamtS- Lezne Calw für die einspaltige Borgiszeile 10 Pfg.. außerhalb deÄelben 12Pfg.. Nceklamen 25 Pfg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr vormittags. Telefon 9.

Samstag, den 23. November 1912

Bezugspreis: In der Stadt mit Trägerlohn Mk. 1.25 vierteljährlich, Post- bezugSpreis für den Orts- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20. im Fernverkehr Mk. 1.30. Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg., in Bayern und Reich 42 Pfg.

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Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung,

betr. die Wahl der Abgeordneten der beiden Landes- wahlkreise.

Das K. Ministerium des Innern hat unterm 17. Nov. 1912 (Reg.-Bl. S. 878 ff.) verfügt, daß die Wahl der in Z 133 Ziff. 3 der Verfassungsurkunde bezeichneten 17 Abgeordneten der beiden Landeswahlkreise, von denen der zweite den Schwarzwaldkreis und den Donaukreis umfaßt und 8 Abge­ordnete wählt, am

Mittwoch, den 18. Dezember 1912, in allen Abstimmungsdistrikten gleichzeitig vorzunehmcn sei.

Die Wahl wird auf Grund derselben Wählerlisten, nach denselben Abstimmungsdistrikten und bei gleicher Besetzung der Distriktswahlkommissionen, wie die vorangegangene Wahl des Abgeordneten des Oberamtsbezirks vorgenommcn.

Personen, welche bei den vorangegangenen allgemeinen Wahlen der Oberamtsdezirke und Städte für zum Abge­ordneten eines Oberamtsbezirks oder einer Stadt gewählt von der Oberamtswahlkommission erklärt worden sind, sind nicht wählbar, auch wenn sie die Wahl nicht angenommen ha­ben sollten.

Die Wahlvorschläge müssen bei dem Vorsitzenden der ge­meinsamen Landeswahlkommission, Herrn Regierungsdirek­tor von Scheurlen, unter der Adresse: K. Ministerium des Innern, Stuttgart, Dorotheenstr. 1, spätestens bis Dienstag, 3. Dezember d. Z., abends 7 Uhr, eingereicht sein.

Die Zahl der vorgeschlagenen Bewerber darf im 2. Lan­deswahlkreis höchstens 8, die Zahl der Ersatzmänner höchstens 3 betragen.

Ein Bewerber oder Ersatzmann darf sich nur aus einem Wahlvorschlag und nur in einem Wahlkreis Vorschlägen las­sen, widrigenfalls er auf sämtlichen Wahlvorschlägen ge­strichen wird.

Die Wahlvorschläge müssen mit den beglaubigten Un­terschriften von mindestens zwanzig nachweislich in der Wäh­lerliste aufgenommenen Personen versehen sein.

Die Erklärung der Verbindung mehrerer Wahlvorschläge in uh spätestens bis

Montag» den 9. Dezember d. I., abends 7 Uhr,

dem Vorsitzenden der Landeswahlkommission gegenüber ab­gegeben sein.

Bis zu demselben Zeitpunkt muh die Bereinigung der bei der Prüfung der eingerichteten Wahlvorschläge Vorge­fundenen Anstände' seitens der Vertreter der Wählervereini­gungen beendigt sein.

Die Ortsvorsteher werden angewiesen, die von der Lan­deswahlkommission für den zweiten Landeswahlkreis für gül­tig erklärten Wahloorschläge, sobald sie im Bezirktsamtsblatt

veröffentlicht worden sind, auf ortsübliche Weise bekannt zu machen.

Aus die Wahl finden im übrigen die für die Wahlen der Oberamtsbezirke und Städte gegebenen Bestimmungen ge­mäß Art. 43 und 27 des Landtagswahlgesctzes mit folgender Maßgabe Anwendung:

1. Der Distriktswahtvorjteher hat die Beisitzer und den Protokollführer mindestens 2 Tage zuvor, sowie den zur Er­mittlung des Wahlergebnisses beizuziehenden Hilfsarbeiter (Art. 32 des Landtagswahlgesctzes und Z8 40 und 47 Abs. 5 der Vollzugsverfügung hiezu) besonders cinzuladen. Die etwaige Beiziehung von Volksschullehrern als Protokollfüh­rer und Hilfsarbeiter unterliegt seitens der Oberschulbehör­den einem Anstand nicht. Nach einer Mitteilung des Kö­niglichen Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens darf in solchen Fällen der Unterricht in den betreffenden Schul­klassen, soweit erforderlich und soweit nicht für denselben anderweitig gesorgt werden kann, ausfallen.

