flügel erfaßten eine Gruppe von Zuschauern, die förmlich niedergemäht wurde. Vier Personen wurden getötet, zahlreiche andere zum Teil sehr schwer verletzt. Der Flieger Beard, der selbst nur leichte Verletzungen erlitten hat, flüchtete wie wahn­sinnig feldein. Als man seiner habhaft wurde, erklärte er schluchzend, er habe die Zündung nicht abstellen können, da er nicht mehr Herr seines Flugzeugs gewesen sei.

Landwirtschaft und Märkte.

Sindelfingen, 6. Sept. Heute nachmittag hat die staatliche Bezirkslindviehschau mit Preisvertei­lung stattgefunden. Zugeführt waren, jedenfalls infolge der durch die schlechte Witterung noch sehr rückständigen Feldarbeiten, nur 14 Muttertiere und 2 Farren. Preise kamen im ganzen 620 Mk. zur Verteilung, 1. und 2. Preise wurden nicht vergeben.

Stuttgart, 7. Sept. S ch l a ch t v i e h m a r kt. Zugetrieben: Großvieh 164, Kälber 138, Schweine 205 Stück. Ochsen, 1. Qualität 103105 .kl. Bul­len, 1. Qualität 9193 -kl. Stiere, 1. Qualität 104107 -kl. Jungrinder, 1. Qualität 100103 -kl,

2. Qualität 981Ö0 -kl. Kälber, 1. Qualität 112 115 -kl, 2. Qual. 105110 -kl. Schweine, 1. Qual. 8990 .kl, 2. Qual. 8688 .kl. Verlauf des Mark­tes: mäßig belebt.

Stuttgart, 7. Sept. Dem Mostobstmarkt auf dem Wilhelmsplatz waren einige Hundert Zentner zugeführt. Preis 2,50 bis 2,80 .kl per Zentner. Oberländer Obst kostete 2,60 -/st.

Stuttgart, 9. Sept. (Landesproduktenbörse.) Der Regen hat auch in abgelaufener Verichtswoche angehalten. Damit ist das Schicksal der noch auf dem Felde befindlichen Früchte endgültig besiegelt. Trotz dieses Unglückswetters hat sich die Stimmung auf dem Eetreidemarkt eher ruhiger gestaltet, da Amerika und Rußland reichlichere und willigere Angebote stellten; nur Mais und Futtergerste haben eine kleinere Besserung zu verzeichnen. Auf heutiger Börse war wieder rege Nachfrage nach gutem trockenen Weizen, da viele Mühlen in Erwartung einer guten Ernte nur schwach versorgt waren und jetzt, nach­dem die neue Ware größtenteils naß und für Mahl­zwecke augenblicklich nicht verwendbar ist, diese genötigt sind, durch fremden Weizen Ersatz zu schaffen. Wir notieren:

Weizen, württ.

21.

bis

23.50 ^

frank.

22.

,,

23.

bayr.

23.

24.

Rumänier

25

25.50

Ulka

24.75

,,

25.26

,,

Saxonska

24.75

25.25

Azima

24.75

25.25

Nowrosisk-Azima

23.

24.

Weizen Laplata

23.60

25

Kansas II

25.

25.25

Kernen, neu

21.

23.50

Dinkel, neu

13.

15

Roggen, neu

18.

18.50

Gerste, württ.

20.

22.50

Pfalz.

23.50

24

bayr.

22.

23

Tauber

23.

23.25

fränk.

22.50

23.25

Futtergerste, russ.

17.75

18.25

Hafer Laplata

19.75

20.25

Mais, Laplata

16.25

16.50

Tafelgries

34.50

35.

Mehl 0

34.50

35.

1

33.50

34.

2

32.60

33.

3

31.

31.60

4

27.50

28.

Kleie

10.50

11.50

(ohne Sack netto Kassa).

