! * Aerveck, 20. .März. In Anwesenheit von Herrn Oberamtmann Ritter fand hier am Montag nachmittag das Schlußessen des von Frln. Krauß geleiteten Kochkurses statt. Das Essen fand allgemeinste Befriedigung und es zeugte davon, daß die Schülerinnen etwas Tüchtiges gelernt haben. Hr. Obcramtmann Ritter verbreitete sich während des Essens in einer Ansprache über den Segen der Kochkurse und sprach zugleich Frln. Krauß für die umsichtige Leitung den besten Dank aus. Bei der Feierlichkeit kam auch der unterhaltende Teil zu seinem Recht durch Vorträge von Gedichten in schwäbischer Mundart.
* Doruflette«, 21. März. Am Palmsonntag vorm. 10 Uhr findet die Einweihung der hies. neurestaunerten Kirche statt.
* tzakiv, 19. März. Gestein wurde in Neubulach der neugewählte Stadtschultheiß Müller durch Regierungsrat Völter in sein Amt eingesetzt. Müller ist seit 14 Jahren als Verwaltungsaktuar in der Gemeinde thätig. Der seitherige Stodtvvrstand Hermann wurde für seine 40jährige Amtsthätigkeit zum Ehrenbürger ernannt.
* Wvivgen, 19. März. (Schwurgericht.) Der Landpostbote Karl Walz von Nothfelden wurde heute wegen Urkundenfälschung und Unterdrückung von Briefen zu der Gefängnisstrafe von 7 Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte Schreiner Huber von Pfrondorf erhielt wegen Beihilfe eine Woche Gefängnis. In einem Fall handelte es sich um eine Postanweisung in Höhe von 40 Mk. 50 Pfg., die Walz zur Beförderung erhalten, aber nicht befördert hatte, er verwendete von diesem Geld nach seinem Geständnis für sich. Walz hatte das Couvert geöffnet, den Brief herausgenommen und in ein anderes von ihm überschriebenes Couvert mit neuem Datum gesteckt. Da Walz, um seine Unterschlagung zu verdecken, die ihm obliegenden Einträge in seinen Bestellkarten unterlassen hatte, so wurde ihm auch der Erschwerungsgrund des tz 351 St.-G.-B. zur Last gelegt. Einer Posteinzahlung des Küfers Oettle in Nothfelden erging es noch schlimmer. Oettle hatte einem Knecht von Oberthailfingen, den er gedungen, im Juni 1901 durch Einzahlung 8 Mk. Reisegeld gesandt. Da der Knecht aber seine Stelle nicht antral, wurden Nachforschungen angestcllt, welche die Unterschlagung jener 8 Mk. durch Walz ergaben. Von Oettle zu Rede gestellt, gestand Walz sein Vergehen ein und leistete später Ersatz. Oettle verlangte von Walz für die durch diese Handlung ihm erwachsenen Auslagen 25 Mk. Schadenersatz, Walz sagte dies zu und verwendete hiezu zunächst eine Mitte Juli von Müller Keppler in Nothfelden zur Versendung nach Horb erhaltene Postanweisung von 22 Mk. In diesem und dem vorhergehenden Falle unterließ Walz wiederum die vorgeschriebencn Einträge in den Bestellkarten, weshalb auch hier K 351 St.-G.-B. ihm unterstellt wurde. Die übrigen Delikte betreffen Vertuschungsmanipulationen. — Sodann kam zur Verhandlung eine erschwerte Amtsunterschlagung. Eine am 5. Febr. unvermutet vorgenommene Amts- und Kassenvisitation bei Gerichtsvollzieher Ehinger in Altensteig führte zur Entdeckung verschiedener Unterschlagungen, weshalb seine sofortige Verhaftung angeordnet wurde. Der Angeklagte hatte seit 1900 Gelder, die er als Gerichtsvollzieher sowohl von Schuldnern als auch Käufern der Pfandobjekte erhalten hatte, nicht an seine Auftraggeber abgelicsert, sondern in seinem Nutzen verwendet und, um seine Unterschlagungen im Betrag von 600 Mk. zu verdecken, absichtlich die vorgeschriebenen Bucheinträge unterlassen. Ehinger hatte, da er für Alteusteig und 15 andere Ortschaften des Bezirks Nagold als Gerichtsvollzieher bestellt war, i i, sehr umfangreiches Amt. Zu seiner Entschuldigung brachte der Angeklagte vor, er sei von jeher ein unvermög- licher Mann gewesen, sein Geschäft als Seckler sei immer schlechter gegangen, er habe dabei eine große Familie zu ernähren gehabt und habe sich mit Wechsel eingelassen. Durch all dies sei er in Zahlungsschwierigkeiten geraten und habe