2. Die Ortsvorsteher haben mindestens 3 Tage vor dem Wahltermin also spätestens am Sonntag, den 15. Dezember 1912, das Lokal in welchem die Wahl vorzunehmen ist (das vom Oberamt für die vorangegangcnen Wahlen bestimmte Lokal), den Tag der Wahl, sowie die Zeit des Anfangs und des Schlusses der Abstimmung in ihrer Gemeinde aus orts­übliche Weise unter Hinweis darauf bekannt zu machen, daß die Wahl auf Grund derselben Wählerlisten, nach denselben Abstimmungsdistrikten und bei gleicher Besetzung der Di­striktswahlkommissionen, wie die vorangegangenen Wahlen vorgenommen werden.

Ueber den Vollzug dieser Bekanntmachung ist spätestens am Montag, den 16. Dezember 1912, an das Oberanft zu berichten.

Soweit inder Besetzung der Wahlvorsteher oder ihrer Stellvertreter inzwischen eine Aenderung eingetreten sein sollte, sind die betr. Namen gleichfalls bekannt zu machen.

3. Die Ortsvorsteher sind für die vorschriftsmäßige Aus­rüstung der Wahllokale in gleicher Weise wie bei den vor­angegangenen Wahlen verantwortlich und haben über die Bereitschaft derselben dem Oberamt bis 12. Dezember 1912 Vollzugsbericht zu erstatten.

Calw, 21. November 1912.

K. Oberamt:

Reg.-Rat Binder.

Bekanntmachung,

betr. die Wahl der Abgeordneten der Landeswahltreije.

Das K. Ministerium des Innern hat laut Erlaß vom 18. ds. Mts. Nr. II; 95 mit Rücksicht auf die im Jahre 1997 laut gewordenen Wünsche bei den bevorstehenden Verhält­niswahlen in Abweichung von § 41 Ziffer 1 der Vollz.-Verf. z. Landt. Wahl-Ges. probeweise gestattet, daß in Gemeinden bis zu 2000 Einwohnern und, wo Gemeinde und Abstim­mungsdistrikt sich nicht decken, in Abstimmungsdistrikten mit nicht mehr als 450 Wählern die Wahlvorsteher mit Zu­stimmung des Oberamts die Stimmzählung am Wahltag selbst der Abstimmung unmittelbar folgen lassen. Eine Be­schwerde gegen die Versagung der oberamtlichen Zustim­mung findet nicht statt.

Die Wahlvorsteher werden hiemit beauftragt, sich als­bald und zwar spätestens bis Dienstag, den 28. November d. Js. darüber zu äußern, ob sie von vorstehender Ermäch­tigung Gebrauch machen wollen oder nicht.

Calw, den 21. November 1912.

K. Oberamt:

Reg.-Rat Binder.

Der Balkankrieg.

Konstantinopel, 22. Nov. Die Wassenstillstands- bedingungen der verbündeten Balkanstaaten setzen die Uebergabe von Janina an die Griechen, von Skutari an die Montenegriner, von Monastir an die Serben und von Adrianopel an die Vulgaren fest, ferner die Einstellung aller Truppen- und Munitionssendungen nach der Tschataldschalinie, die Verpflichtung, in Tscha- taldscha keine neuen Befestigungen zu errichten. Außer­dem sollen die aus Anatolien kommenden Truppen an jenen Punkten, wo sie sich im Augenblick des Abschlusses des Waffenstillstandes befinden, verbleiben. Die Kriegsschiffe an den Küsten von Derkos und Bujuk- Tschekm-ersche sollen nach Konstantinopel fahren.

Konstantinopel, 22. Nov.Sabah" sagt bei Be­sprechung der Friedensverhandlungen: Vor allem müssen die vier Balkanstaaten dem Prinzip der Auf­rechterhaltung der Türkei als europäische und als

Valkanmacht zustimmen. Bei Zulassung dieses Prin­zips werden die Verhandlungen leicht zum Abschluß gelangen. Wir wünschen den Frieden, jedoch dürfen die Opfer, die von uns verlangt werden, nicht unsere Lebensinteressen darstellen.

