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Diplomaten in Rom offenbar den rechten Mann gesehen, um ihn zu einem vertrauensvollen Vermittler ihrer Gedanken au den Kaiser zu machen. Es ist rührend zu hören, in welch' optimistischer Weise sich Herr von Loe sogar über Rampolla äußert, dessen Leibblatt erst dieser Tage erklärte, in Deutschland werde die katholische Kirche schlechter behandelt, als in der Türkei! Aber so ist es immer gewesen: die deutschen Ritter haben sich in Rom die Hucke volllügen lassen und haben sich dann sogar vielfach gegen den Kaiser gestellt. Welches Unheil hat Deutschland dadurch erlebt! Man lasse doch endlich die Römer im Vatikan reden, was sie wollen, und höre nicht darauf. Das könnte den Herren im Vatikan Passen, wenn sie durch ihre Schmeichelei einerseits den deutschen Kaiser anregen könnten, sich das Lob des Vatikans in noch höherem Maße zu verdienen und dadurch zugleich die Eifersucht der Franzosen wachzurufen und so einen Wettlauf um die Gunst des Vatikans zwischen Deutschland und Frankreich herbeizuführen."
* IZonn, 30. Juni. In der gestrigen Festversammlung zur Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums des Papstes hielt Generaloberst Loe eine Rede, worin er sagte: Gegenüber der Rede des Kaisers in Aachen müssen kleinliche Kritik und ängstliche Bedenken verschwinden, eine engherzige konfessionelle Polemik dürfe nicht daran nörgeln. Alle Bedenken und Gefahren existieren nur in der Einbildungskraft der Kritiker. Der Papst habe die Persönlichkeit des Kaisers, seine Gerechtigkeit gegen seine katholischen Unterthanen und die geordneten staatlichen und kirchlichen Verhältnisse in Preußen rückhaltlos lobend anerkannt, dafür bürge die Berichterstattung des Gesandten bei der zweimaligen Sendung und das Soldatenwort des Generals. „Daß ich damit nicht habe aussprechen wollen, der Papst finde nun alles naä> seiner Ansicht für die Katholiken in Deutschland gut bestellt, er sei infolge dessen nicht mehr berechtigt, irgend einen Wunsch auszusprechen, das bedarf wohl keiner Erwähnung. Der Vatikan hat auch in Deutschland noch eine Anzahl von Wünschen, über die ich dem Kaiser pflichtgemäß berichtete. Es bleibt die Aufgabe, sie zu prüfen und zu überlegen, inwieweit sich ihre Erfüllung mit den Staats- interefsen verträgt. Jedenfalls ist das freundliche Verhältnis zwischen dem Kaiser und dem Papst, wie es heute besteht, ein nützlicher Faktor für die sachgemäße Erledigung dieser Fragen. Hoffen wir, daß das Verhältnis in so günstiger Weise bestehen bleibt." Redner schloß mit der Aufforderung, dem Kaiser den Dank für die herrliche That in Aachen vor aller Welt darzubringen.
* Hsnabrück, 29. Juni. Das große Elberger Moor ist auf eine Strecke von 800—1000 Morgen in Brand geraten. Alle Löschversuche sind vergeblich. Die benachbarten herzoglich Arenberg'schen Forsten sind bedroht.
* Hsuaörück, 30. Juni. Bei Kaltenweide entgleiste der Salonwagen der Prinzessin Heinrich, die auf der Rückreise von England den Hamburger Schnellzug benützte. Die Prinzessin blieb unverletzt.
jf Krosse«, 1. Juli. Auf der Feldmark Brieenitz bei Krossen ging heute früh ein schweres Gewitter mit Hagel nieder, wobei dem „Krossener Wochenblatt" zufolge 2 Frauen durch Blitzschlag getötet wurden.
Ausländisches.
* H>rag, 1. Juli. Aus Karlsbad meldet das „Prager Tagblatt":'Die Wirtin des „Cafe Regensburg" wurde um Mitternacht von zwei Gästen angeschossen und als ihr Mann ihr zu Hilfe kam, wurde er totgesch offen. Das Haus ist als friedliches Haus bekannt.
