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Tagespolitik.
Vor einigen Monaten hat der Reichstag ein neues deutsches Fleischschaugesetz genehmigt. Dasselbe führt u. a. eine scharfe Gesundheitsanfsicht ein, damit unser Hauptlieferant, Amerika, uns nicht mit verdorbener Ware überschwemmt. Die Zeiten der einbalsamierten Tierleichen, der trichinenhaltigen Schinken, des milzbrandigen Kuhfleisches, des Schmalzes aus gefallenen Schweinen und anderer zweifelhafter amerikanischer Leckereien will man beendigen und nebenbei auch den Schweinezüchtern zu besseren Marktpreisen verhelfen. Die Amerikaner haben darauf heftige Klagen darüber erhoben, daß durch das neue Fleischschaugesetz blos ihre Einfuhr nach Deutschland unbillig erschwert und geschmälert werden solle. Schließlich beruhigten sie sich aber bei der Erklärung von deutscher Seite, daß das Gesetz nur eine Gesundheitsmaßregel sei und mit Milde gehand- habt werden würde.
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Der Bruder des Kaisers von Ehina, Prinz Tschun, ist soeben von Shanghai nach Europa abgefahren, um am deutschen Kaiserhof für die Ermordung des deutschen Gesandten von Kctteler um Entschuldigung zu bitten. Prinz Tschun ist erst 19 Jahre alt und ein aufgeweckter junger Mann. Er wird, soviel man ihn kennt, nicht nur Reue und Leid zur Schau zu tragen verstehen, sondern bei den „Weißen Teufeln" die Augen aufzumachen wissen, um allerlei Nützliches nach der Heimat berichten zu können. Und dermaleinst wird dann, so mag er im Stillen hoffen, das Reich der Mitte mit Zins und Zinseszins die Demütigung heimzahlen, die ihm jetzt aufcrlcgt ist — natürlich erst in Jahrzehnten, wenn nach europäischem Muster Fabriken, Werften, Waffenerzengungsanstalten und Schicken von den Söhnen des Himmels gerade so in Flor gebracht worden sind, wie solche jetzt bei uns blühen, und wenn der allmächtig siegende billige Preis westländischen Handel und Industrie vom Osten zurückzwingt.
Laudesuachrtchkev.
* Altensteig, 24. Juli. Gestern vormittag wurden die 3 Burschen hierher transportiert, welche des Todschlags an Dreikönigwirt Lutz beschuldigt sind, da das Gericht an Ort und Stelle den Thatbestand aufnahm. Ein zahlreiches Publikum hatte sich hiezu eingefunden, welches die Angelegenheit mit Neugierde verfolgte. Der Erhebung des That- bestands schloß sich eine umfangreiche Zeugenvernehmung an. Mit dem 3 Uhrzug wurden die Burschen, denen mancher Erbitterte gerne einen handgreiflichen Denkzettel mit auf den Weg gegeben hätte, unter sicherem Geleite wieder dem K. Amtsgerichte Nagold zugeführt.
* Altensteig, 24. Juli. Eine Verjährung alter Forderungen tritt mit Ablauf des Jahres 1901 in bedeutendem Umfange ein, und zwar gerade der Forderungen, die sich aus dem täglichen Geschäftsverkehr ergeben und deshalb am häufigsten Vorkommen. Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt nämlich, daß die neu eingeführten kürzeren Verjährungsfristen auch auf die unter dem alten Recht entstandenen Forderungen in der Weise Anwendung finden sollen, daß die Verjährungsfrist vom 1. Januar 1900 an zu rechnen ist. Alle die alten Ansprüche, die jetzt einer zweijährigen Verjährungsfrist unterliegen, werden also mit dem Ablauf dieses Jahres 1901 verjähren und nicht mehr eingeklagt werden können, soweit sie nicht nach altem Recht schon früher verjähren. Zu solchen schnell verjährenden Forderungen gehören besonders die Ansprüche: 1. Der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker für Waren, Ausführung von Arbeiten, Besorgung fremder Geschäfte rc. gegen die Privatkundschaft,' 2. der