schließlich seine Gläubiger mit amtlichem Gelde befriedigt. Er habe gehofft, sich aus der Sache wieder herausziehen zu können; eine Tochter von ihm befinde sich in besserer Stellung in Genf, diese habe Dt um Hilfe angegangen, sie habe ihm > zugesagt und ihren Besuch auf 11. Februar in Aussicht gestellt, inzwischen sei aber seine Verhaftung erfolgt. Von den geladenen zwei Zeugen wurde bloß Oberamtsrichter Sigel vernommen; er stellte dem Angeklagten gerade kein ungünstiges Zeugnis aus, meinte aber, die frühere Zuverlässigkeit des Angeklagten habe bedeutend nachgelassen. Staatsanwalt Mayr beantragte, den Angeklagten im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen, ihm aber auch die mildernden Umstände nicht zu versagen. Im gleichen Sinne plaidierte der Verteidiger Rechtsanwalt Bacher. Der durch Kaufmann Gayler- Reutlingen als Obmann verkündete Wahrspruch der Geschworenen lautete in diesem Sinne. Der Gerichtshof verurteilte Ehinger zu einem halben Jahr Gefängnis, rechnete ihm auch einen Monat der Untersuchungshaft ab und verfügte die sofortige Haftentlassung desselben.
* Hlollrveil, 18. März. Vor dem Schwurgericht wurde heute die Straffache gegen Joseph Platz, Buchdrucker von Eutingen OA. Horb, wegen Betrugs verhandelt. Im Vorjahr, zu einer Zeit, da der seitherige Zeitungsverkehr des Eutinger „Extraboten," der von dem Angeklagten heraus- gcgcben wurde, aufhören mußte, da die hiezu nötigen Uiensilien, wie Maschinen re. zwangsweise verkauft worden waren, da also die Vermögensverhältnisse des Angeklagten überhaupt äußerst schlechte waren, erließ derselbe in einer ganzen Reihe von Nummern des „Schwarzwäldcr Boten- Oberndorf" Annoncen, in denen gegen Einsendung von 85 resp. 50 Pfg. jedem Interessenten ein Rezept zugesichert wird, auf welche Weise er sich einen wöchentlichen Nebenverdienst von 6—30 Mk., resp. ein Monatseinkommen von 15 bis 80 Mk. verschaffen könne. Unterzeichnet waren diese Annoncen „Exirabote-Eutingen." Daß sich ein zahlreiches Publikum gegen Leistung der genannten Einzahlungen nach jener goldenen Quelle erkundigte, braucht kaum besonders betont zu werden. Platz sandte nun all diesen Leuten eine Nummer seines „Extraboten", eine Ansichtspostkarte von Eutingen und einen Briefbogen mit Ansicht, was nach der Ansicht des Angeklagten allein schon den Wert der Einzahlung bedeute. Dabei lag das Rezept, welches besagte, daß durch Gewinnung von Abonnenten für den „Exsraboten", von Inseraten, Aufträge für Drucksachen und Angabe von Adressen der in Aussicht gestellte Nebenverdienst erworben werden könne. Das Gericht stellte 31 Fälle fest, in denen Platz sich auf diese Weise Geld zu verschaffen wußte. Nach Ansicht des Gerichts enthielt die Zusendung nichts als Makulatur und zudem erschien zu jener Zeit der „Extrabote" nicht einmal regelmäßig, so daß von einem Abonnement nicht die Rede sein konnte. Die gerichtlich vernommenen 31 „Hereiugefallenen," deren Zahl auch nach Einräumung des Angeklagten noch stark vermehrt Werden könnte, sahen sich durch die Zusendung des Platz sehr enttäuscht und für betrogen. Ferner bezog Platz von der Firma Eberhard Fetzer, Lotteriegeschäft-Stuttgart, über 200 Lotterielose, welche er kredilweise erhielt, da er bedruckte Briefbogen hatte mit der Titulatur „Verlag des Extraboten, Zigarren- und Spezereigeschäft su gros, Buch- und Schreibmarerialienhandlung," während das Geschäft gar nicht existierte. Die Lose, im Betrag von mehr denn 200 Mk. wurden ihm auf jenen Hinweis hin, ausgehändigt, von einer Zahlung war keine Rede. Der Angeklagte wurde auch zweier Vergehen des Betrugs schuldig gesprochen unter Annahme mildernder Umstände und zu der Gefängnisstrafe von 3 Monaten verurteilt.