* Hlheineck (St. Gallen), 30. Juni. Auf dem Rhein ist ein mit 5 Burschen besetztes Boot umgekippt. Zwei ertranken, die übrigen wurden gerettet.
ff Wom, 1. Juli. König Viktor Emmanuel III beabsichtigte, im Lauf dieses Monats die Höfe von Berlin und
war doch nicht so naiv, wie er angenommen hatte. Sie wußte ihren Vorteil zu wahren.
„Jenes Schreiben des verstorbenen Herrn Grafen, gnädigste Frau Gräfin," entgegnete er sehr höflich, „dürfte denn doch wohl nicht den Wert eines Testamentes besitzen. Der Inhaber des Fideikommisses Wölfisheim kann überhaupt nicht in dieser Weise testieren, wenn er kein von dem Fideikommis unabhängiges Vermögen besitzt. Das ist hier aber nicht der Fall. Das Vermögen besteht nur aus dem Fideikommis."
„Allerdings, aber der letzte Wille des verstorbenen Inhabers muß doch eine gewisse Geltung haben?"
„Die Verhältnisse nach dem Tode eines Fideicommis- inhabers sind sämtlich durch die gesetzmäßigen Bestimmungen des Gründers des Fideikommisses geregelt, die für alle Zeiten bindend und giltig sind. Wenn der Inhaber mit Hinterlassung eines majorennen Erben stirbt, so liegt die Sache sehr einfach ; das Fideikommis geht auf diesen Erben über. Wenn nur ein unmündiger Erbe vorhanden ist, so liegen die Verhältnisse verwickelter.
„Dann ist doch Wohl die Mutter des Erben die berufene Verwalterin des Fideicommisses und Erzieherin ihres Sohnes?"
„Pardon, Frau Gräfin," entgegnete mit leichtem Lächeln der Justizrat, „dann ist nach den Bestimmungen des Fideikommis-Begründers der nächste majorenne Agnat der Verwalter des Fideicommisses und der Vormund und Erzieher des minorennen Erben."
„Ah, das ist aber eine Ungerechtigkeit!"
Der Notar zuckte mit den Schultern.
„Die gesetzlichen Bestimmungen können nicht umgangen werden, Frau Gräfin. Der Begründer des Fideikommisses wollte durch diese Bestimmung wahrscheinlich einer Verschleuderung der Einkünfte des Besitzes und einer nicht standesgemäßen Erziehung des Erben Vorbeugen.»
St. Petersburg zu besuchen. Auf Wunsch Kaiser Wilhelms II ist der Besuch in Berlin auf den Monat August verschoben worden. Der Besuch in St. Petersburg ist für Mitte d. Mts. in Aussicht genommen.
ss Aaris, 1. Juli. Der ehemalige Kriegsminister General Galliffet, der in mehreren Blättern in schärfster Weise die von der Armeekommisston des Senats beantragte zweijährige Dienstzeit bekämpfte, richtet im Journal des Debats an den Obmann dieser Kommission, General Frehcinet, ein offenes Schreiben, in dem er erzählt, Frehcinet habe bei seiner Kandidatur für die Akademie Francaise. um die Stimme des Herzogs von Aumale zu erhalten, dem Herzog gegenüber folgende Verpflichtungen übernommen: 1. allen seinen Einfluß in den Dienst der wahren Interessen der Armee zu stellen, 2. immer die Religion und deren Diener zu schützen, 3. mitzuwirken, daß die verbannten Prinzen möglichst bald nach Frankreich zurückkehren können. Erinnern Sie sich, heißt es in dem Schreiben weiter, an Ihren Eid und beschwören Sie die Gefahr, die die Armee bedroht und empfehlen Sie die Religion und deren Diener Ihrem trefflichen Freunde, dem Ministerpräsidenten Cambes! General Galliffet fügt hinzu, daß er der Unterhändler zwischen dem Herzog von Aumale und Frehcinet gewesen und eventuell bereit sei, die hierauf bezügl. Schriftstücke zu veröffentlichen.