Eisenbahnen, Frachtfuhrleute, Schiffer, Lohnkutscher und Boten für Fahrgeld, Fracht rc.; 3. der Gast- und Speisewirte für Wohnung und Beköstigung; 4. der Lotteriekollekteure gegen die Privatkundschaft für Lieferung von Losen; 5. der Vermieter von beweglichen Sachen wegen des Mietzinses; 6. derjenigen, die die Besorgung fremder Geschäfte oder Dienstleistungen gewerbsmäßig betreiben, also der Hans- und Geschäftsmakler, Stellenvermittler rc.; 7. der Privatangestellten wegen Gehalts rc.; 8. der Arbeiter wegen des Lohnes; 9. der öffentlichen und privaten Anstalten für Unterricht, Verpflegung, Heilung, sowie der öffentlichen und privaten Lehrer wegen ihrer Honorare; 10. der Aerzte und Medizinalpersonen für ihre Dienstleistungen, sowie der Rechtsanwälte rc. für ihre Gebühren und Auslagen. Im Vorstehenden sind nur die am häufigsten vorkommenden Kategorien aufgezählt. Die Verjährung läuft nicht, solange die Forderung gestundet ist. Sie wird unterbrochen und muß neu beginnen, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber seine Verpflichtung durch Zins-, ü-oonto-Zahlung, Sicherstellung oder sonstwie anerkennt. Außerdem aber kann die Verjährung gehindert
Donnerstag, 25 Juli
werden — und dies ist natürlich der sicherste Weg — durch Erhebung und Zustellung der Klage oder eines Zahlungsbefehls. Da die kurze Verjährung mit dem ausgesprochenen Zwecke eingeführt ist, das schädliche Borgsystem einzuschränken, so thut jedenfalls der Geschäftsmann, der unter eine der genannten Kategorien fällt, gut daran, rechtzeitig vor Jahresschluß sich seine säumigen Schuldner aus den Büchern heraus zu suchen und nach erfolgter Mahnung vor Ablauf dieses Jahres zu verklagen.
-u. Spielberg, 23. Juli. Am Samstag nachmittag hatten sich viele Lehrer der Umgegend hier im „Ochsen" ein- gefunven, um ihrem in den Ruhestand versetzten Kollegen Kimmerle einen Abschied zu bereiten. In verschiedenen Ansprachen wurde seiner langjährigen treuen Arbeit, seiner Kollegialität und seines glücklichen Familienlebens gedacht. Die besten Glückwünsche für einen langen, schönen Lebensabend gaben die Anwesenden dem Scheidenden mit auf den Weg. Gerührt dankte H. Kimmerle für den ehrenden Abschied und die ihm entgegengebrachten Glückwünsche. — Gestern Abend versammelten sich viele Gemeindeangehörigen im Gasthaus z. Rößle dem langjährigen Lehrer zu Ehren. H. Pf. Heinrich anerkannte die Thätigkeit des Scheidenden als Lehrer, besonders auch dessen Tüchtigkeit als Organist. Als äußeres Zeichen dankbarer Anerkennung der Verdienste des Scheidenden überreichte der Ortsvorsteher demselben einen von der Gemeinde gestifteten Ruhesessel. Mit Dankesworten nahm H. Kimmerle die ihm gezollte Ehrung entgegen und betonte, seine Wirksamkeit in hiesiger Gemeinde möge von Gottes Segen begleitet sein; er werde Spielberg zeitlebens in dankbarer Erinnerung behalten. H. Kimmerle zieht morgen nach Calw zu seiner dort verheirateten Tochter. Möge ihm dort ein langer, schöner Lebensabend beschieden sein.
* In Haiterbach war am 12. d. M. der Hafner Christian Rauschenberger im Stadtwald mit seinem Fuhrwerk beschäftigt. Die beiden Kühe wurden durch das Ungeziefer derart aufgeregt, daß sie durchgingen und den Rauschenberger eine Strecke weit schleiften. Er erlitt hiebei solche innerliche Verletzungen, daß er denselben am21.d. M. erlegen ist.
* Horb, 20. Juli. (Freiherr v. Münch.) Aus zuverlässiger Quelle erfährt der „Schw. B.", daß die Bezirkspolizeibehörde hier und ihre Organe den Auftrag haben, den Freiherrn Oskar von Münch in die Irrenanstalt Schussenried zwangsweise einzuliefern, sobald er das württem- bergische Gebiet betritt.