* Strrttgart, 18. März. Während die Errichtung von Handwerkskammern als ein Mittel angepriesen wurde, das dem bedrohten Handwerk helfen soll, scheinen die Handwerker selbst keinen besonderen Eifer für die neue Einricht
ung zu entwickeln. In der letzten Plenarsitzung der Handwerkskammer Stuttgart wurde mitgeteilt, daß die bisherige Wirksamkeit der Kammer sich einer besonderen Anerkennung seitens der interessierten Kreise nicht zu erfreuen habe. Ergänzend wird nun berichtet, daß zwei von den vier Kammern die erforderlichen Vorschläge für den Erlaß einer Meister- Prüfungsordnung bis heute noch nicht eingereicht haben, obwohl ihnen von der Regierung der Entwurf der Prüfungsordnung schon im Juli v. Js. zuging. (St.-Anz)
* Stattgart. 19. März. Gegen die Verwendung von weiblichen Personen im württ. Eisenbahndienst macht die „Württ. Verkehrszeitung", das Organ der württ. Verkehrsbeamten des mittleren Dienstes, verschiedene Einwendungen geltend. Im Kanzleidienst der Generaldirektion könnten da und dort weibliche Hilfskräfte mit Vorteil verwendet werden; auch gegen die Besetzung der Fahrkarten- und Gepäckschalter mit Beamtinnen lasse sich nicht viel einwenden. Bersand- buch, Kartieren, Vcrrechnungskarten, Rechnungsführung, das seien die geeignetsten Posten für die weiblichen Beamten. Dieselben können aber nicht zum durchgehenden Nachtdienst herangezogen werden. Versehen aber die weiblichen Angestellten nur Tagesdienst und sind sie vom Nachtdienst befreit, so müßten selbstverständlich die männlichen Beamten mehr Nachtdienst leisten. Wenn ferner die leichteren Posten in die Hände von Kolleginnen übergehen, so bedeutet dies abermals eine Verschiebung zu Ungunsten der männlichen Beamten. Diese würden es tief bedauern, wenn durch die Erwerbsgelegenheit für Frauen und Mädchen im Eisenbahndienst männliche Beamte durch noch höhere Inanspruchnahme ihrer körperlichen nnd geistigen Kräfte einer vorzeitigen Abnützung und damit ihre Familien vorzeitig der Verwaisung entgegengeführt würden.
* (Verschiedenes) Der in Maulbronn in Arbeit stehende Steinhauer Kübler von Gruppenbach entwendete einem im gleichen Hause wohnenden Dienstknecht seine Ersparnisse und wurde deshalb verhaftet. — In Schopfloch (Freudenstadt) wollte der 27jährige Zimmermann Schwab eine Katze erschießen. Das Gewehr zerplatzte und die Ladung ging dem Unglücklichen in Stirne und Gehirn.