* Lvvdo«, 28. Juni. Das englische Kriegsministerium ist durch die Thatsache überrascht worden, daß mehr als 1200 Offiziere ihren Abschied eingereicht haben. Dieser Ausfall an Offizieren ist augenblicklich schwer zu decken, da auch viele Miliz- und Aeomanry-Offiziere, die unter gewöhnlichen Verhältnissen in aktive Offiziersstellen einrücken würden, absolut kein Verlangen an den Tag legen, noch weiter Offiziersstellen zu bekleiden. Der große Abgang soll sich daraus erklären, daß viele Offiziere befürchten, daß das Avancement jetzt nach dem Kriege ein sehr langsames wird. Besonders empfindlich macht sich der Offiziersabgang bei der Kavallerie bemerkbar, da es an und für sich schon schwierig war, junge Offiziere für die Kavallerie zu finden, wegen der außerordentlich hohen Anforderungen, die man in England in pekuniärer Hinsicht an diese Offiziere stellt.
* Lor doa, 30. Juni. Die letzten Nachrichten aus Indien lassen die Lage als eine äußerst kritische erscheinen. Infolge des Ausbleibens von Regen ist die Ernte größtenteils zerstört und 80 Millionen Einwohner sehen der Hungersnot entgegen.
ff Londov, 1. Juli. In einer, heute im Mansionhause abgehaltenen Vesammluug, an der unter anderen der Lordmajor, Lord Rosebery und der Herzog von *Abercorn teil- nahmen, wurde beschlossen, Cecil Rhodes in London ein National-Denkmal zu errichten.
* Während über das Befinden des Königs Eduard die offiziellen Berichte fortdauernd günstig lauten, gehen dem „Berl. Tgbl." aus London Mitteilungen zu, die keineswegs optimistisch klingen. Es herrsche nicht der Schatten eines Zweifels, daß der König auch noch an Albuminurie und DiabeleS leide. „Reynolds News Papers" bestätigen, daß der König thatsächlich eine kleine Halsoperation durchgemacht hat und infolge von Herzschwäche bewußtlos geworden ist. Wegen der Diabetes wird die Heilung der Wunde längere Zeit beanspruchen. Weiter wird dem „Kl. Journ." aus London telegraphiert, der König, der gestern bereits das Bett verlassen hatte, um auf einem Sofa zu ruhen, habe nach einer Stunde ziemlich ermattet wieder ins Bett gebracht werden müssen, da es sich herausstellte, daß es doch noch verfrüht sei, den König das Bett verlassen zu lassen. Nachmittags wurde dem Monarchen Kastor-Oel verordnet, das er, wenn auch widerwillig zu sich nahm. Das Oel hatte eine wohlthätige Wirkung auf das Eingeweide des Königs. Trotz der beruhigenden Bulletins giebt in London, wie der „Welt am Montag" depeschiert
wird, die Krankheit des Königs in allen Kreisen der Bevölkerung zu ernsten Besorgnissen Anlaß. Man verhehlt sich keineswegs, daß der König in körperlicher Hinsicht wenig widerstandsfähig ist und ist noch immer auf einen tödlichen Verlauf der Krankheit gefaßt.
* Falls es zu einer Krönung König Eduards nicht kommen sollte, werden die Londoner Geschäftsleute nicht die einzigen Leidtragenden sein. Der übliche Gnadenerlaß, auf den mancher Verurteilte sehnsüchtig gewartet, fällt auch fort. Ganz besonders aber werden die Buren betroffen. Lord Kitchener hat nicht unwesentlich zur Erledigung der Verhandlungen beigetragen, daß er den Bureuführern klar machte, sie sollten unbedingt vor der Krönung abschließen, statt den Krieg noch weiter forizuführen, denn das sei die einzige Gelegenheit in absehbarer Zen, bei der die britische Regierung, ohne sich etwas zu vergeben, den Kaprebellen weitere Erleichterung gewähren könne. Am Krönungstage sollte die erste Ratenzahlung König Eduards an die Buren erfolgen. Nun wird auch das fraglich.