Saatenstand in Württemberg zu Anfang Sep­tember 1912. Nach den Mitteilungen des Kgl. Sta­tistischen Landesamts ist Haber annähernd mittel, im Neckarkreis beinahe gering, Kartoffeln, Hopfen und Luzerne gut bis mittel, Klee mittel bis gut,

Weinberge mittel bis gering, im Jagst- und Donau­kreis fast durchweg gering. Das Einbringen der im Juli d. I. noch gut und vielversprechend stehenden Hülsenfrüchte wurde durch die fortwährenden Nieder­schläge im ganzen Monat August außerordentlich erschwert und verzögert. Menge und Beschaffenheit des Getreides, zumal der Sommerfrüchte, Gerste und Haber, hat ganz bedeutend notgelitten und an Wert verloren. Ein großer Teil der Früchte ist ausge­wachsen, da und dort schon stehend auf dem Halm. Ein namhafter Prozentsatz der Körner liegt auf dem Boden. Sehr viel Getreide wurde in nicht trocke­nem Zustand eingefahren und läuft Gefahr, noch in den Scheunen zu verderben. Das Stroh ist minder­wertig und vielfach als Futterstroh kaum verwend­bar. die Gerste für Brauzwecke nicht wohl zu brau­chen. Die Kartoffeln und die Hülsenfrüchte leiden gleichfalls empfindlich unter der Nässe, elftere wer­den faul, insbesondere in schweren Böden, letztere kommen nicht recht zur Reife. Oehmd ist zwar reich­lich vorhanden, aber es kann nicht gedörrt werden. Die Futterkräuter sind oft überständig und verfaulen auf dem Stock. Die Kleefelder mancher Gegenden werden von den Mäusen stark heimqesucht. Ganz unheilvoll haben die Nüsse und der Mangel an Son­nenschein dem Weinstock zugesetzt. An vielen Orten sind die Weinberge der Peronospora, dem Oidium und anderen Krankheiten zum Opfer gefallen und lassen nur sehr schlechte Erträge erwarten. Der Pflanzenstand in den Hopfengärten ist durch Regen und Wind wohl auch geschädigt worden, zeigt aber doch noch fast allerwärts ein gesundes Aussehen. Einen Lichtblick in dem Grau der Herbstaussichten bietet eigentlich nur das Obst. Der Ertrag befrie­digt, namentlich bei den Aepeln, beinahe überall, obgleich an den stürmischen Tagen vom 20./27. August große Mengen von Aepfel und Birnen vor­zeitig abaefallen sind. Der baldige Eintritt warmen, trockenen Wetters ist dringend zu wünschen und könnte manchen Schaden wieder mildern oder aus- gleichen.

Geschäftliches.

Statutenänderung bei der Württemb.

Sparkasse (Landessparkasse).

Wie auf allen Gebieten, so zeigt sich auch im Sparkassenwesen eine rasche Weiterbildung; neue Bedürfnisse und Aufgaben tauchen auf. Daher sah sich die Württemb. Sparkasse nach verhältnismäßig kurzer Zeit zu einer wiederholten Durchsicht ihrer Grundbestimmungen veranlaßt. Bei der Bedeutung dieser Anstalt für das wirtschaftliche Leben des Lan­des erscheint es nicht unangebracht, eine kurze öffent­liche Darlegung über die Neuerungen zu geben. Diese bestehen hauptsächlich in Folgendem:

1. Württembergische Staatsangehörige bleiben künftighin einlageberechtigt, auch wenn sie ihren dauernden Aufenthalt im Ausland nehmen.

2. Die Bewohner der Enklaven und der Grenz­orte der Nachbarstaaten dürfen unter denselben Voraussetzungen,' wie in Württemberg wohnhafte Personen, an der Württemb. Sparkasse sich betei­ligen.

3. Die jährliche Einlagengrenze für eine Per­son ist von 500 -kl auf 1000 -kl erhöht worden, der Verwaltungsausschuß kann jedoch aus Gründen der Fürsorge die Annahme höherer Beträge genehmigen.

4. Der Gesamthöchstbetrag, bis zu dem Einlagen zugelassen sind, ist von 5000 Ikl auf 6000 -kl erstreckt worden.

5. Ohne die jährliche Beschränkung (Z. 3) dür­fen Vormundschaften auf einmal bis zu 6000 -kl und Anstalten, Vereine und Kassen, die übrigens nur dann einlageberechtigt sind, wenn sie wohltätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken dienen, bis zu 10 000 -kl Einlagen anbringen.

6. Zur Förderung des Sparwesens werden den Einlegern auf Wunsch Heimsparbüchsen leihweise und kostenlos abgegeben.

7. Zum Schutze solcher Einleger, für welche die sichere Aufbewahrung ihrer Sparkassenscheine stets eine Sorge bildet, ist schon seit einiger Zeit die Ein­richtung getroffen, daß sie ihre Einlagescheine der Anstalt in Verwahrung geben oder ihre Konten durch ein Paßwort sperren lassen können.