* Wforzheim, 18. März. In Brötzingen brannte das Wohnhaus und die Scheune des Landwirts Gottlieb Frisch nieder. Die nähere Untersuchung ergab, daß Frisch, der sehr dem Trünke ergeben ist, jedenfalls selbst die Scheune angezündet hat, von welcher das Feuer auf das Wohnhaus überging und beide Gebäude einäscherte. Frisch wurde seit Beginn des Brandes nicht mehr gesehen und wird vermutet, daß er in seiner Betrunkenheit keinen Ausweg mehr fand und in den Flammen umkam. Seine Leiche wurde bis jetzt noch nicht gefunden.
* Ans Waden, 18. März. Eine unglaublich rohe That soll, wie badische Blätter unter Vorbehalt melden, ein Metzger und Wirt am letzten Samstag in Handschuhsheim an seinem eigenen Kinde verübt haben. Das 5jährige Söhn- chen des Betreffenden soll einen Hundertmarkschein, der ihm zufällig unter die Finger gekommen, in kleine Stücke zerrissen haben. Der Vater sei hierüber so in Wut geraten, daß er dem armen Kinde auf dem Hackklotz beide Händchen abgehauen habe.
sj Ein neuer Ulk des Leutnants Fürsten Wrede wird aus Wamberg in Bayern mitgeteilt. Bor einiger Zeit hatte der Fürst nach einer Geburtstagsfeier im Kasino mit der ganzen Regimentskapelle einen nächtlichen Umritt durch die Stadt gemacht und die schlafenden Bewohner durch die Klänge des Liedes „Was blasen die Trompeten?" teils erfreut, teils geärgert. Hierfür war er vom Oberkriegsgericht zu Zimmerarrest verurteilt worden, den er dieser Tage „abriß". Aus diesem Anlaß ließ er in der Amalienstraße, wo sich seine Behausung befindet, eine Trauerflagge aufziehen, und auch sein Phylax mußte sich eine Trauer-
W LeskfrulHti HD
Kannst du Großes nicht, so thue das Geringe mit Treue.
Lavater.
KeimaLl'os.
Roman von C. v. Zell.
(Fortsetzung.)
Jubelnd wiederholten viele aus der Kinderschar diesen Neckruf, bis sie den Spaß überdrüssig bekamen und nach allen Richtungen der Windrose auseinanderliefen. Kaum einer von allen mit der Ueberzeugung, recht boshaft, ja grausam gewesen zu sein!
Nur die Lene Anskat blieb beim Tobbi zurück.
„Komm," sagte sie, „ich will dir dein Gesicht und die Hände mit Schnee waschen . . . So! Jetzt siehst du wieder ordentlich aus! Da, nimm mein Kopftuch und trockne dich ab!"
„Aber nachher kannst du es nicht wieder umbinden und ohne das Tuch werden dir die Ohren frieren" . . so, meinte die Lene, hätte Tobbi nun sprechen müssen. Aber er schwieg still, that pünktlich, wie die Lene befohlen, stand aber sonst bocksteif da, mit fest aufeinandergepreßten Lippen, die Augen fast finster und trotzig auf die schwarzen Flecke gerichtet, die an seinen Hemdärmeln zu sehen waren und die kein Schneewasser der Welt fortzubringen vermochte. Es schien, als ob der Knabe die emsigen Bemühungen des kleinen Mädchens gar nicht gewahr ward; einen besonderen Wert legte er ihnen offenbar nicht bei.
Das ärgerte die Kleine.
„Du bist wirklich ein recht dummer Junge," sagte sie, während sie sich nach ihrer Schultasche bückte, die sie achtlos zu Boden geworfen hatte. „Nicht einmal einen „schönen Dank" hast du für mich! — O jemine und wie schau' ich jetzt aus! Ach, und das Tuch! Das wird eine gute Strafpredigt geben zu Haus."
Sie wandte sich zum Gehen. Tobbi aber hielt sie an den Rockfalten zurück.
„Lene," sagte er bittend, „sei nicht bös! Wenn ich auch nicht viel reden kann . . . vergessen thu' ich dir's doch mein Lebtag nicht, wie gut du heute zu mir gewesen bist."
„Na, schon gut, schon gut!" gab sie zurück. „Dir muß man jedes Wort einzeln aus dem Munde ziehen. Steif wie ein Bock standest du da, die ganze Zeit, da ich dich wusch und abtrocknete! Und was du für böse Augen machst! Wahrhaftig man könnte sich vor dir fürchten."