* BetersVurg, 26. Juni. In der Kreisstadt Chotin im Gouvernement Besfarabien verklagte die Kleinbürgerin S. Peiffach einen Herrn Stiefel beim Stadtrichter Djagilew, weil jener sie eine „Zauberin" genannt hatte. Die Frau erblickte in dieser Bezeichnung eine Beleidigung, der Richter faßte die Angelegenheit dagegen harmlos auf und machte auf der Eingabe der Klägerin den Vermerk: „Die Eingabe ist der Klägerin zurückgegeben, da daS Wort „Zauberin" keine Beleidigung enthält. Der Fall beweist nur, daß derjenige, welcher es gesagt hat, ein großer Dummkopf ist uud daß wer sich dadurch für beleidigt hält, noch dümmer ist." Diese Entscheidung regte Frau Peiffach noch mehr auf und um ihre Ehre zu retten, verklagte sie nun den unhöflichen Staatsrichter beim Senat. Dieser übergab die Klage dem Gerichtshof in Kamenez-Podolsk und die so schwer gekränkte Frau fand diesmal den gesuchten Schutz. Herr Djagilew wurde zu einer Strafzahlung von 25 Rbl. verurteilt.
jj La«rvik in Norwegen, 1. Juli. Heute nachmittag brach hier eine große Feuersbrunst aus. Bis jetzt sind 100 Häuser niedergebrannt, darunter ein großes Getreidemagazin und ein bedeutendes Kohlenlager. Es herrscht völliger Wassermangel, die ganze Stadt ist bedroht.
jf Sofia, 1. Juli. Die Agence Telegraphique Bulgare bezeichnet die von einigen auswärtigen Blättern veröffentlichte Nachricht vom Abschluß einer Militärkonvention zwischen Rußland und Bulgarien als vollständig erfunden.
* New-Kork, 30. Juni. Die venezolanische Regierung schließt die Häfen La Bela de Coro Cano, Colorado Guiria und Ciudad Bolivar; ebenso den Orinocofluß, da die Häfen rc. sich unter der Kontrolle der Insurgenten befinden.
ff Kapstadt, 29. Juni. Eine Feuersbrunst zerstörte ein großes Geschäftsviertcl inmitten der Stadt. Der Verlust wird auf 250 000 L. geschätzt.
Handel und Verkehr.
* (Für Butterverkäufer.) Mit dem I.Juli ds. Js. tritt eine Vorschrift in Kraft, welche für die landwirtschaftliche Bevölkerung wie für die gewerbsmäßigen Verkäufer von Lebensmitteln von Wichtigkeit ist. Es darf nämlich von diesem Tage an nach der Bekanntmachung des Bundesrates vom 1. März 1902 Butter, welche in 100 Gewichtsteilen weniger als 80 Gewichtsteile Fett oder in ungesalzenem Zustand mehr als 18 Gewichtsteile Wasser enthält, gewerbsmäßig nicht verkauft oder feilgehalten werden. Allen Butterverkäufern ist daher zu raten, nur sehr gut durchgearbeitete und nicht mit Resten von Buttermilch durchgesetzte Butter zu führen, wenn sie nicht der im Gesetz angedrohten Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft, im Wiederholungsfall Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder Gefängnis dis zu drei Monaten sich aussetzen wollen.
Verantwortlicher Redakteur: W. Rieker, Altensteig.
„Was soll das heißen, mein Herr? Ich verstehe nicht Alles, was Sie mir da sagen, aber soviel begreife ich, daß man mich aus dem Sch loß und dem Besitz von Wölfisheim verdrängen will. Ich ahne, wer die Anstifterin dieser Jntrigue ist . . ."