Wichtig für eine gedeihliche Entwicklung der Sparkassen sind auch die technischen Einrichtungen. Die Landessparkasse war stets bestrebt, hierbei sich das Beste anzueignen, so wurden u. a. in neuerer Zeit Maßnahmen getroffen, um täglich festzustellen, daß die Buch- und Kassenführung übereinstimmen.

Eine Besonderheit des württembergischen Spar­kassenwesens bilden die Sparstellen, durch welche der Sparkassenbetrieb dezentralisiert und die Spartätig­keit außerordentlich erleichtert und gefördert wird.

Die Württemb. Sparkasse hat diese Einrichtung von jeher gepflegt, und wie diese Anstalt für die Gestaltung des Sparwesens in Württemberg man­nigfach vorbildlich gewesen ist, so werden neuerdings auch von den Bezirkssparkassen nach dem Vorgang der Landessparkasse Sparagenturen errichtet, so daß das ganze Land mit einem dichten Netz von Agen­turen überzogen wird. Um ihre Sparstellen zu mög­lichst selbständigen Sparkassen auszugestalten, hat die Landessparkasse besondere Vorkehrungen zur Be­schleunigung dringender Rückzahlungen bis zu 500 -kl ohne vorherige Anweisung der Anstalt zu leisten. Damit geht die Württemb. Sparkasse über das hin­aus, was andere Zentralsparkassen, wie die Post­sparkassen in England, Frankreich usw. ihren Ein­legern bieten.

Zum Schluß mag noch der Wirksamkeit der Württemib. Sparkasse in anderer Richtung, in der Befriedigung des Kreditbedllrfnisses, Erwähnung getan fein. In Erfüllung dieser Zweiten bedeutungs­vollen Aufgabe hat die Württ. Sparkasse stets reiche Mittel für öffentliche Zwecke und wichtige Kultur­aufgaben (z. B. Wasserversorgungsanlagen, Elek­trizitätszentralen) zur Verfügung gestellt. Außer­dem läßt sie es sich sehr angelegen sein, den Ange­hörigen von Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie, sowie den Angestellten und Arbeitern mit Darlehen an die Hand zu gehen. Was die einander gegen­überstehenden Interessen der Einleger und der Geld­nehmer betrifft, fp findet eine Begünstigung der einen zuungunsten der anderen nicht statt. Bei Festsetzung des Einlage- und des Ausleihzinsfußes wird der jeweiligen Lage des Geldmarktes Rechnung getragen, wobei jedoch ein häufiger Wechsel des Ein­lagenzinsfußes zu vermeiden gesucht wird. Als großes Zentralinstitut ist die Württemb. Sparkaffe bestrebt, hinsichtlich des Geldüberflusses und des Geldabmangels in den verschiedenen Bezirken des Landes ausgleichend zu wirken und einigermaßen auf den Zinsfuß einen regulierenden Einfluß aus­zuüben.

So bietet die Landessparkasse nach allen Seiten ein erfreuliches Bild gemeinnütziger wirtschaftlicher Tätigkeit auf der Grundlage zweckmäßiger Einrich­tungen. _

Für die Schriftleitung verantwortlich: Paul Kirchner. Druck und Verlag der A. Oelschläger'scken Buchdruckerei.

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Amtliche und Privatanzeigen.

Aufgebot

Der Karl Breitling in Gechingen als Vormund des Friedrich Käppis» led. Bauern daselbst, hat das Aufgebot des ain 14. Eeptbr. 1895 von der Unterpfandsbehörde Gechingen ausgestellten Auszugs eines Pfandrechtsvorbehaltes, welcher der Kreditbank für Landwirtschaft und Gewerbe in Calw für die Summe von 201 auf den Acker Parz. 2453 Markung Gechingen (U.Pf.B. XV Bl. 220, Güterb.H. 618 Bl. 13 und Grundb.H. 617, Abt. III, 1) zugesichert ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Donnerstag, den 19. Dezember 1912, vormittags 11 Uhr,

vor dem Unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft­loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Calw, den 7. September 1912.

K. Amtsgericht:

(gez.) Hölder, Oberamtsrichter.

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