* (Eis e n b ah n b eirat.) Für die am Dienstag den 20. August ds. Js., vormittags 10 Uhr, in Stuttgart im Sitzungssaal der Generaldirektion der Staatseisenbahnen stattfindcnde Sitzung des Beirats der Berkehrsanstalten ist folgende Tagesordnung festgesetzt worden: 1) Einführung von Postabholungs-Fach-Gebühren; 2) Aufnahme des sog. Rohstofftarifs in den Gütertarif für den inneren württemb. Verkehr; 3) Eisenbahn-Fahrplan für den Winterdienst 1901 bis 1902 und 4) Wahl des ständigen Ausschusses des Beirats der Verkehrsanstalten.
* Baihingen a. Enz, 21. Juli. Der Ludwigsburger Bote Gottlieb Carle von hier war gestern in Ludwigsburg und wollte, wie gewöhnlich, in der Nacht nach Hause zurückkehren. Als er schon Markgröningen hinter sich hatte und die sehr steile Steige hinabfuhr, geriet er auf unerklärte Weife in einen Seitenweg. Beim Versuch, in demselben umzuwenden, stürzte der schwer beladene Wagen in einen Steinbruch, Fuhrmann und Pferde mit sich reißend. Carle blieb auf der Stelle tot. Die Pferde wurden erheblich verletzt, der Wagen teilweise zertrümmert und die Frachtstücke mehr oder weniger beschädigt. Carle, welcher im 57. Lebensjahre stand, hinterläßt eine Witwe und sieben meist unversorgte Kinder.
* Der Schwenninger Hölzlekönig ist die größte Tanne Deutschlands. Sie wurde im vorigen Jahre durch Sturm des letzten ihrer drei Gipfel beraubt, auch die an ihr angebrachte Blitzableitung wurde beschädigt und die Fahne heruntergerissen. Um nun den Baum noch länger zu erhalten, wurde, wie dem Schwarzwälder Bolksfreund von Rottweil geschrieben wird, in den letzten Tagen eine Blechkapsel mit 50 om Durchmesser und 1 m Länge auf den vorher abgeschnittenen Gipfel gesetzt. Auch wurde die Blitzschutzvorrichtung wieder in Ordnung gebracht und die Fahne wieder aufgesteckt.
* (Gewitter und Hagel.) Am Sonntag mittag tobten in Balingen und in der Umgegend heftige Gewitter, verbunden mit Sturmwind und Hagelschlag. Auf den Markungen Erzingen, Endingen und Weilheim hat der Hagel ein Drittel der Früchte zerstört.
* Im Barackenlager in Münsingen giebt es seit vorigen Sommer ein Soldatenheim, in dem weder Wein, noch Bier, noch Schnaps zu haben ist. Es war zum erstenmal im Betrieb vom 18. April bis 8. September- vorigen Jahres. Errichtet wurde es mit einem Aufwands
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Verwendbare Beiträge werden dankbar angenommen.
1901.
von 70 000 Mark von dem namentlich in Württemberg verbreiteten Süddeutschen Jünglingsbund, welcher sich die Aufgabe gestellt hat, zur sittlichen und religiösen Pflege der erwachsenen männlichen Jugend kräftig beizutragen. Eine reichliche Auswahl von einfachen Speisen und Getränken — alkoholische ausgenommen — steht im Soldatenheim in vorzüglicher Qualität und zn billigsten Preisen zur Verfügung, außerdem gut ausgestattete Lese- und Schreibzimmer für Mannschaften und Chargierte ohne Trinkzwang. Bereits im Eröffnungsjahr fanden sich in dem schönen Heim durchschnittlich 300 Besucher täglich ein, am Sonntag oft über 1000. Heuer hat sich der Besuch noch um ein Beträchtliches gesteigert. Die Räumlichkeiten haben sich oft als unzureichend erwiesen, was namentlich von dem Zimmer für Chargierte (30 Sitzplätze) und von dem Lesezimmer (35 Sitzplätze) gilt. Die Einjährig-Freiwilligen Verkehren mit Vorliebe im Haus. Hohe Offiziere nahmen wiederholt von seiner Einrichtung Kenntnis und am 9. Juli 1900 wurde ihm auch die Ehre des Besuchs des Königs von Württemberg zuteil. Die militärischen Behörden lassen es dem jungen Unternehmen gegenüber an Interesse, Aufmunterung und Fürsorge nicht fehlen. Sein konfessioneller Charakter tritt nur in der Form kurzer Abendandachten für freiwillige Besucher hervor. Mögen auch manche für die im Heim entbehrten Genüsse sich in einer der zahlreichen um dasselbe herumgelegenen Wirtschaften entschädigen, so wird dies doch von vielen anderen verschmäht. Der Wirtshausbesuch hat sich bei den Mannschaften seit Errichtung des Heims gegen früher entschieden vermindert. Auffällig ist, wie ruhig und geordnet es ihm Soldatenheim zugehl, selbst wenn alles vollgepfropft ist. Und daß man seinen Dienst leichter und frischer versieht, wenn man am Abend vorher alkoholfrei gelebt hat, das wird Wohl schon manchem Besucher klar geworden sein.