„Verzeihen Frau Gräfin," unterbrach der Jurist die Erregte scharf und hart. „Von einer Jntrigue kann hier keine Rede sein. Die Verhältnisse sind gesetzlich geordnet. Graf Hasio ist der Verweser des Fideikommisses und der gesetzmäßige Vormund und Erzieher des Grafen Ruthart, Ihres Sohnes. Ohne seine Zustimmung dürfen Sie in Betreff der Erziehung des Erben keine Entschlüsse fassen, ohne seine Zustimmung hier im Schloß keine Veränderungen vornehmen lassen. Als Entschädigung für die Verwaltung des Fideikommisses gebührt dem Grafen Hasso gesetzmäßig freier Aufenthalt auf Wölfisheim und ein Zehntel der jährlichen Einnahmen in Bar."
„Und wird Herr Hasso hier seinen Aufenthalt nehmen ?"
„Ich denke Wohl."
„Ah, so sagen Sie dem Herrn Grafen, daß ich das Feld räume und in wenigen Tagen abreisen werde."
„Dem stünde nichts im Wege, Frau Gräfin. Ich muß aber darauf aufmerksam machen, daß in diesem Falle Graf Ruthart unter der Aufsicht des Grafen Hasso zu bleiben hätte..."
„Wie?"
„Mit anderen Worten, daß Frau Gräfin nicht befug, sind, den Erben von Wölfisheim außerhalb seiner Heima? zu erziehen."
„Ah, das ist ja empörend!"
„Pardon, es ist gesetzliche Bestimmung und — der Wille des verstorbenen Herrn Grafen."
Giulietta senkte das Haupt. Ja, sie wußte es, der Graf hatte gewollt, daß Rutharr in seiner Heimat erzogen würde. Noch in seinem letzten Briefe hatte er sie gebeten, Ruthart ganz in den Traditionen seiner Familie aufwachsen
zu lassen. Thränen füllten ihre großen, schwarzen Augen, ihre kleinen Hände ballten sich zur Faust, ihre leidenschaftliche Natur brach sich gewaltsam Bahn und sie rief: „So kann ich, die Gattin des Grafen Wolf und die Mutter Grafen Ruthart, als Bettlerin von Schloß Wölfisheim fortgehen!"
„Verzeihen Frau Gräfin," entgegnete lächelnd der Notar. „Sie mißverstehen mich. Der Aufenthalt auf Schloß Wölfisheim steht Ihnen selbstverständlich frei. Niemand hat das Recht, Sie zu vertreiben. Ebenfalls sind Sie berechtigt zum Bezug einer Rente, welche nach meiner Berechnung dreitausend Thaler beträgt. Diese Rente ist natürlich lebenslänglich; nur im Fall der Wiederverheiratung der Frau Gräfin würde sich die Rente auf die Hälfte vermindern. Wollen die Frau Gräfin diese Papiere hier durchsetzen und unterschreiben, dann ist Alles in der besten Ordnung. Schenken Frau Gräfin mir das Vertraueu, daß ich Ihr Recht sowohl, wie dasjenige des Grafen Ruthart, ebenso gut im Auge behalten werde, wie das des Herrn Grafen Hasso. Wenn Frau Gräfin diese Papiere unterzeichnet haben, wird das Vormundschaftsgericht alles Weitere in die Hand nehmen."
„Es ist gut," sprach Giulietta in gewaltsamer Fassung, „legen Sie die Papiere aus meinen Schreibtisch. Ich werde Ihnen morgen Bescheid zukommen lassen."
Der Justizrat legte das Packet sorgfältig auf den Tisch und verabschiedete sich mit tiefer Verbeugung. Giulietta neigte leicht das Haupt, um, als der Notar das Zimmer verlassen hatte, in ihren Sessel zurückzusinken und aufschluchzend das Gesicht in den Händen zu verbergen.
(Fortsetzung folgt.)
* (Nicht ihre Schuld.) Junger Ehemann (nach einer heftigen Szene resigniert): „Na, der Heiratsvermittler hat mir ja was rechtes besorgt!" — Frau: „Kann ich vielleicht dafür, wenn du dich anschmieren läßt?"