Konstantinopel, 22. Nov. Die Pforte veröffentlicht folgende Mitteilung:In Anbetracht dessen, daß die vorgeschlagenen Bedingungen unannehmbar befunden worden sind und daß der türkische Generalissimus be­auftragt worden ist, über die Bedingungen des Waffen­stillstandes zu verhandeln, wurde diesem die Weisung erteilt, daß er, wenn die Delegierten der kriegführen­den Staaten ermächtigt sind, die Bedingungen abzuän- dcrn, mit ihnen verhandeln und annehmbare Bedin­gungen festsetzen könne. Bis zur Vorlegung angemesse­ner Bedingungen wird der Krieg fortgesetzt werden müssen." Auch gestern wurden Kanonenschüsse gehört, ein Beweis dafür', daß der Artilleriekampf und das Bombardement durch die Flotte fortgesetzt wird. Dem Kommandanten von Adrianopel soll der Titel Ehazi, derSiegreiche" verliehen worden sein. Türkische Offiziere, die gestern mit dienstlichen Aufträgen vor­übergehend hierher zurückkehrten, schildern übereinstim­mend die Lage auf der Tschataldscha-Linie hoffnungs­voll. Der Adjutant Jzzet Paschas, Chef des Großen Generalstabs, gab dem Vertreter von Wolsss Bur. fol­genden Ueberblick über die Kampftage seit Sonntag: Am Sonntag rückten die Bulgaren über Lazarköi vor, um durch Werfen des rechten türkischen Flügels die tür­kische Gesamtstellung aufzurollen. Sie wurden aber zu- rückgeworfcn. Es gelang sogar einer türkischen Abtei­lung in der Nacht zum Dienstag, bis Lazarköi vorzu­dringen und dem Feind zwei Maschinengewehre wegzu- nehmen. Bei diesem Nachtgefecht allein verloren die Bulgaren 800 Tote, darunter 20 Offiziere. Sonst wa­ren am Montag nur unbedeutende Kämpfe aus der ganzen Linie. Am Dienstag versuchten.die Bulgaren, nachdem sie anscheinend vom linken Flügel starke Ver­stärkungen herangezogen hatten, das türkische Zentrum zu durchbrechen. Der Versuch scheiterte jedoch, obgleich die Bulgaren bis 000 Meter vor die Jn(anteriestellun- gen vor den Forts Hamidije und Mahmudje heranka­men. Gleich nach Anbruch der Nacht wurden die Vul­garen wieder aus diesen 000 Meterstellungen durch Bajonettangriffe herausgeworfen und verfolgt. Sie verloren 250 Gewehre und anderes Kriegsmaterial. Am Mittwoch fanden nur unbedeutende Artilleriekämpfe statt. An diesem und am folgenden Tag gelang es einem selbständigen Regiment unter dem Befehl des deutschen Kommandeurs v. Lossow, 10 Kilometer vor Derkos in die Flanke der Bulgaren vorzudringen und diese zu werfen. Die Bulgaren stehen also jetzt an­scheinend auf der Linie Tschifliköi-Kalfaköi-Subaschi- Jndschegiz-Tschataldscha und aus den Höhen von Ka- diköi. Die bulgarischen Gefangenen erzählen von schwe­ren Verlusten auf bulgarischer Seite. Dort herrsche viel Ruhr und Cholera und Mangel an Lebensmitteln und Offizieren. Bei den Türken ist die Cholera in den letz­ten zwei Tagen zurllckgegangen. Verpflegung und Mu- nitionscrsatz ist gut. Die Moral ist durch tzas Eintref­fen vorzüglicher Truppen des Korps von °Erzingian sehr gehoben. Jzzet Paschas Einfluß herrscht vor.

Belgrad, 22. Nov. Nach der Schlacht bei Mona­stir flüchtete ein großer Teil der türkischen Trup­pen unter Preisgabe von Waffen und Munition ins Gebirge. Es heißt, daß auch der Oberkommandie­rende Djavid Pascha sich mit seinem Stab bei den Geflüchteten befinde. Viele Türken, die im Gebirge keine Zuflucht finden konnten, sind nach Monastir zrückgekehrt und haben sich ergeben. Bisher wurden 5000 Türken gefangen genommen. 12 000 Türken wurden auf dem Schlachtfeld aufgelesen. Die serbi­schen Truppen haben die Verfolgung energisch ausge­nommen.

Athen, 21. Nov. Der deutsche Dampfer Enos, der vorige Woche mit klaren Papieren vom Piräus abgefahren war, ist bei Lemnos von einem griechi­schen Torpedoboot angehalten und in den Hafen von Mudros geschleppt worden. Die Schiffspapiere wur­den beschlagnahmt und der Kapitän aufgefordert, die deutsche Flagge einzuholen. Auf seine Weige­rung wurde sie durch griechische Matrosen eingezogen.