„Aber du thust es doch nicht, Lene?" fragte Tobbi, und dabei schaute er sie auf einmal so treuherzig und so besorglich bittend an, daß die Kleine lachen mußte über diese Umwandlung in dem Ausdruck seines Gesichts. Lustig sprang sie davon.
„Guck!" rief sie noch zurück, „guck, wie deine Augen auf einmal so ganz anders aussehen! Wie sie funkeln, die schwarzen Kugeln! Man sollte meinen, es sei Tinte hineingespritzt. Lader Dene! Lader Dene! (Auf litauisch: Guten Tag.) Ich muß heim, sonst gibt's Schelte."
Tobbi war vor kurzem mit seinen Eltern in Pergitten gewesen, wo Lene wohnte. Er erinnerte sich sehr gut des stattlichen Bauernhofes, der ihrem Vater gehörte. Ja, das kleine Mädchen hatte wirklich eine Heimat . . . aber er? Wohin wandte er sich nur? Nach dem Rukischker Kruge. Dort hatten seine Eltern, wie sie es während der kältesten Zeit des Winters jedesmal irgendwo zu thun Pflegten, sich diesmal eingemietet. Eine enge, niedrige, finstere Bodenkammer, zur Aushilfe das große, schmutzige, von widrigen Gerüchen und Menschen aller Art oft überfüllte Schenkzimmer, das war jetzt Tobbis und der Seinigen Aufenthalt. Seine Heimat zwei, drei Monate vielleicht.
Er schauderte, als er daran dachte.
Die kleine Lene hatte bereits ein gut Stück Weges z urückgelegt, querfeldein. Wie flink und behend sie davonlief.
Tobbi hätte viel darum gegeben, wenn sie sich auch nur ein einziges Mal umgeschaut hätte.
Ach Gott, geben? Was hatte er denn zu geben? Nichts, garnichts! Und wie dumm er sich eben benommen hatte! Wenn die Lene sich nie wieder um ihn bekümmerte, wenn sie ihm böse wurde, so konnte er sich wahrlich nicht darüber Wundern. Er hatte ja nichts Besseres verdient.
Lange blickte er ihr nach. Erst als ihre kleine Gestalt zum Pünktchen zusammenschrumpfte und endlich für ihn unsichtbar ward, wandte Tobbi sich langsam zum Gehen, den Kopf tief auf die Brust gesenkt.
Als er vor dem Kruge anlangte, kam ihm der Vater entgegen. Er sah sehr verdrießlich aus, trug ein Bund Heu auf den Armen, das er extra für den Schecken erstanden hatte und eben in den Stall bringen wollte.
„Tobbi." sagte er, „die Mutter ist krank. Ich will mit ihr zur Stadt fahren, zum Doktor. Auf unserem elenden Karren kann ich so einen Herrn nicht abholen und einen ordentlichen Wagen will mir niemand borgen. Sie sagen alle, der Schacktarp könne jede Stunde eintreten, da müßten sie sich eilen, Heu und Holz anzufahren. Sie haben mir den Schecken heute wenigstens im Stall gelassen. Sie schinden mir das arme Vieh sonst — Gott sei's geklagt — — weidlich genug bei den schweren, weiten Fuhren."
Der „Schacktarp" könne „eintreten," hatte Janosch gesagt, Tobbi wußte wohl, was der Ausdruck bedeutet.
Er bezeichnet jene, im litauischen Landstrich oft wochenlang andauernden Uebergangszeiten zwischen Herbst und Winter, zwischen Winter und Frühling. Jene Zeit, in der die Wege und besonders die Flüsse und Moore entweder noch nicht oder nicht mehr „überhalten", in der die Pferde durch die Eisdecken auf den Landstraßen wie durch zersplitterndes Glas hindurchtreten und sich dadurch nicht selten ernstliche Verletzungen zuziehen. Jene Zeit, in welcher die Verbindung mancher Ortschaft jener Niederungen mit
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