in anderer Tonart als C-Dur zu singen versucht, so entstehen sehr häßliche Dissonanzen zwischen dem Gesänge des Menschen und dem des Wassers, so daß niemand am rauschenden Wasser' unbewußt anders als in dieser Tonart zu singen versuchen wird. Ueber die Musik der Wasser- sälle hat der bekannte Physiker Tyndall festgestellt, daß hier die Töne viel weniger durch das Aufschlagen der stürzenden Wassermassen als durch das Zerplatzen der zahllosen, mit zusammengedrückter Luft gefüllten Bläschen hervorge- dracht werden, welche sich in schneller Aufeinanderfolge zu teilweise musikalischen Tönen auseinanderreihen.
82. Der Begriff „Unfall" oder „Krankheit" in der Rechtsprechung des Reichsgerichts. Die Bestimmungen vieler Unfall-Gesellschaften gehen dahin, daß als „Unfall" alle durch plötzliche, äußere, mechanische Einwirkung hervorgerufene Verletzungen anzusehen sind. In vielen Fällen ist aber recht schwer, festzustellen, ob eine äußere, mechanische Einwirkung, also ein Unfall, oder ob eine Krankheit vorliegt. Nachstehender, interessanter Fall zeigt nun, wie sich das Reichsgericht zu dieser Frage stellt. Ein gegen Unfall Versicherter verunglückte auf dem Korridor eines D-Zuges infolge eines Ohnmachts-Anfalles dadurch, daß er sich einen Beinbruch zuzog. Die in Anspruch genommene Versicherungs-Gesellschaft lehnte jedoch die Zahlung einer Unfallrente mit dem Einwand ab, daß der Unfall nicht, wie in der Police ausdrücklich bemerkt, durch plötzliche, äußere mechanische Einwirkung eingetreten ist. Der Unfall ist vielmehr die Folge einer Krankheit — eines Ohnmachts-Anfalles — gewesen, und dies fällt nicht unter die Versicherung. Die Ohnmacht ist wiederum durch Ueberheizung des Eisenbahnzuges hervorgerufen. Der Verunglückte klagte hierauf gegen die Versicherungsgesellschaft auf Zahlung der Unfallrente. Das Berufungsgericht hat die beklagte Versicherungs- Gesellschaft auch zur Zahlung der Uufallrente verurteilt.- Die Versicherungs-Gesellschaft legte jedoch gegen das Urteil
Revision ein. Das Reichsgericht hat aber das Urteil der Vorinstanz als richtig anerkannt und die Revision verworfen. Das Reichsgericht führt aus, daß der Ohnmachtsanfall zwar den äußeren Anstoß zu dem Vorgang gegeben habe, daß aber der Beinbruch nicht durch die Ohnmacht, sondern durch den Sturz verursacht sei. Verletzungen als äußere Krank- heitssolgen waren nur soweit von der Unfall-Versicherung ausgeschlossen, als dies speziell in der Police angeführt ist, nämlich bei Schlaganfällen und epileptischen Anfällen. Auch die Ueberheizung des Eisenbahnwagens kann nicht als unmittelbare Folge des Sturzes angesehen werden. Für Versicherungsnehmer ist diese Entscheidung von großer Bedeutung. Wenn auch neuerdings manche Versicherungs-Gesellschaften solche Personen, die unter anderen an Ohnmachtsanfällen leiden, überhaupt nicht mehr gegen Unfälle versichern, so ist vorliegende Entscheidung doch für alle älteren Versicherungs-Abschlüsse maßgebend und bindend. Aber auch solche Personen, die erst in Zukunft eine Unfallversicherung abschließen und im Laufe der Zeit (also nach Abschluß, der Versicherung) mit einem solchen Gebrechen befallen werden, können mit Erfolg von dieser neuen Entscheidung Gebrauch machen.
Handel und Verkehr.
js Stuttgart, 28. November. (Schlachwiehmarkt.) Zugeirieben: 26 Ochsen, 17 Bullen, 237 Kälbel» und Kübe, 139 Kälber, 567 Schweine. Verkauft 22 Ochsen. 15 Bullen, 180 Kalbeln und Kühe, 139 Kälber, 473 Schweine. Erlös aus '/s Kilo Schlachtgewicht: Ochsen 1. Qualit.it, «) ausgemäschtete von —bis— Pfg., 2. Qual, l) fleischige und ältere von — bis — Pfg.; Bullen (Farren): 1. Qual, s) vollfleische, von 67 bis 68 Pfg-, 2. Qualität b) ältere und weniger fleischige von 65 bis 66 Pfg.; Stiere und
Jungrinderl. Qual, a) ausgemästete von 80 bis 82 Pfg., 2. Qualität k) fleischige von 77 bis 79 Pfg., 3. Qualität 0) geringere von 74 bis 76 Pfg; Kühe 1. Qual, a) junge gemästete von — bis — Pfg., 2. Qualität b) ältere gemästete von 57 bis 68 Pfg., 3. Qualität 0) geringere von 37 bis 47 Pfg., Kälber: 1. Qualität ») beste Saugkälber von 83 bis 85 Pfg., 2. Qualität d) gute Saugkälber von 78 bis 81 Pfg., 3. Qualität 0) geringere Saugkälber von 72 bis 76 Pfg.; Schweine 1. Qualität s.) junge fleischige 71 bis 72 Pfg., 2. Qualität b) schwere fette von 70 bis 71 Pfg. 3. Qual, v) geringere von 65 bis 66 Pfg. Verlauf des Marktes: mäßig belebt.
Is Ulm, 30. Nov. Dem Schweinemarkt waren 270 Milchschweine und 12 Läufer zugeführt. Elftere kosteten 17—24 Mk., letztere 45—50 Mk. pro Stück.
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