* (Verschiedenes.) In Cannstatt stürzte in der Nacht zum 20. ds. der 43 Jahre alte Knecht Scheller von Simozheim in der Stadtmühle aus dem Fenster seiner Dachkammer auf das Pflaster in den Hof. Schwerverletzt wurde er in das Bezirkskrankenhaus überführt. — In Gr unbach hat sich der 60jährige Schuhmacher Jakob Friedrich Koch auf der Bühne seines Hauses aus noch unbekannter Uriache erhängt. — In der Papierfabrik zu Baienfurt Waren zwei Maurer zur Ausführung dringender Arbeiten auf einem Gerüst beschäftigt. Plötzlich brach das Gerüst und die beiden Arbeiter stürzten ab. Während einer derselben mit Schrecken davonkam, erlitt der andere, der 34 Jahre alte verheiratete Richard Späth von Baienfurt, der beim Absturz in eine Transmission geriet, eine schwere Kopfverletzung, welche nach 8 Stunden den Tod desselben zur Folge hatte. Späth hinterläßt eine Frau und 3 kleine Kinder. — Der Landwirt Fischer in Unter r eiche nbach wurde vor 3 Wochen von einem Hund in die Hand gebissen, ohne die Wunde weiter zu beachten. Es hat sich nun die Sache derart verschlimmert, daß der Arzt, welcher eine Blutvergiftung konstatierte, einen Finger abnehmen mußte. — In Bietigheim fiel das noch nicht ganz .2 Jahre alte Kind des Landjägers Schuster samt einem Bettstück vom Fenster des zweiten Stockwerks auf das Trottoir hinunter, ohne ernstlichen Schaden zu nehmen. — Im Steinbruch in Lennach stürzte der Arbeiter Chr. Hohly mehrere Meter in' die Tiefe, und starb an den hiebei erlittenen Verletzungen. Er hinterläßt eine Witwe mit 8 Kindern. — In Feckenhausen wurde Joseph Rebstock, Wirt zum „Rebstock", letzten Freitag im Stalle des Johannes Dettinger von einer Kuh so unglücklich ins Auge gestoßen, daß dasselbe auslief. Rebstock wurde alsbald in die Klinik nach Tübingen verbracht. — Der am 13. April d. I. infolge Krankheit auf 6 Monate beurlaubte Schultheiß Bölmle m Kornwesthei m wurde vom Amte als Ortsvorsteher suspendiert.
* In Mannheim ist vor einigen Wochen der jungvermählte Fabrikant K. Heymann mit dem Vermögen seiner Frau und mit einer leichtfertigen Weibsperson durchgebrannt. Jetzt erinnern zwei Anschläge an der Gerichstafel wieder an dies Vorkommnis. Heymann's klagt gegen den an „unbekannten Orten" Anwesenden auf Ehescheidung, sein Geschäftsteilhaber, der Fabrikant Max Schuster auf Lösung des Gesellschaftsvertrags.
* Fr ei bürg i. B., 20. Juli. Die Strafkammer verurteilte zwei Schüler des Gymnasiums im Alter von 15 und 13 Jahren, G. und V., welche das Gymnasium in Brand zu stecken versucht und andere zahllose- Streiche verübt haben, ersteren zu zwei Jahren 7 Wochen 5 Tagen, letzteren zn 1 Jahr 2 Monaten Gefängnis. Wir entnehmen dem Bericht der „Straßb. Post" : Am 11. September v. I., am Tage vor der Eröffnung des neuen Schuljahrs, abends lUf- Uhr, bemerkten Vorübergehende ans einem